Pressefreiheit

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Saftpresse aus Hartholz mit gesetzlicher Pressefreiheit

Pressefreiheit ist ein Begriff aus dem Arbeitsschutzgesetz. Um den unfallfreien Betrieb von mechanischen Saftpressen im Kleingartenbereich zu gewährleisten, ist ein freier Bereich um diese Saftpresse herum als Pressefreiheit einzurichten.

Mechanische Saftpressen sind meist aus Edelstahl oder Harthölzern hergestellte Behälter, in denen mit einer Spindel, einem Gewindestab und mehreren Pressklötzern ein Druck auf die in einem Saftsack verpackten Obstschnitzel ausgeübt wird. Dieser Druck ist erheblich. Auf die Pressklötze wirkt eine Spindel, die auf einem großen Gewindestab gedreht wird. Diese Spindel benötigt einen langen Hebel, um den für die Entsaftung notwendigen Druck aufzubauen. Innerhalb dieses Drehbereiches darf jedoch kein Hindernis hineinragen.

Die Pressefreiheit betrifft eigentlich überwiegend nur ältere Kleingärtner die sich noch die Mühe machen, ihren Saft selbst zu pressen. Jüngere Menschen trinken entweder nur Bier oder Säfte als Markenprodukte aus dem Handel. Durch die demoskopische Fehlentwicklung in Deutschland haben diese Kleingärtner jedoch erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung. Kleingärtner haben schließlich die Zeit, um zu Wahlen überhaupt erst hinzugehen. Deshalb hat es die Pressefreiheit im Gegensatz zum Reinheitsgebot sogar geschafft, im Grundgesetz verankert zu werden, wirkt dort allerdings etwas deplaciert.


statt Freibier

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