Schnellgericht
Schnellgerichte sind in Deutschland verboten. In amerikanischen Spielfilmen kann man allerdings immer wieder welche beobachten.
Herstellung eines Schnellgerichts[bearbeiten]
Man nehme eine Prise Mord und einen schwarzhäutigen Angeklagten aus der Unterschicht und kocht das ganze einige Minuten durch. Ein weich geklopfter Pflichtverteidiger kann vorsichtig dazu gegeben werden.
Nun suche man zwölf arrogante Geschworene weißer Hautfarbe, über die man vorher großzügig Vorurteile und Rassismus gestreut hat.
Dieses Schnellgericht kann nun jederzeit aufgewärmt werden.
Aufwärmen eines Schnellgerichts[bearbeiten]
Das geht in wenigen Minuten. Man heizt die Stimmung im Gericht mit erfundenen Beweisen und hohlen Nüssen auf und gibt die Geschworenen anschließend in einen kleinen Topf, der gut verschlossen werden muss. Nachdem man den Topf gut geschüttelt hat, sollte ein recht bitterer Schuldspruch herauskommen. Der Angeklagte kann nun in die Mikrowelle gegeben werden.
Fertiggerichte[bearbeiten]
Fertiggerichte sind heute nur noch im Fernen Osten üblich, bei uns waren sie im Mittelalter sehr verbreitet. Das Fertiggericht geht so schnell, es ist schon fertig, bevor es überhaupt angefangen hat.
Die Inquisition hat früher nämlich jeden Angeklagten ohne langen Prozess sofort schuldig gesprochen und verbrannt. Dadurch sparte man sich Gerichtskosten und kaum einer klagte darüber, dass das Gerichtssystem zu lasch sei.
Auch in der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wird diese Form Fertiggerichte favorisiert: Pfotografen, von denen die Polizei annimmt, sie seien Zeugen einer Prügelei, werden mit Hausdurchsuchungsbefehl überfallen und trotzdem dass ein Presseausweis zur Kenntnis genommen wurde (bestätigend die Beschränkungen der verfassungsmäßig geschützten Pressefreiheit) werden deren Computer und Kamera-Speicherkarten mit den Rohbildern einfach beschlagnahmt. Da diese Computer aber deren Produktionsinstrument sind, mit denen sie sich ihre Brötchen verdienen, brauchen diese Pfotografen jetzt nicht mehr extra verbrannt werden, man muss jetzt einfach nur abwarten, bis sie verhungern. Danach kann man die Computer wieder zurückbringen und bescheinigen: „War doch nicht so gemeint!“
Siehe besser nicht: Fastfood Siehe vielleicht: Gericht
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