Forum:FreeMusicWiki
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Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.
Ich habe gerade das ♪ Wiki-Liederbuch für freie Musik ♪ zur Interwikitabelle hinzugefügt. Mit [[fmw:Name des Songs]] kann man einen freien Songtext verlinken, der thematisch mit einem Kamelopedia-Artikel korrespondiert. Der Link wird dann in der linken Spalte unter „Andere Wikis“ angezeigt. (hier ein Beispiel).
Update: Der Link zurück vom ♪ Wiki-Liederbuch für freie Musik ♪ zur Kamelopedia funktioniert nun auch via [[Kamelopedia:Name des Artikels]].
http://kamelopedia.net/index.php?title=Forum:FreeMusicWiki&action=edit
Meinungen hierzu?
-- Sloyment (Diskussion) 01:45, 27. Aug. 2024 (NNZ)
Lizenz-Update?[bearbeiten]
Frage: Braucht das die Wiki: Commons 4.0 ??? Am besten gleich für beide Wikis beantworten: Free Music und Kamelo ;-) Saharasani (Diskussion) 15:54, 19. Jun. 2025 (NNZ)
- Wikipedia updatet die Lizenzangabe der Artikel immerzu, wenn Creative Commons mal wieder neue Versionen raushustet. Das ist genaugenommen nicht sauber, denn der CC-BY-SA 3.0 und CC-BY-SA 4.0 sind verschiedene Lizenzen. Ein Artikel unter 3.0 bleibt für immer 3.0-lizensiert. Der Rechteinhaber kann ihn zusätzlich noch 4.0-lizensieren. Aber Rechteinhaber ist nicht Wikipedia, sondern die jeweiligen Artikelschreiber.
- Wikimedia Commons macht das besser. Es gibt verschiedene Vorlagen für die verschiedenen CC-Versionen, d.h. Bilder unter CC-BY-SA 2.0 bleiben normalerweise unter 2.0.
- Ich meine gehört zu haben, es gäbe in den CC-Lizenzen ab Version 2.0 eine Kompatibilitäts-Klausel, wonach man das Werk auch unter einer gleichnamigen CC-Lizenz mit höherer Version nutzen kann. In Version 1.0 gibts die nicht, weil die vergessen wurde. Es wäre eine lohnende Aufgabe, mal alle CC-Varianten nebeneinander zu vergleichen, worin die sich überhaupt unterscheiden und eine Kompatibilitäts-Matrix aufzumalen.
- Fürs Musikwiki verwende ich das Modell von Commons. Es gibt keine vorgegebene Lizenz für alle Lieder, sondern jedes Lied bekommt einen eigenen Lizenz-Vermerk.
- -- Sloyment (Diskussion) 21:32, 24. Jun. 2025 (NNZ)
- Ist das nicht das was "Share Alike" meint? Worin unterscheiden sich 3.0 und 4.0 denn genau? Möglicherweise sind die in einer Richtung austauschbar, nur nicht umgekehrt. Trotzdem sehe ich das genauso wie du. Der Urheber legt die Lizenz fest und die behält es dann auch, zumindest so lange wie sich der Urheber nicht anders entscheidet. --Wüstenspitz (Diskussion) 23:16, 25. Jun. 2025 (NNZ)
- Dazu siehe die CC FAQ und ein Gespräch mit ChatGPT.
- Meiner Meinung nach brauchen wir erstmal gar nichts machen. Problematisch wird es erst, wenn wir CC-BY-SA-4.0-Texte hierher übernehmen wollen (z.B. Wikipedia-Artikel in Versionen ab 2023). -- Sloyment (Diskussion) 01:48, 27. Jun. 2025 (NNZ)
- Kurz nochmal zusammengefasst: Ein Werk unter CC-BY-SA 3.0 bleibt für immer unter 3.0 und darf unverändert auch nur unter 3.0 verwendet werden. Veränderte Versionen dürfen aber auch unter 4.0 verwendet werden. (Das ist so unnötig kompliziert und bescheuert und bei der GPL übrigens besser gelöst!) D.h. wir können das Wiki nicht insgesamt auf 4.0 umstellen, es sei denn, wir ändern alle Artikel. So lange wir nicht alle Artikel ändern, enden wir mit einem wirren Mischmasch aus 3.0- und 4.0-Artikeln. -- Sloyment (Diskussion) 02:06, 27. Jun. 2025 (NNZ)
- Ist das nicht das was "Share Alike" meint? Worin unterscheiden sich 3.0 und 4.0 denn genau? Möglicherweise sind die in einer Richtung austauschbar, nur nicht umgekehrt. Trotzdem sehe ich das genauso wie du. Der Urheber legt die Lizenz fest und die behält es dann auch, zumindest so lange wie sich der Urheber nicht anders entscheidet. --Wüstenspitz (Diskussion) 23:16, 25. Jun. 2025 (NNZ)
Zauberei[bearbeiten]
Ich hab mich in der Wiki mal umgesehen, und festgestellt: Die Lieder da sind - Zauberei - nicht lizenzfrei, aber lizenzgebührenfrei, und genau das regeln die Lizenzen, unter denen sie veröffentlicht sind. Auch zauberhaft: Ein Lied - verzeih, Komponist - für Kamele zum Mitmöhen: Schwanentöter. Der Titel lässt eher an sowas wie den "Vatermörder" denken, den steifen Herrenhemdkragen aus der Kaiserzeit, und davon eine extra hohe Variante für einen leibhaftigen Schwanenhals. Philosophisch betrachtet ergibt sich ein anderer Sinn: Das Kamel singt lebensfroh, während ein Schwanengesang gewöhnlich eher nekrophil ist. Wohl dem Stifter dieser Musik-Webseite. Selbst für lebensfrohe Kamele hat sie was zu bieten ;-) Kamelurmel (Diskussion) 12:01, 3. Sep. 2025 (NNZ)
- Die Lieder im FMW sind entweder Public Domain (also urheberrechtlich nicht geschützt) oder frei lizensiert im Sinne von freedomdefined.org.
- Das Wort „lizenzfrei“ ist bescheuert. Eine Lizenz ist eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die eine Erlaubnis erfordern. Das Urheberrecht verbietet das Kopieren, Verbreiten, Verändern und die öffentliche Wiedergabe. Wenn du dir eine CD im Musikgeschäft kaufst, ist sie normalerweise lizenzfrei in dem Sinne, dass du keine Lizenz bekommst und mit der CD fast nichts machen darfst.
- Nutzungsgebühren im Sinne von nutzungsabhängigen Tantiemen gibt es bei freier Software bzw. freier Musik nicht, wohl aber Nutzungsgebühren im Sinne eines einmaligen Buy-Outs. Z.B. das Programm Blender war früher nicht frei lizensiert, wurde aber per Crowdfunding für 100.000 € durch die Community gekauft und dann frei lizensiert, wodurch es jetzt alle nutzen dürfen. Dieses Modell wäre auch bei freier Musik möglich. „Frei“ bedeutet nicht „gratis“.
-- Sloyment (Diskussion) 19:53, 3. Sep. 2025 (NNZ)
- Kugel hat da wie Du auch einen KI-Spammer zum Freund, der beim Kugeln nach "lizenzfrei" als erster antworten darf:
- "Übersicht mit KI
"Lizenzfrei" (oder Royalty-Free) bedeutet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. ein Bild) nach einmaliger Zahlung einer Lizenzgebühr zeitlich und inhaltlich weitgehend unbeschränkt genutzt werden darf, nicht aber kostenlos ist. Im Gegensatz dazu stehen lizenzpflichtige Werke, bei denen die Nutzungsrechte für jede einzelne Nutzung berechnet werden"
- Ficki's Pedia schreibt hingegen:
"Lizenzfreiheit ist ein Nutzungsverfahren von urheberrechtlich geschützten Werken, bei dem ein Werk gegen eine einmalige, vom Urheber des Werkes festgelegte Nutzungsgebühr erworben wird und im Normalfall unbegrenzt oft, zeitlich unbegrenzt, in verschiedenen Medien und auch kommerziell verwendet werden darf. Die genauen, teilweise umfangreichen Bedingungen werden vertraglich geregelt. Lizenzfreiheit ist eine proprietäre Lizenzierungsform. Das Verfahren wird beim Vertrieb von Fotografien, Stock Footage, Schriften, Zeichnungen und anderen Grafiken verwendet.[1]
Der etwas missverständliche Begriff resultiert aus einer ungenauen Übersetzung des aus dem englischsprachigen Begriff ‚royalty-free‘, was mit ‚lizenzgebührenfrei‘ zu übersetzen wäre. Der Begriff ‚lizenzfrei‘ wird aber weiter verwendet, da er sich in der Medienbranche seit langem etabliert hat. Er sollte nicht mit den freien Lizenzen oder Gemeinfreiheit verwechselt werden. Gleichzeitig hat der Zeitraum der kostenlosen Nutzung nichts mit dem Urheberrechtsschutz zu tun.[2]
Im Gegensatz dazu steht das lizenzpflichtige Nutzungsverfahren, bei der Lizenznehmer durch die Zahlung einer Lizenzgebühr eine räumlich, zeitlich, anwendungsmäßig oder inhaltlich beschränkte (sogenannte einfache oder ausschließliche) Erlaubnis der Nutzung eines Werks erwirbt."
- Bin ich zuhause und höre eine CD an, dürfen auch zufällig in die Wohnung eingelassene Personen mithören. Anderenfalls wären Partys nicht denkbar. Aber nur Partys, für die kein Eintritt verlangt wird. Das ist die Lizenzfreiheit, die Normalkamele mit dem Erwerb einer urheberrechtlich geschützten CD mit dieser Scheibe erwerben. Außerdem ermöglicht die CD der sie besitzenden Person, sie unbegrenzt oft abzuspielen. Nicht öffentlich, versteht sich. Zuhause. Ein Grenzfall ist z.B derjenige, der seinen Ghettoblaster (gewöhnlich mit urheberrechtlich schutzgewürdigten Werken geladen) mit sich schleppt als beweglichen Teil seines Zuhauses, um sich auch anderswo in seiner Umgebung wohl zu fühlen und dies zur Schau zu stellen. Dabei tritt bisweilen eine Empfindung ("laut"!) an die Stelle des Urheber- und Lizenz-Rechtes, aber dann finden sich schnell andere anwendbare Gesetze wie etwa die zu "Ruhestörung". Von denen ist nur der Martin befreit, wenn er in sein Horn stößt.
- Lizenzfreiheit ist also der Nutzungsfreiraum, die der Erwerber einer CD hat für die auf der CD gespeicherten Daten, wobei auf einer Musik-CD WAV-Dateiem-ähnliche Tonspuren digital eingerichtet sind. Eine Steinrammen-CD enthält CC0-lizensierte Musik-Daten, die Lizenzfreiheit ihres Besitzers ist also größtmöglich, denn CC0 ist nur eine neue Benennung urhebergewährter Gemeinfreiheit, während Gemeinfreiheit eines Werkes aufgrund Ablauf von siebzig Jahren nach dem letzten Tod eines der Urheber von selbst eintritt. Auf FMW wird das mit PD bzw. Public Domain bezeichnet. Gemeinfrei sind auch Werke geringer Schöpfungshöhe, wobei im Einzelfall die Höhe der Schöpfungshöhenrechtsstreitgewinnwahrscheinlichkeit in manchem Einzelfall schwer einschätzbar sein kann. Andere freie Lizenzen fordern zuallererst meist die Nennung des Urhebers. Eine CD voller CC-BY-SA lizensierter musikalischer Werke muss also Komponisten, Texter und Arrangeure darauf befindlicher Werke nennen, und eine Kopiervorschrift zu diesen Werken ist, diese Namensnennungen der Werkschöpfungsbeteiligten mitsamt dem Verweis auf die CC-BY-SA-Lizensierung mitzukopieren auf die CD-Kopie. Es wird also keinerlei Lizenzgebühr erhoben, aber vom Ersteller und Verbreiter der Kopien quasi Stein und Bein geschworen und den Empfängern der Werkkopien ermöglicht, die Lizenzbedingungen einzuhalten. Damit sollen die Namen der WerkschöpferInnen bekannt und späteren Generationen überliefert werden, als Bedingung, die Werke frei zu nutzen.
- Saharasani (Diskussion) 07:47, 4. Sep. 2025 (NNZ)
- Erik Möller hat für freie Musik u.ä. den schönen Begriff „Free Cultural Works“ geprägt. Die Begriffe „lizenzfrei“ und „lizenzgebührenfrei“ erklären gar nichts, sondern verwirren nur. Und der Wikipedia-Artikel ist ziemlich schlecht.
- Du schreibst:
- „Bin ich zuhause und höre eine CD an, dürfen auch zufällig in die Wohnung eingelassene Personen mithören. Anderenfalls wären Partys nicht denkbar. Aber nur Partys, für die kein Eintritt verlangt wird. Das ist die Lizenzfreiheit, die Normalkamele mit dem Erwerb einer urheberrechtlich geschützten CD mit dieser Scheibe erwerben.“
- Nein. Beim Kauf einer CD erhält der Käufer normalerweise gar keine Lizenz. Die CD alleine oder mit Freunden oder Verwandten oder Bekannten anzuhören, erfordert keine Lizenz, da diese Art der Nutzung nicht vom Urheberrecht „geschützt“ ist. Wenn aber irgendwelche zufälligen Personen in der Wohnung sind, mit denen man nicht im persönlichen Verhältnis steht (s. § 15 Abs. 3), ist es eine öffentliche Wiedergabe (s. § 15 Abs. 2), und die erfordert die Zustimmung des Urhebers. Ob bei der Party ein Eintritt verlangt wird, ist irrelevant.
- „Ein Grenzfall ist z.B derjenige, der seinen Ghettoblaster“ usw.
- Das ist kein Grenzfall, sondern ganz klar öffentliche Wiedergabe.
- „CC0 ist nur eine neue Benennung urhebergewährter Gemeinfreiheit“
- Nein. Die Creative Commons Zero (CC0) besteht aus zwei Teilen:
- 1. Durch eine Verzichtserklärung wird auf das Urheberrecht bzw. Copyright verzichtet. Dies ist jedoch nicht in jedem Land möglich.
- 2. Für den Fall, dass der Verzicht nicht möglich ist, enthält die CC0 einen Lizenzvertrag, durch den jedermann einfache (d.h. nicht ausschließliche) Nutzungsrechte angeboten werden. Stimmt der einzelne User dem Vertrag zu, werden ihm diese Rechte eingeräumt. Die Zustimmung erfolgt implizit, indem er das Werk auf zustimmungspflichtige Nutzungsarten nutzt.
- Teil 2 funktioniert also so wie andere freie Lizenzen (CC-BY, CC-BY-SA, LAL, LFFI, GPL3 usw.).
- -- Sloyment (Diskussion) 22:21, 4. Sep. 2025 (NNZ)
- Oops - selbst die Original-Creative-Commons Seiten stecken voller juristischem Paragrafengummi. Wie viele Anwender wenden diese Lizenzen an, ohne sie je ganz zu verstehen? Die Mehrheit, würd ich sagen. Ist wirklich alles komplizierter als Wikipedia sagt, muss sowohl in Wikipedia als auch in freemusicwiki wohl der User Erklärbär nochmal ran. Besser wär ein Erklärkamel - aber die haben wir ja bei Kamelopedia im Stall. ;-D Kamelurmel (Diskussion) 23:02, 5. Sep. 2025 (NNZ)
- Das liegt daran, dass das Urheberrecht von vornherein so kompliziert und asozial ist. Überhaupt Werke mit der Allgemeinheit zu teilen, ist ein Hack, der einige juristische Verrenkungen erfordert, und Copyleft ist ein noch größerer Hack, der noch größere juristische Verrenkungen erfordert. -- Sloyment (Diskussion) 20:03, 6. Sep. 2025 (NNZ)
- Oops - selbst die Original-Creative-Commons Seiten stecken voller juristischem Paragrafengummi. Wie viele Anwender wenden diese Lizenzen an, ohne sie je ganz zu verstehen? Die Mehrheit, würd ich sagen. Ist wirklich alles komplizierter als Wikipedia sagt, muss sowohl in Wikipedia als auch in freemusicwiki wohl der User Erklärbär nochmal ran. Besser wär ein Erklärkamel - aber die haben wir ja bei Kamelopedia im Stall. ;-D Kamelurmel (Diskussion) 23:02, 5. Sep. 2025 (NNZ)