Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge/Nebenseite
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Seitengenehmigungsnachweis, Grundlage der Tätigkeit der Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe
Inhaltsverzeichnis
- 1 Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA
- 2 Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"
- 3 Nr. 3 vom 24. September 2007: Antrag auf Regeländerung
- 4 Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums
- 5 Nr. 5 vom 26. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
- 6 Nr. 6 vom 26. September 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA
Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA[bearbeiten]
- Antrag Nr. 1/1 siehe Hauptseite.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST) 2. Stimme Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen
Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)
Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"[bearbeiten]
- Antrag Nr. XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig) siehe Hauptseite.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Duden
- Anmerkung 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2 siehe Hauptseite.
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.
Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.
- Anfechtung siehe Hauptseite.
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde!
Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.
Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren!
Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!
Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.
Vielen Dank!
Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm04
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI-Anw01
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich fest, dass vor Gründung der Sprachkontrollinstanz Anträge aufgrund ihrer Rechtschreibung (z.B. Nicht-Gebrauch des ß) keine Benachteiligung bei der Behandlung erfahren dürfen, da entsprechendes Regelwerk fehlt. Daher kann Makamelias erste Anweisung nur als Mitteilung ohne rechtliches Fundament betrachtet werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 19:06, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Anweisung XXVI.1 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Anweisungsteller sieht die Probleme seiner Anweisung und zieht diese bis auf weiteres zurück. Der Anweisung muss nicht, kann aber Folge geleistet werden. Eine einheitliche Regelung zum Gebrauch von ß ist bereits in der Ausarbeitung. Dennoch ist Anweisung XXVI.2 nachzukommen, sollte weiterer Fortschritt in dieser Angelegenheit gewünscht sein.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:52, 26. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit02
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung XXVI.1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Anweisung ist Folge geleistet worden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 12:07, 28. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Sinnlos
- Antrag Nr. XXVI.2 siehe Hauptseite.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Ablehnungsnr. 53/1
Der Vorgang verstößt gegen:
- LL.5 (a)/(b) GODZILLA Verwendung der Vorlagen
- LL.5 (c) GODZILLA Antragstellungsbefugnis
- LL.5 (g) GODZILLA Seite des Zentralrats
- LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer
- LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr.
- LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer
- LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer
- LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel
- LL.7 (b) GODZILLA Verfristetes Rechtsmittel
- LL.7 (c) GODZILLA Unbegründetes Rechtsmittel
- LL.7 (d) GODZILLA Schlussformel
- LL.7 (e) GODZILLA Nachweis des Widerspruchsinteresses
- Sonstiges: Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt. Die eigenmächtige Änderung oder Erweiterung eines fremden Antrags ist nicht statthaft.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:43, 21. Okt 2007 (CEST) Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)
Bemerkungen: Dem Neu-Antragsteller wird empfohlen, den Antragstext im Rahmen eines eigenen, neuen Antrags auf den Seiten des Zentralrates ordnungsgemäß einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt LL.7 GODZILLA
Vorgangsnummer/Zeichen: 53/2
Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Kurzzusammenfassung: Der Antrag sollte zugunsten einer Neueinreichung abgelehnt werden.
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Der von Kamelokronf entworfene Antragstext erscheint deutlich ausgefeilter als der im Ursprungsantrag vorgeschlagene Regeltext. Es wird daher empfohlen, den Antrag hier abzulehnen und auf eine formal korrekte Neu-Einreichung des überarbeiteten Entwurfs zu warten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST) Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)
Anlagen: Antrag XXVI.2
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Endlich weg damit. --Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST) 2. Stimme Ich denke, die Ablehnung des ursprünglichen Antrages ist nicht nötig. Wir werden sehen. --Kamelokronf 08:36, 22. Okt 2007 (CEST)
Der Vorgang Ablehnung "53/1" wird hiermit angefochten!
Begründung: (Anfechtung XXVI/2)
Euer Ehren!
Hiermit lege ich gegen Teile der Ablehnung "53/1" Einspruch ein. "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" ist unter bösonderer Berücksichtigung von LL.5 (j) und (l) erfüllt. "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer" und "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer" sind so nicht existent bzw. müssen unter "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" oder LL.5 (k)/(l) eingeordnet werden. "Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt" weise ich vehement zurück. Ich empfehle die Lektüre dieses Absatzes.
Ich akzeptiere hingegen die Ablehnung des Vorgangs wegen Verstoßes gegen "LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr." und "LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel". Daher werde ich den Neuantrag neu einreichen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Kamelokronf 14:42, 22. Okt 2007 (CEST)
Anmerkung: Die Ablehnung verstößt übrigens gegen GODZILLA LL.5 (j).
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 53/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Verehrter Kollege,
Ihre Anwendung von LL.5 (j) auf Altvorgänge weicht von meiner Herangehensweise ab, erscheint aber sicherlich ebenso vertretbar. Eine Klärung kann an dieser Stelle ausbleiben.
Bezüglich der Vollmacht reicht es m. E. nicht aus, auf innerhalb des Bürokratenspiels nicht aktenkundig gemachte Absprachen auf privaten Diskussionsseiten zu verweisen.
Für die Entscheidung über Ihren Widerspruch verweise ich nach LL.7 (f) auf einen meiner Kollegen, z. B. den Ratsherren Kamelokronf
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 15:09, 22. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: - keine -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 53:7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 53/5
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren,
hiermit teile ich mit, dass ich meinen Antrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig) per sofort einschränkungslos zurückziehe und empfehle, meinen Antrag als gestrichen zu betrachten und stattdessen denjenigen des Organs Kamelokronf unter neuer Aktennummer weiter zu behandeln.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll Kam-aeleon 19:57, 21. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: keine
Nr. 3 vom 24. September 2007: Antrag auf Regeländerung[bearbeiten]
- Antrag Nr. 1\2 siehe Hauptseite.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 1/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obiger Antrag auf Regeländerung
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Soll nun die Verwendung von ß gestrichen werden, oder soll lediglich die Nicht-Verwendung erlaubt sein? (Im Zuge eines Anfluges von Großzügigkeit würde ich automatisch den Antrag ausweiten und eine Schreibung von Umlauten in ue, ae und oe auch grundsätzlich zulassen.) Sobald meine Frage beantwortet ist, erstelle ich ein Gutachten und leite eine Abstimmung ein, um die wir laut LL.6 (b) unserer Geschäftsordnung nicht herumkommen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Makamelia 12:34, 24. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: -
- Bemerkung Nr. 3\2 siehe Hauptseite.
Vorgangsnummer/Zeichen: 4/2
Thema des Gutachtens: obiger Antrag 1/2
Kurzzusammenfassung: Der Antrag auf eine Zulassung der Nicht-Verwendung von ß wird als legitim eingestuft.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Eine potenzielle Nicht-Verwendung von ß und eine Verschriftlichung von Umlauten in folgender Form - ue,oe,ae - werden als ungefährlich und die Bürokratie nicht einschränkend empfunden. Für einige Kamele kann eine solche Erlaubnis gar lebensnotwendig sein. Die durch eine solche Verschriftlichung hervorgerufene Reizung der Sehzellen ist nur minimal und kaum Krebserregend. Ich empfehle dem Antrag stattzugeben und den Paragraphen 17 passend zu ergänzen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 16:42, 24. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: -
- Ungültigkeitserklärung Nr. 1/7 siehe Hauptseite.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Aktenzeichen: 1/11
Der Antrag wird wegen Verstoßes gegen LL.5 (m) GODZILLA abgelehnt. Als erster Vorgang einer neuen Akte hätte der Antrag die Vorgangsnummer 1 tragen müssen.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Da der Antrag inhaltlich offenbar von mindestens einem Mitglied des Zentralrates positiv aufgenommen wird, wäre es empfehlenswert, einen korrekten Antrag neu einzureichen. Dabei sollte idealerweise eine klarere Formulierung des Antragsgegenstandes gewählt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.
Der Vorgang Ablehnung mit Aktenzeichen 1/11 meines Antrages wird hiermit angefochten!
Begründung:
Aktenzeichen: 13\2
Laut LL.5 (l) GODZILLA ist für eine neue Akte jeweils die kleinste Primzahl zu verwenden, die größer als die zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist. Die vor der Stellung meines Antrages zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist zweifelsfrei die 1 aus Mambres' Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA (Antragsnummer 1/1). Die nächste Aktennummer ist folglich die 2.
Die Vorgangsnummer des ersten Vorgangs in jeder Akte ist 1, wie LL.5 (m), Satz 2 GODZILLA festlegt.
Folglich ist nach LL.5 (i) GODZILLA der von mir gestellte Antrag mit der Aktennummer 2 und der Vorgangsnummer 1, getrennt durch einen Schrägstrich, zu kennzeichnen. Der vorbezeichnete längliche Artikel lässt jedoch die Reihenfolge offen. Die von mir gewählte Antragsnummer ist somit zulässig.
Bezugnehmend auf LL.7 (e) GODZILLA weise ich darauf hin, dass durch die ungerechtfertigte Ablehnung meines Antrages mir und auch vielen anderen Kamelen die Teilnahme am Spiel erheblich erschwert wird.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung: Mathekamel 21:05, 25. Sep 2007 (CEST)
Anmerkung: -keine-
Vorgangsnummer/Zeichen: 1/17
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich fest, dass obiger Antrag 1/2 vor der Verabschiedung der GODZILLA gestellt worden ist. Der Verweis auf falsch gewählte Aktenzeichen ist hiermit hinfällig und Ungültigkeitserklärung 1/7 und Ablehnung 1/11 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dieses Verfahren wird mit falschen Aktenzeichen, jedoch ab sofort GODZILLA-konform fortgeführt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf der beantragten Regeländerung ist einzureichen und wird ggf. zu der Einleitung einer Abstimmung führen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 09:41, 26. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 1/19
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgänge 1\2 bis 1/17
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Bei der Neuformulierung sollte jedoch beruecksichtigt werden, dass die Spielregeln von der Ausnahmeregelung fuer ss, ae, oe, ue usw. ausgenommen sind. Wo kaemen wir denn da hin, wenn in den Spielregeln schweizer Falschschreibung oder gar Informatiker-Falschschreibung erlaubt waere!?
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:51, 1. Okt 2007 (CEST)
Siehe auch: wikipedia:de:QWERTY
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 1:23
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgänge 1\2 bis 1/19
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Obige Angelegenheit scheint zu ruhen. Seit dem 1. Oktober ist keinerlei Fortschritt zu verzeichnen, was jedoch nicht dem Zentralrat angerechnet werden kann, da diesseits auf eine vom Zentralrat gewünschte Neuformulierung gewartet wird. Sollte eine solche nicht innerhalb der nächsten Tage eingereicht werden, so wird die Abstimmung über die vorliegende, also unveränderte Fassung eingeleitet werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 23:55, 14. Nov 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Ausführendes Organ: Zentralrat (Abstimmungsnummer 1/29)
Stimmabgaben 1. Stimme Hat sich mit Einführung der Sprachkontrollinstanz wohl ohnehin erübrigt. --Mambres 13:54, 19. Nov 2007 (CET) 2. Stimme Zumal der Antragsteller dort ja auch fleißig mitmacht. --Wutzofant (✉✍) 00:27, 21. Nov 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag wurde abgelehnt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:29, 21. Nov 2007 (CET)
Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums[bearbeiten]
- Antrag Nr. 2\1 siehe Hauptseite.
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/2
Thema des Gutachtens: Bewertung des o. a. Antrags
Kurzzusammenfassung: Der Antrag ist zustimmungsfähig, bedarf aber der Präzisierung.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Ausführlicher Gutachtentext:
Ein positives Außenbild des Bürokratenspiels ist unbedingt zu begrüßen und kann auch der Werbung weiterer Bürokraten dienen. Der aktuelle Zustand des Spielkommentars spricht für sich. In der Sache ist der vorgebrachte Antrag daher zu unterstützen. Vor einere positiven Verabschiedung wird jedoch die Ausarbeitung der konkret beantragten Regeländerung für erforderlich gehalten, da sonst hier quasi ein "Freibrief" zur Gestaltung neuer Spielregeln erteilt würde, der sich trotz der Auslegung des Spielleiters zu Anträgen über die Einrichtung neuer Organe kaum mit den Spielregeln vereinbaren ließe.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 12:21, 25. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: Völlig verwahrloster Spielkommentar
- Anmerkung Nr. 2/3 siehe Hauptseite.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergänzung Nr. 2/3 zu Antrag Nr. 2/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Liebe Kollegin,
das liest sich gut - aber ist nicht Ziffer (e) etwas drastisch? Zumindest sehe ich die Gefahr einer zu strengen Auslegung, bei der auch laufende Ämter verloren gingen; dann bestünden sicherlich hohe Missbrauchsmöglichkeiten durch den Zentralrat (und dem sollte man besser nicht trauen).
Deshalb folgender Änderungsvorschlag:
(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch:
- Abstimmung Nr. 2/7 siehe Hauptseite.
Nr. 5 vom 26. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele[bearbeiten]
- Antrag Nr. SuZdP01 siehe Hauptseite.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Völlige Missachtung von LL.5 (i) und LL.5 (n) GODZILLA.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:08, 26. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Dem Antragsteller wird der Volkshochschulkurs "Mein Weg zur ersten Antragsstellung" empfohlen.
Rechtsmittelbelehrung: Ein evtl. Widerspruch ist nach LL.7 GODZILLA einzulegen.
Nr. 6 vom 26. September 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA[bearbeiten]
- Antrag Nr. 3/1 siehe Hauptseite.
Adressat: Kamel:Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/2
Beschwerdegrund: Beschimpfung als Querulant
Genauere Angaben:
Die Art und Weise, wie Ratsherr Mambres mich und auch andere Kamele verunglimpft, beschimpft und in den Dung zieht, ist unter aller Kamele! Ich verlange eine öffentliche Entschuldigung sowie eine amtlich beglaubigte Unterlassungserklärung weiterer Beschimpfungen!
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 00:48, 27. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Siehe auch: Kamelrechte
- Übriger Vorgang siehe Hauptseite (Verschiebung noch in Arbeit).