Frage:Mein Vermieter verbietet mir die Anschaffung eines Libanesischen Zwergkamels. Kleintiere dürfen nach akutellen Gerichtsurteilen aber nicht verboten werden. Kann ich mir rechtlich gese…?

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Mein Vermieter verbietet mir die Anschaffung eines Libanesischen Zwergkamels. Kleintiere dürfen nach akutellen Gerichtsurteilen aber nicht verboten werden. Kann ich mir rechtlich gesehen dann doch ruhigen Gewissens so ein Kleinkamel zulegen?

8-D[bearbeiten]

Klar, wenn Du es artgerecht hältst (Körbchen, Kratzbaum, 3 - 4 Sorten Kamelgras) und ihm die nötigen Manieren beibringst, kann der Dir nichts. So lange es also nach 22 Uhr nicht mehr lautstark im Treppenhaus herummööeppt oder -trampelt und immer freundlich Moin sagt, dürfte es keine Probleme geben. Selbstverständlich sollte es sich auch an das Dungungsverbot in der Öffentlichkeit halten (besonders im Treppenhaus). Das alles wird es sicher gerne tun, denn in seinem Heimatland ist es gerade noch weniger kuschelig als es Dein Vermieter in seiner Höchstform sein kann.

Palm Kunkel[bearbeiten]

Du solltest das Biest halt nicht zu gut füttern. Sonst ist es bald kein Kleintier mehr und die Scherereien gehen los (nicht nur felltechnisch) ...