Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Zentralrat/Intern

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Zentralrat der Paragraphenreiter ▪ VorgängeGeschäftsordnung

Schloss.png Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!

Änderungen der Geschäftsordnung[bearbeiten]

So, ich wende ich mich an euch, meine Kollegen und euer Ehren um einen Vorschlag für eine neue Geschäftsordnung zu machen: (VzÄdG)

§ 5 Der Vorsitzende wird aus dem Kreis des Rates der Paragraphenreiter gewählt.
§ 5 a) Der Vorsitzende ist für die richtige Auszählung der Stimmen von Abstimmungen im Falle § 5 und § 1 e) verantwortlich.
§ 5 b) 1) Qualifizierte Mehrheit ist, wenn min. 2/3 der Mitglieder für einen Vorschlag gestimmt haben.
§ 5 b) 2) Mehrheit ist, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen hat, als andere Vorschläge oder Ablehnungen.
§ 5 b) 3) Falls die Position des Vorsitzenden nicht besetzt ist, darf jedes Mitglied die Feststellungen laut § 5.1 treffen. Diese Feststellung muss von einem anderen Mitglied bestätigt werden.
§ 5 c) Der Vorsitzende wird jeden Monat gewählt. Wiederwahl ist möglich.
§ 5 d) Der Vorsitzende darf Gesetzesvorhaben mit dem Eilig-Stempel kennzeichnen. Dies muss per Beschluss erfolgen.
§ 5 e) Der Vorsitzende darf eine Handlung laut § 1 c) von Ratsmitgliedern ungültig erklären. Hierzu bedarf es eine Begründung laut Geschäftsordnung.
§ 1 d) Wenn der Vorsitzende die Handlung nach § 5 e) für ungültig erklärt, muss der Vorsitzende eine Abstimmung nach e) einleiten

§ 6 Abstimmungen
§ 6 a) Abstimmungen laut § 1 e) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 2) zu entscheiden. Für weitere Regelungen gilt der § 1 e) Erster Satz (zweiter Teilsatz) und Zweiter Satz.
§ 6 b) Abstimmungen laut § 5 a) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 1) in den ersten beiden Wahlgängen mit mehr als 2 Personen zu fällen. Falls es nach den 2. Wahlgang keine Mehrheit gibt, sind die zwei stimmstärksten Kandidaten in einer entscheidenden Stichwahl mit Mehrheit nach § 5 b) 2) zu fällen. Enthaltungen sind für alle Wahlgänge nicht gestattet.
§ 6 c)/§ 5 c) Regeln Abstimmungen, die über § 5 a) der Regeln gefasst werden müssen, ist eine Wahlliste aufzustellen. Jedes antragsstellungsberechtiges Kamel kann vorgeschlagen werden. Die Wahlliste ist nach 40 Stunden zu schließen oder wenn 4 Kandidaten feststehen. Der Rat der Paragraphenreiter billig die Vorschläge in Abstimmung mit der Vorgangsliste des Aufsichtsrates. Jeder Antragsberechtigte darf einen Kandidaten seine Stimme geben. Der Rat der Paragraphenreiter fungiert hier als Wahlleitung. Nach 40 Stunden ist die Wahl zu beenden. Dann muss der Vorsizende des Rates der Paragraphenreiter seine Feststellung nach § 5 b) 1) stellen.
§ 5 d) Regeln Der Rat der Paragraphenreiter führ die Geschäfte des Spielleiters kommisarisch. Er entscheidet mit qualifizierter Mehrheit laut Geschäftordung. Er darf keine Feststellungen nach § 14 stellen.
So ich bitte um Meinungen und Anmerkungen --Tadata 16:14, 10. Apr. 2008 (CEST)

Ist noch jemand hier??? Hallo es wird langsam aber sicher Zeit! --Tadata 16:21, 17. Apr. 2008 (CEST)

Mööepp! Ja, ich bin zwar da, aber ich habe leider wenig Zeit für das Bürokratenspiel. Stell doch einfach einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung! Sieht gut aus, aber was soll dieser §5d) mit dem Spielleiter am Ende? --Mathekamel 01:24, 23. Apr. 2008 (CEST)
Moin! Der § 5 d) ist eine kleine Regeländerung: Damit wird festgelegt, dass der Zehntralrat (also wir) bei Abwahl die Geschäfte (d. h. Verwarungen und Rügen) mit einer Mehrheit von 2/3 Dinge beschließen. Über diesen könnte man diskutieren. Ich werde mal die Geschäftsordnungsänderung beantragen. Mit einem freundlichem Mööp! --Tadata 15:47, 24. Apr. 2008 (CEST)