Parteienfinanzierungsgesetz

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Das Parteienfinanzierungsgesetz regelt die zulässigen Finanzierungsmöglichkeiten für eine politische Partei.

Die Formulierungen im Parteienfinanzierungsgesetz müssen einfach und verständlich gehalten sein, damit die Parteien das auch verstehen. Nach dem Parteifinanzierungs-Skandal des Herrn Dr. Kohl, dessen Ehrenwort, die Finanzierer gegenüber dem Gericht nicht zu nennen, eine höhere juristische Ordnung hat, als die deutsche Gesetzgebung, wurden Stimmen laut, die forderten, das Parteienfinanzierungsgesetz zu verschärfen. Frau Dr. Merkel war jedoch dagegen: „Dann wird es ja noch schwerer, das Parteienfinanzierungsgesetz einzuhalten!“

Persönliche Nachteile entstehen daraus nur gegenüber Personen, wie zum Beispiel Frau Dr. Sahara Wagenknecht. An einem Parteitag wurde ihr eine Torte ins Gesicht geworfen. Das fand sie schon mal persönlich beleidigend, schließlich sei sie keine StörchIn. Abgesehen davon, dass eine angenommene Zulässigkeit von Tortenwürfen gegenüber StörchInnen eine Diskriminierung der Störche bedeute, entsteht nun gegenüber Sahara Wagenknecht und ihrer Linkspartei aus den Bestimmungen des Parteienfinanzierungsgesetz folgender Vorwurf:

  1. gemäß dem Parteienfinanzierungsgesetz ist diese Torte eine Form der Sachspende mit erheblichem geldwerten Vorteil (fragen Sie ihren Bäcker oder Konditor);
  2. solcherart Spenden müssen unter Angabe der Namen der/des SpenderIn oder der SpenderInnen der Bundestagsverwaltung gemeldet werden;
  3. diese Meldung ist nicht erfolgt (mit der fadenscheinigen Begründung, dass die Namen der WerferIn und der konkrete geldwerte Vorteil nicht bekannt seien).

Folglich müsste diese Partei von der Bundestagsverwaltung eine empfindliche Strafe erhalten, zum Beispiel Kürzung der staatlichen Hilfen für politische Parteien. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Spende abzulehnen. Das heißt, diese Torte ist dann unverzüglich der Finanzdirektion zu übergeben. Leider hat Sahara Wagenknecht aber diese Torte schon angeknabbert: in den Videos ist eindeutig zu erkennen, wie sie sich die Lippen leckt! Somit gilt diese Sachspende als angenommen.

Als eine Art Teilgeständnis ist anzuerkennen, dass Frau Sahara Wagenknecht sich freiwillig zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit bereit erklärt hat und seitdem im Saarland in der Altenpflege tätig ist.