Kleinschreibung
Kleinschreibung ist eine wichtige Tugend beim Verfassen von Verträgen und ähnlichen Papieren. Dabei wird die Schriftgröße solange verringert, bis die für den, der es unterschreiben soll, unangenehmen Teile nicht mehr leserlich sind.
Erfunden wurde die Kleinschreibung im Mittelalter, als die Lupe gerade erfunden war und niemand Verwendung für sie hatte. Nach dem Klein geschriebenen Gesetz zur Kleinschreibung von wichtigen Texten durfte ab 1284 keine Schriftgröße über 4 mehr benutzt werden (bei Schriftart Arial; bei Times New Roman durfte auch noch Schriftgröße 4,5 benutzt werden), der Lupenverkauf stieg daraufhin in hohem Maße an.
Bei der Rechtschreibreform wurde das Gesetz von 1284 aufgehoben, man darf jetzt alles schreiben wie man möchte, solange man irgendeinen Grund findet, wieso man es so schreibt.
Vergleiche mit: Theo log