Diskussion:Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle
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Bürokratie der Woche
Die Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle (BLUBB) bezeichnet eine von einem Amt ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Der Antragsteller einer Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle hat nachzuweisen, dass die Ruheenergie des blauen Balls (sein Eigengewicht) sich im Rahmen „allgemein gültiger zur Lagerung geeigneter Gegenstände“ befindet. Es ist auszuschließen, dass der blaue Ball durch Herumrollen oder Herunterfallen Personen- und/oder Sachschäden verursachen kann. Von einer Lagerung sehr großer und schwerer blauer Bälle (z.B. Planeten) ist abzusehen; eine Berechtigung wird in solchen Fällen nicht erteilt. (mehr...)
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Kurzfeedback[bearbeiten]
2 | -- Mullikulliverfritzkamel (Diskussion) 14:24, 11. Mär. 2014 (NNZ) |
5 | genial Mondelieu (Diskussion) 19:40, 26. Dez. 2021 (NNZ) |