Majestätsbeleidigung

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Majestätsbeleidigung ist in einigen Ländern (zum Beispiel Marokko) Straftatsbestand, in Deutschland nicht mehr, da kann jeder Dahergelaufene (der noch grün hinter den Ohren ist) den in vorrauseilender Betroffenheit schon zurückgetretenen Inhaber des höchsten Staatsamtes einfach so beleidigen. Es geht es eben abwärts mit Deutschland, seitdem das Spießrutenlaufen abgeschafft, anfangs durch „sozialistische Beziehungen“ ersetzt wurde (wohin das führte, haben wir ja gesehen), welches später mit „Innerer Führung“ übersetzt wurde (wohin das führt, sehen wir gerade: in Majestätsbeleidigung)!

Und das von jemandem, der es nicht einmal ordentlich fertiggebracht hat, seine Wehrdienstverweigerung glaubhaft zu machen und deswegen nur Halb-und-Halb gedient hat!

Ich schlage deswegen vor:

  1. das Spießrutenlaufen wieder einzuführen, oder
  2. Majestätsbeleidigung wieder in das Strafrecht aufzunehmen, oder
  3. Jürgen Trittmich nach Marokko auszuweisen, oder
  4. alle genannten Maßnahmen gleichzeitig, oder
  5. alle genannten Maßnahmen aufeinanderfolgend

durchzuführen.

In Deutschland ist Majestätsbeleidigung aber abgeschafft, damit im Skat der Bube den König schlagen kann.