Halteverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. September 2007, 14:11 Uhr

Halteverbot ist das Verbot, das besagt, dass im Falle der folgenden Personenkreise von einer beherzten Vollbremsung abzusehen ist, sollten sich ein oder mehrere Mitglieder auf die Fahrbahn verirren:
- Boygroups
- Immobilienmakler
- Controller
- Marketingspezialisten
- RTL-II-Moderatoren
- Volksmusiker
- Oberkamele