Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Spielkommentar ▪ Vorgänge (allgemein) ▪ Anträge (allgemein)
Zentralrat | Geschäftsordnung | Vorgänge (Zentralrat) | Sitzungssaal (ZR)
Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter[bearbeiten]
0. (Präambel) Die vorliegende Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter ist von dem Leitgedanken beseelt, den Mitgliedern des Zentralrats der Paragraphenreiter die Amtsgeschäfte so einfach wie möglich zu machen. Sie hat sonst keine weitere Funktion.
1. (Benennung) Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf von jedem Kamel und von dieser Geschäftsordnung auch einfach „ZdPR“ genannt werden.
2. (Vorsitzender) (a) Jedes Mitglied des ZdPR kann jederzeit ein Mitglied des ZdPR (inklusive seiner selbst) rechtskräftig zum Vorsitzenden des ZdPR ernennen. Die Ernennung wird durchgeführt durch einfaches Ändern der Angabe, wer Vorsitzender ist, auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter. Vorsitzend ist immer das Mitglied, das zuletzt dazu ernannt wurde. (b) Der jeweils neue Vorsitzende oder das Kamel, das ihn ernannt hat, kann auf die Amtsergreifung auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Vorgänge zusätzlich öffentlich hinweisen. Solche Mitteilungen auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge sind jedoch unerwünscht, wenn auch nicht verboten, weil diese sonst unübersichtlich werden könnte.
3. (Beschlüsse) Beschlüsse des ZdPR kommen zustande, indem ein Mitglied des ZdPR einen entsprechenden Verwaltungsakt veröffentlicht. Beschlüsse können jederzeit innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Zustandekommen von einer einfachen Mehrheit der Mitglieder des ZdPR für ungültig erklärt werden.
4. (Erweiterung) Eine Änderung dieser Geschäftsordnung entspricht einem Beschluss nach Punkt 3.
5. (Anweisungsäquivalenz) Allgemeine Anweisungen und Richtlinien, welche der ZdPR auf seinen Seiten vorgibt, sowie weitere von ihm veröffentlichte, den ZdPR betreffende Ordnungen (z. B. Widerspruchsordnungen) gelten als Bestandteile dieser Geschäftsordnung, sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist.
6. (Auftreten nach außen) Die Mitglieder des ZdPR bemühen sich, gegenüber ihren Kunden jederzeit einen serviceorientierten Eindruck des ZdPR zu vermitteln. Sie vermitteln der Außenwelt das Bild des ZdPR als ein Organ, welches das Spiel voranbringen und positiv auf alles einwirken will. Öffentliche Verweise auf die Präambel der Geschäftsordnung sowie auf Punkt 6 dieser Geschäftsordnung sind unerwünscht.
7. (Salvatorische Klausel) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung gegen die Spielregeln oder gegen die unveränderlichen Rahmenregeln verstoßen, so wird die Gültigkeit des Rests der Geschäftsordnung davon nicht berührt. Anstatt der fraglichen Regel wird dann diejenige Bestimmung gültig, die dem Geiste der Präambel im Rahmen der Spielregeln und der unveränderlichen Rahmenregeln am ehesten entspricht.
Widerspruchsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Präambel: Diese Widerspruchsordnung ist gemäß der Regelung Anweisungsäquivalenz als Teil der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter anzusehen.
1a. Zulässigkeit: Jedes Kamel oder Organ, das von den Auswirkungen einer Entscheidung des ZdPR betroffen ist, hat die Berechtigung, diese Entscheidung anzufechten und auf diesem Wege Widerspruch einlegen.
1b. Übertragbarkeit: Anfechtungen durch andere Kamele oder Organe sind nur dann zulässig, wenn der Anfechtende in Form einer Delegation von mindestens einem Anfechtungsanspruchinhaber (Punkt 1a) hierzu ermächtigt wird. Eine nachträgliche Ermächtigung ist zulässig, kann jedoch nur innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfechtung akzeptiert werden.
2. Frist: Zur Wahrung ihrer Gültigkeit muss eine Anfechtung spätestens 36 Stunden nach Veröffentlichung der Entscheidung durch den Zentralrat eingereicht werden. Die angefochtene Entscheidung gilt bis zur endgültigen Entscheidung über die Anfechtung weiter, kann jedoch jederzeit von einem Mitglied des ZdPR bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft gesetzt werden.
3. Form: Die Anfechtung muss eine ausführlich begründete Erklärung umfassen und zweifelsfrei einen Nachweis der Zulässigkeit nach Punkt 1a oder 1b dieser Widerspruchsordnung enthalten. Im Falle des Anstrebens einer nachträglichen Ermächtigung (1b) hat der Anfechter darzulegen, wie er die nachträgliche Ermächtigung durch einen Anspruchsinhaber (1a) zu erreichen trachtet. Jede Anfechtung soll mit folgender Grußformel beginnen: „Eure durchlauchtigsten Zentralreiter!“ Jede Anfechtung soll folgende Abschiedsformel enthalten: „In der Hoffnung, dass Eurem erhabenen Organ ab dieser Stunde keine unwürdigen Anliegen kriecherischen Geschmeißes zu seinen strahlenden Augen kommen mögen“.
4. Zuständigkeit: Richtet sich die Anfechtung gegen eine von einzelnen Mitgliedern des Zentralrates getroffene Entscheidung, so entscheidet ein anderes, nicht an dieser Entscheidung beteiligtes Mitglied des ZdPR über die Anfechtung. Richtet sich die Anfechtung gegen eine andere Anfechtung, oder gegen eine von allen Mitgliedern des Zentralrates getragene Entscheidung, so entscheidet der Spielleiter. Der Spielleiter kann die Anfechtung in diesem Fall nach eigenem Ermessen auch wieder an den Zentralrat der Paragraphenreiter zurückverweisen.
Anmerkung: Die nachfolgende Abstimmung bezieht sich auf eine alte Fassung der Geschäftsordnung.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Entsprechend interner Absprachen erweitert und Abstimmung neu aufgesetzt Wutzofant (✉✍) 17:43, 29. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Wir müssen zu potte kommen :) Sushifresse 20:31, 29. Jan 2007 (CET) 3. Stimme Jawoll, ist ne super Sache! Kruemelmo 09:56, 30. Jan 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Die Geschäftsordnung ist einstimmig angenommen
Bemerkungen: und ist somit gültig
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kruemelmo 09:56, 30. Jan 2007 (CET)