Generalüberholung

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Generalüberholung ist — ganz klar — ein Überholvorgang eines Bundeswehrfahrzeuges mit einem General als Insassen.

Generell können solche Fahrzeuge an der langsamen Fahrweise auf der Autobahn erkannt werden. Laut Vorschrift dürfen diese Autos nicht schneller als 130 km/h fahren, womit das Überholen praktisch jedem anderen Auto selbst mit Tretrollerantrieb möglich wird. Schließlich muss auch der gegen einen geringen Aufpreis erfolgte Ausbau der Servolenkung als Sonderwunsch bei der Bestellung des Autos berücksichtigt werden. Früher konnten solche Fahrzeuge auch an einer olivgrünen und glanzlosen Farbe erkannt werden. Heute hat die Bundeswehr für solche Speziallackierungen kein Geld mehr und nutzt handelsübliche Fahrzeuge.

Da allerdings ein Einbau eines Autoradios in das Dienstfahrzeug wegen Einsparung der Rundfunkgebühr untersagt wurde kann es passieren, dass dieses Auto auch nach einer allgemeinen im Rundfunk verbreiteten Warnung vor einem Geisterfahrer weiterhin die Spur links außen nutzt. In einem solchen Fall sollte man von einer Generalüberholung absehen.