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Die '''B-Rechnung''' ist eine [[Methode]] der ''[[Doppelte Buchführung|Doppelten Buchführung]]'', die von der [[Informbtiker|In-''Form-B''-tik]] entwickelt wurde, um das [[Finanzamt]] durch routinemäßiges, eigenmächtiges Herabsetzen der [[Steuern]] von seinem standardprozedurmäßigen [[Arbeit]]saufkommen zu entlasten. | Die '''B-Rechnung''' ist eine [[Methode]] der ''[[Doppelte Buchführung|Doppelten Buchführung]]'', die von der [[Informbtiker|In-''Form-B''-tik]] entwickelt wurde, um das [[Finanzamt]] durch routinemäßiges, eigenmächtiges Herabsetzen der [[Steuern]] von seinem standardprozedurmäßigen [[Arbeit]]saufkommen zu entlasten. | ||
Version vom 12. August 2009, 09:40 Uhr

Nun mal hübsch in die Hufe gespuckt und dem Text etwas Fett und Witz auf die Rippen dichten!
Oder doch besser ins Glossar? Kamillo 10:40, 12. Aug. 2009 (NNZ)
Die B-Rechnung ist eine Methode der Doppelten Buchführung, die von der In-Form-B-tik entwickelt wurde, um das Finanzamt durch routinemäßiges, eigenmächtiges Herabsetzen der Steuern von seinem standardprozedurmäßigen Arbeitsaufkommen zu entlasten.
Vergleiche mit: Steueramnesie