News Diskussion:2020-11-03 – Bundesregierung begräbt die Kamelopedia
Kann mich einer mal drauf stupsen, welche Stellen im Referentenentwurf gemeint sind? -- Sloyment (Diskussion) 02:58, 4. Nov. 2020 (NNZ)
Im Wesentlichen geht es um die in meinem Text erwähnten und im verlinkten Golem-Artikel näher ausgeführten Upload-Filter nach Art. 17 der EU-Richtlinie. Anders als bisher wahrgenommen bezieht sich das nicht nur auf Bilder und Videos, was schon schlimm genug ist, sondern auch auf Texte. Gleichzeitig sollen im laufenden Diskussionsprozess die Bagatellgrenzen fallen, wodurch auch absolute Kleinstangebote wie die Kamelo betroffen werden. Wenn wie im aktuellen parlamentarischen Diskussionsprozess beabsichtigt künftig selbst kleinste Zitate aus Presseartikeln vergütungspflichtig würden, müsste man hier jede einzelne Wortmeldung gegenchecken. Das ist absolut nicht leistbar. Ich sehe das größte Problem in der weitgehenden Einigkeit der Regierungsparteien bei dem Punkt Bagatellgrenzen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, in der Politik hat die Furcht vor dem freien Internet gewonnen. --Wüstenspitz (Diskussion) 08:24, 4. Nov. 2020 (NNZ)
Kunstfreiheit. Basta. Kamelurmel (Diskussion) 10:45, 4. Nov. 2020 (NNZ)
- Sprach der Abmahnanwalt als er seine Rechnung an Sloyment schickte. --Wüstenspitz (Diskussion) 13:32, 4. Nov. 2020 (NNZ)
- Jetzt mal halblang. Außerdem: Kopieren von geschützten Werken lassen wir einfach sein, Übertreibungen des Uhrheberrechjtes gibt es schon lange, zum Beispiel das Tantiemenrecht 70 Jahre über den Tod hinaus. Das schafft geldscheffelnde Taugenichtse, nur weil deren Vorfahren irgendwelche Werke geschaffen haben. Gerade für die Fan-Arbeit ist das eine Sauerei. 35 Jahre müssen reichen, damit Fans von Künstlern noch zu Lebzeiten z.B. Fanseiten über den Künstler frei gestalten können. Die Rechtsübertreibungen sind tatsächlich reine Abmahnwaltsbeschäftigungstherapien. Für Juristen, die für normalen juristischen Kram nicht zu gebrauchen sind. Abmahner sind Absahner. Geben wir ihnen einfach kein Futter! Kamelurmel (Diskussion) 21:50, 4. Nov. 2020 (NNZ)
- Das ist das große Problem! Wenn wirklich wie aktuell in der parlamentarischen Diskussion schon mehr als acht (!!!) Worte als vergütungspflichtiges Zitat gelten, wird das schon recht viele Zufallstreffer produzieren. "Sein oder nicht sein, das ist hier die F..." Mööepp - zahlen Sie 800 Euro an die Kanzlei Ab, Zock & Coll., gehen Sie nicht über Los und ...
- Jetzt mal halblang. Außerdem: Kopieren von geschützten Werken lassen wir einfach sein, Übertreibungen des Uhrheberrechjtes gibt es schon lange, zum Beispiel das Tantiemenrecht 70 Jahre über den Tod hinaus. Das schafft geldscheffelnde Taugenichtse, nur weil deren Vorfahren irgendwelche Werke geschaffen haben. Gerade für die Fan-Arbeit ist das eine Sauerei. 35 Jahre müssen reichen, damit Fans von Künstlern noch zu Lebzeiten z.B. Fanseiten über den Künstler frei gestalten können. Die Rechtsübertreibungen sind tatsächlich reine Abmahnwaltsbeschäftigungstherapien. Für Juristen, die für normalen juristischen Kram nicht zu gebrauchen sind. Abmahner sind Absahner. Geben wir ihnen einfach kein Futter! Kamelurmel (Diskussion) 21:50, 4. Nov. 2020 (NNZ)
- Bildzitate wollen sie an der Dateigröße bemessen. 250 kB sollens sein, die Schmerzgrenze. Tolle Wurst würde ich sagen. Nehmen wir BMP, GIF, JPEG, PNG oder SVG? Wer sich ein bisschen mit Digitalgrafik auskennt weiß, die Dateigröße sagt nichts über den Inhalt aus. In 250 kB SVG packe ich mehrere Buchseiten rein, in 250 kB BMP kriegste bestenfalls den Bundespleitegeier in mittlerer Auflösung.
- Die Absurdität ist im Grunde kaum zu fassen, doch die meinen das wirklich ernst. Andererseits kann man sich auch wieder nicht wirklich drüber wundern, das sind die selben Leute, die so erfolgreich Schulen und Behörden digitalisieren. --Wüstenspitz (Diskussion) 19:48, 6. Nov. 2020 (NNZ)
- Bild brauchen wir nicht zu zitieren. Wir haben KameloNews. Parodien sind erlaubt im Sinne der Kunstfreiheit. Mein neuester Held in Sachen von deren Verteidigung ist der Nonsense-Papst, siehe Quelle. Saharasani (Diskussion) 10:31, 7. Nov. 2020 (NNZ)
- "Bildzitat" hat nix mit BILDzeitung zu tun ;-) --Wüstenspitz (Diskussion) 15:23, 7. Nov. 2020 (NNZ)
- Bild brauchen wir nicht zu zitieren. Wir haben KameloNews. Parodien sind erlaubt im Sinne der Kunstfreiheit. Mein neuester Held in Sachen von deren Verteidigung ist der Nonsense-Papst, siehe Quelle. Saharasani (Diskussion) 10:31, 7. Nov. 2020 (NNZ)
- Die Absurdität ist im Grunde kaum zu fassen, doch die meinen das wirklich ernst. Andererseits kann man sich auch wieder nicht wirklich drüber wundern, das sind die selben Leute, die so erfolgreich Schulen und Behörden digitalisieren. --Wüstenspitz (Diskussion) 19:48, 6. Nov. 2020 (NNZ)
Lest hier und weint. Mööepp --Wüstenspitz (Diskussion) 20:11, 9. Dez. 2020 (NNZ)
- Kamele sind doch nicht zum Weinen da. Sie haben Höcker mit Zusatzgehirnen, aus welchen ihnen über ihre Ohren Eingebungen von sich selber eingeflüstert werden. Auch deine Höcker, spitz wie Wüsten-Dünen, spitze die Ohren, dann höre auf sie. Dann hast du nur originale Ideen und brauchts nix plagiieren. Sollen doch die Werke irgendwelcher Künstler verrotten, bis ihr Copyright abgelaufen ist und sich keiner mehr daran erinnert. In Wikis wie Kamelopedia wird viel Fantasie eingebracht, wie man den Lesern beizubringen hat, wie die Welt wirklich ist. Da haben die Kamele doch gut lachen. Plagiate können andre machen: Guttenberg, Giffey, und jetzt imitiert Giuliani auch noch Donald Trampeltier. Der arme Rechtsanwalt wird dann sicher bald von Copyrightanwälten in tausend Stücke gerissen, sobald er bei seinen Herrn und Meister in Ungnade fällt. Kamelurmel (Diskussion) 21:03, 9. Dez. 2020 (NNZ)