Kamelopedia:Urheberrechtshinweis/§ 24 Freie Benutzung

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Vorsicht das Eisen ist HEISS! Luzifers Freund 17:28, 22. Feb. 2009 (CET)


Links zu Rechtsthemen[bearbeiten]

Grundlage[bearbeiten]

http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__24.html

§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne
Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. ( 2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar
dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Kommentare zum §24:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24


Urheberrecht[bearbeiten]

http://de.wikipedia.org/wiki/UrhG

http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

http://www.irights.info/


Parodie[bearbeiten]

http://i31www.ira.uka.de/docs/mm+ep/11_RECHT/node15.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Parodie

http://de.wiktionary.org/wiki/Parodie

Bedeutungen:

   [1] verzerrende, übertreibende oder verspottende meist komische Nachahmung eines bekannten Werkes.
   [2] Im Gegensatz zur Travestie erfolgt die Nachahmung unter Beibehaltung der Form,
jedoch Verwendung eines anderen, nicht dazu passenden Inhalts.

Karikatur[bearbeiten]

http://de.wiktionary.org/wiki/Karikatur Bedeutungen:

   [1] komisch überzeichnete Darstellung von Personen, Dingen oder Sachverhalten, indem charakteristische Eigenschaften
selbiger übersteigert und der Lächerlichkeit preisgegeben werden
[2] das Karikieren, die Kunst des Karikierens

Satire[bearbeiten]

http://de.wiktionary.org/wiki/Satire Bedeutungen:

   [1] satirische Schreibweise oder Textart, die in verschiedensten medialen Formen auftritt (Roman, Gedicht,
Essay, Drama, Comic, Kabarettprogramm, Film, Sendung im Fernsehen oder Rundfunk, Website usw. [2] literarische Gattung römischen Ursprungs [3] einzelnes künstlerisches Werk, das von der satirischen Schreibweise Gebrauch macht oder der Gattung angehört

http://de.wikipedia.org/wiki/Satire
Satire (lat. satira; von satura lanx: „mit Früchten gefüllte Schale“, im übertragenen Sinne: „bunt gemischtes Allerlei“; früher fälschlich auf Satyr zurückgeführt, daher die ältere Schreibweise Satyra) ist eine Spottdichtung, die mangelhafte Tugend oder gesellschaftliche Missstände anklagt. Historische Bezeichnungen sind im Deutschen auch Spottschrift, Stachelschrift und Pasquill (gegen Personen gerichtete satirische Schmähschrift).


Meinungsbildende Links[bearbeiten]

http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=166

http://homepageberatung.at/cont/informations/legal.php

http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_urheberrecht_selbst_minderjaehrigen_drohen_hohe_strafen_story-39001023-39155119-1.htm

Bildverfremdungen
http://209.85.129.132/search?q=cache:DJ3IBUVM4pcJ:www.aufrecht.de/urteile/delikt-strafr/bildverfremdungen-bverfg-beschluss-vom-14-februar-2005-az-1-bvr-24004.html+BvR+240/04+vom+14.+Februar+2005&hl=de&ct=clnk&cd=2&client=opera

Urheberrecht
http://www.sabine-zentek.de/newsletter/sabine_zentek_newsletter017.pdf

Literaur und wertvolle Links http://archiv.twoday.net/stories/36386/


Urteile von Gerichten wegen Parodie[bearbeiten]

Unter http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,562039,00.html ist ein prominentes Mitglied unserer Gesellschaft im Sommer letzten Jahres dazu verurteilt worden Lizenzgebühren in Höhe von 1278,23 Euro zu zahlen, weil in einer seiner Fernsehsendungen ein Spot des Hessischen Rundfunks gezeigt wurde. Begründung (von der gleichen Quelle) "...weil er keine eigene Parodie und somit kein "selbständiges Werk" geschaffen habe.
Die gezeigte Sequenz werde vom Moderator in keiner Weise kritisiert, parodiert oder karikiert, sondern solle allein durch ihre Komik wirken, so der Bundesgerichtshof. Auch sei die Szene nicht als "aktuelles Tagesereignis" einzustufen, das Gegenstand der Berichterstattung hätte werden können" Zitat Ende.

Ein anders Urteil betrifft zwei Comedians die mit ihrer "Kanack-Sprach" bekannt geworden sind. Sie klagten gegen eine Fast-Food Kette, die in einem Spot die "Kanack-Sprach" von Jugendlichen sprechen ließen. Das Duo begründete seine Klage gegen die Schnellimbiss-Kette, dass sie in dem Spot kopiert werden würden. Die Klage wurde abgewiesen. Begründung: " ...keinen eigenen Sprachstil entwickelt hätten, sondern vielmehr ein allgemeines Phänomen imitierten. Darüber hinaus betrieben sie nicht als einzige türkisch-deutsche Sprachkomik mit Accessoires wie Baseballmütze, Oberlippenbart und Goldkette". Quelle: http://www.focus.de/panorama/boulevard/gerichtsurteil_aid_121910.html


Die Debatte über die Parodie im Spannungsfeld des parodistischen Weltbildes des Einzelnen[bearbeiten]

Eine fachlich orientierte Zusammenfassung der Debatte um ein Bild und dessen Stellung innerhalb der Parodie[bearbeiten]

Mit einem Vorwort[bearbeiten]

Vorwort[bearbeiten]

Liebe Gemeinde, wir sind hier und heute zusammengekommen um einem Menschen zu gedenken... nee momentfalschesskript (raschel .. räusper) also ...
"Parodie oder nicht Parodie?", ist manchmal eine heikle Frage. Auch im Bereich der Satire und Karikatur gibt es Grauzonen. Das sind die Zonen, in denen sich das Grauen verbirgt. Abgründe und tiefe Verzweifelung lauern in den grauen Zonen. Hier verwischen sich die Grenzen zwischen Satire, Karikatur und Parodie. Wanderer in den Grauzonen! Hüte dich vor dem Teufel, der da heißt "COPYRIGHTED"! Erstens gibt es den rechtlich Begriff in D nicht (hier gilt das Urheberdingsschutzgesetz) und zweitens kann das zu Debatten führen, die ins unendliche ausufern können, aber nicht müssen.
Im Folgenden ein kleiner Auszug aus der Debatte um eine Parodie die als Bild gedacht war und als Parodie einer Debatte endete. Persönliches und parodierendes oder persönlich-parodierendes lasse ich absichtlich aus, um den Leser und die Leserin zu manipulieren. Ich habe die Textteile der Diskussion per kopieren und einfügen dort kopiert und hier eingefügt. Im Zwischenschritt habe ich sämtliche Daten dem BND, MAD, CIA geschickt und auswerten lassen.
Falls Buchstaben fehlen oder es plötzlich mehr sind als vorher, beschweren Sie bitte D.O.R.T. .

Zusammenfassung der Debatte[bearbeiten]

Es ist nichts gesichert. Entscheiden muss immer der Hochlader alleine. Zwar trifft der Hammer der Justiz möglicherweise den Betreiber des Servers, aber auch möglicherweise den Hochlader, also den der möglicherweise das eigentliche Delikt begeht. Vielleicht auch beide. Sicher ist nichts.

Lieber auf Bilder verzichten, wo es unsicher ist, wer wegen eines möglichen Verstoßes gegen das UrhG verklagt werden könnte. Lieber eine völlig überzogene Parodie/Karikatur/Satire mit sicheren Bildlizenzen und Freigaben, als eine schwach erkennbare mit unsicheren Bildfreigaben. Entscheiden muss immer der Hochlader selbst, wieviel Geld es ihm Wert ist, eine "schöne" Parodie hier hochzuladen.

Die Debatte[bearbeiten]

(mit der Überschrift "Ich will ja nicht unken.. (der vrfssr)) ...aber das Bild nutzt ein Werbeposter der Zigarettensorte "Camel" mit dem Titel: "Du sollst keine brennende Camel aus dem Fenster werfen!" Fragen:

1. inwieweit darf das Poster für GDFL genutzt werden? 2. es ist kein Kamel, sondern ein Dromedar zu sehen! Ist das gewollt?

--c.w. 13:15, 30. Jan. 2009 (CET)

Das Bild gehört der Firma: http://www.wer-zu-wem.de/firma/JT.html, ich glaube nicht, dass die ihr OK geben. 8-D müsste da mal fragen. Luzifers Freund 15:21, 30. Jan. 2009 (CET)

Liebes 8-D: Ich glaube hier gibt es ein Problem:

   © by Sabine El-Helou und Eberhard Pfister.[2] 
   © WDR 2009[3] 

Irgend ein Idee dazu? Kameloid 19:46, 4. Feb. 2009 (CET)

(...) die Bilder die du da benutzt hast sind in dieser Site gespeichert, wenn die Site © ist, kann man davon ausgehen, dass alles was darin und darunter ist auch © ist, so war das gemeint. Kameloid 20:42, 4. Feb. 2009 (CET)

(...) Mein Werk ist jedoch ein eigenes und eine Parodie (Ein Rosenthal mit Kamelohren statt der eigenen, der Körper mit den brennenden Hufen des Werbekamels als versinnbildlichter Spitze-Sprung). (...) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Parodie erkennbar Werkteile übernehmen darf (Bild wie Text), denn das liegt in der Natur der Sache, aber sie muss als Parodie deutlich werden. Sie darf z.B. nicht den gleichen Zweck wie das Original verfolgen, so muss sie sich etwa deutlich von einem Plagiat (Nachahmung) abgrenzen. Zu meinem Werk: Die Ausschnitte der verwendeten Werke habe ich dem ursprünlichen Zusammenhang entrissen, bearbeitet und in einen neuen Kontext gestellt, sie erhalten dadurch eine völlig neue Bedeutung - ganz im Sinne dessen, wie Parodie rechtlich erläutert wird. --8-D 21:20, 4. Feb. 2009 (CET)


Also als böser Anwalt würde ich jetzt sagen, dass das Kamel nicht parodiert ist, sondern in einem verunglimpfenden Kontext, welcher vom Autor bzw. vom Kamel, so nicht gewünscht wurde, dargestellt wird. Ausserdem ist das Kamel weit über die Grenze der Entstellung hinaus verarbeitet worden. Das gibt ne saftige Busse... *g* Ok, du musst es ja wissen, weil du zahlst ja. Kameloid 22:04, 4. Feb. 2009 (CET)

Zu den Quellen: Die eine ist eine WDR Quelle, die andere die einer Hochschule/UNI was weiß ich ... Beim WDR steht: "Urheberrechtlich geschützt sind nicht nur im Hörfunk und Fernsehen gesendete Beiträge. Auch Webseiten und Homepages mit Textbeiträgen, Fotos, Grafiken, Animationen, Audios und Videos und Beiträge aller Art genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch für diese gilt also, dass zum Beispiel Vervielfältigungen nicht ohne weiteres zulässig sind. Die Inhalte unserer Internetseiten dürfen daher ausschließlich in den engen Grenzen der urheberrechtlichen Ausnahmetatbestände kopiert werden, zum Beispiel zum persönlichen privaten Gebrauch. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers bzw. des WDR." Zu der anderen Quelle: Dort (auf der Quellseite) ist nichts zu lesen unter welcher Lizenz und so weiter der Rechteinhaber(siehe weiter oben in einem anderen Beitrag von mir) dei Weitergabe erlaubt. Luzifers Freund 09:41, 5. Feb. 2009 (CET)

Es geht nicht darum, was der WDR oder auch "Das ist Spitze" dazu meint, sonder ob es sich dabei um Parodie handelt oder nicht. Ist es Parodie, dann darf das Werk auch gegen den ausdrücklichen Wunsch des parodierten verwendet werden. Dabei geht es um die Meinungsfreiheit, die stärker als das Eigentumsrecht eingestuft wird. Ist es nicht als Parodie aufzufassen, ist es klar copyrighted und müsste raus. Beim Kamel liegt eher das Problem, denn diese ist nicht parodiert, sonder nur entstellt bzw. bearbeitet, auch wenn es in der Kollage zu einem neuen Werk wird, bleibt es immer noch das ©-Kamel.
(...) Kameloid 14:30, 5. Feb. 2009 (CET)

Dies war die Erklärung von 8-D: mit den brennenden Hufen des Werbekamels als versinnbildlichter Spitze-Sprung wenn man es so sieht, ist das schon eine Parodie... Ist eben auch Geschmackssache. Aber darf eine (vielleicht gut gemeinte!) Parodie alles? Wie weit darf man gehen? Wo fängt Beleidigung an und wo beginnt eine Verunglimpfung? Naja, Parodie ist immer irgendwie beleidigend und/oder verunglimpfend, ich glaube das machts ja erst witzig. Wie weit man gehen darf? Ich denke ziemlich weit...[4] Kameloid 16:14, 5. Feb. 2009 (CET)

(...) ich denke aber trotzdem, dass sich ein parodistisches Bild (ist ja dann eine Karikatur eigentlich - aber egal ...) selbst erklären muss. Wie die Bombe im Turban. (...) Es gibt auch weniger gelungene Parodien, die man aber auch nicht erklären muss. Es muss also erkennbar sein wer und was parodiert wird. "Wer" ist hier klar. Aber "was" wird parodiert? Es ist nicht ersichtlich. Nur mit Erklärung - aber dann ist es keine Parodie. Eher ein Beiwerk zu einem Text. Luzifers Freund 16:31, 5. Feb. 2009 (CET)

(...) Ich finds ja auch nicht so berauschend, aber ich bin auch kein Massstab für sowas Kameloid 18:33, 5. Feb. 2009 (CET)

@8-D: Das ist aber genau das Problem an der Parodie, es ist Ansichtssache, so jedenfalls sehen die Urteile der Gerichte aus. Und wenn nicht einmal hier dein Werk von allen als Parodie erkannt wird, wie glaubst du könnte ein gerichtliches Urteil aussehen? Falls Luzi der Richter wäre in deinem Fall, wärst du geliefert! Die Parodie wandert auf einem schmalen Grad zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht. Ausserdem hast du immer noch keine Begründung für das verstümmelte Kamel, dass du da missbraucht hast. Kameloid 20:19, 8. Feb. 2009 (CET)

(...) Das Wesen von Parodie ist es ja, Vertrautes und Bekanntes in neue Zusammenhänge zu stellen, dafür ist es natürlich wichtig, dass der Bezug zum Ursrprünglichen erhalten bleibet. Zu Deinen Bedenken im Bezug auf das Kamel: Für mich ist es ein verkamelisierter Spitze-Sprung. Das bekannte Werbekamel wirkte auf mich immer wie ein rasender Komet. Ich fand die Vorstellung witzig, dass "Mitkamel Rosenthal" nun flugs einmal im Jahr als Komet hier vorbeispringt (um an sich zu erinnern). Siehe auch mein Statement zum Löschantrag unter der nachfolgenden Überschrift. --8-D 21:24, 8. Feb. 2009 (CET)


Ich möchte mal die 2 Themen trennen:
1) Die "Parodie" (in Anführungsstrichen weil umstritten) auf Hans Rosenthal, die Ansichtssache und Geschmackssache ist und mMn sicherlich als Streitfall vor Gericht keinen sicheren Ausgang finden würde. 2) Die Verunglimpfung des Kamels. Ich rede über das Kamelbild[5] selbst, denn dass ist auch copyrighted und dessen Benutzung ist, im Kontext, mMn nicht statthaft, weil sich die Parodie auf die Person Hans Rosenthal und nicht auf das Kamel bezieht, das Kamel ist einfach nur verunstaltet und als Beiwerk wirds kaum durchgehen. (...) Kameloid 21:55, 8. Feb. 2009 (CET)

Die Lizenzen sind eindeutig: Copyright, dh. der Urheber erlaubt gar nichts. Die einzige Nutzung kann also nur im Rahmen der Lücken, die das Gesetz lässt, geschehen. Hier ist die Frage: Passt es durchs Nadelöhr oder nicht? Zur Parodie kann ich nur sagen: Im Zweifelsfall verzichten, solange wir hier keine juristische Beratungsstelle haben. Kameloid 16:21, 9. Feb. 2009 (CET)

Das Bild passt auf jeden Fall NICHT durch das Nadelöhr. Denn, auch wenn ich mich wiederhole: Es ist keine Parodie, da nicht erkennbar ist WAS parodiert wird. Eine Parodie (einer Person) lässt nur eine Deutung zu WEIL eine Parodie IMMER auf eine Eigenschaft, Verhalten, eben das was die Person ausmacht, gestützt wird. Da in diesem Fall ein brennendes Kamel den Hauptteil des Bildes ausmacht, ist es NICHT erkennbar, was parodiert wird. Luzifers Freund 18:22, 9. Feb. 2009 (CET)

(...) wird ja allerspätestens da die Parodie in beide Richtungen klar, also sowohl in Richtung Hansens Spitzesprung als auch in Richtung des "rauchenden C/Kamel" und auch deren Verbindung. (...) --8-D 19:06, 9. Feb. 2009 (CET)

(...)Da sind also zwei Originale zusammengesetzt und beanspruchen ein eigenständiges Werk zu sein. Das geht eben nicht, die beiden Bilder gelten als "bearbeitet" und das reicht in diesem Fall nicht, um sie von Copyright loszueisen: Eine freie Benutzung ist ein eigenständiges, von dem Benutzten zu unterscheidendes Werk. Es muss also eine persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 II vorliegen. Die freie Benutzung geht gegenüber dem verwendeten Werk völlig neue Wege und ist deshalb im Vergleich zu ihm als selbstständiges neues Werk anzusehen (BGH GRUR 1963, 42 – Straßen – gestern und morgen). Das fremde Werk dient nur als Inspiration. Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten (BGH NJW 1958, 460 – Sherlock Holmes). Bei der Bearbeitung dagegen bleiben die Züge des benutzten Werkes deutlich erkennbar und sind prägend für den Charakter der Bearbeitung.[8] Kameloid 22:17, 10. Feb. 2009 (CET)

Ein sehr gutes Beispiel, trifft unseres fast, unter "Spiegel & Rudolf der Eroberer"[9] (konnte es nicht kopieren ist secured) Kameloid 02:14, 11. Feb. 2009 (CET)


(...) Der Link von Kameloid ist interessant, ähnlich sehe ich das auch (eine Parodie lebt ja gerade von der Erkennbarkeit des parodierten...) und es geht mMn eher um die Gesamtwirkung des neuen Werkes als um technische Einzelheiten, was inwieweit bearbeitet wurde. Ein Kamel mit Rosenthalkopf vor neutralem oder ohne Hintergund wirkt ganz anders als mit dem originalen Camel-Kopf und dem Hochhaus - ich hatte das Kamel z.B. nicht im entferntesten erkannt, obwohl ich die Werbung kenne. -- Schachtelkamel Mach mit! 12:44, 11. Feb. 2009 (CET)


Inzwischen habe ich Rückmeldung von zwei freundlichen Anwälten. Der Eine schreibt: "Hans Rosenthal dürfte eine Person der Zeitgeschichte sein und Satire ist eh vom GG abgesichert." Aber er schreibt auch, dass im Falle der Klage von Fotografen Gerichtsentscheidungen schon anders ausgegangen sind, und dass er selbst deshalb das Bild besser vom Netz nehmen würde. Der andere sagt, dass es nur wenige Anwälte gibt, die sich in Urheberrechtsfragen wirklich gut auskennen, und dass man in solchen Angelegenheiten einen versierten Fachanwalt zu Rate ziehen müsse. Die normalsterblichen Anwälte jedenfalls scheinen unsere Hilflosigkeit zu teilen. --8-D 14:54, 17. Feb. 2009 (CET)


Das mit der "Person der Zeitgeschichte" nützt uns leider auch nicht, das heisst nur, dass er uns nicht verklagen kann, weil man ihn erkennt, am Urheben ändert das nichts. Aber bedenklich ist schon, dass man derart dem Schicksal überlassen wird, mit solchen Fragen... Kameloid 15:07, 17. Feb. 2009 (CET)


Eigentlich ist es egal, ob oder ob nicht so oder so, was ich darin sehe ist die fehlende Garantie, dass es eben so oder so ausgelegt werden wird. Eine willkürliche gerichtliche Entscheidung muss in Kauf genommen werden, klar kann man Jahrelang durch alle Instanzen schleppen, die Frage ist nur, will man sich das antun? Kameloid 16:28, 17. Feb. 2009 (CET)

Ob Parodie oder nicht - diese Frage ist subjektiv und ich würde mich ehrlich gesagt, nicht so sehr an diesem Punkt festbeissen. (Ich wüsste nämlich auch nicht, was dieses Bild genau parodieren sollte - weder hat Hans Rosenthal etwas mit brennenden Kamelen zu tun, noch hat die camel Werbung ertwas mit HR zu tun. )
Objektiv betrachtet handelt es sich bei dem Bild um eine Collage. Collagen sind rechtlich sehr oft im grauen Bereich, siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Collage#Urheberrecht Ob nun "der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen der neuen Werke „verblasst“" Ist wiederum total subjektiv und ich würde mal sagen, dass niemand vorhersagen kann, wie ein Gericht in diesem Fall entscheiden würde. --Weisse Kamelstute 12:39, 19. Feb. 2009 (CET)

Soweit die Debatte um ein Bild. Am 17.2.09 wurde das Bild begraben ... und am 19.2.09 erfuhr es eine Wiederauferstehung. Am 21.2. wurde es endgültig begraben.