Bitte legen Sie einen Datenträger in Laufwerk D: ein
ERWISCHT!- Laufwerk D: existiert nicht! (Gott sei Dank!) Darüber hinaus unterliegt der Umgang mit Datenträgern speziellen Regelungen, die Sie unbedingt beachten sollten. Datenträger in Laufwerke einzulegen, kann je nach Ausgestaltung des Laufwerkes, auch als Folter, wenigstens aber als Verletzung der Arbeitsschutzbedingungen gewertet werden.
Außerdem ist die private Haltung von Lasten- und Datenträgern laut UNO-Konvention (wegen der erweiterten Kamel- und Menschenrechte) untersagt. Setzen Sie unverzüglich ihre(n) Datenträger auf freien Fuß und zeigen Sie sich selbst bei der Kommission der Lasten- und Datenschützer an, damit Sie einer Ihrem Vergehen angemessenen Bestrafung zugeführt werden können. Wird die Selbstanzeige unterlassen, so werden Sie von nun an von Kamelbissen gepeinigt werden, dass Ihnen Hören und Sehen vergeht.
Siehe besser nicht: Nützliche Computertips