Freiherr
DamalsTM waren Freiherren so etwas wie staatlich legitimierte Wegelagerer. Sie wohnten auf Burgen und pressten aus dem niederen Volk heraus, was nur so eben ging. Sie waren in ihren Methoden nicht sonderlich zimperlich.
Heute sind solche Zustände natürlich undenkbar. Freiherr ist nur noch ein Titel, die Aufgaben eines solchen werden heute von Anwälten wahrgenommen. Die müssen sich Dank moderner Gesetzgebung allerdings nicht bei Wind und Wetter auf der Straße herumtreiben, um dort Leute auszurauben. Stattdessen wurde das Instrument der Abmahnung eingeführt, das einen maximierten Gewinn mit minimiertem persönlichen Risiko vereint. Auch moderne Betriebssysteme helfen ihnen sehr. Die Mitstreiter eines Anwalts nennt man auch Syndikus, was sich vermutlich aus dem Wort Sünde ableitet.
Nimmt sich ein Freiherr allerdings zu viele Freiheiten heraus, kann aus ihm freilich ein Unfreiherr (siehe auch Knacki ) werden. Wenn er seine Untaten nicht bereut, kann er zum Grafen degradiert werden und bekommt als zusätzliche Strafe den Namen Graf Enreuth. Er kann sich jedoch unter der Dusche mit Hilfe von Seife (auch herunter gefallener) von seinen Sünden reinwaschen, darf aber fürderhin nicht mehr als Anwalt arbeiten, sondern muss seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise bestreiten. Ferner gab es noch den Freiherr von Breisgau, der im Freiburg im Breisgau lebte. Es war eine berühmte Persönlichkeit. Außerdem wird ein adliger Freier Freiherr genannt.