Reinheizgebot
Das deutsche Reinheizgebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und regelt noch heute elementare gesellschaftliche Belange. Es besagt:
- für Bier/Kölsch: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens 42 Kamelliter einer anerkannten Biersorte reingeheizt haben.
- für Kömel: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix.
- in der Bier verarbeitenden Industrie: Es ist von §21 Absatz 2b(Mittelteil) Gebrauch zu machen. Dort ist festgelegt, dass dem Bier in Destillen ordentlich eingeheizt werden darf, sodass es zur Destillation kommt. Dabei scheidet sich oben eine konzentrierte alkoholische Lösung ab, die Gin genannt wird. Der Rückstand wird auch als Tonic bezeichnet. Kippt man später beide Komponenten in einem beliebigen Verhältnis zusammen, erhält man einen sog. Gin Tonic (Drink).
- für Fysche (und für Fische sowieso): Gilt automatisch. Wo nichts ist, wird auch nichts schmutzig.
- beim Kanonenofen: Man muss mindestens zwanzig Briketts reinheizen, ehe er glüht.
- beim Heizen mit dem Mösenstövchen müssen die Regler auf elf stehen.
- im Straßenverkehr: Wer einen Opel Manta sieht, muss mächtig reinheizen!
Als "Rhein-Heiz-Gebot" schreibt das Reinheizgebot vor, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur oberhalb von 15°C geheizt werden muss, wofür an dessen Ufer mehrere Kraftwerke installiert wurden. Da überall Strom gespart wird und die nun überflüssige Energie in den Rhein geschüttet wird, ist der Rhein heute um durchschittlich drei Grad wärmer als vor 100 Jahren und fließt deswegen auch sehr viel schneller in die Nordsee als früher.
Zubereitung von Bier[bearbeiten]
Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Suppengrün, Nudeln und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem Fleisch einer mit Bierwurz gefütterten Wüstenspringmaus hergestellt werden. Wenn Bier stattdessen aus schnödem Wasser, Gerstenmalz und Hopfen hergestellt wird, darf es nicht mehr nach teutschem Reinheizgebot gebrautes Bier genannt werden. Das schmeckt dann ja auch völlig anders. In seltenen Fällen bietet der Bierbaum aber auch eine natürliche Quelle für das beliebte Flüssigbrot.
Siehe auch: Zustand des Hei
Siehe vielleicht: Bierhalla | Dosenbier
Nicht zu verwechseln mit: Regel der Einheizpartei, Einheizbrei, Einheitzbrei
Hier wartet man auf SIE: Reimheitsgebot
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