Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Anträge
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Anträge (allgemein)
Hier können Anträge gestellt werden. Entsprechende Formulare findet man hier.
Bitte beachten Sie: Einige Organe verwenden eigene Antragsseiten. Derzeit sind dies:
- Antragsseite des Zentralrates der Paragraphenreiter
- Antragsseite des Aufsichtsrats
- Antragsseite des Spielleiters
Inhaltsverzeichnis
- 1 Nr. 1 vom 20. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 2 Nr. 1.1 vom 20. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 3 Nr. 2 vom 21. November 2006: Antrag auf das Stellen von Anträgen
- 4 Nr. 3 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 5 Nr.4 vom 21.November 2006: Antrag auf Wiederholung der Stattgaben der Antraege 1. bis 3. durch Kindchen Atreju
- 6 Nr. 5 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 7 Nr. 6 vom 21. November 2006: Antrag auf Ernennung eines Überarbeitungsschutzbeauftragten (ÜSB)
- 8 Nr. 7 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 9 Nr. 8 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 10 Nr. 9 vom 22. November 2006: Antrag auf Genehmigung zur Erstellung von neuen Seiten des Aufsichtsrats
- 11 Nr. 10 vom 22. November 2006: Antrag auf Bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses
- 12 Nr. 11 vom 22. November 2006: Antrag des Zentralrats der Paragraphenreiter auf eigene Unterseiten
- 13 Nr. 12 vom 22. November 2006: Antrag auf Regelauslegung bezüglich der Einrichtung neuer Organe
- 14 Nr. 13 vom 22. November 2006: Verwarnung von Kamel:Mambres
- 15 nr14 vom 22.nov. 06: antrag auf dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution gem. § 10
- 16 Nr 15 vom 23. Nov. 06: Antrag auf Regel zur dringlichkeitsgebotenen Amtzwangssbesetzung
- 17 Nr. 16 vom 23. Nov. 06: Antrag auf Vertretung des Spielleiters
- 18 Nr. 17 vom 23. November 2006: Antrag auf Bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses
- 19 Nr 18 vom 23. November 2006: Antrag auf Erstellung der Unterseite "Sitzungsraum" des Zentralrats
- 20 Nr. 19 vom 23. November 2006: Antrag auf Regeländerung: Abkürzungsaufsicht
- 21 Nr. 20 vom 24. November 2006: Ungültigerklärung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
- 22 Nr. 21 vom 25.11.2006 - Antrag auf Legitimierungspflicht von Formblattänderungen/-neuerstellungen
- 23 Nr. 22 vom 26.11.2006 - Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke
- 24 Nr. 23 vom 27. November 2006: Durchsicht der ZdPGO
- 25 Antrag Nr. 24 vom 27. November 2006
- 26 Antrag Nr. 25 vom 27.11.2006 - Aufnahme ins laufende Spiel; Einrichtung einer Untersuchungskommission
- 27 Antrag Nr. 26 vom 27.11.2006 - Regeländerung
- 28 Nr. 27 vom 20. November 2006: Fahrlässiges Handeln Seitens des Zentralrats
- 29 Nr. 28 vom 28. November 2006: antrag auf bereitstellung eines beamten zur anfertigung eines formal korrekten antrages zur bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses
- 30 Nr. 29 vom 28. November 2006: antrag auf bereitstellung eines beamten zur anfertigung eines formal korrekten antrages zur bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses
- 31 Nr. 30 vom 28. November 2006: Antrag auf Genehmigung zur Erstellung von neuen Seiten des Spielleiters
- 32 Nr. 31 vom 29. November 2006: Antrag auf Ergänzung von § 11 der Spielregeln
- 33 Nr. 32 vom 29. November 2006: Anfrage zur Tätigkeit des Zentralrats der Paragraphenreiter
- 34 Nr. 33 vom 30. November 2006: Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge" ("DD")
- 35 Nr. 34 vom 30. November 2006: Antrag auf Bildung eines Archivierungsgremiums
- 36 Nr. 35 vom 1. Dezember 2006: Mitteilung des Zentralrats
- 37 Nr. 36 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von Mathekamel
- 38 Nr. 37 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von gOTT
- 39 Nr. 38 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von J*
- 40 Nr. 39 vom 6. Dezember 2006: Anfrage
- 41 Nr. 40 vom 7. Dezember 2006: Mitteilung
- 42 Nr. 41 vom 21. Dezember 2006: Rüge von Wanderdüne
- 43 Nr. 42 vom 21. Dezember 2006: Antrag auf das Stellen von Anträgen
- 44 Nr. 43 vom 21. Dezember 2006: Antrag auf Auflösung des Zentralrates der Paragraphenreiter
- 45 Formloser Beschluss
- 46 Nr. 46 Mitteilung des Spielleiters über eingeschränkte Sprechzeiten
- 47 Nr. 47 Feststellung des Aufsichtsrates zur Handlungsunfaehigkeit
- 48 Nr. 48 Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Atreju
- 49 Nr. 49 Amtsergreifung als Aufsichtsratsvorsitzender von Three Of Twelve
- 50 Nr. 50 Antrag auf das Stellen von Anträgen durch Jan.ndl am 6. Januar 2007
- 51 Nr. 51 vom 11. Januar 2007: Antrag auf Stellen von Anträgen
- 52 Nr. 52 vom 11. Januar 2007: Besetzung eines Aufsichtsratsposten ,der als noch frei ausgewiesen wurde, durch Sushifresse
- 53 Nr. 53 vom 13. Januar 2007: Antrag auf Bearbeitung eines Antrages
- 54 Nr. 54 vom 13. Januar 2007: Verwarnung von sushifresse wegen Manipulation der ArGO
- 55 Nr. 55 vom 14. Januar 2007: Verfügung über das vorzeitige Ende der 2. Runde
Nr. 1 vom 20. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 20-Nov-06-Mthk-allg-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.
Begründung:
Als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter ist es wichtig, Anträge stellen zu können, um einen reibungslosen Ablauf der Verwaltungsakte zu gewährleisten. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat, meinen Antrag zu genehmigen.
Anlagen: -
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:29, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Rechtsmittelbelehrung: Bitte diesen Antrag nach Bearbeitung sachgerecht ablegen.
Nr. 1.1 vom 20. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 20-Nov-06-aktlaich-allg-1.1
Antragsgegenstand:
Moeep. Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.
Begründung:
Als unerkannte Aktenleiche, bekannt aus Phunk und Pfernsaeh und Spielrunde 1 ist es wichtig, Anträge stellen zu können, um meinen störungsfreien Verwaltungsalltag sicherzustellen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat, meinen Antrag zu genehmigen.
Anlagen: -
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:30, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Rechtsmittelbelehrung: Bitte diesen Antrag nach Bearbeitung sachgerecht ablegen.
Nr. 2 vom 21. November 2006: Antrag auf das Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Antrag auf das Stellen von Anträgen gem. $3 Abs. b
Begründung:
Hiermit beantrage ich gemäß o.g. Regelung, meiner Person das Recht der Antragsstellung zuzusprechen.
Anlagen: -
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Allmaechtgkeit unterwirft sich den allgemein gueltigen Spielregeln und ist somit nachrangig. Ansonsten bestehen keine weiteren Einschraenkungen zum Stellen von Antraegen gemaess §3 Abs. b.
Begründung:
Eine Allmaechtigkeit einer einzelnen Person oder Instanz wuerde die Buerokratie nachhaltig beeintraechtigen. Dadurch ist diese Einschraenkung auszusprechen.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:39, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: keine
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann auf dem Antragswege Berufung eingelegt werden. Weitere Rechtsmittel (wie Aceton, C4, Baseballschlaeger und dergleichen) sind ausgeschlossen (Ausnahme: eine Genehmigung dieser Mittel wurde vorher ueber den Antragsweg erteilt).
Nr. 3 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-Atreju-allg-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.
Begründung:
Diesr Verwaltungsakt ist notwendig, um den Erhalt der Buerokratie zu gewaehrleisten.
Anlagen: -
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Kindchen Atreju 12:52, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Rechtsmittelbelehrung: Bitte diesen Antrag nach Bearbeitung sachgerecht ablegen.
Nr.4 vom 21.November 2006: Antrag auf Wiederholung der Stattgaben der Antraege 1. bis 3. durch Kindchen Atreju[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-aktlaich-allg-1
Antragsgegenstand:
Antrag auf Wiederholung der Stattgaben der Antraege 1. bis 3. durch Kindchen Atreju
Begründung:
zum zeitpkt der stattgaben war Kindchen Atreju noch nicht mitglied des aufsichtsrates. dieses wurde er erst um 13:24 uhr!
Anlagen: beweis siehe history
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Der Antrag Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1 wird generell abgelehnt. Wie hieraus eindeutig hervorgeht, war Atreju zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung Nr. 1 bis 3 Mitglied des Aufsichtsrates und somit handlungsbefugt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 15:10, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Technische Fehler des Sefvers bei Generierung der Uhrzeiten bei Unterschriften koennen dem Aufsichtsrat nicht angelastet werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen entsprechenden Antrag beim Zentralrat auf Einrichtung eines Uhrzeitkontrollauschusses zu stellen um diesen Vorgang zu untersuchen.
Rechtsmittelbelehrung: Ob Rechts- oder Linksmittel Anwendung bei diesem Antrag finden, muss der Zentralrat der Paragraphenreiter oder ein entrsprechend dazu befugtes Gremium entscheiden.
Der Vorgang die ablehnung des antrages Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1 wird hiermit angefochten!
Begründung: die recentchanges seite ist urkundlich nicht akzeptabel, weil nur temporaer einsehbar und somit nicht dokumentenaecht
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: aktenleiche 15:17, 21. Nov 2006 (CET)
Anmerkung: mit aktenlaichen kenne ich mich aus !!!
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Anfechtung der Ablehung des Antrags Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1 wird hiermit abgelehnt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 15:10, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Bildbeweis anbei:
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel heiligen keineswegs den Rechtsweg.
Vorgangsnummer/Zeichen: Die ablehnung der Anfechtung der Ablehung des Antrags Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1
Bearbeitendes Organ: aktenlaiche himself
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
DAS ist allerdings dokumentenecht und ich akzeptiere in diesem ausnahmefall
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: aktenleiche 15:42, 21. Nov 2006 (CET)
Anlagen: -)
Dieser Vorgang wird hiermit vom Aufsichtsrat als Erledigt betrachtet.
ERLEDIGT
--Kindchen Atreju 15:54, 21. Nov 2006 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 21-Nov-06-Anm1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 21-Nov-06-aktlaich-allg-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Meiner Meinung nach geht aus den Versionsgeschichten der Antrags- und der Organseite eindeutig hervor, dass Aufsichtsratmitglied Atreju tatsächlich die Anträge erst genehmigt hat, nachdem er sich in den Aufsichtsrat gewählt hat. Somit besteht kein Regelverstoss. Wie es scheint, wurde vom Server eine falsche Uhrzeit in die ~~~~ eingefügt.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass digitales Bildmaterial grundsätzlich nicht als Beweis gelten darf, weil Manipulationen nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden können.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 16:55, 21. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Versionsgeschichte der Organseite, Versionsgeschichte der Antragsseite
Nr. 5 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.
Begründung:
Mit dem Ziel des Erwerbs von unerhört hohen Pensionsansprühen für unerhört geringfügige Tätigkeiten beabsichtige ich die Bekleidung eines geeigneten Amtes im Bürokratenspiel.
Anlagen: Werden nachgereicht.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 15:49, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Dem Antrag auf Stenne von Antraegen wird hiermit stattgegeben. Eventuelle Pensionsansprueche sind beim entsprechenden Organ anzufragen.
Rechtsmittelbelehrung: Wer Rechtsmittel belehrt oder sich belehrte Rechtsmittel verschafft oder belehrte Rechtsmittel in Verkehr bringt, wird mit einer Antragsdauer nicht unter zwei Jahren bestraft.
Nr. 6 vom 21. November 2006: Antrag auf Ernennung eines Überarbeitungsschutzbeauftragten (ÜSB)[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.2
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, werte Paragraphenreiter,
gemäß meiner Befugnis zur Antragstellung gemäß Bescheid vom 21.11.2006 15:49 beantrage ich die Bestellung eines Überarbeitungsschutzbeauftragten (ÜSB) gemäß § 8 der Spielregeln.
Gleichzeitig beantrage ich meine Berufung in diese Position.
Begründung:
Durch die intensive Bearbeitung von Anträgen droht eine Überlastung einzelner Bürokraten, was ihre Effizienz und Sorgfalt bei der Antragsbearbeitung einschränkt. Um diesem Übel vorzubeugen, benötigt das Bürokratenspiel einen ÜSB, der die Arbeitsbelastung der teilnehmenden Bürokraten regelmäßig prüft und darüber an den Spielleiter und den Aufsichtsrat berichtet.
Die Berufung meiner Person in dieses Amt wird begründet mit der Tatsache, dass ich bisher keine weiteren Ämter innehabe und deshalb nur ein niedriges Überarbeitungsrisiko besteht.
Anlagen: Werden nachgereicht.
ERLEDIGT
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Gem. Beschluss des Spielleiters sind Anträge auf Schaffung neuer Organe möglich; da sie jedoch wie eine Regeländerung gem. §4 zu handhaben sind, muss dem Antrag ein Regeltext für das neue Organ beigelegt werden, welcher anschliessend in §8 der Spielregeln eingefügt wird. Folglich kann der Antrag leider nicht gutgeheissen werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 14:21, 23. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Ein Neuantrag mit entsprechender Ergänzung ist möglich.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §14 der Spielregeln.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 21-Nov-06-Anm6-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSP.Mmb.Allg.2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Im Namen des Zentralrats heisse ich Kamel:Mambres im Bürokratenspiel herzlich willkommen. Leider muss ich darauf hinweisen, dass der angesprochene §8 derzeit leer ist, weshalb gem. §8 leider kein Posten "Überarbeitungsschutzbeauftragter (ÜSB)" geschaffen werden kann. §12 bezieht sich auf die Schaffung neuer Organe. Da heisst es jedoch:
- (a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Organe vollbesetzt sind, ...
- (d) Möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung soll der Zentralrat der Paragraphenreiter Vorschläge für mindestens drei weitere Organe sowie deren Aufgaben, Befugnisse und die Bestimmung ihrer personellen Zusammensetzung ausarbeiten...
Da im Moment nicht alle Organe vollbesetzt sind, ist ein ebensolches Vorgehen zur Zeit leider nicht möglich. Zudem kommt hinzu, dass ein Beamter, der sich um alle anderen Kamele zu kümmern hätte
- Arbeit von ungenügender Qualität leisten könnte, da jedes Organ auf einen ganz bestimmten Aufgabenbereich spezialisiert ist, was im Genegsatz steht zur breiten Diversifikation des ÜSB auf alle Organe.
- Gegen Datenschutzbestimmungen bzw. Geheimhaltung vertraulicher Dokumente verstossen könnte.
- Der Gewaltentrennung widerspräche, da er ein Organ wäre, das von allen anderen Organen Weisungen und dadurch auch Befugnisse erhält. Machtmissbrauch wäre nicht auszuschliessen.
- Ev. selbst überlastet werden könnte, sobald weitere Gremien geschaffen werden.
Aus all diesen Gründen kann dem Begehren des Antragsstellers leider nicht entsprochen werden. Ich persönlich empfehle, ein anderes Gremium zu wählen. Sollte aber doch der Wunsch bestehen, überlastete Organe zu entlasten, dann sollte Mambres sich direkt an ein bestimmtes Organ wenden. Auf Anfrage besteht dort die Möglichkeit für die Schaffung eines Unterorgans gem. §9 (c) der Spielregeln.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Mööeppen: Mathekamel 17:44, 21. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: aktuelle Spielregeln
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.2.GA/1
Thema des Gutachtens: Schaffung neuer Organe
Kurzzusammenfassung: Die zitierten Bestimmungen aus § 12 stehen der Bestellung eines Organs ÜSB nicht im Wege
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Die von Mathekamel angeführten Spielregeln enthalten Bestimmungen zu Situationen, in denen neue Organe geschaffen werden können, nämlich nach § 12 a) in Verbindung mit § 12 b) bei der Aufnahme neuer Mitspieler, für die keine Position in einem Organ mehr verfügbar ist und nach § 12 d) bei vollständiger Besetzung der vorhandenen Organe. Die Spielregeln enthalten jedoch keine Bestimmungen, die die Schaffung eines neuen Organs vor der vollständigen Besetzung verbieten. Der in § 12 ausgedrückte Wille des Gesetzgebers war es offensichtlich, einem Mangel an offenen Stellen, der potenzielle neue Mitspieler abschrecken könnte, entgegenzuwirken. Die vorzeitige Gründung eines weiteren Organs ist deshalb voll im Sinne von § 12.
Was die angeführte Gefahr einer Machtanhäufung und eines Amtsmissbrauches betrifft, so wäre der ÜSB selbstverständlich lediglich mit einem Vorschlags- bzw. Antragsrecht für Konsequenzen bei auftretender Arbeitsüberlastung ausgestattet und diesbezüglich nicht entscheidungsbefugt. Der Gefahr einer Arbeitsüberlastung des ÜSB selbst wäre durch eine geeignete Erweiterung des Organs mit entsprechender Aufgabenverteilung entgegenzusteuern, sofern sich der Bedarf hierfür abzeichnet.
Sofern nach erneuter Prüfung dieses Gutachtens die Ablehnung des neuen Organs aufrechterhalten wird, beantrage ich schon jetzt ersatzweise die Bestellung des ÜSB als Unterorgan des Aufsichtsrates nach § 9 c) der Spielregeln.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 19:05, 21. Nov 2006 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.2.Anm/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 6 vom 21.11.06/Anmerkung 21-Nov-06-Anm6-1-Mthk i. V. m. Antrag Nr. 10 vom 22.11.06
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Wie eindeutig ersichtlich aus dem Antrag Nr. 10 vom 22.11.2006 (Az. aktlaich-22-nov-4), gestellt von Aktenleiche aufgrund seiner Antragstellungsbefugnis mit Bescheid vom 21.11.2006 (Az. 20-Nov-06-aktlaich-allg-1.1), entspricht die Beantragung neuer Organe vor der vollständigen Besetzung der bestehenden Organe der üblichen Verwaltungspraxis und wird auch von anderen Bürokraten praktiziert.
Ich bitte daher den Zentralrat um Bewilligung meines Antrags.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 10:13, 22. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Mein Gutachten Nr. BSP.Mmb.Allg.2.GA/1 zum Antrag Nr. 6 (Az. BSP.Mmb.Allg.2) vom 21.11.06
Nr. 7 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-Wndd-allg-1
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich eine Erlaubnis, Anträge stellen zu dürfen.
Begründung:
Laut Spielregeln, § 3, ist keine weitere Begründung erforderlich.
Anlagen: keine
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 17:16, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Sie sind hiermit zum unbeschränkten Stellen von Anträgen berechtigt.
Rechtsmittelbelehrung: Sie können Ihren Antrag innerhalb von wenigen Selunden zurückziehen, ihr Anwalt wird Sie beraten
Gerügt wird hiermit: Wanderdüne
Anlass der Rüge: Übereilte Bearbeitung von Anträgen
Genauere Angaben:
Sie haben Ihren Antrag Nr. 7 vom 21. November 2006 (Ihr Zeichen: 21-Nov-06-Wndd-allg-1) gleichzeitig gestellt und bewilligt (vgl. Bearbeitungsübersicht). Die Bewilligung von Anträgen ohne reifliche Abwägung der Sachlage widerspricht § 0 der Aktuellen Spielregeln.
Von einem Antrag auf Verwarnung sehe ich nur ausnahmsweise ab, weil zum Zeitpunkt des Verstoßes ein Entscheid über Antrag Nr. 6 vom 21. November 2006 (mein Zeichen: BSP.Mbm.Allg.2) noch ausstand.
– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss von Mambres vom 21.11.2006 –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 17:32, 21. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Deutsche Ostseeinseln
Der Vorgang Rüge wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Teilnehmer Mambres ist weder mit der nötigen Sachkompetenz noch Postenkompetenz ausgestattet, die Arbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates in Hinsicht auf reifliche Abwägung zu beurteilen. Es sollte dem Spielleiter, Mitgliedern des Zentralrats der Paragraphenreiter oder anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorbehalten bleiben, Rügen auf Grund unpostengemäßer Arbeitsdurchführung zu verteilen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Wanderdüne 17:59, 21. Nov 2006 (CET)
Anmerkung: Das Aufsichtsratsmitglied Atreju hat seinen Antrag auf Stellen von Anträgen ebenfalls gleichzeitig gestellt und genehmigt. Allerdings ist zu bedenken, dass die Veröffentlichung des Antrags lange nach dem Ausfüllen desselben erfolgte und darum die Genehmigung doch erst einige Zeit später erfolgt ist.
Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Da Wanderdüne zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits Mitglied des Aufsichtsrat war, ist eine zeitgleiche oder nur minder zeitversetzte Bearbeitung und Genehmigung seines eigenen Antrages irrelevant, da bereits bei Antragsstellung eine reifliche Ueberlegung angenommen werden kann. Das Stellen eines Antrages zur Stellung von Antraegen kann somit als nachgereichter Verwaltungsakt verstanden werden. Zudem existierte zum Zeitpunkt der Antragsstellung und -genehmigung keine Spielregel welche eine zeitgleiche Bearbeitung des Antrages und dessen Genehmigung untersagte bzw. eine zeitliche Einschraenkung oder Mindestbearbeitungszeit vorgibt. Ebenso ist derzeit eine Verletzung des aufgefuehrten §0 nicht erkennbar, da der Antrag genau dem Zweck des §0 Rechnung tragen wollte (Auch ein bestehendes Aufsichtratmitglied muss dem notwendigen Verwaltungsakt von §3, Absatz b Folge leisten). Entsprechend ist die Ruege im vollen Umfang zurueckzuweisen, da die Begruendung der Ruege nicht stichhaltig zweifelsfrei haltbar ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:25, 21. Nov 2006 (CET)
Nr. 8 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-j-allg-1
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich den Antag, anträge stellen zu dürfen.
Begründung:
Gemäß $3 der Speilregeln stelle ich einen Antrag auf Antragstellungsbefungis. Erst durch viele antragstellungsbefugte Bürokraten wird ein hohes Maß an Bürokratie erreicht.
Anlagen: keine
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:09, 21. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Dem Antrag ist im vollen Umfang stattzugeben. Dem Aufsichtsrat liegen derzeit keine Gruende vor, welche eine Ablehnung des Antrages befuerworten wuerden.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind optimal optional, sofern die optionale optimale Verwendung selbiger optional bleibt.
Der Vorgang Kindchen Atrejus Stattgabe des Antrags von J* Anträge stellen zu dürfen wird hiermit angefochten!
Begründung: Der im Antrag erwähnte Begiff Antragsstellungsbefugnis ist nicht in den derzeitig gültigen Regeln vorhanden und gilt daher als Formularfehler.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Jan.ndl 23:23, 6. Jan 2007 (CET)
Anmerkung: keine
Nr. 9 vom 22. November 2006: Antrag auf Genehmigung zur Erstellung von neuen Seiten des Aufsichtsrats[bearbeiten]
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Aufsr-20061123-Atr-1
Antragsgegenstand:
Antrag auf Einrichtung neuer Seiten fuer den Aufsichtsrat gemaess §13 der Regeln.
Begründung:
Zum Zwecke der Vereinheitlichung und Uebersichtlichkeit des Aufsichtsrates sollten neue Seiten durch selbigen erstellt werden koennen. Im konkreten Fall handelt es sich hierbei um Seiten wie beispielsweise "Aufsichtsrat", "Geschaeftsordnung des Aufsichtrates", "Sitzungsraum", "Antragsstelle des Aufsichtsrates" oder "Archiv des Aufsichtsrates". In diesem Antrag wird ein generelles Recht beantragt, Seiten durch den Aufsichtsrat (jedoch nur fuer den Zweck des Organs Aufsichtsrat) einzurichten und jederzeit abaendern zu koennen.
Anlagen: Siehe §13 der Regeln.
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Genehmigung gilt ausschließlich für die im Antrag benannten Seiten.
Begründung:
Die im Antrag aufgeführten Seiten erscheinen für die Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrates sinnvoll und notwendig. Ein Erfordernis für weitere Seiten wird im Antrag nicht schlüssig begründet. Um der willkürlichen Einrichtung von Seiten durch ein einzelnes Organ vorzubeugen, wird deshalb die Genehmigung auf die benannten Seiten beschränkt. Liegen Gründe für die Einrichtung weiterer Seiten vor, so ist ein entsprechender Antrag nach § 13 an den Spielleiter zu stellen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 09:37, 23. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Da könnte ja jeder kommen.
Rechtsmittelbelehrung: Eine Belehrung über die verfügbaren Rechtsmittel wird auf Antrag gerne erteilt.
Nr. 10 vom 22. November 2006: Antrag auf Bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses[bearbeiten]
Adressat: zentralrat
Antragsnummer: aktlaich-22-nov-4
Antragsgegenstand:
antrag auf bildung des (unter-)organs "Entkommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "EuD", zulaessig gemaess §12
Begründung:
die wahrung von bueroschlaf und notorischem beamtenverhalten wie nichtbeantwortung und verschlampen sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden muessen. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen personal und ausdauer. nur alteingeschlafene aktenlaicher sind in der lage dieser verantwortungslose taetigkeit zu erschlafen. daher beantrage ich ein solches organ zu bilden und mich als alleiniger selbstherrlicher leiter einzusetzen.
Anlagen: -
ERLEDIGT
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Gem. Beschluss des Spielleiters sind Anträge auf Schaffung neuer Organe möglich; da sie jedoch wie eine Regeländerung gem. §4 zu handhaben sind, muss dem Antrag ein Regeltext für das neue Organ beigelegt werden, welcher anschliessend in §8 der Spielregeln eingefügt wird. Folglich kann der Antrag leider nicht gutgeheissen werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 14:25, 23. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Ein Neuantrag mit entsprechender Ergänzung ist möglich.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §14 der Spielregeln.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aktlaich-22-nov-4.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: bearebitung und klaerung durch spielleiter
Hiermit wird folgendes angemerkt:
zu diesem punkt moechte ich auf §12 absatz (d) hinweisen: Möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung soll der Zentralrat der Paragraphenreiter Vorschläge für mindestens drei weitere Organe sowie deren Aufgaben, Befugnisse und die Bestimmung ihrer personellen Zusammensetzung ausarbeiten. ich bitte dann um eine 24h besetzung diese postens oder nach §4 (a) bedarf es nur zwei stimmen um regelaenderungen durchzuführen.
ich bitte um dringlichkeitsbearebitung nach §10, da ich waehrend der maximalen bearbeitungszeit der klaerung von 16 tagen meinen verantwortungslosen posten nicht korrekt ausueben kann. ansonsten bietet sich an die bearbeitung zu annulieren, dann wuerde §3 (b) greifen
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaich 17:25, 22. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Nov-06-Mthk-Mtl-10-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktlaich-22-nov-4.1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Für eine dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution gem. § 10 ist ein Antrag an eines der Hauptorgane zu stellen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mathekamel 17:40, 22. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: aktuelle Spielregeln
Nr. 11 vom 22. November 2006: Antrag des Zentralrats der Paragraphenreiter auf eigene Unterseiten[bearbeiten]
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 22-Nov-06-Mthk-allg-11
Antragsgegenstand:
Antrag des Zentralrats der Paragraphenreiter auf Genehmigung der Einrichtung einer eigenen Gremienseite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter sowie weiterer Unterseiten gemäß § 13 der Spielregeln
Euer Ehren! Hiermit beantrage ich die Erteilung folgender Genehmigung:
- „Gemäß § 13 der Spielregeln wird dem Zentralrat der Paragraphenreiter folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:
- Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wird die Einrichtung der neuen Seite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter gestattet.
- Dem Zentralrat wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
- 1Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist in der Gliederung und Gestaltung der Seiten frei und darf daran jederzeit Änderungen vornehmen, sofern dies der Ordnung oder der Bürokratie im Allgemeinen nicht undienlich ist. 2Dies schliesst Bilder und animierte Grafiken mit ein.
- 1Die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter und deren Unterseiten dienen als Anlaufstelle. 2Sie vereinfachen die Arbeit des Zentralrats und sollen der Erhaltung der Ordnung sowie der Bewahrung der Bürokratie im Allgemeinen dienlich sein. 3Dies sind, jedoch nicht ausschliesslich, folgende Unterseiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge
Anträge an den Zentralrat können hier gestellt werden. Dies entlastet die allgemeine Antragsseite und vereinfacht die Korrespondenz. - Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung
Für die klare Regelung interner Strukturen und die Zusammenarbeit mit anderen Organen ist eine Geschäftsordnung unerlässlich. Diese soll so an geeigneter Stelle publiziert werden. - Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Gremienvorschläge
Im Hinblick auf §12 ist ein geeigneter Ort für das Einbringen, Diskutieren und Ausarbeiten von Regeltexten für neue Organe nötig. - Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Entscheidungen
Diese Seite soll Entscheidungen des Zentralrates sammeln, um eine Sichtung von ad acta gelegten Vorgängen für Neubeurteilungen, Präzedenzfällen und Ähnliches zu vereinfachen. - Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv
Im Archiv sollen zur Wahrung der Übersicht alte Dokumente aufbewahrt werden.
- Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge
- 1Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. 2Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. 3In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder des Zentralrates und der Vorsitzende des Aufsichtsrats anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
- Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“
Begründung:
Das Einrichten eigener Seiten vereinfacht die Korrespondenz für die anderen Organe, erhöht die Qualität der Arbeit des Zentralrats und kann die Bürokratie eindeutig und nachhaltig verbessern. Aus all diesen Gründen bitte ich den Spielleiter, das Begehren des Zentralrates zu genehmigen.
Anlagen: Basiert auf Antrag des Aufsichtsrates aus der 1. Runde
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Genehmigung gilt für den Antragstext mit folgenden Einschränkungen:
- Ziffer 2 wird gestrichen.
- in Ziffer 4 Satz 3 wird der Einschub "jedoch nicht ausschließlich" gestrichen.
- Ziffer 5 entfällt.
Begründung:
Im Sinne einer einheitlichen Verwaltungspraxis folgt die Entscheidung den zu Antrag Nr. 9 vom 22.11.06 (Az. Aufsr-20061123-Atr-1) ausgeführten Entscheidungsgründen. Die im Antrag aufgeführten Seiten erscheinen für die Arbeitsfähigkeit des Zentralrates sinnvoll und notwendig. Ein Erfordernis für weitere Seiten wird im Antrag nicht schlüssig begründet. Um der willkürlichen Einrichtung von Seiten durch ein einzelnes Organ vorzubeugen, wird deshalb die Genehmigung auf die benannten Seiten beschränkt. Liegen Gründe für die Einrichtung weiterer Seiten vor, so ist ein entsprechender Antrag nach § 13 an den Spielleiter zu stellen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 09:46, 23. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Blankovollmachten gibt's bei uns nicht.
Rechtsmittelbelehrung: Ggf. einzulegende Rechtsmittel sind für die Anträge Nr. 9 und Nr. 11 selbstverständlich voneinander zu trennen.
Nr. 12 vom 22. November 2006: Antrag auf Regelauslegung bezüglich der Einrichtung neuer Organe[bearbeiten]
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.3
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich
a) die verbindliche Auslegung der Spielregeln gemäß § 14 a) in bezug auf die Möglichkeit zur Einrichtung neuer Organe vor vollständiger Besetzung der vorhandenen Stellen, und
b) bei positiver Entscheidung von Antrag a), das Verfahren zur Einrichtung von neuen Organen in Fällen außerhalb von § 12 klarzustellen.
Begründung:
Zu Teilantrag a): Sowohl Antrag Nr. 6 vom 21.11.2006 (Az. BSP.Mmb.Allg.2) und Antrag Nr. 10 vom 22.11.2006 (Az. aktlaich-22-nov-4) betreffen die Schaffung eines neuen Organs. Die Spielregeln sehen die Schaffung neuer Organe in bestimmten Fällen vor (§ 12a i. v. m. § 12b sowie § 12d), die für die o. g. Anträge nicht gegeben sind.
Strittig ist, ob die Einrichtung neuer Organe auch außerhalb der in § 12 beschriebenen Fälle möglich und statthaft ist.
Zu Teilantrag b): Da das neue Organ in den Spielregeln festzuhalten ist (§ 8), wird angenommen, der Antrag zur Einrichtung eines neuen Organs stellt eine Regeländerung dar und ist deshalb gemäß § 4a an den Zentralrat zu richten.
Beschluss zu Antrag Nr. 12 vom 22.11.06 (Az. BSP.Mmb.Allg.3) des Spielleiters vom 23.11.2006 über die Einrichtung neuer Organe:
- Die Spielregeln werden wie folgt verbindlich ausgelegt:
- Neue Organe können nicht nur in den Fällen von § 12 geschaffen werden, sondern jederzeit auch durch Antrag auf Änderung von § 8 der Spielregeln. Es gilt das Verfahren für die Beantragung von Regeländerungen nach § 4. Ein entsprechender Änderungsvorschlag für den neuen Wortlaut von § 8 ist dem Antrag beizufügen.
- Die Anträge Nr. 6 vom 21.11.2006 (Az. BSP.Mmb.Allg.2) und Antrag Nr. 10 vom 22.11.2006 (Az. aktlaich-22-nov-4) sind wegen fehlender Ergänzungsvorschläge für § 8 zurückzuweisen und ggf. neu zu stellen.
Der Beschluss ist gemäß der Spielregeln in den §§ 0, 4, 8, 12 und 14. wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Rechtskräftige Wahl zum Spielleiter vom 23.11.06 nach § 2b der Spielregeln
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 10:00, 23. Nov 2006 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung gilt bis zur wirksamen Verkündung einer anderslautenden Ergänzung der Spielregeln nach § 4.
Nr. 13 vom 22. November 2006: Verwarnung von Kamel:Mambres[bearbeiten]
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 22-Nov-06-Mthk-13-allg
Antragsgegenstand:
Hiermit wird beantragt, Kamel:Mambres zu verwarnen.
Begründung:
Euer Ehren!
Durch das unerlaubte Aussprechen einer Rüge gegen Kamel:Wanderdüne hat Kamel:Mambres klar einen nicht minder schweren Regelverstoss begangen. Die Rügehoheit obliegt klar alleinig dem Spielleiter. Deshalb verlange ich, dass Kamel:Mambres gem. §14 (c) der Spielregeln gerügt oder zumindest verwarnt wird.
Anlagen: Siehe auch Antrag Nr. 7
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.4.Anm/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag auf Verwarnung Nr. 13 vom 22.11.06 (Az. 22-Nov-06-Mthk-13-allg)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Antrag ist unvollständig. Der Antragsteller behauptet im Antragstext, Kamel:Mambres habe unerlaubt eine Rüge ausgesprochen. Es fehlen Angaben zum konkreten Vorgang bzw. Aktenzeichen und zum Zeitpunkt.
Weiter ist der Antrag widersprüchlich gestellt: Im Antragstext wird eine Verwarnung beantragt, während in der Antragsbegründung eine "Rüge, zumindest aber eine Verwarnung" gefordert wird. Offensichtlich ist sich der Antragsteller selbst unsicher über die Beurteilung des Sachverhalts. Ich beantrage daher, den Antrag aufgrund fehlender Substanz zurückzuweisen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 20:34, 22. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Formular zur Antragsablehnung
Aktenzeichen: BSP.Mmb.Allg.4.VW/1
Verwarnt wird hiermit: Kamel:Mambres
Gegenstand der Verwarnung:
Aussprechen einer Rüge ohne Befugnis nach $ 14c der Spielregeln. Die Einrede des Betroffenen (Az. BSP.Mmb.Allg.4.Anm/1) ist zwar zutreffend, der Regelverstoß ist aber trotz der Unklarheiten im Antrag klar ersichtlich.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach §14c –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:09, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Antrag Nr. 13 vom 22.11.06 (Az. 22-Nov-06-Mthk-13-allg)
nr14 vom 22.nov. 06: antrag auf dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution gem. § 10[bearbeiten]
Adressat: aufsichtsrat
Antragsnummer: aktlaich-22-nov-4.2
Antragsgegenstand:
Hiermit wird beantragt eine dringlichkeitsgebotene stimmsubstitution gemaess §10 für die bearbeitung bzw bildung von neuen organen nach antrag 10
Begründung:
Siehe dazu antrag 10. mitteilung 22-Nov-06-Mthk-Mtl-10-1
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 22-nov-anm-j
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktlaich-22-nov-4.2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der von ihnen angesprochene §10 / dringlickeitsgebotene Stimmsubstition bezieht sich ausdrücklich auf Abstimmung. Eine solche wurde bisher noch nicht eingeleitet, sondern zwecks Regelkonformitätsprüfung durch den Spielleiter temporär ausgesetzt. Desweiteren sieht der Paragraph eine Vier-Tage-Frist, die im Antrag nicht berücksichtigt wurde. Darüberhinaus bezieht sich der Antrag nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Abstimmung. Der Antrag aktlaich-22-nov-4.2 bsitzt somit keine derzeitige Relevanz.
Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen der Bearbeitung des Vorgangs durch den Spielleiter. Sie können jedoch beim derzeit noch unbesetzten Posten des Spielleiters eine Verwarnung seiner selbst gemäße §14c beantragen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 23:51, 22. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Bearbeitungshinweis vom 22. November
Nr 15 vom 23. Nov. 06: Antrag auf Regel zur dringlichkeitsgebotenen Amtzwangssbesetzung[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: j-23-nov-1
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich Regeländerung gemäß §4. Der Zentralrat möge folgende Regeln in das bestehende Regelwerk ergänzen:
Paragraph zur dringlichkeitsgebotenen Amtzwangsbesetzung
Sind mindestens 3 Anträge bei einem Organ eingereicht, das über keine Mitglieder verfügt, so kann ein Antrag beim Zentralrat auf dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt der Aufsichtsrat ein stimmberechtigtes Kamel, welches noch kein Amt innehat. Dieses Kamel übernimmt zwangsweise das betreffende Amt. Ein Rücktritt dieses Kamels von seinem Amt ist erst nach einer Frist von 3 Tagen nach Amtsantritt möglich, sofern die zum Zeitpunkt des Amtsantritts bestehenden Anträge endgültig bearbeitet wurden, oder dann, wenn sich ein anderes Kamel dieses Amt freiwillig übernehmen möchte.
Begründung:
Die derzeitige Situation zeigt, dass es unerlässlich ist, bestimmte Positionen zu besetzen. Organe, die keine Mitglieder besitzen (wie derzeit das Spielleiterorgan), stellen ein Problem dar, da Anträge nicht ordnungsgemäß verlegt, vergessen oder in Außnahmefällen auch bearbeitet werden können.
Anlagen: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Nov-06-Mthk-Anm-15.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag j-23-nov-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Kollege des Zentralrats!
Das Problem des nicht-besetzten Spielleiterpostens hat sich erledigt. Möglicherweise sollte in Hinblick auf zukünftige neue Organe ein entsprechender Paragraph dennoch ausgearbeitet werden. Jedoch ist "stimmberechtigt" die falsche Bezeichnung, "Antragsberechtigt" (d.h. Kamele, die vom Aufsichtsrat bereits die Genehmigung zum Stellen von Anträgen erhalten haben) ist zweckmässiger. Die Einschränkung, dass alle Anträge endgültig bearbeitet worden sein müssen, kann ev. gar nie eingehalten werden, da immer wieder neue Anträge gestellt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 10:01, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-2006112313a-Bem-allg-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag j-23-nov-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werte Spielteilnehmer!
Ich kann der Bemerkung des Mathekamels Mathekamel, der vorliegende Entwurf möge noch verbessert werden, nur zustimmen. Problematisch erscheint insbesondere die Regelung, dass der Antrag ausschließlich beim Zentralrat gestellt werden darf – wie soll denn verfahren werden, wenn gerade der Zentralrat selbst das Problem darstellt? Wie soll verfahren werden, wenn der Antrag zwar genehmigt wird, aber der Aufsichtsrat nicht handlungsfähig ist? Hier bietet sich eine allgemeinere Regelung wie in §10 an: man sollte den Antrag bei einem beliebigen der drei Hauptorgane stellen können; die genaue Umsetzung sollte dann von einem anderen Hauptorgan übernommen werden.
Alternativ bietet sich die Einrichtung eines weiteren Organs an, beispielsweise einer Zentralen Notstandskommission, welche in solchen Fällen Notfallmaßnahmen ergreifen kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen, der Wutzofant (✉✍) 13:31, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: j-23-nov-1.1
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich die Abänderung des von mir selbst gestelleten Antrags j-23-nov-1.
Paragraph zur dringlichkeitsgebotenen Amtzwangsbesetzung
Sind mindestens 3 Anträge bei einem Organ eingereicht, das über keine Mitglieder verfügt, so kann ein Antrag bei einem der Hauptorgane, auf dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt ein ausschließlich dafür geschaffenes Zwangsbesetzgremium, ein antragsberechtigtes Kamel, welches noch kein Amt innehat. Dieses Kamel übernimmt zwangsweise das betreffende Amt.
Die genauen Bestimmungen, denen der Zwangsbesetzungsauschuss unterliegt, bestimmt der Aufsichtsrat, oder, falls dieser keine Mitglieder besitzt, das Amt, bei dem der Zwangsbesetzungsantrag gestellt wurde.
Ein Rücktritt dieses Kamels von seinem Amt ist erst nach einer Frist von 3 Tagen nach Amtsantritt möglich, oder dann, wenn sich ein anderes Kamel dieses Amt freiwillig übernehmen möchte.
Begründung:
Die oben genannten Einwände erscheinen sinnvoll und legen eine Änderung des Antrags j-23-nov-1 nahe.
Anlagen: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Anm-15.3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: j-23-nov-1.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Zentralratskollege J*!
Das Stellen von Unteranträgen zu einem bereits bestehenden Antrag sollte vermieden werden. Stattdessen sollten Anmerkungs-Formulare verwendet werden zwecks Wahrung der Übersichtlichkeit.
Bezugnehmend zum vorgeschlagenen Zwangsbesetzgremium ist zu sagen, dass ständig ändernde Regelungen für ein Gremium problematisch sind. Die Benennung "Ausschuss" sollte deshalb strikt beibehalten werden. Die Regelungen für den benannten Ausschuss sind jedoch viel zu vage. Es wird nichts gesagt über die Mitglieder und deren Anzahl, noch über die formalen Bedingungen, unter denen das antragsberechtigte Kamel bestimmt wird (Abstimmung, Würfeln mit staatlich unerkanntem Würfel, …). Zudem ist eine Ausdehnung von „… bei einem Organ eingereicht, das über keine Mitglieder verfügt …“ zu einer Formulierung wie etwa „… bei einem Organ eingereicht, das für seine Handlungsfähigkeit über zu wenig Mitglieder verfügt …“ sinnvoll. So können auch Organe berücksichtigt werden, die für die Genehmigung von Anträgen beispielsweise drei Stimmen benötigen, jedoch erst ein Mitglied haben.
Aus all diesen Gründen schlage ich die folgende Formulierung vor:
- §vw Dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung
- (a) Sind mindestens 3 Anträge bei einem Organ eingereicht, das für seine volle Handlungsfähigkeit über zu wenig Mitglieder verfügt, so kann ein Antrag bei einem der Hauptorgane auf dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt ein ausschließlich dafür geschaffener Zwangsbesetzungsausschuss ein antragsberechtigtes Kamel, welches noch kein Amt innehat. Dieses Kamel übernimmt zwangsweise das betreffende Amt.
- (b) Von jedem Hauptorgan ist jeweils ein Vertreter Mitglied des Zwangsbesetzungsausschusses. Die Mitglieder wählen das antragsberechtigte Kamel. Gewählt ist das Kamel mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit übernehmen alle Kamele, die Stimmen erhalten haben, nacheinander das betreffende Amt und zwar in alphabetischer Reihenfolge ihrer Kamelnamen.
- (c) Ein Rücktritt des bestimmten Kamels von seinem Amt ist erst nach einer Frist von 3 Tagen nach Amtsantritt möglich oder dann, wenn ein anderes Kamel dieses Amt freiwillig übernehmen möchte.
Wegen der Ähnlichkeit mit § 10 könnte dieser neue Paragraph als § 10a in die Spielregeln eingefügt werden oder sonst als § 19 ganz ans Ende.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 11:32, 28. Nov 2006 (CET), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Siehe auch: -
Nr. 16 vom 23. Nov. 06: Antrag auf Vertretung des Spielleiters[bearbeiten]
Adressat: aktenleiche
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.5
Antragsgegenstand:
Liebes Kollegenkamel,
in der Zeit vom 23.11., 13:00 Uhr bis 27.11., 21:00 Uhr befindet sich der Spielleiter in Offline-Klausur, um sich eine Geschäftsordnung auszuarbeiten. Für dringliche Vorgänge erscheint eine Vertretung nach § 11a geboten. Ich beantrage deshalb die Zustimmung des Betroffenen nach § 11a zur Vertretung des Spielleiters durch aktenleiche in der Zeit vom 23.11., 13:00 Uhr bis 27.11., 21:00 Uhr (Befristung nach § 11b).
Begründung:
Um bei dringlichen Vorgängen eine Verfristung (z. B. nach § 13 Satz 3) der Bearbeitung durch den Spielleiter zu verhindern, erscheint eine Vertretung erforderlich.
Anlagen: habe ich verlegt.
EINGESCHLAFEN angenommen
Dieser Antrag wird mit folgenden Büroschlafzeiten angenommen:
do 23.nov.06: 13.00 - 16.00
fr 24.nov.06: 08.00 - 12.00
sa 25.nov.06: ---
so 26.nov.06: ---
mo 27.nov.06: 08.00 - 16.00
Begründung:
ich habe zur zeit kein eigenes buero und da kommt mir der lederne chefsessel gerade recht! bloss nicht anrufen/anklopfen oder die rohrpost benutzen, DAS MACHT LAERM! wie soll ich dann schlafen?
Ausführendes Organ: aktenlaiche
Unterschrift des Ausführenden, Datum: aktenlaiche 11:02, 23. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: ein bissl werbung: "bueroschlaf ist gesundheitsfoerdernd"
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.5.Anf/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 16 vom 23.11.06 und einschlafende Annahme
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Herzlichen Dank für die Antragsannahme. Lese ich richtig, dass die Vertretung außerhalb der Büroschlafzeiten erfolgt, oder erfolgt die Vertretung vielmehr während der Büroschlafzeiten? (Im letzteren Fall bitte die Einschränkung auf der Seite Organe entsprechend korrigieren).
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 11:37, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch:
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-23.nov.06-5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSP.Mmb.Allg.5.Anf/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
natuerlich bezieht sich die vertretung auf die bueroschlafzeiten! ausserhalb dieser werde ich selbstverstaendlich nicht im dienst sein. als ordentlicher beamter ist eine taetigkeit ausserhalb der buerozeiten inakzeptabel und bestimmt auch meldepflichtig. ich werde die entsprechende eintragung korrigieren
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaiche 12:20, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 17 vom 23. November 2006: Antrag auf Bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses[bearbeiten]
Adressat: zentralrat
Antragsnummer: aktlaich-23-nov-5
Antragsgegenstand:
antrag auf bildung des organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4
Begründung:
die wahrung von bueroschlaf und notorischem beamtenverhalten wie nichtbeantwortung und verschlampen sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden muessen. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen personal und ausdauer. nur alteingeschlafene aktenlaicher sind in der lage dieser verantwortungslose taetigkeit zu erschlafen. daher beantrage ich ein solches organ zu bilden und mich als alleiniger selbstherrlicher leiter einzusetzen. um einen disput zwischen meiner aktuellen vertretungsaufgabe als spielleiter und organvorsitzenden "DD" zu vermeiden, ist das organ "DD" erst mit dem ablauf der vertretung zu aktivieren. für die eintargung in §8 sehe ich folgenden text vor:
Organ für "Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge", Kurzbezeichnung: "DD".
die exakte ausformulierte funktionsbeschreibung erfolgt auf einer noch anzulegenden unterseite des organes. inhaltlich aehnelt es dem obig erwaehnten inhalt dieses antrages.
Anlagen: -
ERLEDIGT
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag enthält sehr wohl einige Fehler wie fehlende Kommata oder falsche Wortendungen von Adjektiven. Ausserdem scheint die Grossschreibung dem Antragsteller völlig unbekannt. Somit wird der Antrag abgelehnt, um auch die Quote im Sinne von Antrag Nr. 19 zu verbessern.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 11:51, 28. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Ein Neuantrag wird empfohlen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Nov-06-Anm-17.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktlaich-23-nov-5
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da die Formulierung des Regeltextes im Antrag etwas vage ist, schlage ich folgende Regelung vor:
- §8a Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (DD)
- (a) Zweck: Der Zweck des DD ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.
- (b) Autonomie: Das DD ist ein eigenständiges Gremium.
- (c) Handlungsfähigkeit: 1Das DD ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens einem Kamel besetzt ist. 2Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des DD auf null Kamele festgelegt.
- (d) Mitglieder: 1Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt. 2Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
- (g) Amtsenthebung: 1Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im DD aberkennen. 2Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 16:03, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
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Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl.23.nov.06-6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23-Nov-06-Anm-17.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
es muss in (c) mitglieder ... anzahl max. eins und nicht null heissen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: '
Siehe auch: aktenleiche 16:32, 23. Nov 2006 (CET)
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Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Bem-2006112323a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl.23.nov.06-6, 23-Nov-06-Anm-17.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Nein, null ist genau richtig an der Stelle. :-)
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: '
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 24-Nov-06-Mthk-Anm-17.4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl.23.nov.06-6
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da der Antragssteller aufgrund seiner Schlampigkeit eine klare Ausführung versäumt hat, obliegt die genaue Formulierung dem Zentralrat. Nachträge seitens des Antragsstellers können leider nicht berücksichtigt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Miht pfreundlichen Grüssen: Mathekamel 12:02, 24. Nov 2006 (CET), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Siehe auch: Schlechtschreibung
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Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl.24.nov.06-7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 24-Nov-06-Mthk-Anm-17.4
Hiermit wird folgendes angemerkt:
es ist darauf zu achten, dass antragssteller grundsaetzlich mit dem noetigen respekt zu behandeln sind. die bemerkung aktl.23.nov.06-6 sowie der urspruengliche antrag nr 17 ist nicht mit derartigen rechtschreibfehlern ausgefuehrt, wie in der bemerkung 24-Nov-06-Mthk-Anm-17.4 es suggeriert wird ("Mith pfreundlichen..." und Hinweis auf Schlechtschreibung). der antrag 17 ist inhaltlich diskutierbar, wobei auf eine detaillierte ausfuehrung bereits hingewiesen wird.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: spielleiter 16:32, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: defekte "hochstelltasten"
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl.24.nov.06-9
Diese Anweisung ergeht an: mathekamel
Hiermit wird folgendes angewiesen:
aenderung des wortlautes bezueglich mitgliederzahl im dem sinne, dass max. kamelzahl eins und handlungsfaehig zwei
Weitere Bemerkungen:
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: spielleiter 23:26, 24. Nov 2006 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Anm-17.6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl.24.nov.06-9
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Es gibt gar kein mathekamel, sondern allerhöchstens ein Mathekamel.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 11:51, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Kamelverzeichnis
Nr 18 vom 23. November 2006: Antrag auf Erstellung der Unterseite "Sitzungsraum" des Zentralrats[bearbeiten]
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: j-23-nov-2
Antragsgegenstand:
Hiermit Beantrage ich die Erlaubnis zur Erstellung der Seite "Sitzungsraum" als Unterseite derr Seite Zentralrats.
Begründung:
Der Zentralrat benötigt einen Sitzungsraum zum ordnungsgemäßen (siehe §0) Ablauf interner Vorgänge im Rahmen seiner künftigen Geschäftsordnung, sowie deren Verabschiedung gemäß G4 (1) der bestehenden, sich jedoch noch im Aufbau befindlichen und somit noch nicht rechtskräftigen Geschäftsordnung.
Anlagen: keine
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 17:14, 23. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Im Sitzungssaal sind ständig Kekse und Pausengetränke vorzuhalten.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind an meinen Vertreter gemäß Antrag Nr. 16 zu richten.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
ich bin aktueller spielleiter!
Ausführendes Organ: spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: aktenlaiche 17:27, 23. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Antrag nr 16
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: j-23-nov-2.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ungültigkeitserklärung in Bezug auf j-23-nov-2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die vorgelegte Ungültigkeitserklärung drückt sich missverständlich aus. Die Ungültigkeitserklärung ist nur berechtigt, solange sie sich ausdrücklich nur auf die Genehmigung des Antrags j-23-nov-2, und nicht auf diesen selbst bezieht.
Der Antrag j-23-nov-2 wurde korrekt und den geltenden Regeln gemäß gestellt und ist somit gültig. Ich bitte um eine unverzügliche Befassung mit dem Antrag unter strikter Einhaltung des in §13 gegebenen Zeitlimits.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 21:39, 23. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: §13
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-24-nov-6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ungültigkeitserklärung in Bezug auf vorgang j-23-nov-2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
der einwand von J* ist berchtigt und ich entschuldige mich ob meiner formulierung. die ungueltigkeitserklaerung bezieht sich auf die nicht ordnungsgemaesse genehmigung durch mambres zum zeitpunkt 17:14, 23. Nov 2006. der antrag nr 18 hat weiterhin bestand.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaiche 09:57, 24. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-24-nov-7
Diese Anweisung ergeht an: J*
Hiermit wird folgendes angewiesen:
designstudie zum antrag nr 18
um den antrag nr 18 geschmacksneutral zu beurteilen ist das kamel J* angewiesen, einen vorschlag fuer die tapetenauswahl zu erarbeiten und zu praesentieren. dies ist zwingend erforderlich, um die moeglichen gefahren einer missglueckten und wahrscheinlich auf jahrzehnte bestand habende fehlauswahl zu minimieren.
Weitere Bemerkungen: der nach §13 einzuhaltende zeitraum wird bis zur praesentation ausgesetzt.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: aktenlaiche 10:15, 24. Nov 2006 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: j-24-nov-2.2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl-24-nov-7
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Hiermit reiche ich den in aktl-24-nov-7 geforderten Vorschlag zur Tapetenauswahl ein. Bei diesem Vorschlag handelt es sich ausschließlich um einen Vorschlag, eine Entscheidung entgegen des eingereichten Vorschlags ist somit möglich.
Dabei ist zu beachten, dass der oben genannte Vorschlag nicht Teil des Antrags auf Erstellung der Unterseite "Sitzungsraum" des Zentralrats vom 23. November 2006 (Nummer j-23-nov-2) ist. Dieser wurde gemäß seines Antragstextes sowie der gewählten Überschrift nicht auf die Tapezierung des Sitzungsraumes des Zentralrates, sondern auf dessen Erstellung gestellt. Dem Antrag kann somit stattgegeben werden (evtl. mit der Einschränkung, dass eine Tapezierung erst nach Genehmigung durch den Spielleiter erfolgen darf) auch wenn die Tapetenfrage noch nicht endgültig geklärt ist.
Der nachfolgende Vorschlag für die Tapetenauswahl (Aktenzeichen j-24-nov-2.3) ist in Form einer Festestellung verfasst, da für Vorschläge ein geeignetes Formular fehlt. Bei der beigefügten Feststellung handelt es sich somit um einen Vorschlag.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 12:41, 24. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: §5a
Vorgangsnummer/Zeichen: j-24-nov-2.3
Bearbeitendes Organ: J*
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Tapezierung eines Raumes ist erst nach bzw. bei seiner Erstellung möglich. Vor der Erstellung eines Raumes (und das ist hier der Fall) ist eine Tapezierung somit nicht erforderlich.
Nach der Erstellung des Raumes liegt eine Tapezierung gemäß der üblichen Verwaltungspraxis nahe.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 12:41, 24. Nov 2006 (CET)
Anlagen: Begleitschreiben j-24-nov-2.2
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-24.nov.06-8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: j-24-nov-2.3
Hiermit wird folgendes angemerkt:
meine sorgfaltspflicht bezueglich der tapetenauswahl zielt genau in die richtung der ueblichen verwaltungspraxis. in der vergangenheit wurde hierbei zuviel wert auf individuelle konformitaet der bueronutzer gelegt. eine exakte darlegung der muster und farben ist unabdingbar, um die moderne, den beamten ansprechende buerokratie, auch von der waenden her, vorzuleben . die nutzung der vorlage "gutachten" erscheint mir durchaus akzeptabel um die ergebnisse zu praesentieren.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaiche 13:12, 24. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Vorgangsnummer/Zeichen: j-24-nov-2.4
Thema des Gutachtens: Vorschlag für die Tapetenauswahl
Kurzzusammenfassung: Es stehen 4 Möglichkeiten der Tapezierung zur Auswahl. Die genauen Daten finden sich im ausfühlichen Gutachtentext. Meine persönliche Empfehlung ist Modell 2.
Bearbeitendes Organ: J*
Ausführlicher Gutachtentext:
Modell 1 (ökonomische Version):
Es wird eine schlicht-weiße Kunststofftapete verwendet, ein Überstreichen derselben ist nicht notwendig. Die preisgünstige Tapete und die nicht erforderliche Fachkraft zum Überstreichen der Tapete schonen den Etat, zudem ist Kunststoff über lange Zeit haltbar.
-- Siehe Anlage j-24-nov-2.4-gut8-anl-tap-1
Modell 2 (schlichte Version):
Eine einfache Raufasertapete wird angebracht und durch eine geeignete Fachkraft mit weißer Farbe überstrichen. So wird eine angenehme Arbeits- und Dienstschlaf-Atmosphäre erzeugt. Die Raufaser-Tapete ist zu 100% biologisch abbaubar und erleichtert somit einen Tapetenwechsel im Zentralrat, sofern dieser erforderlich sein sollte.
-- Siehe Anlage j-24-nov-2.4-gut8-anl-tap-2
Modell 3 (Designer-Version):
Es wird eine Mustertapete angebracht. Als Motiv sind weiße Pyramiden auf weißem Grund denkbar, es könnten jedoch auch alternative Vorschläge berücksichtigt werden. Ein stärkerer Farbkontrast als der oben erwähnte (weiß-weiß) sollte jedoch nicht gewählt werden, da die Mitglieder des Zentralrats ansonsten von ihrem wohlverdienten Büroschlaf abgelenkt werden könnten.
-- Siehe Anlage j-24-nov-2.4-gut8-anl-tap-3
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 16:31, 24. Nov 2006 (CET)
Anlagen: Die Vorschläge in bebilderter Version:
Aktenzeichen: aktl 24.nov.06-10
Verwarnt wird hiermit: J*
Gegenstand der Verwarnung:
amassendes verhalten gegenuber einem kollegen (in diesem fall dem spielleiter) durch andeuten von "nur bis drei zaehlen" koennen.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss ,dass auch spielleiter 4 vorschlaege erwarten , wenn diese angekunedigt werden. –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: aktenlaiche23:45 24.Nov 2006
Siehe auch: j-24-nov-2.4
Der Vorgang Verwarnung wird hiermit angefochten!
Begründung:
Sehr geehrter Spielleiter,
Das Ihnen vorgelegte Gutachten j-24-nov-2.4 kündigt keinesfalls vier Vorschläge an, sondern ausschließlich vier Möglichkeiten. Die von Ihnen verwendete Wortwahl ("Vorschläge") ist somit nicht angebracht.
Im ausführlichen Gutachtentext sind drei Modelle zur Tapezierung aufgeführt. Die vier zur Auswahl stehenden Möglichkeiten stehen dazu nicht im Widerspruch. Dem aufmerksamen Leser des Gutachtens fällt sofort ins Auge, dass die vier erwähnten Möglichkeiten im ausführlichen Gutachtentext sehr wohl enthalten sind, da das Modell 3 in zwei unterschiedlichen Versionen denkbar ist. Zitat:
- [...], es könnten jedoch auch alternative Vorschläge berücksichtigt werden.
Die erwähnten Möglichkeiten sind somit:
- Modell 1
- Modell 2
- Modell 3 unter Verwendung des vorgeschlagenen Motivs
- Modell 3 unter Berücksichtigung eines alternatien Vorschlags zur Motivauswahl, sofern ein solcher eingereicht werden sollte.
Die durch Sie ausgesprochene Verwarnung ist somit ungerechtfertigt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 23:55, 25. Nov 2006 (CET)
Anmerkung:
- Die dem Spielleiter in §14c gegebene Vollmacht zum Verwarnen von Kamelen bezieht sich unter Berücksichtigung von §14b, Satz eins eindeutig auf eine Missachtung der bestehenden Regeln seitens des zu verwarnenden Kamels. Eine genaue Darlegung des Regelbruchs unter Angabe der missachteten Paragraphen ist künftig überaus wünschenswert.
- Da die Aussetzung der Zeitspanne in aktl-24-nov-7 gemäß §13 nach dem Zeitpunkt der erfolgten Präsentation ausläuft, ist die Zeitspanne gemäß §13 wieder zu berücksichtigen.
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-26-nov-06-12
Bearbeitendes Organ: spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
die verwarnung aktl 24.nov.06-10 bleibt bestehen, aufgrund unklarer und suggestiver nichtbeamtenwuerdiger amassungen. dies wird wiederholt deutlich in formulierugen wie "dem aufmerksamen leser ...", was im klaren widerspruch zum beamtentum an sich steht (§0). eine verwarnung ist das mindeste was angeraten scheint.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: aktenlaich 26. Nov. 2006, 22:05 (CET)
Anlagen: -
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
- ueber die wahl der tapete wird oeffentlich abgestimmt
* mindestbeteiligung sind 5 antragsberechtigte kamele
* die einfache mehrheit entscheidet
* bei stimmengleichheit wird eine stichwahl angeordnet
* durchfuehrzeitraum ist innerhalb der spielrunde, ansonsten ergeht ein tapezierverbot
Begründung:
die aura des sitzungssaales ist wichtig fuer die repraesentation unserer institution
Ausführendes Organ: spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: aktenlaich 26. Nov. 2006, 22:18 (CET)
Bemerkungen: ich weiss, weiss ist weise
Rechtsmittelbelehrung: -
Nr. 19 vom 23. November 2006: Antrag auf Regeländerung: Abkürzungsaufsicht[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.6
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
beantragt wird die folgende Ergänzung der Spielregeln:
- § 3a Abkürzungsaufsicht
- (1) Beim Stellen und Bearbeiten von Anträgen sind ausschließlich solche Abkürzungen zu verwenden, die im Abkürzungsverzeichnis geführt und erläutert sind.
- (2) 1Die Pflege des Abkürzungsverzeichnisses erfolgt durch den Aufsichtsrat oder ein von ihm zu diesem Zwecke bevollmächtigtes Unterorgan. 2Die Aufnahme neuer Abkürzungen in das Abkürzungsverzeichnis kann von jedem Kamel jederzeit, auch rückwirkend, beantragt werden.
- (3) Bei Anträgen oder anderen Vorgängen, welche Abkürzungen enthalten, die nicht von Ziffer (1) umfasst sind, kann der Aufsichtsrat oder das von ihm dazu ermächtigte Organ Rügen oder Verwarnungen aussprechen.
- (4) 1Ist der Antrag oder Vorgang durch die Verwendung der Abkürzung nach Ansicht des Aufsichtsrates oder des von ihm dazu ermächtigten Organs unverständlich oder mehrdeutig, so kann der Antrag oder Vorgang vom Aufsichtsrat oder dem von ihm ermächtigten Organ angefochten werden. 2Über die Wirksamkeit der Anfechtung entscheidet der Spielleiter.
- (5) Aktenzeichen und Antragsnummern sind von dieser Regelung ausgenommen.
Begründung:
Im bisherigen Spielverlauf ist noch kein Antrag unmittelbar wegen reinen Formfehlern zurückgewiesen worden. Es muss als unwahrscheinlich angenommen werden, dass bei der Vielzahl der Anträge keine Formfehler gemacht wurden. Vielmehr fehlen offensichtlich die Mittel und Kompetenzen, um Formfehler zu erkennen und zu verfolgen. Dem soll mit der Regeländerung zumindest teilweise abgeholfen werden.
Anlagen: nee
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anm1-12-06-24-./.-30-1-39-DON-BSP.Mmb.Allg.6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSP.Mmb.Allg.6
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren, höchstverehrte Zentralräte, werter Mambres,
der Unterzeichner teilt ausdrücklich die Ansicht des designierten Spielleiters Mambres, dass von einigen fehlerhaften Anträgen auszugehen ist. Allerdings wird angezweifelt, ob ein Abkürzungsverzeichnis inklusive dazugehöriger Abkürzungsaufsicht notwendig ist, Anträge aus formalen Gründen zurückzuweisen. Zwar würde der Unterzeichner nie wagen den betreffenden Organen mangelnde Kompetenz zu unterstellen, doch erscheint es, als ob die Anträge entweder nicht konzequent auf Formfehler geprüft werden oder, dass eine solche Überprüfung bislang schlichtweg als nicht erforderlich angesehen wurde. Mittel und Wege hinsichtlich des Erkennens und der Verfolgung solcher sind jedoch nach Ansicht des Unterzeichners ausreichend vorhanden. Eine Abkürzung, die unter die geplante Regelung fallen könnte, konnte allerdings – bei zugegebenermaßen nur rascher Durchsicht – bei keinem bisherigen Antrag entdeckt werden.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel Doppelnull, Bürokrat a.D., 01:43, 24. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: siehe auch
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Bem-2006112414a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSP.Mmb.Allg.6, Anm1-12-06-24-./.-30-1-39-DON-BSP.Mmb.Allg.6
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Eure Ehren (alle zusammen) und sonstige Spielteilnehmer!
Der Unterzeichner teilt die Ansicht des Vorredners Doppelnull und regt eine generellere Lösung an. Vergleichbar zum ehemaligen Innenrevisionsdienst könnte ein unabhängiges Formalitätenüberprüfungsgremium eingesetzt werden, welches selbständig Anträge und vergleichbare Verwaltungsakte auf Formfehler überprüft und dazu ermächtigt ist, diese Anträge eigenmächtig aufgrund solcher Fehler für ungültig zu erklären – mit einer Frist von zwei Tagen auch nach einer bereits erfolgten Genehmigung.
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍), Bürokrat a.D., 14:37, 24. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Anm-19.3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag BSP.Mmb.Allg.6 sowie den Anmerkungen dazu
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Spielleiter Mambres!
Wie meine Vorredner bereits erwähnt haben, wäre ein Abkürzungsverzeichnis zur Bekämpfung von Formfehlern zu wenig umfassend. Ich schlage ein Formfehlerüberprüfungsgremium vor, welches auf der Antragsseite gestellte Anträge auf Formfehler überprüft. Andere Organe sind berechtigt, bei diesem Gremium einen Überprüfungsantrag zu stellen. Wird dieser angenommen, so überprüft das Formfehlerüberprüfungsgremium auch die Antragsseite des Antragstellers.
Entwurf eines Regeltextes:
- §xy Formfehlerüberprüfungsgremium
- (a) Zweck: Das Formfehlerüberprüfungsgremium prüft auf der allgemeinen Antragsseite gestellte Anträge und vergleichbare Verwaltungsakte auf Formfehler. Jedes Mitglied darf fehlerhafte Anträge wirksam zurückweisen.
- (b) Autonomie: Das Formfehlerüberprüfungsgremium ist ein eigenständiges Gremium und somit keinem Organ untergeordnet.
- (c) Handlungsfähigkeit: Das Formfehlerüberprüfungsgremium ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Die maximale Mitgliederzahl ist auf 4 Kamele festgelegt. Die Geschäftsordnung darf eine andere maximale Mitgliederzahl festlegen, die aber 4 nicht unterschreiten darf.
- (d) Mitglieder: Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
- (e) Überprüfungsantrag: Jedes Organ darf beim Formfehlerüberprüfungsgremium einen Antragsseitenüberprüfungsantrag stellen. Wird dieser mit einfacher Mehrheit angenommen, so überprüft das Formfehlerüberprüfungsgremium auch die Antragsseite des Antragstellers. Durch die Annahme eines solchen Antrags erfolgt keine Unterordnung des Formfehlerüberprüfungsgremiums unter das antragstellende Organ.
- (f) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im Formfehlerüberprüfungsgremium aberkennen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit binnen drei Tagen sein Veto einlegen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Mööeppen: Mathekamel 17:12, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 20 vom 24. November 2006: Ungültigerklärung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats[bearbeiten]
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 24-Nov-06-Mthk-allg-20
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Mit Schrecken stelle ich fest, dass sich der Aufsichtsrat durch nicht-regelkonforme Vorgehensweise eine Geschäftsordnung gegeben hat, welche den jetzigen Spielregeln widerspricht! Ich beantrage die sofortige Ungültigerklärung des benannten Dokumentes.
Begründung:
Laut § 9 Absatz b darf ein Organ eine Geschäftsordnung beschliessen, sofern die Regelungen weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmnregeln zuwiederlaufen. Beschluss Nr.1 des Aufsichtsrats nimmt ausdrücklich auf diesen Paragraphen Bezug.
Unvereinbar mit den Spielregeln sind namentlich:
- § 1 (c) „Überdies sind alle Mitglieder des Aufsichtsrates mit "Euer Ehren" anzusprechen.“ Dies steht im Widerspruch zu § 18 (a) Satz 2, wo es heisst: „Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.“ Zwar hat der Aufsichtsrat seltsamerweise zwei Vorsitzende, jedoch kann wegen § 12 (b) Ziffer 2 nicht sichergestellt werden, dass das so bleibt.
- § 3 (e) „Der Aufsichtsrat behält sich für sämtliche Anträge eine unbefristete Bearbeitungszeit vor, wobei eine Nichtbearbeitung innerhalb einer bestimmten Zeitraumes keinesfalls als Zustimmung zu einem Antrag zu werten ist.“ Dies widerspricht dem § 3 Absatz b, der für Anträge auf Stellen von Anträgen eine Frist von vier Tagen vorsieht.
- § 4 (a) „Grundsätzlich kann jeder Vorsitzender autonom Anträge an den Aufsichtsrat genehmigen und sonstige Entscheidungen treffen, jedoch kann der andere Vorsitzende innerhalb von 43 Stunden ein Veto gegen Entscheidungen des Mitvorsitzenden einlegen.“ steht im Widerspruch zu Stellen der Spielregeln, die eine bestimmte Mehrheit oder eine bestimmte Anzahl Stimmen vorsehen (bspw. § 6)
Aus all diesen Gründen stellt der Beschluss Nr. 1 des Aufsichtsrats einen Regelverstoss gegen § 9 Absatz b Spielregeln dar. Ich bitte deshalb den Spielleiter, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats für ungültig zu erklären und alle Unterzeichneten des benannten Beschlusses zu rügen gem. § 14 (c). Auch über einen Ausschluss aus dem Aufsichtsrat (§ 14 Absatz b) wolle Euer Ehren bitte nachdenken. Im Falle eines positiven Bescheids sind jedoch wegen des Vetorechts (§ 14 Absatz b Satz 2) zuvor geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Durch solche unausgereiften Geschäftsordnungen sehe ich nicht nur die Grundsatzregel § 0, sondern die Bürokratie als Ganzes in Gefahr.
Anlagen: Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: die geschaeftsordnung des aufsichtsrates ist nicht regelkonform
Ausführendes Organ: spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: aktenlaich 23:05 24. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: ingesamt muss dem antrag 20 entsprochen werden.
pkt 1 - anrede: erweiterung des personenkreisesdurch doppelspitze der fuehrungsposition
pkt 2 - unbefristete bearbeitungszeit: inakzeptabel, da der kundenservice gedanke dem des arbeitsklimas des aufsichtsrates vorzuziehen ist
pkt 3 - stimmenmehrheit muss transparent bleiben. ich empfehle die rangordnung klar zu gliedern.
Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: aufsr-fst-1-2006-nov-25
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die für ungültig erklärte Geschäftsordnung wurde durch eine regelkonforme Geschäftsordnung ersetzt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: für den Aufsichtsrat --Wanderdüne 16:37, 25. Nov 2006 (CET)
Nr. 21 vom 25.11.2006 - Antrag auf Legitimierungspflicht von Formblattänderungen/-neuerstellungen[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: ZdP-A-Vorl-001251106
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich, die Änderung oder Neuerstellung von Formblättern(ugs.: Vorlagen) der Legitimierungspflicht durch den Zentralrat der Paragraphenreiter zu unterwerfen.
Begründung:
Die Nutzung von Vorlagen dient der Aufrechterhaltung der bürokratischen Ordnung und ist daher ein elementarer Teil eines jeden, geordneten bürokratischen Ablaufs. Da momentan keine Legitimierungspflicht betrefflich Erstellung oder Änderung von Formblättern rechtlich verankert ist, besteht die Gefahr dass durch undurchdachte Änderungen oder Neuschaffungen rechtliche Grauzonen oder Hintertüren entstehen. Dies könnte dazu führen, dass bürokratische Abläufe drastisch verkürzt oder gar vereinfacht werden könnten. Um dies zu Verhindern muss jede Änderung der Formblätter vom Zentralrat der Paragraphenreiter überprüft und genehmigt werden.
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Anm-21.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ZdP-A-Vorl-001251106
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber gOTT!
Der Vorschlag bringt einige Probleme mit sich. Um eine Änderung zu überprüfen, muss diese an der Vorlage zuerst vorgenommen werden. Eine Beantragung einer Änderung erweist sich deshalb eher als schwierig. Unerlaubte Änderungen müssten zudem mit Reverts behoben werden, was zu unnötig vielen Artikelversionen (also natürlich Versionen einer Vorlage) führen würde. Die Verkürzung oder Vereinfachung bürokratischer Abläufe bringt hingegen nur Vorteile: bessere Verwaltung der Antragsseiten, insgesamt mehr Anträge, da für das Stellen eines Antrags bzw. dessen Bearbeitung weniger Zeit benötigt wird, und somit längerer Büroschlaf.
Was die Neuschaffung von Vorlagen betrifft, so lässt diese sich am besten durch eine Regeländerung von § 13 z. B. wie folgt regeln:
- § 13 Anlegen neuer Seiten
- Möchte ein Organ oder Einzelkamel eine neue Seite oder eine neue Vorlage innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Freundlichst: Mathekamel 17:33, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 22 vom 26.11.2006 - Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat
Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621a
Antragsgegenstand:
Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke
Begründung:
Eure Ehren! Werte Zentralreiter!
Nach aufmerksamer Lektüre der momentan gültigen Regeln kommt der Unterzeichner nicht umhin festzustellen, dass die bestehenden Regelungen offensichtlich nicht ausreichend sind, um Anträge von Kamelen, welche bislang keine Befugnisse nach §3 Absatz (c) erworben haben, bei welchen es sich um andere Anträge als Anträge gemäß §3 Absatz (b) handelt, für ungültig zu erklären.
§3 Absatz (c) legt lediglich fest, dass entsprechend autorisierte Kamele zukünftig bei beliebigen Organen beliebige Anträge stellen können. Diese Regel erklärt solche Anträge für den Fall einer nicht vorhandenen Autorisierung nach §3 Absatz (c) jedoch nicht pauschal für ungültig. Eine solche Ungültigkeitserklärung könnte beim derzeiten Stand lediglich im Rahmen einer Geschäftsordnung erfolgen, beispielsweise in Form einer Regelung, dass entsprechende Anträge an das jeweilige Organ nicht zulässig sind. Solche Regelungen sind jedoch bislang in keiner Geschäftsordnung verankert worden.
Nach Ansicht des Unterzeichners erfordert die momentane Situation dringendst Gegenmaßnahmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerer Missbrauch dieser Regelungslücke in §3 zu erwarten ist, bzw. möglicherweise sogar schon erfolgt ist. Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.
Anlagen: derzeit keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 22 vom 26.11.06 (Az. Wzft-Antr-2006112621a)
Unterschrift, Datum: Mambres 16:19, 28. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Nach eingehender und intensiver Prüfung des Antrages kommt der Spielleiter zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Antrag auf Änderung der Spielregeln handelt.
Hinweis: Für Anträge auf Änderung der Spielregeln ist der Spielleiter nicht zuständig.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Anm-2006112819a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Kenntnisnahmeanzeige von Wzft-Antr-2006112621a durch den Spielleiter am 28. November 2006 um 16:19 (Kamelopedia-Zeit)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren!
Es handelt sich bei diesem Antrag in der Tat um einen Antrag, jedoch nicht um einen Antrag auf Änderung der Spielregeln. Im Antragstext steht wörtlich:
- Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.
Es wird also insbesondere beantragt, dass auch der Spielleiter zur Verhinderung weiteren Übels seine Geschäftsordnung entsprechend anpasst. Aus diesem Grund wird der Spielleiter in der Adressatenzeile des Antrags genannt.
Dem Unterzeichner ist natürlich bewusst, dass eine solche Geschäftsordnungsänderung eine gewisse Zeit zum Reifen braucht; die Probleme, die mit möglicherweise etwas voreilig verabschiedeten Geschäftsordnungen einhergehen, sind uns allen vermutlich noch in Erinnerung. Insofern bietet es sich an, die entsprechenden Geschäftsordnungsregelungen ohne Hast auszuformulieren und die Geschäftsordnung dann rückwirkend ab Beginn der Runde gelten zu lassen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Antrag auf eine Spezifizierung des Zeitrahmens, innerhalb dessen die gewünschte Geschäftsordnungsregelung erfolgen möge, bewusst verzichtet.
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 19:46, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Anm-2006112819a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 22 vom 26.11.06
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Liebes Mitkamel,
wenn das Ziel Ihres Antrages ist, dass die betroffenen Organe jeweils ihre Geschäftsordnung abändern, dann hätten Sie korrekterweise bei jedem Organ jeweils einen eigenen Antrag einreichen müssen. Das Stellen eines Antrages an mehrere Organe ist nicht akzeptabel, denn alles muss seine Ordnung haben. Im übrigen verweise ich darauf, dass beim Spielleiter bislang kein Antrag auf Veröffentlichung seiner Geschäftsordnung eingegangen ist. Sollte Ihr Antrag nach der Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Spielleiters sich noch als stichhaltig erweisen, kann er gerne neu gestellt werden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 20:35, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Geschäftsordnung des Spielleiters (unveröffentlicht)
Nr. 23 vom 27. November 2006: Durchsicht der ZdPGO[bearbeiten]
ERLEDIGT
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-2006-Mthk-Anw-23
Diese Anweisung ergeht an: alle Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Verehrte Zentralratsmitglieder!
Für einen geregelten Ablauf benötigt der Zentralrat eine Geschäftsordnung. Änderungsvorschläge bitte im Sitzungsraum diskutieren. Laut Artikel G Absatz 2 Satz 2 müssen der Geschäftsordnung zwei Kamele zustimmen. Die Abstimmung soll danach öffentlich einsehbar auf dieser Seite erfolgen.
Weitere Bemerkungen: Link zur Geschäftsordnung des Zentralrats
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 13:10, 27. Nov 2006 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Ich halte die GO für untauglich, weil Art. G Abs. 2 S. 2 die Stimmabgabe nicht auf Mitglieder des Zentralrats beschränkt - Mambres 16:55, 28. Nov 2006 (CET) 2. Stimme Und noch eine zulässige, aber nichtige Stimme. --Wutzofant (✉✍) 19:00, 29. Nov 2006 (CET) 3. Stimme Besser eine lückenhafte ZdPGO als gar keine. --Mathekamel 10:10, 30. Nov 2006 (CET) 4. Stimme Des passt scho --gOTT 15:07, 30. Nov 2006 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit zwei Stimmen.
Bemerkungen: Zur Annahme sind mindestens zwei Stimmen nötig.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 20:39, 30. Nov 2006 (CET)
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Fstll-23.1
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Euer Ehren Spielleiter Mambres!
Wie mir scheint, hat Euer Ehren weder gelesen, dass die Anweisung 27-Nov-2006-Mthk-Anw-23 nur an Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter gerichtet ist, noch dass Artikel G Absatz 2 Satz 1 ZdPGO lautet: „Der Zentralrat entscheidet wie in Artikel C. beschrieben über die Änderung.“ Artikel C.3 Absatz 1 bestimmt zudem: „Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet grundsätzlich durch Abstimmung.“ Es ist also eindeutig eine Entscheidung des Zentralrats und nicht des Spielleiters und ich erachte die abgegebene Stimme deshalb als nichtig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 17:51, 28. Nov 2006 (CET)
Anlagen: ZdPGO zur nochmaligen Lektüre
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Fstll-23.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 23 vom 27.11.06
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Herr Zentralratsvorsitzender,
zwar entscheidet der Zentralrat - wie von Ihnen richtig zitiert - durch Abstimmung; jedoch eben nicht durch Abstimmung seiner Mitglieder. Der Geschäftsordnung ist deutlich zu entnehmen:
- Art. G Abs. 2: Der Zentralrat entscheidet wie in Artikel C. beschrieben über die Änderung. Wird über die Änderung abgestimmt, dann gilt sie als angenommen, wenn mindestens zwei Kamele zustimmen.
Hier ist deutlich von der Zustimmung mindestens zweier "Kamele" (ohne weitere Einschränkung) die Rede. Auch der referenzierte Artikel C enthält keinerlei klare Bestimmungen darüber, durch wen eine Stimmabgabe erfolgen darf. Ich erhalte meine Nein-Stimme deshalb in vollem Umfang aufrecht.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 20:44, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: ZdPGO zur Nachbesserung
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Anm-2006112821a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 28-Nov-06-Mthk-Fstll-23.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Eure Ehren Spielleiter und Zentralratsvorsitzender,
ergänzend bleibt festzustellen, dass 27-Nov-2006-Mthk-Anw-23 in der Tat nur an die Mitglieder des Zentralrates ergeht; alleine hieraus lässt sich jedoch kein Verbot für andere Kamele, an dieser Abstimmung teilzunehmen, ableiten.
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:36, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: 29-Nov-06-Mthk-Fstll-23.2
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Euer Ehren Spielleiter Mambres, Wertes Kamel:Wutzofant!
Da ich feststellen muss, dass der Spielleiter auf der Gültigkeit seiner Stimme beharrt, weise ich auf Artikel C.2 Absatz 1 ZdPGO, der da lautet „Soweit die Regeln nichts anderes bestimmen, entscheidet der Zentralrat vorbehaltlich der nachstehenden Verfahrensvorschriften mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder.“, und auf die Überschrift der obigen Abstimmungsvorlage (Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter) hin. Meiner Meinung nach sollten diese Einschränkungen genügen. Die ständige Wiederholung, dass nur Zentralratsmitglieder abstimmen dürfen, würde die ZdPGO so monoton und langweilig machen, dass sie niemand mehr lesen würde. Doch es darf nicht sein, dass niemand die Vorschriften im Zentralrat der Paragraphenreiter kennt, wo kämen wir denn da hin?
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 11:21, 29. Nov 2006 (CET)
Anlagen: ZdPGO - wen kümmert die schon?
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Anm-2006112919a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 28-Nov-06-Mthk-Fstll-23.1, 9-Nov-06-Mthk-Fstll-23.2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Eure Ehren Mathekamel und Spielleiter!
Die momentane Fassung der zentralreiterischen Geschäftsordnung erlaubt die Teilnahme an Abstimmungen durch Nicht-Zentralreiter. Diese Stimmen sind gültig (weil zulässig), dürfen jedoch nicht gezählt werden. Vorgang 28-Nov-06-Mthk-Fstll-23.1 war insofern korrekt, als dass die Stimme nur für nichtig, jedoch nicht für unzulässig erklärt wurde.
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Wutzofant (✉✍) 19:00, 29. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Antrag Nr. 24 vom 27. November 2006[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 27-nov-2006-Wndd-2
Antragsgegenstand:
Beantragung des Hinzufügens eines Teilparagraphen §3e
Begründung:
Euer Ehren, Werte Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich als Vorsitzender des Aufsichtsrates das Hinzufügen von folgendem Teilparagraphen §3e zu den Spielregeln:
(e) Wenn ein Kamel einen Antrag stellt, ohne dass der Aufsichtsrat zuvor einen Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt hat, so ist dieser Antrag ungültig. Anträge auf Stellen von Anträgen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Begründung: Die derzeitige Regelung lässt unter Umständen eine Regelauslegung zu, bei der die Antragsstellungserlaubnis des Aufsichtsrates überflüssig werden würde. Folglich muss ausdrücklich das Stellen von Anträgen außer dem Antrag auf Stellen von Anträgen ohne Antragsstellungserlaubnis verboten werden, damit kein Kamel ohne Erlaubnis Anträge stellt und die Autorität des Aufsichtsrates somit untergräbt.
Anlagen: Stereo- oder Bewässerungsanlagen finden Sie im jeweiligen Fachgeschäft.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Anm-24.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 27-nov-2006-Wndd-2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Großer Herr Vorsitzender Wanderdüne!
Der Antrag ist berechtigt und auch gut begründet. Jedoch muss aber auf eine kleine Gesetzeslücke hingewiesen werden: Mit dem neuen Absatz e genügte es je nach Regelauslegung, wenn der Aufsichtsrat zuvor irgendeinen Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt hat. Deshalb halte ich die Präzision
- (e) Wenn ein Kamel einen Antrag stellt, ohne dass der Aufsichtsrat zuvor einen von diesem Kamel gestellten Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt hat, so ist dieser Antrag ungültig. Anträge auf Stellen von Anträgen sind von dieser Regelung ausgenommen.
für angebracht.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 18:07, 28. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Antrag Nr. 25 vom 27.11.2006 - Aufnahme ins laufende Spiel; Einrichtung einer Untersuchungskommission[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: C3PO-Antr-2006112725a
Antragsgegenstand:
Antrag auf Aufnahme ins laufende Spiel
Begründung:
Hiermit stelle ich Antrag auf Aufnahme ins laufende Spiel nach §12. Da hierfür Gremien neu zu schaffen oder zu erweitern sind, möchte ich den Vorschlag (Wzft-Antr-2006112621b) unterstützen und meine REM-Phasen der Mitarbeit in benannter Untersuchungskommision widmen. MfG,
Anlagen: mütterlicherseits
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der angesprochene § 12 Absatz a enthält unmissverständlich den Zusatz, dass ein Antrag auf Aufnahme ins laufende Spiel eine Begründung enthalten soll, welche Vorschläge für mögliche zukünftige Aufgaben nennt. Eine solche Begründung bzw. ein entsprechender Vorschlag liegt dem Schreiben 'C3PO-Antr-2006112725a' nicht bei und auch der angesprochene Vorschlag 'Wzft-Antr-2006112621b' konnte bei der Durchsicht sämtlicher Akten leider nicht gefunden werden. Aus all diesen Gründen muss der Antrag leider abgelehnt werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Freundliche Grüsse: Mathekamel 11:57, 29. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Ein verbesserter Neuantrag mit der Nachreichung der fehlenden Schriften wird empfohlen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid sind keine speziellen Rechtsmittel vorgesehen. Unklarheiten können dem Spielleiter nach §14 (a) vorgebracht werden.
Antrag Nr. 26 vom 27.11.2006 - Regeländerung[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: C3PO-Antr-2006112726a
Antragsgegenstand:
Antrag auf Regeländerung: Gemäß §4 Absatz a.) beantrage ich hiermit die Streichung von §3 Absatz d.):
(d) Absatz (a) gilt für andere Verwaltungsakte sowie Mitteilungen und Hinweise entsprechend.
Begründung:
Da §3 das Stellen von Anträgen reguliert, nicht jedoch die Handhabung von Mitteilungen und Hinweisen, ist ein enstprechender Unterparagraph hier zu entfernen und an passender Stelle einzufügen.
MfG,
Anlagen: -
Nr. 27 vom 20. November 2006: Fahrlässiges Handeln Seitens des Zentralrats[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 27-Nov-06-C3PO-link-1
Antragsgegenstand:
Fehlerhafter Link
Begründung:
Euer Ehren!
Die offizielle Seite des Zentralrats verweist unter der Überschrift "Unterseiten des Zentralrats der Paragraphenreiter" auf die Antragsseite "Anträge", welche der Zentralrat nach eigenen Angaben noch nicht zu bearbeiten in der Lage ist. Daher ist die Verlinkung dieser Seite grob irreführend. Ich stelle Eil-Antrag auf dringende Behebung dieses unhaltbaren Zustands.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Anträge an den Aufsichtsrat werden ausschließlich auf der Antragsseite des Aufsichtsrates entgegengenommen
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrates Wanderdüne 20:20, 27. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: werden eventuell nachgereicht
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 28 vom 28. November 2006: antrag auf bereitstellung eines beamten zur anfertigung eines formal korrekten antrages zur bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses[bearbeiten]
Adressat: zentralrat
Antragsnummer: aktlaich-28-nov-14
Antragsgegenstand:
antragstellung des antragstellenden kamels aktenlaich, insbesondere die ablehnung des antrages 17 allg. aufgrund von angeblichen formfehlern
Begründung:
aufgrund der ablehnung meines antrages nr 17 (allg.) auf bildung des organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4 zur wahrung von bueroschlaf und notorischem beamtenverhalten wie nichtbeantwortung und verschlampen, mit der begruendung von formfehlern, sehe ich mich in einer ausweglosen situation. als ordentlicher beamter der ersten stunde ersuche ich seit geraumer zeit ein wichtiges organ unserer organisation zu besetzen. da die unsaegliche nutzung der hochstelltaste im gegensatz zu meiner angestrebten position steht, beantrage ich hiermit eine buerokratische beistellung eines beamten zum korrekten beantragen von antraegen. das recht antraege zu stellen ist mir erteilt worden. bezueglich der rechtschreibfaehigkeiten wage ich zu bezweifeln, dass es im gesamten buero jemanden gibt der diese 100%ig beherrscht.
Anlagen: -
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Antragsstellungsgenehmigung gilt nur für den Teilnehmer "aktenleiche", nicht jedoch für den Teilnehmer "aktenlaich". Also ist der vorhergehende Antrag von einem nicht zur Antragsstellung berechtigten Teilnehmer gestellt worden und darf nicht bearbeitet werden.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Aufsichtsratsvorsitzender Wanderdüne 15:02, 28. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Stetiges Ändern der Unterschrift ist im Reiche der Bürokratie nicht empfehlenswert.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 29 vom 28. November 2006: antrag auf bereitstellung eines beamten zur anfertigung eines formal korrekten antrages zur bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses[bearbeiten]
Adressat: zentralrat
Antragsnummer: aktlaich-28-nov-15
Antragsgegenstand:
antragstellung des antragstellenden kamels aktenleiche, insbesondere die ablehnung des antrages 17 allg. aufgrund von angeblichen formfehlern
Begründung:
aufgrund der ablehnung meines antrages nr 17 (allg.) auf bildung des organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4 zur wahrung von bueroschlaf und notorischem beamtenverhalten wie nichtbeantwortung und verschlampen, mit der begruendung von formfehlern, sehe ich mich in einer ausweglosen situation. als ordentlicher beamter der ersten stunde ersuche ich seit geraumer zeit ein wichtiges organ unserer organisation zu besetzen. da die unsaegliche nutzung der hochstelltaste im gegensatz zu meiner angestrebten position steht, beantrage ich hiermit eine buerokratische beistellung eines beamten zum korrekten beantragen von antraegen. das recht antraege zu stellen ist mir erteilt worden. bezueglich der rechtschreibfaehigkeiten wage ich zu bezweifeln, dass es im gesamten buero jemanden gibt der diese 100%ig beherrscht.
Anlagen: -
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Sehr geehrte aktenleiche!
Die erwähnte Beistellung eines Beamten ist leider nicht möglich. § 9 (c) erlaubt zwar die Bildung von Organen unter einem anderen Organ, jedoch nicht unter einem anderen Einzelkamel. Deshalb muss Ihr Antrag leider abgelehnt werden, denn da könnte ja jeder kommen!
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Freundliche Grüsse: Mathekamel 12:08, 29. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: 98,9% würden vollauf genügen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid sind keine speziellen Rechtsmittel vorgesehen. Unklarheiten können dem Spielleiter nach §14 (a) vorgebracht werden.
Der Vorgang ablehnung aufgrund formfehler des antrag 29 allg. wird hiermit angefochten!
Begründung: die auslegung es handel sich um den antrag fuer die bereitstellung eines beamten zum nutzen und zwecke innerhalb des angeforderten organes ist falsch. im antrag 29 handelt es sich eindeutig und lediglich um den antrag zur bereitstellung eines beamten zur anfertigung eines formal korrekten antrages zur bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: '
Anmerkung: aktenleiche 12:23, 29. Nov 2006 (CET)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Die Anfechtung der Ablehnung des Antrags Nr. 29 ist ungültig. Das Feld „Unterschrift des Anfechtenden, Datum:“ wurde nicht korrekt ausgefüllt. Die Anmerkung „aktenleiche 12:23, 29. Nov 2006 (CET)“ kann man hingegen gelten lassen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 17:36, 29. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: aktenleiche wird indes gebeten, seine Anträge verständlicher zu formulieren, damit keine Missverständnisse mehr auftreten können. Sollte aktenleiche jemanden brauchen, der für ihn Anträge ausarbeitet, so kann er vielleicht mithilfe von § 11 jemanden dazu delegieren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 30-Nov-2006-Mthk-Anm-29.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. aktlaich-28-nov-15
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrte aktenleiche!
Nach Beschluss des Spielleiters darf auch das Antragsrecht mit § 11 an andere Kamele und somit auch an Beamte weiterdelegiert werden. Um Kamelen mit Problemen beim Stellen von Anträgen zu helfen, könnte ein neues Organ „Antragsstellungsberatungsstelle“ geschaffen werden. Kamele könnten sich dann an dieses Organ wenden und die Ausarbeitung von formal korrekten Anträgen beantragen. Mit der Delegation des Antragsrechts an einen Beamten dieses Organs könnte die Antragsstellungsberatungsstelle auch das Stellen von Anträgen übernehmen.
Sollte dies dem entsprechen, was der Antragsteller erreichen will, dann ist ein entsprechender Antrag an den Zentralrat der Paragraphenreiter zu richten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichen Grüssen: Mathekamel 10:04, 30. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 30 vom 28. November 2006: Antrag auf Genehmigung zur Erstellung von neuen Seiten des Spielleiters[bearbeiten]
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.7
Antragsgegenstand:
Antrag auf Einrichtung neuer Seiten fuer den Spielleiter gemaess § 13 der Regeln.
Begründung:
Der Spielleiter beabsichtigt, eigene Seiten einzurichten, um seine Tätigkeit zu dokumentieren und Anträge zur Bearbeitung oder Nicht-Bearbeitung entgegenzunehmen. Im konkreten Fall handelt es sich hierbei um Seiten wie beispielsweise "Spielleiter", "Spielleiter/Geschäftsordnung", "Spielleiter/Anträge", "Spielleiter/Wartenummern", "Spielleiter/Archiv" oder "Spielleiter/Beschlüsse". In diesem Antrag wird ein generelles Recht beantragt, Seiten durch den Spielleiter (jedoch nur für den Zweck des Organs Spielleiter) einzurichten und jederzeit abändern zu koennen.
Anlagen: Siehe § 13 der Regeln.
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Genehmigung gilt ausschließlich für die im Antrag benannten Seiten.
Begründung:
Im Sinne einer einheitlichen Verwaltungspraxis folgt die Entscheidung den zu Antrag Nr. 9 vom 22.11.06 (Az. Aufsr-20061123-Atr-1) ausgeführten Entscheidungsgründen. Die im Antrag aufgeführten Seiten erscheinen für die Arbeitsfähigkeit des Spielleiters sinnvoll und notwendig. Ein Erfordernis für weitere Seiten wird im Antrag nicht schlüssig begründet. Um der willkürlichen Einrichtung von Seiten durch ein einzelnes Organ vorzubeugen, wird deshalb die Genehmigung auf die benannten Seiten beschränkt. Liegen Gründe für die Einrichtung weiterer Seiten vor, so ist ein entsprechender Antrag nach § 13 an den Spielleiter zu stellen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:22, 28. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Gleiches Recht für alle.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind mit dem Schizophreniebeauftragten abzustimmen.
Nr. 31 vom 29. November 2006: Antrag auf Ergänzung von § 11 der Spielregeln[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.8
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, § 11 der Spielregeln wie folgt zu ergänzen:
- (d) Die allgemeine Berechtigung zur Antragsstellung nach § 3 kann nicht delegiert werden. Ein Kamel kann jedoch ein anderes Kamel dazu ermächtigen, Anträge im eigenen Namen zu stellen.
Begründung:
Gemäß der Spielregeln in der Auslegung des Spielleiters auf Antrag Nr. SP-1 vom 29.11.06 ist auch die Delegation des allgemeinen Antragsrechtes an andere Kamele zulässig. Damit kann das in den Spielregeln vorgesehene Genehmigungsverfahren durch den Aufsichtsrat nach § 3 umgangen werden, in dem ein antragsberechtigtes Kamel seine allgemeine Antragsberechtigung an beliebige andere Kamele delegiert. Der geordnete Rechtsverkehr kann in diesem Fall nicht mehr aufrecht erhalten werden. Durch die vorgeschlagene Ergänzung soll die Delegation von Antragsrechten auf Anträge im Namen des delegierenden Kamels beschränkt und dadurch einem Missbrauch vorgebeugt werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Die vorgeschlagene Ergänzung ist nötig und sinnvoll. --Mathekamel 18:11, 1. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Zur Annahme sind mindestens zwei Stimmen nötig.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 30-Nov-2006-Mthk-Anfrg-31.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. BSP.Mmb.Allg.8
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren Spielleiter!
Um letzte Zweifel auszuräumen, möchte Mathekamel höflich anfragen, ob es sich bei dem vorbezeichneten Antrag um einen Antrag auf Regeländerung gem. § 4 (a) der Spielregeln handelt. Diese Anfrage ergeht, um einer Verletzung des § 0 aufgrund von allfälligen Missverständnissen vorzubeugen.
Sollte es sich tatsächlich um einen Antrag auf Regeländerung handeln, so ist diesem aus meiner Sicht zuzustimmen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 10:43, 30. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.8.M/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 31 vom 29.11.06 (Az. BSP.Mmb.Allg.8), Anfrage 30-Nov-2006-Mthk-Anfrg-31.1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Antrag ist in der Tat ein Antrag auf Änderung der Spielregeln nach § 4a. Unannehmlichkeiten in der Bearbeitung aufgrund des unterbliebenen Verweises auf diesen Paragraphen bitte ich zu entschuldigen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 14:19, 30. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker
Nr. 32 vom 29. November 2006: Anfrage zur Tätigkeit des Zentralrats der Paragraphenreiter[bearbeiten]
???
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.9
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: § 12d der Spielregeln
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren Herr Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter,
mit Wahl von gOTT in den Zentralrat der Paragraphenreiter hat dieses Organ am 24.11.06 seine vollzählige Besetzung erreicht. Nach § 12d der Spielregeln hat der Zentralrat möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung Vorschläge für mindestens drei neue Organe auszuarbeiten. Bislang liegt kein Vorschlag vor, während die Arbeitslosigkeit unter der Kamelbevölkerung zunimmt.
Der Spielleiter erwägt zunächst eine Rüge des Zentralratsvorsitzenden nach § 14c der Spielregeln. Es wird gebeten, binnen 42 Stunden einen Zwischenbericht über die laufenden Arbeiten vorzulegen, aus dem die Gründe für die Verzögerung hervorgehen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 21:49, 29. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Spielregeln § 12d
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.9.A1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ihre Anfrage vom 29.11.2006, Zeichen: BSP.Mmb.Allg.9
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Nachdem der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Arbeiten auf Grund von Zeitintensiven Vorgängen bzgl. der ZdPGO nich im üblichen Rahmen ausführen kann, bitten wir an dieser Stelle um Geduld. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. Leider können wir Ihnen z. Zt. keine expliziten Auskünfte bzgl. der in § 12 Abs. d definierten Vorgänge geben, da diese aus dem vorstehend genannten Grunde nicht spruchreif sind
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: i.A.: gOTT 15:23, 30. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Beamtenmikado, wer sich zuerst bewegt hat verloren
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Legend. zufolge allmächtg. Wesen, d. d. Welt erschaff. hat.
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 2 Tage.
Bemerkungen: siehe Anmerkungen
Datum, Unterschrift: gOTT 15:14, 30. Nov 2006 (CET)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Aktenzeichen: BSP.Mmb.Allg.9.VW/1
Verwarnt wird hiermit: Mathekamel in seiner Funktion als Vorsitzender und Alterspräsident des Zentralrats der Paragraphenreiter
Gegenstand der Verwarnung:
Hiermit wird Mathekamel verwarnt wegen eines minder schweren Verstoßes gegen § 12d der Spielregeln.
Die Verwarnung wird wie folgt begründet:
- Die gemäß § 12d der Spielregeln möglichst bald nach vollständiger Besetzung vom Zentralrat vorzulegenden Vorschläge für neue Gremien stehen nach einer Woche immer noch aus.
- Als Vorsitzender und Alterspräsident des Zentralrates der Paragraphenreiter verantwortet Mathekamel die Tätigkeit dieses Gremiums.
- Ein zur Klärung der Verzögerung mit der Anfrage BSP.Mmb.Allg.9 angeforderter Zwischenbericht mit möglichen Rechtfertigungsgründen wurde nicht fristgerecht vorgelegt.
- Der Verstoß wird als minder schwer eingeordnet, weil zwischenzeitlich Arbeiten im Sinne von § 12d initiiert wurden und dadurch Hoffnung auf baldige Beschäftigung arbeitsloser Kamele besteht. Von der Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens nach § 14b wird deshalb vorerst abgesehen.
Die anstelle eines Zwischenberichtes eingegangene Anmerkung Az. BSP.Mmb.Allg.9.A1 enthält keine ausreichend klare Darlegung von Rechtfertigungsgründen für die Verzögerung. Sofern der Zentralrat mit den Tätigkeiten zur Gestaltung der Geschäftsordnung überlastet ist, steht es ihm frei, Aufgaben an Unterorgane nach § 9c der Spielregeln zu übertragen.
Der Zentralrat wird angehalten, die Arbeiten nach § 12d fortzusetzen und der Öffentlichkeit hierüber bis einschl. Dienstag, den 5.12.2006 Zwischenbericht zu geben.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14c der Spielregeln –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:35, 1. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Anfrage Nr. 32 vom 29.11.06, Az. BSP.Mmb.Allg.9
Der Vorgang Verwarnung BSP.Mmb.Allg.9.VW/1 des Mathekamels wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren Spielleiter Mambres!
Die Verwarnung BSP.Mmb.Allg.9.VW/1 des Mathekamels ist nicht regelkonform! Gegen die Verwarnung werden folgende Einwände erhoben:
- Der Verwarnte ist nicht Vorsitzender des Zentralrats und war zudem stets bemüht um einen reibungslosen Ablauf der bürokratischen Vorgänge. Leider hat sich wegen Abwesenheit der anderen Zentralratsmitglieder die Verabschiedung der ZdPGO verzögert, weshalb die geregelte Ausarbeitung von neuen Organen erst jetzt in Angriff genommen werden kann. Es war dem Zentralrat also nicht möglich, schneller zu agieren, weshalb m. E. keine Verletzung des § 12 (d) erfolgte.
- Weiterhin verlautet der benannte Paragraph, dass der Zentralrat Vorschläge möglichst bald auszuarbeiten habe. Wann die Vorschläge vorgelegt werden müssen, lassen die Spielregeln hier offen.
- Die in der Anfrage BSP.Mmb.Allg.9 genannte Frist von 42 Stunden konnte nicht eingehalten werden, weil der Zentralrat der Paragraphenreiter derzeit gar keinen Vorsitzenden hat, weshalb der nicht-existente Angefragte leider keinen Zwischenbericht abliefern konnte. Zudem gibt es keine Spielregel, welche eine Frist nennt bzw. die Einhaltung einer willkürlichen Frist zur Ablieferung eines Zwischenberichts vorschreibt. Eine Verwarnung gemäß § 14 (c) wegen Regelverstosses ist somit fragwürdig.
- Die Behauptung, die Arbeitslosigkeit unter der Kamelbevölkerung nehme zu, ist zwar zutreffend. Jedoch wurde seit der vollständigen Besetzung des Zentralrats am 24. November 2006 laut der vom Aufsichtsrat geführten Liste antragsberechtigter Kamele erst einem Kamel (nämlich C 80.133 PO 19.204) das Stellen von Anträgen genehmigt. Die irreführende Darstellung des Spielleiters ist also übertrieben und entspricht nicht ganz der Sachlage.
- Die vorgeschlagene Schaffung von Unterorganen zwecks Entlastung des Zentralrats war wegen der zuvor genannten Abwesenheit von Zentralratsmitgliedern ebenfalls nicht möglich, da § 9 (c) der Spielregeln eine solche Einrichtung als Entscheidung des Organs vorsieht, welche deshalb von einem einzelnen Zentralreiter nicht beschlossen werden kann.
Aus all den genannten Gründen bitte ich den Spielleiter, seine Verwarnung noch einmal zu überdenken. Aus Sicht des Unterzeichneten wurde kein Regelverstoss begangen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 11:55, 2. Dez 2006 (CET), MdZdP und Alterspräsident des Zentralrats der Paragraphenreiter
Anmerkung: Die Vorschläge für neue Organe befinden sich in Arbeit (siehe die eigens dazu eingerichtete Gremienvorschlagsseite).
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Spielleiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt mehrere Tage.
Die Verwarnung wurde nach Art. H Satz 1 SPGO wirksam angefochten. Der Spielleiter wird in dieser Sache ein Gutachten beim Aufsichtsrat einholen; bis zur endgültigen Entscheidung wird die Gültigkeit der Verwarnung gemäß Artikel H Satz 2 ausgesetzt..
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: Mambres 12:20, 2. Dez 2006 (CET)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Beschluss BSP.Mmb.Allg.9.V/1 des Spielleiters vom 3. Dezember 2006 über die Anfechtung der Verwarnung BSP.Mmb.Allg.9.VW/1
- Die Verwarnung wird aufgrund der Anfechtung vom 2. Dezember 2006 aufgehoben.
Die Anfechtung stützt sich vor allem auf die Tatsache, dass das verwarnte Kamel die in der Verwarnung angeführte Positionen eines Vorsitzenden nicht innehat. Dies hat sich in der Prüfung als zutreffend erwiesen, die Verwarnung ist somit fehlerbehaftet.
Am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Zentralrat in der Tat nach den Spielregeln nicht zur Anfertigung eines Zwischenberichtes verpflichtet ist. Vielmehr sollte dem Zentralrat mit dem Zwischenbericht Gelegenheit gegeben werden, zu der beabsichtigten Verwarnung vorab Stellung zu nehmen.
Es wird betont, dass trotz Rücknahme der Verwarnung weiterhin ein Regelverstoß des Zentralrates durch Unterlassen gesehen wird. Auch die Existenz eines Organs ohne Vorsitzenden könnte als Verstoß gegen § 9e der Spielregeln ausgelegt werden. Nach Ablauf der Frist für den erneuten Zwischenbericht am Dienstag, dem 5.12., wird der Spielleiter den Sachverhalt daher erneut prüfen und ggf. Verwarnungen gegen alle Mitglieder des Zentralrates aussprechen.
Der Beschluss ist gemäß Artikel H Abs. 4 SPGO wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Gutachten Nr. 1 des Aufsichtsrates
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 13:38, 3. Dez 2006 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Zur Beachtung: Eine Anfechtung dieser Entscheidung kann nur gemäß Artikel H Abs. 5 SPGO erfolgen!
Nr. 33 vom 30. November 2006: Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge" ("DD")[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: aktlaich-30-nov-16
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4
Begründung:
Die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten, wie Nichtbeantwortung und Verschlampen, sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden sollten. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen Kamelen mit ausdauer. nur alteingeschlafene aktenleichen sind in der lage, diese verantwortungslose taetigkeit zu verschlafen, daher beantrage ich ein Organ zu bilden und mich anschliessend als Mitglied einzusetzen.
als Regeltext ist folgendes vorgesehen:
§8a Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (DD)
(a) Zweck: Der Zweck des DD ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.
(b) Autonomie: Das DD ist ein eigenständiges Gremium.
(c) Handlungsfähigkeit: Das DD ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens zwei Kamelen besetzt ist. Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des DD auf ein Kamel festgelegt.
(d) Mitglieder: Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt. 2Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
(g) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im DD aberkennen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.
Anlagen: 98,9% quote rechtschreibfehlerfreier zeichen ist durch "copy and paste" erreicht!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 02-Dez-06-Mthk-Anm-33.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag aktlaich-30-nov-16
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Liebe aktenleiche!
Der vorgeschlagene Regeltext erscheint sehr vorbildlich verfasst. Jedoch geht aus dem Antrag nicht zweifelsfrei hervor, welchen Nutzen das neue Gremium den anderen Organen bieten soll/kann. Möglicherweise könnte die Aufgabe des DD darin bestehen, andere Organe in Sachen wie Büroschlaf oder Verschlampen zu beraten oder zu unterstützen.
Vielleicht könnten Mitglieder des DD auch andere Beamte verwarnen, die dem notorischen Beamtenverhalten zu wenig Rechnung tragen.
Eine genauere Ausführung ist deshalb nötig.
Es gibt übrigens keine rechtschreibfehlerfreien Zeichen, da ein einzelnes Zeichen nicht auf seine Korrektheit bez. Schreibfehler überprüft werden kann. Massgeblich ist immer der Zusammenhang mit den anderen Zeichen des gleichen Wortes bzw. Satzes.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 12:13, 2. Dez 2006 (CET), MdZdP
Siehe auch: -
Nr. 34 vom 30. November 2006: Antrag auf Bildung eines Archivierungsgremiums[bearbeiten]
EILT!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: BS-DEUS-AG-At.2
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich im Sinne von §12 Abs. d die Erweiterung des Spiels um ein Archivierungsgremium. Bearbeitung des Antrags möge nach den in § 3 festgesetzten Richtlinien erfolgen.
Begründung:
Guten Tag!
Da die Übersichtlichkeit der Antragsseite mittlerweile sehr zu Wünschen übrig lässt, ist es m.E. an der Zeit, dass bereits Bearbeitete Anträge zu den Akten gelegt werden. Um Fehler durch ungeschulte Archivare zu vermeiden ist es essentiell, dass für die Archivierung eine eigenständiges Gremium eingesetzt wird.
Regelungen für das zu schaffende Gremium sind nach Bearbeitung des Antrags formell bei meiner Person zu erfragen.
Anlagen: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 01-Dez-06-Mthk-Mtt-34.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BS-DEUS-AG-At.2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Schaffung neuer Organe diskutiert der Zentralrat auf seiner Unterseite Gremienvorschläge. Der Antrag wurde dorthin verschoben.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mit freundlichem Mööeppen: Mathekamel 15:54, 1. Dez 2006 (CET), MdZdP und Alterspräsident des Zentralrats
Siehe auch: Antrag Nr. 1: Archivierungsgremium
Nr. 35 vom 1. Dezember 2006: Mitteilung des Zentralrats[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 01-Dez-06-Mthk-Mtt-35
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 27-Nov-2006-Mthk-Anw-23
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werte Spielteilnehmer!
Der Zentralrat hat sich durch Abstimmung zum vorbezeichneten Vorgang eine Geschäftsordnung auferlegt: ZdPGO. Weiterhin können ab sofort Anträge an den Zentralrat auf der speziell dafür eingerichteten Antragsseite gestellt werden. Vorschläge für neue Organe sind auf der Gremienvorschlagsseite anzubringen. Bitte beachten Sie die Bestimmungen für Anträge in der ZdPGO (Artikel C.1, D.1 und D.5).
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 14:54, 1. Dez 2006 (CET), Zentralratsmitglied und Alterspräsident
Siehe auch: Nr. 23
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Sofern die vorstehende Mitteilung 01-Dez-06-Mthk-Mtt-35 sich auch an den Spielleiter richtet, wird sie hiermit für ungültig erklärt.
Soweit der Adressatenkreis der Mitteilung den Spielleiter einschließt, hätte sie korrekt mit "Euer Ehren, werte Spielteilnehmer!" eingeleitet werden müssen. Nach Stand der Dinge betrachtet sich der Spielleiter deshalb über die Verabschiedung der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter als nicht informiert.
Die Gültigkeit der Mitteilung gegenüber weiteren Adressaten wurde nicht geprüft und wird durch diese Ungültigkeitserklärung nicht berührt.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 15:32, 1. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: So geht das nun wirklich nicht.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 01-Dez-06-Mthk-Anm-35.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ungültigkeitserklärung der Mitteilung 01-Dez-06-Mthk-Mtt-35
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Spielleiter Mambres!
Die Anrede "Euer Ehren, werte Spielteilnehmer!" ist regelwidrig, da die Anrede „Euer Ehren“ laut § 18 Absatz a Satz 2 der Spielregeln den Vorsitzenden von Organen vorbehalten ist. Somit ist es unzulässig, alle Spielteilnehmer mit „Euer Ehren“ anzusprechen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 16:05, 1. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: § 18
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Anm-2006120116a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 01-Dez-06-Mthk-Anm-35.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren, liebes Mathekamel!
Ich habe wiederholt Anträge, Anmerkungen und ähnliche Vorgänge mit den Worten "Eure Ehren, werte Spielteilnehmer" an mehrere Organe zugleich gerichtet. Sollte dieses Verhalten entgegen meiner Annahme als regelwidrig zu klassifizieren sein, so würde mich das sehr betroffen machen.
Mit verunsichertem Grunzen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:26, 1. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: --
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.10
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Bemerkung 01-Dez-06-Mthk-Anm-35.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Gerade wegen des zitierten Paragraphen ist die vorgeschlagene Anrede korrekt, weil sie sich an verschiedene Empfänger der Mitteilung richtet, gleichsam wie eine Anrede "Herr Bundespräsident, sehr geehrte Abgeordnete" oder "Lieber Herr X, liebe Frau Y". Um das Erfordernis separater Mitteilungen an Vorsitzende von Hauptorganen und übrige Kamele zu vermeiden, muss eben eine Anrede gewählt werden, die beide Zielgruppen anspricht.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 16:45, 1. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: § 18
Nr. 36 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von Mathekamel[bearbeiten]
Aktenzeichen: BSP.Mmb.Allg.11
Verwarnt wird hiermit: Mathekamel in seiner Funktion als Mitglied und Alterspräsident des Zentralrats der Paragraphenreiter
Gegenstand der Verwarnung:
Hiermit wird Mathekamel verwarnt wegen mehrerer minder schwerer Verstöße gegen die Spielregeln.
Die Verwarnung wird wie folgt begründet:
- Die gemäß § 12d der Spielregeln möglichst bald nach vollständiger Besetzung vom Zentralrat auszuarbeitenden Vorschläge für neue Gremien sind auch nach zwei Wochen noch nicht ausgearbeitet worden.
- Entgegen § 9e der Spielregeln ist in der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates kein Vorsitzender kenntlich gemacht.
- Als MdZdP ist der Verwarnte für diese Regelverstöße durch das Organ mitverantwortlich zu machen.
Die Verstöße werden hier als minder schwer eingeordnet, weil der Verwarnte dafür nur in Gemeinschaft mit den übrigen Mitgliedern des Zentralrates verantwortlich zu machen ist. Die Auswirkungen auf das Spiel müssen aber mittlerweile als erheblich eingestuft werden. Insbesondere vor dem Hintergrund einer Vielzahl durch den Zentralrat bislang nicht abschließend bearbeiteter Anträge (Nr. 15, Nr. 19, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 24, Nr. 26, Nr. 31, Nr. 33 sowie Anträge an den Zentralrat Nr. 3 und Nr. 4) wird der Spielleiter deshalb in Kürze die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen prüfen. Der Zentralrat wird angehalten, die Arbeiten nach § 12d fortzusetzen und der Öffentlichkeit hierüber bis einschl. Donnerstag, den 7.12.2006 Zwischenbericht zu geben.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14c der Spielregeln –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 12:36, 6. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Verwarnung der übrigen MdZdP.
Nr. 37 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von gOTT[bearbeiten]
Aktenzeichen: BSP.Mmb.Allg.12
Verwarnt wird hiermit: gOTT in seiner Funktion als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Gegenstand der Verwarnung:
Hiermit wird gOTT verwarnt wegen mehrerer minder schwerer Verstöße gegen die Spielregeln.
Die Verwarnung wird wie folgt begründet:
- Die gemäß § 12d der Spielregeln möglichst bald nach vollständiger Besetzung vom Zentralrat auszuarbeitenden Vorschläge für neue Gremien sind auch nach zwei Wochen noch nicht ausgearbeitet worden.
- Entgegen § 9e der Spielregeln ist in der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates kein Vorsitzender kenntlich gemacht.
- Als MdZdP ist der Verwarnte für diese Regelverstöße durch das Organ mitverantwortlich zu machen.
Die Verstöße werden hier als minder schwer eingeordnet, weil der Verwarnte dafür nur in Gemeinschaft mit den übrigen Mitgliedern des Zentralrates verantwortlich zu machen ist. Die Auswirkungen auf das Spiel müssen aber mittlerweile als erheblich eingestuft werden. Insbesondere vor dem Hintergrund einer Vielzahl durch den Zentralrat bislang nicht abschließend bearbeiteter Anträge (Nr. 15, Nr. 19, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 24, Nr. 26, Nr. 31, Nr. 33 sowie Anträge an den Zentralrat Nr. 3 und Nr. 4) wird der Spielleiter deshalb in Kürze die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen prüfen. Der Zentralrat wird angehalten, die Arbeiten nach § 12d fortzusetzen und der Öffentlichkeit hierüber bis einschl. Donnerstag, den 7.12.2006 Zwischenbericht zu geben.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14c der Spielregeln –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 12:36, 6. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Verwarnung der übrigen MdZdP.
Nr. 38 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von J*[bearbeiten]
Aktenzeichen: BSP.Mmb.Allg.13
Verwarnt wird hiermit: J* in seiner Funktion als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Gegenstand der Verwarnung:
Hiermit wird J* verwarnt wegen mehrerer minder schwerer Verstöße gegen die Spielregeln.
Die Verwarnung wird wie folgt begründet:
- Die gemäß § 12d der Spielregeln möglichst bald nach vollständiger Besetzung vom Zentralrat auszuarbeitenden Vorschläge für neue Gremien sind auch nach zwei Wochen noch nicht ausgearbeitet worden.
- Entgegen § 9e der Spielregeln ist in der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates kein Vorsitzender kenntlich gemacht.
- Als MdZdP ist der Verwarnte für diese Regelverstöße durch das Organ mitverantwortlich zu machen.
Die Verstöße werden hier als minder schwer eingeordnet, weil der Verwarnte dafür nur in Gemeinschaft mit den übrigen Mitgliedern des Zentralrates verantwortlich zu machen ist. Die Auswirkungen auf das Spiel müssen aber mittlerweile als erheblich eingestuft werden. Insbesondere vor dem Hintergrund einer Vielzahl durch den Zentralrat bislang nicht abschließend bearbeiteter Anträge (Nr. 15, Nr. 19, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 24, Nr. 26, Nr. 31, Nr. 33 sowie Anträge an den Zentralrat Nr. 3 und Nr. 4) wird der Spielleiter deshalb in Kürze die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen prüfen. Der Zentralrat wird angehalten, die Arbeiten nach § 12d fortzusetzen und der Öffentlichkeit hierüber bis einschl. Donnerstag, den 7.12.2006 Zwischenbericht zu geben.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14c der Spielregeln –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 12:36, 6. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Verwarnung der übrigen MdZdP.
Nr. 39 vom 6. Dezember 2006: Anfrage[bearbeiten]
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Afrg-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung von Wzft-Antr-2006112621a
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Lieber Aufsichtsrat! Eure Ehren Vorsitzende des Aufsichtsrates! Liebe Wanderdüne!
Aufgrund der Ablehnung des Vorgangs Wzft-Antr-2006112621a fragt der Unterzeichner hoeflich an, ob der Aufsichtsrat bzw. das seinerzeit den Vorgang der Ablehnung ausfuehrenden Kamels Wanderduene der Aussage zustimmt, dass es sich bei der offensichtlich unterschiedlichen Interpretation von §3 Absatz (c) durch Wanderduene in seiner Funktion als Vertreter des Aufsichtsrates bzw. durch den Unterzeichner um eine gewisse Unklarheit bezueglich der Spielregeln handelt. Um eine Antwort wird insbesondere deswegen ersucht, um dem Spielleiter ueber die Problematik zu berichten.
(Da weder Ihre Geschaeftsordnung noch Ihre Webseiten Hinweise enthalten, auf welchem Wege nichtantraegliche Vorgaenge an Sie zu richten sind, wird diese Anfrage ueber die allgemeine Antragsseite gestellt.)
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 18:01, 6. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: siehe unter „Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang“
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Eine kongruente Anfrage wurde soeben auf der Antragsseite des Aufsichtsrates gestellt. Um eine Doppelbearbeitung und hieraus resultierende regulatorische Unabwägbarkeiten zu vermeiden, wird diese Ausführung der Anfrage zurückgezogen. Diese Ungültigkeitserklärung bezieht sich ausschließlich auf die vorstehende Ausführung der Anfrage, nicht auf die Neuausfertigung.
Ausführendes Organ: Anfragensteller
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 13:10, 12. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: siehe Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge#Anfrage Nr. 1 vom 6. Dezember 2006, erneut gestellt am 12. Dezember 2006 (Aktenzeichen Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 40 vom 7. Dezember 2006: Mitteilung[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BS-DEUS-AG-M.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Zwischenbericht ZdP
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ein Zwischenbericht über die Arbeit des Zentralrates der Paragraphenteiter liegt auf der Antragsseite des Spielleiters vor.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: i.A.: gOTT 11:03, 7. Dez 2006 (CET) MdZdP
Siehe auch: besagter Zwischenbericht
Nr. 41 vom 21. Dezember 2006: Rüge von Wanderdüne[bearbeiten]
Gerügt wird hiermit: Wanderdüne
Anlass der Rüge: Verstoß gegen § 6 der Unveränderlichen Rahmenregeln durch Anlegen von Seiten außerhalb des zulässigen Namensraums.
Genauere Angaben:
Durch die Bearbeitungshistorie der Seiten ist unzweifelhaft festzustellen, dass folgende Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat am 23.11.2006,
- Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge am 27.11.2006,
- Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Beschlüsse am 23.11.2006,
- Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung am 24.11.2006 und
- Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal am 23.11.2006
durch Wanderdüne angelegt und am 23.11.2006 durch die Aufnahme eines Links in die Seite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe in die 2. Runde des Bürokratenspiels integriert wurden. Die neu angelegten Seiten liegen dabei nicht innerhalb des für die 2. Runde vorgesehenen Namensraumes Bürokratenspiel/2. Runde und verstoßen damit gegen § 6 der Unveränderlichen Rahmenregeln. In der Folge
- wurde der Eindruck erweckt, Vorgänge auf außerhalb des Bürokratenspiels liegenden Seiten seien offizielle Vorgänge des Bürokratenspiels,
- wurden weitere Organe wie der Spielleiter dazu veranlasst, versehentlich im selben falschen Namensraum Seiten anzulegen.
Es wird zunächst davon ausgegangen, dass der Verstoß nicht vorsätzlich erfolgte, und dass deshalb ein minder schwerer Fall vorliegt, für den eine Rüge nach § 14c der Spielregeln ausreicht.
– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters auf Antrag von Wutzofant –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 09:44, 21. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Nr. SP-9 vom 21.12.2006
Der Vorgang Rüge von Kamel:Wanderdüne im Zusammenhang mit außerhalb dieser Runde gestelltem „Antrag“ Nr. SP-9 vom 21.12.2006 (Az. Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C) wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren!
Ich muss mich doch sehr wundern, dass Ihr innerhalb des Spiels eine Rüge ausstellt, welche auf einem Antrag fußt, der offensichtlich außerhalb dieser Runde gestellt wurde, was Euch auch bekannt war. Aus der Historie der Antragsseite des Spielleiters (deren Historie sich aufgrunz technischer Probleme zu meinem großen Bedauern von diesem Formular aus nicht verlinken lässt) geht eindeutig hervor, dass der Unterzeichner seinen Antrag auf einer vorgeblichen „Antragsseite des Spielleiters“ einreichte. Diese Seite war jedoch zum damaligen Zeitpunkt ebenso wie die in besagtem Antrag bemängelten vorgeblichen „Seiten des Aufsichtsrates“ aufgrund den gleichen wie im obigen Antrag vorgebrachten Verstöße gegen die unveränderlichen Rahmenregeln Nr. 6 und Nr. 7 nicht Bestandteil dieser Runde, da sie unter der Adresse Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Spielleiter/Anträge lagerte und somit außerhalb des für diese Runde maßgeblichen Artikelnamensraums.
Dem Spielleiter war dieser Sachverhalt offensichtlich bekannt, oder wurde ihm zumindest nach dem Lesen des Antrags Wzft-Atrg-2006122100a-00:12:17:64:0E:7C bewusst. Dieser Sachverhalt kann als erwiesen gelten, da der Spielleiter, in, wie man zu unterstellen geneigt sein könnte, arglistiger Täuschungsabsicht besagte Antragsseite auf ihre jetzige (nicht zu beanstandende) Position verschob.
Es ist wird festgestellt, dass die Begründung der Rüge, welche gegen Wanderdüne erging, explizit auf Antrag von Wutzofant ergeht. Hiermit wird nochmals darauf hingewiesen, dass Kamel:Wutzofant aufgrunz der oben vorgebrachten Tatsachen innerhalb dieser Runde keinerlei wirksamen Antrag auf Rüge von Kamel:Wanderdüne gestellt hat. Die vorliegende Rüge gegen Kamel:Wanderdüne hat somit keine rechtliche Grunzlage. Der Spielleiter wird daher aufgefordert, diese Rüge den Regeln entsprechend für ungültig zu erklären.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 14:28, 21. Dez 2006 (CET)
Anmerkung: derzeit keine, Nachtrag vorbehalten
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Rüge von Wanderdüne
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 12:49, 21. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Jaja, selbst gegen die Regeln verstossen und es dann auf andere abschieben. Gerade der Spielleiter sollte seine Kamelaugen offen halten; die vom Spielleiter fälschlich angelegten Seiten hätten vermieden werden können.
Hinweis: Euer Ehren, wo bleibt denn die einheitliche Verwaltungspraxis, die in der eingeschränkten Genehmigung des Antrags Nr. 11 genannt wird?
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.14.A/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vorstehender Aktenvermerk vom Mathekamel
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Liebes Mathekamel,
eine Gleichbehandlung aller Kamele durch die Spielleitung wird selbstverständlich gewährleistet. Wie in der Rüge ausgeführt, erfolgt diese Rüge auf Antrag von Wutzofant. Beantragt wurde hier eine Rüge gegen den Verantwortlichen für die regelwidrigen Seiten des Aufsichtsrates. Eine Verwarnung weiterer Kamele wegen vergleichbarer Delikte ist bisher beim Spielleiter nicht beantragt worden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:19, 21. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Nr. SP-9 vom 21.12.2006
Vorgangsnummer/Zeichen: 21-Dez-06-Mthk-Fstll-41-1
Bearbeitendes Organ: Kamel:Mathekamel
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Mich wundert's, dass der Spielleiter offenbar in der Lage war, selbstständig und ohne vorherigen Antrag zu der Meinung zu gelangen, dass alle MdZdP zu verwarnen sind, jedoch hier zur Verwarnung von Mambres einen Antrag verlangt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 17:21, 21. Dez 2006 (CET)
Anlagen:
Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Anträge#Nr. 36 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von Mathekamel
Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Anträge#Nr. 37 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von gOTT
Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Anträge#Nr. 38 vom 6. Dezember 2006: Verwarnung von J*
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Anfechtung der Rüge durch Wutzofant wird zurückgewiesen. Nach Artikel H Abs. 1 SPGO können Entscheidungen des Spielleiters nur von betroffenen Kamelen angefochten werden. Eine Anfechtung des vorliegenden Vorgangs kann mithin nur durch das gerügte Kamel Wanderdüne erfolgen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:37, 21. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Da könnte ja jeder kommen.
Rechtsmittelbelehrung: In bezug auf diese Ablehnung der Anfechtung wäre auch Wutzofant ein betroffenes Kamel im Sinne von Artikel H Abs. 1 SPGO.
Nr. 42 vom 21. Dezember 2006: Antrag auf das Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsıchtsrat
Antragsgegenstand:
Lieber Aufsichtsrat! Auch ich möchte meine Stimme erheben, meine mir zustehenden Rechte wahrnehmen und am demokratischen Prozess der Verwaltungsvorgänge teilnehmen und beantrage hiermit nach §3 b der Spielregeln, beantragen zu können. Gleichzeitig bitte ich um die Zuteilung einer Antragsnummer.
Begründung:
Damit erfülle ich mir einen lange bestehenden Herzenswunsch (ich möchte hier nicht allzu sehr nur Juristendeutsch reden, ich finde, die Verwaltung hat insgesamt zu wenig Herz, und es müssten mehr Gefühle gezeigt werden). Gleichzeitig weise ich nicht darauf hin, dass ich prozesskostenhilfeberechtigt bin.
Anmerkung: Dieser Antrag wurde in gutem Glauben auf der nicht zum Spiel gehörenden Seite Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge schon einmal gestellt und dort genehmigt. Es dürfte daher einer Bewilligung nichts im Wege stehen.
Anlagen: Lass dein Herz dich leiten und singe und tanze:
o o o o o <o <o> o> o .|. \|. \|/ // X \ | <| <|> /\ >\ /< >\ /< >\ /< >\ /<
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:32, 21. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Rechtsmittelbelehrung: Bitte diesen Antrag nach Bearbeitung sachgerecht ablegen.
Nr. 43 vom 21. Dezember 2006: Antrag auf Auflösung des Zentralrates der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.15
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Auflösung des Zentralrates der Paragraphenreiter nach § 6b der Spielregeln.
Begründung:
Der Zentralrat ist in seiner jetzigen Zusammensetzung offensichtlich nicht in der Lage, die ihm in den Spielregeln auferlegten Pflichten und Aufgaben zu erfüllen.
Folgende Vorgänge sind - z. T. seit Wochen - nicht abschließend bearbeitet:
- Ausarbeitung von Vorschlägen für drei neue Gremien nach § 12d der Spielregeln. Diese dem Zentralrat in den Spielregeln explizit übertragene Aufgabe ist seit über zwei Wochen unerledigt. Erst nach dem Aussprechen von Verwarnungen durch den Spielleiter - siehe Nr. 36 bis Nr. 38 (allg.) - wurde ein Zwischenbericht vorgelegt. Aus dem Zwischenbericht geht hervor, dass der Zentralrat sich offensichtlich damit begnügt hat, von anderen Kamelen vorgelegte Vorschläge zu "prüfen". Es wird hier auch für die nähere Zukunft nur die Schaffung eines einzelnen Gremiums in Aussicht gestellt, weil "keine weiteren haltbaren Gremienvorschläge eingegangen" seien. Andere Gremienvorschläge sind jedoch sehr wohl eingegangen (z. B. ÜSB, Abkürzungsaufsicht, DD); vor allem wird aber verkannt, dass es gerade die Aufgabe des Zentralrates ist, solche Vorschläge auszuarbeiten. Der Verweis auf den mangelnden Eingang an fremden Vorschlägen ist daher nicht einschlägig.
- Wahl eines Vorsitzenden und Kenntlichmachung dieses Amtes in der Mitgliederauflistung nach § 9e der Spielregeln.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 15 (allg.) vom 23. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 19 (allg.) vom 23. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 21 (allg.) vom 25. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 22 (allg.) vom 26. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Änderung der ZdPGO nach Arg. G Abs. 1 ZdPGO, über den nach Art. C ZdPGO abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 24 (allg.) vom 27. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 26 (allg.) vom 27. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 31 (allg.) vom 29. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 33 (allg.) vom 30. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 3 (Zentralrat) vom 1. Dezember 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 4 (Zentralrat) vom 5. Dezember 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
Auch der Aufsichtsrat kommt in seinem Gutachten BSP.Mmb.SP.2.GA/1 zu Antrag Nr. 4 (AR) bereits zu der Einschätzung, dass der Zentralrat nachlässig mit seinen Aufgaben umgeht. Zwischenzeitlich sind beim Spielleiter auch erste Anfragen verzweifelter Kamele zu dieser Problematik eingegangen.
Hinzu kommt, dass nach dem Rücktritt von Mathekamel auch eine personelle Unterbesetzung vorliegt, der in Ermangelung eines Vorsitzenden nicht zeitnah abgeholfen werden kann (weil die vakante Stelle nach Artikel A.2 Abs. 6 ZdPGO durch den Vorsitzenden neu zu besetzen wäre).
Anlagen: zu den zitierten Vorgängen siehe diese Antragsseite und die Antragsseite (ZdP)
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Wie bereits an anderer Stelle ausgefuehrt, befuerworte ich den Antrag. Kindchen Atreju 22:48, 21. Dez 2006 (CET)
Der Vorgang BSP.Mmb.Allg.15 wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Zentrarat der Paragraphenreiter ist momentan Handlungsunfähig, da zwei der drei Mitglieder sich im Urlaub oder im Zeugenschutzprogramm befinden. Da in den aktuellen Spielregeln keine Sanktionen für diese Situation festgelegt sind, bin ich gezwungen diesen Antrag als einen Akt der Willkür zu verstehen und ihn damit anzufechten.
Allerdings sehe und verstehe ich gleichsam die Probleme, die mit der Handlungsunfähigkeit des ZdP einhergehen und rege hiermit zur Prüfung der Möglichkeiten bzgl. einer dringlichkeitsgebotenen Stimmsubstitution gem. § 10 der aktuellen Spielregeln an.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: gOTT 19:53, 25. Dez 2006 (CET)
Anmerkung: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.15.M/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung von Antrag Nr. BSP.Mmb.Allg.15 durch gOTT
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Antrag wurde gestellt, weil der Zentralrat handlungsunfähig ist. Es handelt sich nicht um eine Sanktion, sondern um eine notwendige Maßnahme zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung. Der Beschwerdeführer ist herzlich eingeladen, sich nach der beantragten Auflösung in den neuen Zentralrat wählen zu lassen und dann im Rahmen eines handlungsfähigen Gremiums seine Tätigkeit wieder aufzunehmen.
Hinweis: Nach dem Rücktritt von Mathekamel hat der Zentralrat nur noch zwei Mitglieder, wobei er sich gemäß eigener Satzung mangels eines gewählten Vorsitzenden nicht aus eigener Kraft wieder auf drei Mitglieder verstärken kann. Die Auflösung scheint daher unumgänglich.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 08:26, 26. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Antragstext
Formloser Beschluss[bearbeiten]
Hiermit beschließe ich den Austritt aus dem Aufischtsrat. Diese Entscheidung ist nicht widerrufbar. Wenn dieser Beschluss aus irgendeinem Grund keine Beachtung findet, ist mir das wurschd. Ich bin nicht mehr als Aufsichtsratsvorsitzender und -mitglied aktiv. Basta. Mit freundlichen Grüßen. --Wanderdüne 18:05, 27. Dez 2006 (CET) (Gründe werden keine angegeben)
Adressat: Aufsichtsrat
Vorgangsnummer/Zeichen: Mmb.BSP.Allg.16.B/1
Beschwerdegrund: Veröffentlichung eines Beschlusses ohne Einhaltung des vorgegebenen Formulars
Genauere Angaben:
Die Veröffentlichung eines Beschlusses ohne Nutzung des hierfür explizit vorgesehenen Beschluss-Formulars und ohne Verweis auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen ist ein Unding, das in der Geschichte des Bürokratenspieles seinesgleichen sucht. Solche Schluderei darf nicht toleriert werden. Ich fordere eine schonungslose Aufklärung des Vorfalls und den sofortigen Rücktritt der Verantwortlichen aus allen öffentlichen Ämtern.
Unterschrift, Datum: Mambres 18:58, 27. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Unerhört!
Siehe auch: -
Vorgangsnummer/Zeichen: In Bezugnahme auf Mmb.BSP.Allg.16.B/1
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsratsvorsitzender Atreju
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Euer Ehren Mambres!
In Bezugnahme auf Ihre Beschwerde ist folgendes festzustellen: Wanderdüne ist aus eigener Kraft aus allen oeffentlichen Aemtern ausgetreten. Eine schonungslose Aufklaerung (welche die Entfernung von Wanderdüneaus allen oeffentlichen Aemtern zum Ziel haette) ist daher nicht notwendig und koennte sowieso nicht - soweit wie ich das derzeit beurteilen kann - von irgendeinem Organ der derzeitigen Runde des Buerokratenspiels mangels freier Resourcen vorgenommen werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:32, 27. Dez 2006 (CET)
Anlagen: Im Zuge der Sparmassnahmen wurden die Anlagen bis auf weiteres eingespart.
Nr. 46 Mitteilung des Spielleiters über eingeschränkte Sprechzeiten[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.17
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einschränkung der Sprechzeiten des Spielleiters
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Spielleiter gibt hiermit bekannt, in den nächsten Tagen bis voraussichtlich einschließlich 3. Januar aufgrund anstehender Reisetätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang seine Sprechzeiten aufrecht erhalten zu können. In dieser Zeit werden alle Vorgänge verlangsamt oder gar nicht bearbeitet. Da auch sonst alle Gremien weitgehend handlungsunfähig sind, wurde von der Bestellung eines Vertreters abgesehen. Der Spielleiter wird in jedem Fall rechtzeitig zur Feststellung des Endes der Spielrunde wieder den regulären Bürobetrieb aufgenommen haben.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 19:04, 27. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 47 Feststellung des Aufsichtsrates zur Handlungsunfaehigkeit[bearbeiten]
Vorgangsnummer/Zeichen: Aufsr-271206-Atreju-1
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich die Handlungsunfaehigkeit des Aufsichtsrates fest.
Die Bedingungen des §6, Absatz (b) schreiben eindeutig vor, das Der Aufsichtsrat darf mit den Stimmen von zwei Kamelen den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen. Diese Bedingungen kann seit dem Ruecktritt von Wanderdüne und der damit verbundenen und einhergehenden Unterbesetzung des Aufsichtsrates nicht mehr erfuellt werden. Da der Aufsichtsrat nun nicht mehr dioe vollen Rechte und Pflichten wahrnehmen kann, ist die Handlungsunfaehigkeit des Aufsichtsrates zwingend festzusetellen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:42, 27. Dez 2006 (CET)
Anlagen: brauchts heut net.
Nr. 48 Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Atreju[bearbeiten]
Vorgangsnummer/Zeichen: Aufsr-301206-Atreju-1
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit lege ich mit sofortiger Wirkung mein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrates nieder und trete aus dem Aufischtsrat aus.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:37, 30. Dez 2006 (CET)
Anlagen: Siehe auch Antrag Nr. 7 vom 30.12.2006: Antrag auf ein Gutachten auf den Antagsseiten des Zentralrates.
Nr. 49 Amtsergreifung als Aufsichtsratsvorsitzender von Three Of Twelve[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 49-03/12-0x02f1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Antragsteller hat die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden aufgenommen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Three Of Twelve 12:20, 31. Dez 2006 (CET)
Der Vorgang Mitteilung Nr. 49 vom 30.12.2006, Az. 49-03/12-0x02f1 wird hiermit angefochten!
Begründung: Nach Ansicht des Beschwerdeführers erfolgte die in der Mitteilung ausgeführte Amtsergreifung ohne Rechtsgrundlage.
Die Spielregeln sehen in § 2b für die Hauptorgane vor, dass Positionen in den Hauptorganen von beliebigen Kamelen selbständig eingenommen werden können, wenn diese noch nicht besetzt sind. Die Positionen im Aufsichtsrat waren jedoch bereits besetzt, so dass § 2b hier nicht greift.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die ArGO weder den Rücktritt von Mitgliedern noch die Neubesetzung von Positionen nach einem Rücktritt vorsieht.
Nach Ansicht des Beschwerdeführers bestehen folgende Möglichkeiten zur Neubesetzung des Aufsichtsrates:
- Formale Amtsenthebung der nicht rechtmäßig zurückgetretenen Mitglieder durch den Zentralrat nach § 7 der Spielregeln und anschließende Neubesetzung durch den Spielleiter auf Basis von § 7 Satz 2.
- Ergänzung der ARGO gemäß § 6 ARGO um Regelungen zu Rücktritt und Neubesetzung. Hierfür wäre eine Stimmsubstitution nach § 10 der Spielregeln für beide Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich.
- Ergänzung der Spielregeln um eine generelle Regel zur Neubesetzung freiwerdender Stellen in den Hauptorganen im Rahmen des Spielregeländerungsverfahrens nach § 4 der Spielregeln
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 23:11, 2. Jan 2007 (CET)
Anmerkung: Sofern die Einschätzung des Beschwerdeführers nicht geteilt wird, wäre ggf. unter Vorbringung der Gegenargumente ein Antrag auf Regelauslegung beim Spielleiter sinnvoll.
Der Vorgang Anfechtung der Mitteilung Nr. 49 vom 30.12.2006, Az. 49-03/12-0x02f1 wird hiermit angefochten!
Begründung: Wie der Spielleichter richtig anmerkte, sieht § 2 (b) der Spielregeln die selbstständige Amtsergreifung für die Hauptorgane vor, wenn sie noch nicht besetzt sind. Durch die Amtsniederlegungen der bisherigen Mitglieder, die teilweise schon vor genügend langer Zeit zurückgetreten sind, dass der Spielleiter dies zur Kenntnis genommen haben muss, und weder von ihm noch von anderen Spielteilnehmern weder gerügt, noch verwarnt, noch gemecklenburgvorpommert, noch für ungültig erklärt wurden, also bisher immer als gültige Vorgänge angesehen wurden, wurden deren Posten wieder unbesetzt, also wieder noch nicht besetzt. Der Antragsteller sieht die obige Anfechtung also als unbegründet an.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Three Of Twelve 14:43, 3. Jan 2007 (CET)
Anmerkung: Ein Antrag auf verbindliche Regelauslegung wird vom Antragsteller voraussichtlich nicht gestellt, da das weitere Innehaben des Postens aufgrund der Unwissenheit desselben über die Möglichkeiten, weiterhin an diesen Runde teilzunehmen, bedingt durch einen längeren Auslandsaufenthalt, nicht in dessen Interesse liegt. Ein anderes Kamel ist aber natürlich berechtigt, jederzeit diese Frage verbindlich vom Spielleiter klären zu lassen.
Nr. 50 Antrag auf das Stellen von Anträgen durch Jan.ndl am 6. Januar 2007[bearbeiten]
Adressat: alle, die berechtigt sind, diesen Antrag zu bearbeiten
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hiermit beantrage ich gem. §3b den Antrag auf Stellen von Anträgen.
Begründung:
Ich möchte hier mitmachen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Mitteilung
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obigen Antrag
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich ziehe den Antrag zurück, da er an die falsche Adresse gegeben wurde.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Jan.ndl 20:33, 6. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: keine
Nr. 51 vom 11. Januar 2007: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat z.Hd Weiser Herr Präsident Three Of Twelve
Antragsgegenstand:
Antragsnr. 15-7a4
Begründung:
Hiermit1 stelle ich namentlich Sushifresse gemäß §3b der SpRd2SR2 den Antrag auf die Genehmigung Anträge zu stellen Da die Spielregeln3 die Genehmigung Anträge zu stellen als Grundlage des Spieles darstellen, möchte ich um am Spielgeschehen teilzunehmen die Möglichkeit4 erhalten Anträge zu stellen. Euer Ehren dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates hochachtungsvoll ergeben Sushifresse
Anlagen: Erläuterungen:
- 1: Mit dem Schreiben das unter Antrag Nr. 6 vom 11. Januar 2007: Antrag auf Stellen von Anträgen aufgeführt ist :
- 2 SpRd2SR ist eine Abkürzung für "Spielregeln der 2.Spielrunde Ich habe mich mit dem Gedanken befasst nach einer Genehmigung dieses Antrages einen Antrag auf die Erhebung der Abkürzung SpRd2SR in den Status einer offiziellen Abbreviation für die Spielregeln der 2. Runde zu erheben.
- 3 siehe 2
- 4 Erklärung siehe Artikel der Enzyklopädie Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%B6glichkeit
- Bemerkung: Das Original dieses Antrages befindet sich auf der Antragsseite des Aufsichtsrates
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Vorgangsnr.15-7a4/a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antragsnr.15-7a4
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit ziehe ich namentlich den Antrag auf dieser Seite zurück da die Veröffentlichung des Antrags auf dieser Seite gegen §3(a) der ArGO verstößt
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Sushifresse 19:00, 11. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Verstoß
Nr. 52 vom 11. Januar 2007: Besetzung eines Aufsichtsratsposten ,der als noch frei ausgewiesen wurde, durch Sushifresse[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ARbes125-a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit gebe ich,Sushifresse bekannt, das ein als NOCH frei ausgewiesener Posten des Aufsichtsrates von mir(s.o.) gemäß §2b der Spielregen (Stand: 11.1.2007 20:16)
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Sushifresse 20:16, 11. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Mtlg-2007011120a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ARbes125-a
Hiermit wird folgendes angemerkt:
besetzt wurde.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 20:25, 11. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Der Vorgang Mitteilung Nr. 52 vom 11.1.2007, Az. ARbes125-a wird hiermit angefochten!
Begründung: Abgesehen davon, dass nicht wirklich klar wird, was genau der Bearbeiter der obenstehenden Mitteilung eigentlich bekannt gibt, wird gegen die Amtsergreifung eines Aufsichtsratspostens hiermit Einspruch erhoben.
Entgegen der Darstellung in der Mitteilung war der Posten des Aufsichtsrates nicht noch frei, sondern lediglich wieder frei. Im weiteren wird auf die Begründung der Anfechtung von Mitteilung Nr. 49 verwiesen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 20:41, 11. Jan 2007 (CET)
Anmerkung: Sofern die Einschätzung des Beschwerdeführers nicht geteilt wird, wäre ggf. unter Vorbringung der Gegenargumente ein Antrag auf Regelauslegung beim Spielleiter sinnvoll.
Der Vorgang Anfechtung zu Az ARbes125-a wird hiermit angefochten!
Begründung: Ich kann nur ausdrücklichst darauf hinweisen, dass in der Übersicht der Organe die Stelle im Aufsichtsrat als noch frei angegeben wurde. Ich möchte nur auf die Funktion des Versionenvergleiches in der Übersicht der Organe hinweisen.( siehe Versionen vom 22:24, 30. Dez 2006 und vom 16:34, 11. Jan 2007 )
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Sushifresse 22:53, 11. Jan 2007 (CET)
Anmerkung:
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Az ARbes125-a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Klärung der fraglichen Formulierungen und Einführung einer einheitlichen Regelung
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Hiermit frage ich an ob man eine Klärung des Problemes erbeiführen könne, wenn nötig auch vor einer Schlichtungskommission, damit der Aufsichtsrat wieder handlungsfähig werde
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Sushifresse 20:54, 13. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.18.M/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Anfrage ARbes125-a
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Wie in der Anmerkung zur Anfechtung ausgeführt, wird zur Klärung ein Antrag auf Regelauslegung beim Spielleiter empfohlen. Sollte die Entscheidung durch den Spielleiter dem Antragsteller nicht hinnehmbar erscheinen, kann nach Artikel H SPGO eine Anfechtung unter Einbeziehung eines weiteren (Schlichtungs-)Organs erfolgen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 21:31, 13. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Anfechtung oben, SPGO
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Sush.Allg.124.W/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Mitteilung BSP.Mmb.Allg.18.M/1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Leider wurde die Genehmigung für Sushifresse Anträge zu stellen von der Spielleitung als ungültig erklärt. Folglich kann ich keinen Antrag stellen. Ich wäre zufrieden, wenn die Spielleitung eine Einmalige Genehmigung zum Stellen eines (in Zahlen 1) Antrages aussprechen könnte.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Sushifresse 23:08, 13. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Anfrage
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.18.AN/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Mitteilung Nr. BSP.Sush.Allg.124.W/2 zu Antrag Nr. 52 vom 11. Janur 2007
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass sein Antrag Nr. 6 (AR) vom 11.1.2007, 17:31 gemäß der Regelungen aus § 3b der Spielregeln voraussichtlich morgen um 17:31 durch Fristablauf genehmigt wird, Anträge ab diesem Zeitpunkt also unproblematisch gestellt werden dürfen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 14:33, 14. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 53 vom 13. Januar 2007: Antrag auf Bearbeitung eines Antrages[bearbeiten]
Adressat: alle Antragsbearbeitungsberechtigte
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bearbeitung des Antrages Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge# Nr. 8 vom 06. Januar 2007: Antrag auf Begrenzung der Anzahl der unbeantworteten Anträge
Begründung:
Ich hätte meinen Antrag gerne bearbeitet.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 54 vom 13. Januar 2007: Verwarnung von sushifresse wegen Manipulation der ArGO[bearbeiten]
Aktenzeichen: Mmb.BSP.Allg.19.VW/1
Verwarnt wird hiermit: sushifresse
Gegenstand der Verwarnung:
sushifresse wird hiermit nach § 14c der Spielregeln verwarnt wegen der unbefugten Vornahme von Veränderungen an der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (ArGO). Die Verwarnung wird wie folgt begründet:
- Wie in der Anfechtung von Mitteilung Nr. 52 vom 11.1.2007 ausgeführt, ist sushifresse nicht als Mitglied des Aufsichtsrates anzusehen. Nach § 9b der Spielregeln obliegt der Erlass von Geschäftsordnungen und Regelungen für ein Organ dem Organ selbst, kann also nicht rechtswirksam von Außenstehenden durchgeführt werden.
- Nach § 6 ArGO bedürfen Änderungen der ArGO eines einstimmigen Beschlusses des Aufsichtsrates. Da der Aufsichtsrat gemäß § 2a der Spielregeln aus zwei Kamelen besteht, wäre hierfür eine Abstimmung erforderlich gewesen, in welcher beide Mitglieder mit "Ja" stimmen hätten müssen. Eine solche Abstimmung ist offensichtlich nicht erfolgt, die Änderung der ArGO also nicht rechtskräftig zustande gekommen.
Der Regelverstoß wird zunächst als minder schwer eingestuft, weil dem verwarnten Kamel gute Absichten zu unterstellen sind (Herstellung von Handlungsfähigkeit).
Diese Verwarnung kann vom betroffenen Kamel nach Artikel H SPGO angefochten werden.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14c der Spielregeln –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:41, 13. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Spielregeln, ArGO, Anfechtung von Mitteilung Nr. 52
Der Vorgang Verwarnung von sushifresse wegen Manipulation der ArGO wird hiermit angefochten!
Begründung: Laut Spielleiter(Zitat:"Über die Mitgliedschaft des ausführenden Bearbeiters im Aufsichtsrat bestehen jedoch begründete Zweifel (siehe hierzu Bürokratenspiel/2._Runde/Anträge#Nr. 52 vom 11. Januar 2007: Besetzung eines Aufsichtsratsposten ,der als noch frei ausgewiesen wurde, durch Sushifresse). Eine abschließende Entscheidung in dieser Sache wurde bisher nicht herbeigeführt.") ist noch nicht endgültig geklärt ob die Ergreifung eines Aufsichtsratspostens durch Sushifresse rechtswidrig war. Da hier das Prinzip gilt(Annahme des anfechtenden), dass man bis zur Verurteilung/Endgültigen Entscheidung unschuldig ist, erwarte ich, dass von einer Verwarnung abzusehen war. Wenn wir darauf aufbauen und das zweite Aufsichtsratsmitglied (je nach Standpunkt) nicht vorhanden bzw. verhindert ist, wurde diese Entscheidung EINSTIMMIG gefällt. Nur so kann laut ArGO eine Änderung selbiger erfolgen ( durch Einstimmigkeit)
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Sushifresse 22:46, 13. Jan 2007 (CET)
Anmerkung: Ich wäre eine unabhängigen Schlichtungskommission nicht abgeneigt
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Mmb.BSP.Allg.19.M/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung der Verwarnung Nr. 54 vom 13.1.07 (Az. Mmb.BSP.Allg.19.VW/1)
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Verwarnung wurde nach Artikel H Abs. 1 SPGO wirksam angefochten.
Der Spielleiter wird beim Zentralrat als unabhängigem Organ ein Gutachten nach Artikel H Abs. 3 SPGO einholen, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die Verwarnung gilt nach Artikel H Abs. 2 SPGO einstweilen fort.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 23:37, 13. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: SPGO
Nr. 55 vom 14. Januar 2007: Verfügung über das vorzeitige Ende der 2. Runde[bearbeiten]
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.20.VF/1
Hiermit wird folgendes verfügt:
Die 2. Runde wird mit sofortiger Wirkung vorzeitig beendet.
Wie im Vorgang Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Mitteilung Nr. Aufl-002 vom 14.01.2007 detailliert ausgeführt, wurde der Spielleiter nach § 15b der Spielregeln darauf hingewiesen, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und der Zusammensetzung der einzelnen Organe (vakante Positionen) keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.
Das Spiel wurde nach § 15c der Spielregeln von keinem Kamel gewonnen, insbesondere nicht von den Kamelen, die durch ihre Rücktritte bzw. Inaktivität den Spielfortschritt gelähmt und dazu beigetragen haben, dass die 2. Spielrunde nicht eine einzige Änderung ihrer Spielregeln erreicht hat.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß gemäß § 15b der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 17:16, 14. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Auf zu Runde 3!
Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Verfügung kann nach Artikel H SPGO innerhalb von 42 Stunden und 42 Minuten angefochten werden. Erfolgt in dieser Frist keine Anfechtung, so ist die Spielrunde unwiderruflich beendet.