Ehevertrag

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Als Ehevertrag bezeichnet man einen prinzipiell nicht erfüllbaren Vertrag. Viel wichtiger ist eigentlich die Scheidungsvereinbarung. Aber nur ein paar wenige sind schlau genug um dem Priester zu sagen "Ja ich will, UndImFalleEinerScheidungGehörtMirDasHausUndErKriegtDieVerdammtenRingeZurück". Später bereuen sie das natürlich.


Als Musterexemplar mag der Ehevertrag gelten, den Adalbert Eisbein 1914 mit seiner Frau Mileva schloß:

A. Du sorgst dafür,

  • dass meine Kleider und Wäsche ordentlich im Stand gehalten werden.
  • dass ich die drei Mahlzeiten im Zimmer ordnungsgemäß vorgesetzt bekomme.
  • dass mein Schlaf- und Arbeitszimmer stets in guter Ordnung gehalten sind, insbesondere dass der Schreibtisch mir allein zur Verfügung steht.

B. Du verzichtest auf alle persönlichen Beziehungen zu mir, soweit deren Aufrechterhaltung aus gesellschaftlichen Gründen nicht unbedingt geboten ist. Insbesondere verzichtest Du darauf

  • dass ich zuhause bei Dir sitze.
  • dass ich zusammen mit Dir ausgehe oder verreise.

C. Du verpflichtest Dich ausdrücklich, im Verkehr mit mir folgende Punkte zu beachten:

  • Du hast weder Zärtlichkeiten von mir zu erwarten noch mir irgendwelche Vorwürfe zu machen.
  • Du hast eine an mich gerichtete Rede sofort zu sistieren, wenn ich darum ersuche.
  • Du hast mein Schlaf- bzw. Arbeitszimmer sofort ohne Widerrede zu verlassen, wenn ich darum ersuche.

D. Du verpflichtest Dich, weder durch Worte noch durch Handlungen mich in den Augen meiner Kinder herabzusetzen.

Siehe auch.png Siehe vielleicht:  Stossverkehr