Gesetz
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Gesetz, [anat.] das; Körperteil zwischen Rücken und Oberschenkel. Das Gesetz teilt sich in zwei Hälften, das göttliche G. (links) und das weltliche G. (rechts). Dazwischen liegt die Gesetzeslücke. Um die Reinhaltung der Gesetzeslücke kümmert sich im Allgemeinen die sog. Rechtspflege; außer in Rio. Dort machen das die Chirurgen.
Gesetz, [jur.] Willkürlich von Kamelen festgelegte Regeln & Normen, deren Nichteinhaltung durch die Exekutive (meist vertreten durch die Polizei) sanktioniert wird.
- Das Gesetz hat viele Paragraphen., sagt man beim weiblichen Gesetz für Graninihaut.
- Gesetzeshüter sind meist aus Gummi.
Siehe auch: Das große Einmaleins der ägyptischen Gesetze | GKG (Begriffsklärung) | Pflegenotstandsgesetz
Hat gar nichts zu tun mit: Grundbuch | Großgrundgesetz
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