Forum:Bilder - Lizenzen

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Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.

Veröffentliche Bilder benötigen Lizenzen. Kommt Kamel nicht mit den Lizenzboxen zurecht, sind die Daten mindestens in einfacher Textform unter dem Bild anzugeben. Eine Korrektur wird dann durch die Kameltreiber/Kamele erfolgen.

Abstimmung:

Sind Bilder Stunden nach dem Hochladen noch nicht mit erforderlichen Angaben versehen, werden diese ohne weitere Nachfrage gelöscht. Hochlader ist eindringlich zu ermahnen/belehren, nach Belehrung im Wiederholungsfall zu sperren.

Kamelomini.png Pro: 2607:5300:60:1BBE:0:0:0:1 02:45, 28. Dez. 2014 (NNZ)
Kamelominileft.png Contra: Bitte nicht ohne Nachfragen in der Box, also so, wie wir es bisher gehandhabt haben (die Kamelo-Anfangsjahre mal außer 8 gelassen). Neukamele machen schonmal Fehler. Werden Belehrungen ignoriert und weiter ohne Quell- und Lizenzangabe hochgeladen, ist eine Sperrung natürlich legitim - und dann sollte man auch sperren. In dem Punkt Pro. 8-D (Diskussion) 23:04, 28. Dez. 2014 (NNZ)
Kamelominileft.png Contra: Auch dagegen, als pauschale Regel einfach so zu löschen - mindestens ein Hinweis sollte erfolgen. Klar, wenn klar ist, dass das Bild URV ist, löschen. Aber nicht auf "Verdacht", nur weil die Lizenz fehlt. Warum denn diese Initiative - besteht Handlungsbedarf?!? Anna Waffel (Diskussion) 23:09, 28. Dez. 2014 (NNZ)
Nach BK (quetsch). Ohne dem jetzt im Grunde widerpsrechen zu wollen, aber: Alle Bilder an denen der Hochlader nicht selbst die Rechte hat sind ohne Quellenangabe in dem Moment URV, nämlich Nutzung ohne Genehmigung des Autors, auch wenn die Bilder unter freien Lizenzen stehen (da setzt die Nutzung nämlich zumeist eine korrekte Attribution voraus). Prinzipiell heißt das, dass selbst wenn die Bilder frei lizensiert sind, in diesem Fall Schadensersatz-Ansprüche geltend gemacht werden könnten. --J* (Diskussion) 23:58, 28. Dez. 2014 (NNZ)
Kamelominileft.png Contra: da alle Neukamele durch ihre Anmeldung zu einer Liste der wichtigsten zu beachtenden Regelseiten geführt werden durch einen entsprechenden Bot-Kommentar in ihrer Kamelbox, sollten im Verstoßfalle Neukamele erstmal auf ihre Fehler hingewiesen werden, und notfalls auf die Sprünge geholfen werden. Auch im Wiederholungfalle ist kein Strafautomatismus gerecht, wenn diese Wiederholungstat nicht penetrant oft ist. In dubio pro reo ist in Rechtsfragen die goldene Regel! Und im Normalfall wird die Nennung der Bildrechte nur versehentlich fehlen durch eilfertig engagiertes Zusammenstellen eines Artikels mit Bildern, und die Konzentration (hoffentlich) erstmal auf der Artikelqualität liegt. Aussperrmaßnahmen wären da kontraproduktiv.Kamelurmel (Diskussion) 23:55, 28. Dez. 2014 (NNZ)