Reinheizgebot: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. August 2005, 23:13 Uhr

Das deutsche Reinheizgebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und besagt:

  • Bier/Kölsch: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens 42 Kamelliter einer anerkannten Biersorte komsumiert haben
  • Kömel: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix

Das Reinheizgebot gilt auch für Fysche - und für Fische sowieso: Wo nichts ist, wird auch nichts schmutzig. Desweiteren besagt das Reinheizgebot, auch Rhein-Heiz-Gebot genannt, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur um die 15°C geheizt werden muss.

Beim Kanonenofen besagt das Reinheizgebot, dass man mindestens zwanzig Briketts reinheizen muss, ehe er glüht.


 Siehe auch:  Zustand des Hei

 Siehe vielleicht:  Regel der Einheizpartei, Einheitzbrei