Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge

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Über diese Seite[bearbeiten]

Bitte stellen Sie hier Ihre Anträge an den Spielleiter. Bearbeitete Anträge werden in unregelmäßigen Abständen, in der Regel frühestens nach Ablauf der jeweiligen Einspruchsfristen, ins Archiv überstellt. Allgemeine Regelauslegungsurteile des Spielleiters werden in der Regel auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Urteile veröffentlicht; Einzelfallentscheidungen können auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Präzedenzfälle in zusammengefasster und verallgemeinerter Form veröffentlicht werden.

Bitte beachten![bearbeiten]

  • Bitte versehen Sie hier Ihre Anträge gemäß folgenden Schemas mit einem eindeutigen Antragsidentifikationskode (AIFIK):
Jahr-Wochentag-Minute-Ihr Kamelname-fortlaufende Nummer-Stunde-fortlaufender Buchstabe
Beispiel: 2006-Do-52-Wutzofant-1-1-a
  • Formlose Anträge können nicht entgegengenommen werden.
  • Anträge dürfen vom Antragsteller vor der Bearbeitung durch den Spielleiter innverhalb vernünftiger Grenzen beliebig oft verändert werden. Im Falle einer Änderung ist der AIFIK um folgenden Zusatz zu erweitern:
---annerschd-Nummer der Änderung-Monatsnummer-Minute
Beispiel: 2006-Do-52-Wutzofant-1-1-a---annerschd-1-7-53
  • Neue Anträge sollten ans Ende der Seite angefügt werden. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes für eine anderweitige Einordnung ist dieser entweder im Antragstext oder in einer zugehörigen Anmerkung genau darzulegen.

(Bitte Anträge unterhalb dieser Zeile stellen.)


Nr.7 vom 19.07.06 aka Nr. 5 vom 17.07.06 aka Nr.4 vom 16.07.06 und aka Nr.25/b vom 14.07.06[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen
2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B

Begründung:

Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!

Unterschrift, Datum: gastantragsteller version 1,0 (einfach) 08:45, 19. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-1-0800-A


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-1-0800-A

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Dieser Antrag ist auf 100%em Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: gastantragsteller version 1,0 (einfach) 08:45, 19. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr.24

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungssdauer liegt innerhalb der erforderlichen Fristen.

Bemerkungen: Der Antrag muss eingehend geprüft werden.

Datum, Unterschrift: Wutzofant 18:09, 20. Jul 2006 (CEST)



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Entgegen der Ausführungen des Gastkamels erfolgte der (nicht identifizierte) Einschreibvorgang am 13. Juli 2006, während die fragliche Regel bereits am 9. Juli erlassen wurde.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 19:13, 24. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: -derzeit keine-

Vielen Dank, dass Sie bei uns einen Antrag gestellt haben. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung Sie glücklich gemacht hat und in Ihrem Sinne war, denn Kundenzufriedenheit ist eines unserer obersten Ziele! Sollten Sie entgegen unserer Erwartungen trotz unserer strengen Qualitätskontrollen einmal mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sein, so werden Sie bitte beim für den fraglichen Vorgang zuständigen Sachbearbeiter vorstellig. Dieser wird dann alles weitere veranlassen.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nönö.gif

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: 1. Ich muss gar keine Anträge mehr formulieren, denn es gilt die Anarschie. 2. Laut §13 ist die obige Ablehnung durch den Spielleiter Wutzofant nichtig.


Ausführendes Organ: Aktenleiche als Zombie unterwegs

Unterschrift des Ausführenden, Datum: gastantragssteller version 1,2 (einfach)11:45, 25.07.2006

Bemerkungen: Wo ist eigentlich die Einspruchsvorlage?


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060728.01b-AnmGkmlFlschAblhngEntschSlltBasPar13

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung der Ablehnung von AIFIK 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B

Hiermit wird folgendes angemerkt:

  1. Der von Ihnen angesprochene §13 hatte aus an anderer Stelle dargestellten Gründen niemals Gültigkeit. Insofern ist Ihre Ablehnung der Entscheidung des Spielleiters zur AIFIK 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B aufgrund Ihrer Berufung auf §13 ebenfalls nichtig.
  2. Allgemein verwendbare Vorlagen wie z.B. eine Vorlage für Einsprüche kann jedes Kamel selbst erstellen und auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen allgemein verfügbar machen. Der Spielleiter empfiehlt dem Kamel:Gastkamel, im Bedarfsfall die entsprechende Seite aufzusuchen und schamlos den Quelltext anderer Vorlagen zu kopieren und entsprechend anzupassen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:48, 28. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -/-

BESCHWERDE

Beschwerdegrund: Sllt-Wzft-20060728.01b-AnmGkmlFlschAblhngEntschSlltBasPar13|Ablehnung der Ablehnung von AIFIK 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B

Anlass der Rüge: Verstecken hinter temporären Paragraphen

Genauere Angaben: Ein zu dem Zeitpunkt aktueller Paragraph wurde zweckgebunden verwendet. Kaum wurde es unbequem, so änderte man ihn (Löschung) und schon steht der artige Bürger da! Weiterhin berufe ich mich auf das Recht der Allgemeinunnützigkeit und bestehe auf das Recht eine Aktenleiche zu sein.

Unterschrift des Ausführenden, Datum:gastantragssteller version 1,3 (einfach) 00:01 01.08.2006

Siehe auch: Antrag 24

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerde zu Vorgang Sllt-Wzft-20060728.01b-AnmGkmlFlschAblhngEntschSlltBasPar13

Unterschrift, Datum: Wutzofant 01:19, 2. Aug 2006 (CEST)



Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Antrag Nr. 8 vom 20. Juli 2006[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Spielleiter
AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a


Antragsgegenstand:

Erlaubnis zum Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten


Begründung:

Euer Ehren! Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter haben einstimmig beschlossen, um die Erlaubnis zum Anlegen einer Gremiumsseite für den Zentralrat der Paragraphenreiter Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter sowie weiterer Unterseiten zu bitten.
Dies wäre verschiedensten Zwecken dienlich. Zum einen würde die allgemeine Antragsseite entlastet, andererseits hoffen wir, so unsere Arbeiten noch besser erledigen zu können. Auch kann dann unsere interne Geschäftsordnung erarbeitet werden. Noch dringender ist es, die in §9 Absatz (b) geforderten neuen Gremien vorzuschlagen und deren Regeltexte auszuarbeiten, damit sie anschliessend zur Genehmigung an den Aufsichtsrat überwiesen werden können.
Da sich auch Wolfgang positiv für unser Vorhaben ausgesprochen hat, bitte ich den Spielleiter, diesen Antrag gestütz auf §9a Anlegen neuer Seiten zu genehmigen.

Freundlichsten Dank!


Unterschrift, Datum: Im Auftrag des Zentralrats der Paragraphenreiter: Mathekamel 14:29, 20. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: -



EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:

  • Entsprechende Erlaubnis ist befristet bis Sonntag, 23.7.2006, 23:59h
  • Das Neuanlagen von Seiten ist beschränkt auf Seiten, welche im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erfolgen
  • Diese Erlaubnis kann, auch rückwirkend, jederzeit und ohne weitere Angabe von Gründen vom Spielleiter ganz oder in Teilen widerrufen oder mit weiteren Einschränkungen belegt werden.
  • Im Rahmen dieser beschränkten Erlaubnis angelegte Seiten können jederzeit und ohne weitere Angaben von Gründen durch den Spielleiter geändert, entfernt oder unbrauchtbar gemacht werden.


Begründung:

  • Ihr Antragstext gibt lediglich Hinweise, welchen Aufgaben die zukünftig einzurichtenden Seiten dienen könnten; er legt dies jedoch nicht unmissverständlich als ausschließliches Ziel fest, so dass der Spielleiter hier potenziell weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten sieht.
  • Ihr Antragstext spezifiziert nicht, unter welchen Bedingungen der Spielleiter seine Erlaubnis wieder entziehen kann.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 18:53, 20. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Ihr Antrag wird lediglich aufgrund der gebotenen Eile und aufgrund der Fürsprache durch Vertreter des Aufsichtsrates genehmigt. Eine umfassende Neuformulierung Ihres Antrages unter Berücksichtung der o.g. Punkte ist dringend erforderlich. Eine Orientierung am entsprechenden sinnverwandten Antrag des Aufsichtsrates erscheint sinnvoll, ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060724.19a-VfggFrstGenAnlgnNrStnZntrlrtDPrgrphnrtr

Hiermit wird folgendes verfügt:
Die in der Genehmigung des Antrags Nr. 8 vom 20. Juli 2006 gewährte Frist wird hiermit um eine Woche verlängert.

Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß entsprechenden Beschlusses.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 19:16, 24. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Erlaubnis zum Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten; hier: eingeschränkte Genehmigung des Spielleiters vom 20. Juli 2006


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren Herr Spielleiter! Vor dem Hintergrund der Begründung der oben genannten Entscheidung rege ich unter Bedacht auf die Grundsätze der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Selbstbindung der Verwaltung die nochmalige Überprüfung der Genehmigung des Spielleiters vom 13. Juli 2006 zum Antrag Nr. 18 vom 13. Juli 2006 im Lichte der tragenden Entscheidungsgründe der oben genannten Entscheidung oder der oben genannten Entscheidung im Lichte der vorgenannten Entscheidung an.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 22:51, 20. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: AR-Schreiben vom 27. Mai 1963 (ARBl. S. 895)

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungssdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.

Bemerkungen: Dieser Bearbeitungshinweis bezieht sich auf die Anmerkung des Kamel:Wolfgang vom 21. Jul 2006 zur AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a.    

Datum, Unterschrift: Wutzofant 19:35, 21. Jul 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
49%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Antrag Nr. 10 vom 30. Juli 2006[bearbeiten]

 EILT!


Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsgegenstand:

Antrag auf dringliche Bearbeitung; Hilfsweise Antrag auf Fristverlängerung
2006-So-38-Doppelnull-3-12-c

Begründung:

Euer Ehren! In Anbetracht der angespannten Spiellage und der dringlich bevorstehenden Aufgaben des Zentralrats der Paragraphenreiter beantrage ich die dringliche Bearbeitung des Antrages Nr. 8 auf Erlaubnis zum Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten vom 20. Juli 2006 im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Anmerkung AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a vom 20. Juli 2006.
Hilfsweise beantrage ich die Verlängerung der Frist der eingeschränkten Genehmigung vom 20. Juli 2006 in Verbindung mit der diesbezüglichen Verfügung vom 24. Juli 2006.

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit hat dieser Antrag für das Fristende der eingeschränkten Genehmigung vom 20. Juli 2006 in Verbindung mit der diesbezüglichen Verfügung vom 24. Juli 2006 aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung durch den Spielleiter.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 12:42, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Anlagen: Einsetzungsverfügung vom 29. Juli 2006


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060730.16a-Vfgg2VrlggErlbnsZtrrtDPgphrtrEigStn

Hiermit wird folgendes verfügt:
Die in der eingeschränkten Genehmigung im Zusammenhang AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a anberaumte Frist wird hiermit auf den

5. August, 13:27 Uhr MESZ

nochmals verlängert.

Desweiteren wird verfügt, dass nach Ablauf dieser zum zweiten Mal verlängerten Frist die eingeschränkte Genehmigung vorläufig weitere, durch Spielleiter oder Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung jederzeit kündbare weitere vorläufige Gültigkeit erhält, bei der jedoch noch neben den in der ursprünglichen eingeschränkten Genehmigung formulierten zusätzlich folgende Einschränkungen gelten:

  • Entsprechende Änderungen bzw. Erweiterungen der Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter sind an Wochentagen, deren Namen mit den Buchstaben a–g sowie n–z beginnen, nur dann erlaubt, wenn sie von einem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, dessen Kamelname eine ungerade Anzahl an Buchstaben aufweist, vorgenommen werden. An anderen Wochentagen sind entsprechende Handlungen hingegen ausschließlich durch Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter, deren Kamelname eine gerade Anzahl an Buchstaben aufweist, erlaubt.
  • Das Anlegen neuer oder Editieren bestehender Seiten des Zentralrates ist zusätzlich nicht erlaubt, wenn die momentane amtliche Uhrzeit in Петропавловск-Камчатский
    • eine Stundenzahl aufweist, welche das Produkt von genau zwei voneinander verschiedenen Primzahlen ist
    • oder eine Minutenzahl aufweist, welche eine Primzahl ist.
  • Änderungen oder Erweiterungen der Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter durch andere Spielteilnehmer, welche nicht Mitglieder des Zentralrates der Pragraphenreiter sind, sind abweichend von diesen Regelungen generell und uneingeschränkt möglich; dies jedoch nur unter der Vorbediungung eine entsprechenden öffentlich gemachten Autorisierung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter.

Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter im Eilverfahren gemäß Schnellentscheid.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 16:48, 30. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Bei Unsicherheiten bezüglich der Definition von Primzahlen sowie zur schnellen Überprüfung einer Zahl auf Primalität werden in diesen Dingen weniger bewanderte Mitspieler auf wikipedia:de:Primzahl sowie [1] verwiesen. Insbesondere wird angemerkt, dass die Zahl 2 die einzige gerade Primzahl ist.



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-So-52-Doppelnull-4-21-d

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Sllt-Wzft-20060730.16a-Vfgg2VrlggErlbnsZtrrtDPgphrtrEigStn

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren! Zunächst möchte ich mich im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter für die schnelle Entscheidung und die erneute Fristverlängerung bedanken. Euer Ehren hat hierdurch eine bedrohliche Situation für das Bürokratenspiel abgewendet.

Allerdings wehre ich mich entschieden gegen die Auflagen, welch ab dem 5. August 13:27 Uhr (CEST) gelten sollen!
Ich bin jedoch zuversichtlich, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter die ihm gegebene Fristverlängerung nutzen wird, um eine umfassende Neuformulierung des Antrags - unter Berücksichtung der in der eingeschränkten Genehmigung vom 20. Juli 2006 aufgeführten Punkte - einzureichen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 22:57, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -


Nr. 12 vom 31. Juli 2006: Wahlprüfungsantrag zur Rundensiegerernennungskonferenz[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter


Antragsgegenstand:

Wahlprüfungsantrag zur Wahl des Abgeordneten des Spielleiters für die Rundensiegerernennungskonferenz
AIFIK 2006-Mo-0-Wolfgang-5-23-e

Euer Ehren!

Hiermit beantrage ich, die mit Beschluss des Spielleiters vom 15. Juli 2006 (Sllt-Wzft-20060715.03a-INT-WhlAbgRndsgernknfrz) erfolgte Wahl des Abgeordneten des Spielleiters für die Rundensiegerernennungskonferenz für ungültig zu erklären, hilfsweise die unverzügliche Abhaltung von Neuwahlen unter Beachtung der geltenden Regeln.


Begründung:

Der gewählte Abgeordnete Kamel:Wutzofant ist nicht wählbar. Bei Kamel:Wutzofant handelt es sich um den Spielleiter; dies darf als amtsbekannt vorausgesetzt werden. Gemäß § 1 Buchst. d der Regeln darf ein Kamel nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied eines anderen Gremiums sein. Bei der Rundensiegerernennungskonferenz handelt es sich gemäß verbindlicher Regelauslegung des Spielleiters vom 30. Juli 2006 (Sllt-Wzft-20060730.23a-AnmFrgWlfrlRndnsgrrnnngsknfrnzGrmStts) um ein Gremium im Sinne der Regeln. Das Mandat als Abgeordneter, das folglich als Mitgliedschaft in einem anderen Gremium als dem Spielleiter anzusehen ist, ist daher unvereinbar mit der Stellung als Spielleiter.

Zwar schreiben die Regeln nicht vor, auf welche Weise diese Inkompatibilität zu beheben ist. Da jedoch nicht unterstellt werden kann, dass in der Wahl zum Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz, die noch nicht einmal ihre Arbeit aufgenommen hat, eine konkludente – von den Regeln nicht vorgesehene – Amtsniederlegung als Spielleiter zu sehen ist, verbleibt als den Zweck der Vorschrift ausfüllende Lösung nur die Unzulässigkeit des Abgeordnetenmandats für Kamel:Wutzofant.

Da somit ein nicht wählbares Kamel gewählt wurde, kann die Wahl keinen Bestand haben, und ist aus hiesiger Sicht mindestens für ungültig zu erklären.


Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 23:01, 31. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: Nachweis der Zulässigkeit der verwendeten AIFIK



Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungssdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.


Datum, Unterschrift: Wutzofant 01:19, 2. Aug 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
8%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Antrag Nr. 13 vom 01. August 2006[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsgegenstand:

Antrag auf Berichtigung der Gremienseite
2006-Di-15-Doppelnull-4-14-d

Begründung:

Euer Ehren! Ich beantrage die Berichtigung der Auflistung der Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter auf der Gremienseite.
Nach Ablauf der Frist des Beschlusses Nr. 6 des Aufsichtsrats vom 30. Juli 2006 über die vorübergehende Änderung der Zusammensetzung des Zentralrats der Paragraphenreiter ist der Unterzeichner nicht länger Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter. An seine Stelle tritt wieder das, durch den Beschlusses Nr. 6 des Aufsichtsrats vom 30. Juli 2006 über die vorübergehende Änderung der Zusammensetzung des Zentralrats der Paragraphenreiter ersetzte Kamel Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan vom Stamm der mongolischen Paragraphenreiter.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 14:19, 1. Aug 2006 (CEST) Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ sowie Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter a.D.

Anlagen: -


 ERLEDIGT


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungssdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.


Datum, Unterschrift: Wutzofant 01:19, 2. Aug 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Nr. 14 vom 4. August 2006: Regelauslegung betreffend die Amtsniederlegung des Spielleiters[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter


Antragsnummer: AIFIK 2006-Fr-45-Wolfgang-6-20-f

Antragsgegenstand:

Regelauslegung betreffend die Amtsniederlegung des Spielleiters

Genosse Euer Ehren! Gemäß § 6 Buchst. a der Regeln werden dem Spielleiter hiermit folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:

  1. Ist eine Amtsniederlegung durch den Spielleiter zulaessig?
  2. Auf welche Weise ist das Amt des Spielleiters nach einer Amtsniederlegung wieder zu besetzen? Insbesondere: Findet insoweit § 1 Buchst. b der Regeln entsprechende Anwendung? Findet § 7 Buchst. c der Regeln entsprechende Anwendung?


Begründung:

Die Regeln aeussern sich nicht ausdruecklich dazu, ob der Spielleiter sein Amt niederlegen darf. Andererseits ist das Spiel auf eine aktive Mitwirkung dieses zentralen Organs angewiesen, sodass eine rein nominelle Besetzung der Position nicht dem Geist der Regeln entsprechen duerfte. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie ein neuer Spielleiter ins Amt gelangen kann, wobei sich hierbei soweit ersichtlich zwei Vorschriften der Regeln fuer eine analoge Anwendung anbieten. Aus hiesiger Sicht duerfte der analogen Anwendung von § 7 Buchst. c der Regeln der Vorzug zu geben sein, da die Regeln allgemein fuer erneut frei gewordene Positionen Neuwahlen vorsehen und das selbststaendige Einnehmen der Posten offenbar nur fuer den Spielbeginn gedacht ist.


Unterschrift, Datum: Mit revolutionaeren Gruessen, Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 22:15, 4. Aug 2006 (CEST)

Anlagen:



 ERLEDIGT


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060804.22a-GtchtnWlfrfl

Thema des Gutachtens: Rücktritt des Spielleiters von seinem Posten

Kurzzusammenfassung: In diesem theoretisch denkbaren Fall wäre nach §7 Absatz (c) zu verfahren

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Genosse Euer Ehren!

Grundsätzlich ist in den Spielregeln nicht festgeschrieben, dass der Spielleiter nicht von seinem Posten zurücktreten darf. Insofern geht der Unterzeichner davon aus, dass für den Spielleiter diese theoretische Möglichkeit tatsächlich besteht.

Bezüglich der Anfrage, wie in diesem Fall die Nachfolge des Spielleiters zu regeln ist, interpretiert der Unterzeichner die Spielregeln diesbezüglich, dass diese Situation gleichzusetzen ist mit einem Absetzen des Spielleiters. Insofern ist seine Nachfolge in diesem theoretischen Fall gemäß § 7 Absatz (c) zu bestimmen.

Mit revolutionärem Grunzen,

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wutzofant (✉✍) 22:32, 4. Aug 2006 (CEST)

Nr. 15 vom 4. August 2006: Neuwahlen zum Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter


Antragsnummer: AIFIK 2006-Fr-48-Wolfgang-7-23-g

Antragsgegenstand:

Abhaltung von Neuwahlen zum Zentralrat der Paragraphenreiter

Genosse Euer Ehren!

Ich habe heute den ersten Zentralrat der Paragraphenreiter aufgeloest und bitte hiermit um Abhaltung von Neuwahlen zum Zentralrat.


Begründung:

Siehe § 4 Buchst. b Satz 2 der Regeln.


Unterschrift, Datum: Mit revolutionaeren Gruessen, Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 23:49, 4. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Beschluss Nr. 9 des Aufsichtsrats vom 4. August 2006 ueber die Aufloesung des Zentralrats der Paragraphenreiter



 ERLEDIGT


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 23:58, 4. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: Siehe Vorgang Sllt-Wzft-20060804.23b-RvltnVfggNwhlZntrlrtDPrgrphnrtr




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060804.23b-RvltnVfggNwhlZntrlrtDPrgrphnrtr

Hiermit wird folgendes verfügt:
Der Zentralrat der Paragraphenreiter wurde nach Beschluss des Aufsichtsrates vom 4. August 2006 durch Annahme von Antrag Nr. 16 (AR) vom 4. August 2006 aufgelöst. Hiermit wird für die Neuwahlen des Zentralreiters folgendes verfügt:

  1. Die Neuwahl des Zentralrates der Paragraphenreiter erfolgt, indem der Spielleiter, der Aufsichtsrat (mit einfacher Mehrheit) sowie die Rundensiegerernennungskonferenz (einstimmig mit den Stimmen von mindestens drei Mitgliedern), im folgenden Text wählende Organe genannt, jeweils ein (beliebiges) Kamel als Kandidaten für den Zentralrat der Paragraphenreiter wählen.
  2. Die gewählten Kandidaten werden jeweils durch publik gemachte Annahme ihrer Wahl Mitglieder des neugebildeten Zentralrates der Paragraphenreiter.
  3. Nimmt ein Kamel die Wahl nicht an, so hat das wählende Organ, dessen Kandidat die Nichtannahme erklärt hat, binnen vier Werktagen eine teilweise Neuwahl gemäß der jeweiligen Regelung nach Punkt 1 durchzuführen.
  4. Ein Kamel darf auch nachträglich binnen 24 Stunden die Annahme seiner Wahl zurücknehmen. In diesem Fall greift die Regelung nach Punkt 3.
  5. Ein wählendes Organ muss eine öffentliche Begründung für die Wahl seines jeweiligen Kandidaten abgeben, sofern eine solche von einem anderen wählenden Organ angefordert wird.


Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß §4 Absatz (b) Satz 2.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant (✉✍) 23:58, 4. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 16 vom 5. August 2006: Neuwahlen zum dritten Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter


Antragsnummer: AIFIK 2006-Sa-48-Wolfgang-8-4-h

Antragsgegenstand:

Abhaltung von Neuwahlen zum dritten Zentralrat der Paragraphenreiter

Genosse Euer Ehren, lieber Wutzofant!

Zunaechst erlaube ich mir, Dir meine herzlichen Glueckwuensche zur Wiederwahl ins Amt des Spielleiters zu uebermitteln. Eine Entscheidung, die fuer die Weisheit des Waehlers spricht!

Nun aber zu ernsteren Dingen: Ich habe heute den Zentralrat der Paragraphenreiter aufgeloest (déjà-vu?) und bitte hiermit um die erneute Abhaltung von Neuwahlen zum – nunmehr dritten – Zentralrat.


Begründung:

Siehe § 4 Buchst. b Satz 2 der Regeln.

Mit revolutionaeren Gruessen


Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 04:55, 5. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Beschluss Nr. 12 des Aufsichtsrats vom 5. August 2006 ueber die Aufloesung des Zentralrats der Paragraphenreiter



 ERLEDIGT


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 05:09, 5. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: Siehe Vorgang Sllt-Wzft-20060805.05a-RvltnVfggNwhlZntrlrtDPrgrphnrtr2




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060805.05a-RvltnVfggNwhlZntrlrtDPrgrphnrtr2

Hiermit wird folgendes verfügt:
Der Zentralrat der Paragraphenreiter wurde nach Beschluss des Aufsichtsrates vom 5. August 2006 durch Annahme von Antrag Nr. 20 (AR) vom 4. August 2006 mal wieder aufgelöst. Hiermit wird für die Neuwahlen des Zentralrates der Paragraphenreiter folgendes verfügt:

  1. Die Neuwahl des Zentralrates der Paragraphenreiter erfolgt, indem Spielleiter und Aufsichtsrat (mit einfacher Mehrheit), im folgenden Text wählende Organe genannt, (beliebige) Kamele zum Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter wählen.
  2. Die Anzahl der Kamele, die gemäß Punkt 1 durch ein wählendes Organ zu Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter gewählt werden können, ist gleich der regulären Anzahl der Mitglieder des wählenden Organs.
  3. Ein Kamel wird Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, sobald das wählende Organ der Wahl die Wahl des Kamels als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter durch das wählende Organ publik macht.


Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß §4 Absatz (b) Satz 2.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant (✉✍) 05:09, 5. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag Nr. 17 vom 07. August 2006[bearbeiten]

 EILT!


Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsgegenstand:

Antrag auf unbefristete und auflagenfreie Erlaubnis zum Anlegen einer Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten
2006-Mo-17-Doppelnull-5-25-e

Begründung:

Euer Ehren! Im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter beantrage ich die unbefristete und auflagenfreie Erlaubnis zum Anlegen einer Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter nebst weiterer Unterseiten. Gerade in Anbetracht der (neuerlich) angespannten Spiellage, der dringlich bevorstehenden Aufgaben des Zentralrats der Paragraphenreiter und der Auswirkungen der Auflagen insbesondere auf den morgigen Tag beantrage ich die dringliche Bearbeitung dieses Antrags.
Den genauen Regelungsinhalt bitte ich der nachfolgenden Anmerkung zu entnehmen.

Hochachtungsvoll

Unterschrift, Datum: Doppelnull 17:40, 7. Aug 2006 (CEST) Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Anlagen: Anmerkung A-SF-07-8-06-DoN


 ERLEDIGT


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Mo-17-Doppelnull-5-26-e

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 17 (2006-Mo-17-Doppelnull-5-25-e)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

„Gemäß § 9a Spielregeln wird dem Zentralrat der Paragraphenreiter folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:

  1. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wird die Einrichtung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter gestattet.
  2. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
  3. Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter und deren Unterseiten sollen insbesondere die allgemeine Antragsseite entlasten sowie dem Zentralrat der Paragraphenreiter die für dessen Arbeit erforderlichen Rechtsgrundlagen, Instrumentarien und Arbeitsflächen bereitstellen.
  4. Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist in der Gliederung und der Gestaltung der Seiten frei.
  5. 1Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. 2Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. 3In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter und der Vorsitzende des Aufsichtsrats anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
  6. Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Für den Zentralrat der Paragraphenreiter Doppelnull 17:40, 7. Aug 2006 (CEST) Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Antragsteller hat seinen Antrag ausreichend begründet, weshalb diesseits keine Bedenken für eine Genehmigung bestehen.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 17:24, 15. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Die Erlaubnis umfasst auch das Illustrieren mit Abbildungen, sofern diese keine pornographischen oder ernstverherrlichenden Szenen umfassen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher rechtliche Status Genehmigungen zukommt, welche bereits vor Antragstellung datiert und signiert wurden. C 80.133 PO 19.204 17:23, 8. Aug 2006 (CEST), Zentralratsmitglied

Genosse Lieber C 80.133 PO 19.204, wenn dies eine offizielle Anfrage zur Regelauslegung darstellen soll, so stellen Sie diese bitte in Form eines regulären Antrags mit AIFIK, da der Vorgang ansonsten aus formalen Gründen nicht weiter bearbeitet werden kann. --Wutzofant (✉✍) 01:59, 9. Aug 2006 (CEST)
Euer Spielleitrigkeit! Die Frage wurde bewußt in sandförmchenloser Hinweisform aufgestellt, um die Feriendienstleistenden nicht über Gebühr vom Sonnenbaden abzuhalten. Sollte jedoch ein Bedarf festgestellt werden, wird ein Antrag nachgetragen. --C 80.133 PO 19.204 15:05, 9. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter

Antrag Nr. 18 vom 11. August 2006: Antrag auf Regelauslegung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter


Antragsnummer: AIFIK 2006-Fr-53-Mathekamel-18-13-a

Antragsgegenstand:

Antrag auf verbindliche Regelauslegung gem. §6 Absatz (a) der Spielregeln


Begründung:

Euer Ehren!
Der Zentralrat wurde schon oft angemahnt, neue Gremien vorzuschlagen. Jedoch haben sich bez. §9 Absatz (b) folgende Unklarheiten ergeben:

  • Aus dem Wortlaut der besagten Regel geht nicht eindeutig hervor, ob der Zentralrat der Paragraphenreiter die drei Gremien zusammen, zu einem hübschen Paket verschnürt, an den Aufsichtsrat weiterzuleiten hat oder ob es auch erlaubt ist, vom Zentralrat bereits genehmigte Gremien einzeln dem Aufsichtsrat vorzulegen.
  • Ausserdem wird nicht festgelegt, wie viele Zentralreiter einem Gremium zustimmen müssen, damit der Vorschlag als angenommen gilt.

Insbesondere liegt eine Klärung des ersten Punktes auch im Interesse des Aufsichtsrates, welcher die Vorschläge an den Spielleiter weiterzureichen hat.


Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 13:53, 11. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats

Anlagen: Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle (Diskussion des Zentralrats) sowie Antrag Nr. 10 an den Aufsichtsrat



 ERLEDIGT

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060811.14a-FststllngMthkmlAnfrgVrschlgslstNGrmnZntrlrtrAufschtsrtSplltrZsmmnOdGtrnntWrklchnvrdmmtlngsAZ

Bearbeitendes Organ: Spielleiter


Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:

Insofern die Regeln in ihrer derzeitigen Fassung „Vorschläge für mindestens drei neue Gremien“ – es ist also nicht etwa die Rede von nur „einem Vorschlag, welcher mindestens drei neue Gremien“ umfasse – vorschreiben, wird diesseits festgestellt, dass das Unterbreiten sämtlicher vorgeschlagenen Gremien innerhalb eines einzigen Verwaltungsaktes strenggenommen sogar als Regelwidrigkeit aufgefasst werden könnte, wobei der Spielleiter aber in diesem Zusammenhang und aufgrund der doch etwas vagen Formulierung von einer Sanktionierung eines entsprechenden Verfahrens voraussichtlich absehen würde; aus dieser Aussage ist jedoch kein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Anwendung des hier beschriebenen oder eines ähnlichen Verhaltens in der Zukunft abzuleiten.

Da die erforderliche Mehrheit für einen entsprechenden Beschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter nicht von einer Regel, äh, geregelt wird, ist hierfür die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter heranzuziehen.

Bemerkungen:

  1. Diese Feststellung betrifft ausdrücklich nur die Frage der Durchführung der Vorschlagsunterbreitung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter gegenüber dem Aufsichtsrat.
  2. Sofern zum Zeitpunkt der Beendigung der entsprechenden Abstimmung, welche übrigens nach diesseitiger Auffassung nicht notwendigerweise zeitgleich mit der Abgabe der letzten Stimme in der Abstimmung erfolgen muss, innerhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter derselbe nicht über eine wirksame Geschäftsordnung verfügen sollte, wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht festgelegt und bedürfte im Falle des Geltendmachen einer entsprechenden Erfordernis weiterer diesseitiger Klärung, bevorzugterweise in einem separaten Verfahren.


Vielen Dank, dass Sie bei uns einen Antrag gestellt haben. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung Sie glücklich gemacht hat und in Ihrem Sinne war, denn Kundenzufriedenheit ist eines unserer obersten Ziele! Sollten Sie entgegen unserer Erwartungen trotz unserer strengen Qualitätskontrollen einmal mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sein, so werden Sie bitte beim für den fraglichen Vorgang zuständigen Sachbearbeiter vorstellig. Dieser wird dann alles weitere veranlassen.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wutzofant (✉✍) 15:32, 11. Aug 2006 (CEST)


Anlagen: Interpretation des Festellungstextes

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20070811.15a-BemKmmntrFststllngMthkmlAnfrgVrschlgslstNGrmnZntrlrtrAufschtsrtSplltrZsmmnOdGtrnntWrklchnxtrmxtrmxtrmlngsAZ

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Sllt-Wzft-20060811.14a-FststllngMthkmlAnfrgVrschlgslstNGrmnZntrlrtrAufschtsrtSplltrZsmmnOdGtrnntWrklchnvrdmmtlngsAZ


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Zum besseren Verständnis und ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit seien hier nochmals die wichtigsten Punkte der oben gemachten Feststellung erläutert:

  1. Die Zentralreiter dürfen dem Aufsichtsrat die Vorschläge getrennt übergeben (bzw. sollten dies sogar tun).
  2. Die Zentralreiter verfügen zum Zeitpunkt der Abstimmungen über die Gremienvorschläge hoffentlich bereits über eine Geschäftsordnung, welche eine klare Aussage bzgl. der erforderlichen Mehrheit trifft.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 15:45, 11. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Antrag Nr. 19 vom 14. August 2006[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 2006-Mo-17-Doppelnull-6-42-f
Antragsgegenstand:

Antrag auf keine Rüge
Euer Ehren! Ich beantrage dem Kamel Blinry keine Rüge zu erteilen.

Begründung:

Das jungbürokratische Kamel Blinry hat einen formell fehlerhaften Antrag gestellt. Es zitierte die entsprechende Regelungsstelle bezüglich des Beantragens auf eine Antragsberechtigung falsch und verstieß somit gegen § 2 Absatz a §§ 5 Spielregeln. Der Antrag wurde mE völlig zurecht genehmigt, da ein solcher Fehler dem Kamel zu dessen derzeitigem Spielstatus nicht zu sehr anzulasten ist. Desweiteren hatte Blinry einen gleichlautenden Antrag bereits als Antrag Nr. 50 (s. Versionsgeschichte) gestellt. Er/Sie/Es hat den Fehler jedoch sofort selbständig bemerkt und revidiert.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 18:04, 14. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Anlagen: -


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Mo-17-Doppelnull-6-44-f

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2006-Mo-17-Doppelnull-6-42-f (Antrag)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren! Der Antrag auf Erteilung keiner Rüge in Bezug auf das Handeln des Kamels Blinry schließt jedoch ausdrücklich nicht das Handeln des Aufsichtsrats mit ein. Dieser Vorgang sollte mE diesbezüglich genauer Untersucht werden.

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 18:04, 14. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Siehe auch: Anmerkung hKA1-A25-08-14-06

 ERLEDIGT


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Gemäß Artikel 4 der Geschäftsordnung des Spielleiters, hier insbesondere Absätze a sowie b Satz I und Satz II sollte das Kamel:Blinry nicht gerügt werden.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 15:06, 17. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: Eine Untersuchung des Handeln des Aufsichtsrates in o.g. Sache findet zur Zeit nicht statt und ist auch für die Zukunft diesseits nicht geplant, kann jedoch jederzeit ohne Angaben von Gründen aufgenommen werden. Falls auf Seiten anderer Spielteilnehmer der Wunsch nach einer sofortigen Aufnahme eines entsprechenden Verfahrens besteht, wird auf die Möglichkeit verwiesen, einen entsprechenden Antrag auf Untersuchung des Verhalten des Aufsichtsrates zu stellen, verwiesen.


Vielen Dank, dass Sie bei uns einen Antrag gestellt haben. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung Sie glücklich gemacht hat und in Ihrem Sinne war, denn Kundenzufriedenheit ist eines unserer obersten Ziele! Sollten Sie entgegen unserer Erwartungen trotz unserer strengen Qualitätskontrollen einmal mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sein, so werden Sie bitte beim für den fraglichen Vorgang zuständigen Sachbearbeiter vorstellig. Dieser wird dann alles weitere veranlassen.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 20 vom 15. August 2006: Regelung der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsnummer: AIFIK 2006-Di-37-Wolfgang-9-9-i
Antragsgegenstand:

Regelung der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle

Euer Ehren!

Hiermit beantrage ich, den anliegenden, am 15. August 2006 vom Aufsichtsrat angenommenen Vorschlag des Zentralrats der Paragraphenreiter vom 15. August 2006 zur Einrichtung eines neuen Gremiums „Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle“ in verbindlichen Spielregeln zu verankern.

Begründung:

Ein solches Vorgehen ist, abweichend von § 3 der Regeln, in § 9 Buchst. b Satz 3 der Regeln vorgeschrieben.

Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 09:37, 15. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge#Antrag Nr. 26 vom 15. August 2006 - Gremium Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle


 ERLEDIGT


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Kamel:Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt schätzungsweise vier Tage.


Datum, Unterschrift: Wutzofant (✉✍) 15:24, 17. Aug 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Nr. 21 vom 23. August 2006: Beurteilung eines möglichen Regelverstosses[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsnummer: AIFIK 2006-Mi-14-Mathekamel-21-12-a
Antragsgegenstand:

Rüge für das Kamel:C 80.133 PO 19.204


Begründung:

Euer Ehren!
Hiermit stelle ich den Antrag, zu beurteilen, ob bei dem bereits archivierten Vorgang Antrag Nr. 42 seitens seines Antragsstellers ein rügenswertes Verhalten gem. §6 der Spielregeln vorliegt. Da dieser Antrag nur schwer zu handhaben war, könnte ein Verstoss gegen §11 (d) der Spielregeln vorliegen. Es ist dem Text des Antrages entnehmbar, dass sein Zweck alleinig auf das Quälen von Zentralratsmitgliedern ausgerichtet ist.

Ausserdem verlautet §2 (b), dass antragsbefugte Kamele "...Anträge gemäß der Spielregeln" stellen dürfen. Da ein solch sinnloser Antrag auf Ablehnung desselbigen jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, liegt möglicherweise auch ein Verstoss gegen diese Regel vor.

Ich möchte anmerken, dass Kamel:C 80.133 PO 19.204 im Zusammenhang mit Antrag Nr. 34 bereits verwarnt wurde. Somit kann er gem. Artikel 4 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Spielleiters gerügt werden. Die Gründe von Buchst. b) liegen nicht vor, da es sich nicht um einen Formverstoss handelt und C 80.133 PO 19.204 auch nicht als Spielanfänger einzustufen ist.

Ich bitte den Spielleiter den Sachverhalt zu prüfen, auch §6 (b).


Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 12:14, 23. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter

Anlagen: Anmerkung Sllt-Wzft-20060823.01a-AnmKpfzrbrchnRglvrstssKmlql


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Kamel:Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.


Datum, Unterschrift: Wutzofant (✉✍) 21:05, 24. Aug 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
40%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Nr. 22 vom 23. August 2006: Regelauslegung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsnummer: 2006-Mi-15-Doppelnull-7-12-g
Antragsgegenstand:

Antrag auf Regelauslegung gem. § 6 Absatz a Spielregeln, Artikel 7 SLGO, Wussten Sie schon, dass...? Satz 1

Begründung:

Euer Ehren!
Regelverletzungen beurteilt der Spielleiter gemäß § 6 Absätze b und c Spielregeln. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Spielleiter bei einer evtl. vorliegenden Regelverletzung seinerseits die für eine diesbezügliche Überprüfung erforderliche Objektivität wahren kann und wie dies sicherzustellen ist. Vielleicht kommen euer Ehren bei Bearbeitung dieses Regelauslegungsantrages zu dem Schluss, dass für diese Fälle eine Superrevisionsinstanz zu schaffen ist.

Hochachtungsvoll

Unterschrift, Datum: Doppelnull (MdZdP) 15:19, 23. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: -

 ERLEDIGT

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Do-21-Doppelnull-8-24-h

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Stempel: erledigt; Stellenausschreibung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren!
Es freut mich, dass meine Anregung gefallen gefunden hat. Allerdings halte ich persönlich eine vom Spielleiter abhängige Einrichtung für nicht wirkungsvoll genug. Ich schlage statt dessen die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums vor.

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 21:32, 24. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Nr. 23 vom 23. August 2006: Genehmigung von Unterseiten der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsnummer: 2006-Mi-16-WolfgangDoppelnull-8-12-h
Antragsgegenstand:

Antrag der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle auf Genehmigung der Einrichtung der Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle sowie weiterer Unterseiten gemäß § 9a der Spielregeln
Euer Ehren!
Hiermit zeige ich die Vertretung der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle an und beantrage in deren Namen die Erteilung folgender Genehmigung:

„Gemäß § 9a der Regeln wird der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:
  1. Der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle wird die Einrichtung der neuen Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle gestattet.
  2. Der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
  3. Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle und deren Unterseiten sollen insbesondere der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle die für deren Arbeit erforderlichen Rechtsgrundlagen, Instrumentarien und Arbeitsflächen bereitstellen.
  4. Die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle ist in der Gliederung und der Gestaltung der Seiten frei.
  5. Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle und die Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter und des Aufsichtsrats anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
  6. Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“


Begründung:

Gemäß § 4b Spielregeln benötigt die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle für ihre Arbeit eine Geschäftsordnung. Zu deren Errichtung und Veröffentlichung benötigt die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle geeignete Seiten. Darüberhinaus wäre es zur Entlastung der allgemeinen Antragsseite hilfreich, wenn die innerorganische Diskussion auf eigenen Seiten der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle stattfände. Zudem würden die beantragten Unterseiten einen geeigneten Platz für die Veröffentlichung von Beschlüssen u.ä. darstellen.

Unterschrift, Datum: Für die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle Doppelnull (MdAGVS) (MdZdP) 16:17, 23. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: -

 ERLEDIGT

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: „2006-Mi-16-Wolfgang-8-12-h“

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 23 (SL) des Kamel:Doppelnull vom 23. August 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Antrag weist keine für den Antragsteller zulässige AIFIK auf.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wolfgang 18:35, 23. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Namensrecht

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Kamel:Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt aufgrund der Schwierigkeiten in der internen EDV aufgrund der Verwendung einer mutmaßlich falschen AIFIK voraussichtlich ungefähr mindestens zehn Tage.

Bemerkungen: Ein Antrag mit korrekt gestellter AIFIK kann voraussichtlich schneller bearbeitet werden.    

Datum, Unterschrift: Wutzofant (✉✍) 20:36, 24. Aug 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
92%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Mo-20-Doppelnull-7-53-g

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2006-Mi-16-WolfgangDoppelnull-8-12-h; Bearbeitungsanzeige v. 24. August 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Unterzeichner zieht den vorgenannten Antrag zurück.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdAGVS) (MdZdP) 20:55, 24. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr. 25

Nr. 24 vom 23. August 2006: Regelauslegung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsnummer: 2006-Mi-16-Doppelnull-8-30-h
Antragsgegenstand:

Antrag auf Regelauslegung gem. § 6 Absatz a Spielregeln, Artikel 7 SLGO, Wussten Sie schon, dass...? Satz 1

Begründung:

Euer Ehren!
Wer nimmt die nach § 3 Spielregeln beschlossenen Änderungen an den Spielregeln vor?

Hochachtungsvoll

Unterschrift, Datum: Doppelnull (MdZdP) 16:36, 23. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: -

 ERLEDIGT

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060824.20b-FSVÄSR00

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Insofern gemäß §3 eine Änderung der Spielregeln durch den Zentralrat der Paragraphenreiter verabschiedet wurde, soll im Normalfall die entsprechend fällige Anpassung der Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln durch den Zentralrat der Paragraphenreiter erfolgen. In Sonderfällen wäre jedoch auch eine Änderung durch andere Organe denkbar; beispielsweise, wenn gegen die geänderte Regelung nach ihrer Bekanntgabe ein Veto durch den Aufsichtsrat ergeht.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: 8ungsvoll, Wutzofant (✉✍) 20:47, 24. Aug 2006 (CEST)


Vielen Dank, dass Sie bei uns einen Antrag gestellt haben. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung Sie glücklich gemacht hat und in Ihrem Sinne war, denn Kundenzufriedenheit ist eines unserer obersten Ziele! Sollten Sie entgegen unserer Erwartungen trotz unserer strengen Qualitätskontrollen einmal mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sein, so werden Sie bitte beim für den fraglichen Vorgang zuständigen Sachbearbeiter vorstellig. Dieser wird dann alles weitere veranlassen.

Nr. 25 vom 24. August 2006: Genehmigung von Unterseiten der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Spielleiter
Antragsnummer: 2006-Do-20-Doppelnull-9-54-i
Antragsgegenstand:

Antrag der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle auf Genehmigung der Einrichtung der Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle sowie weiterer Unterseiten gemäß § 9a der Spielregeln
Euer Ehren!
Hiermit zeige ich die Vertretung der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle an und beantrage in deren Namen die Erteilung folgender Genehmigung:

„Gemäß § 9a der Regeln wird der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:
  1. Der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle wird die Einrichtung der neuen Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle gestattet.
  2. Der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
  3. Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle und deren Unterseiten sollen insbesondere der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle die für deren Arbeit erforderlichen Rechtsgrundlagen, Instrumentarien und Arbeitsflächen bereitstellen.
  4. Die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle ist in der Gliederung und der Gestaltung der Seiten frei.
  5. Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle und die Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter und des Aufsichtsrats anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
  6. Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“


Begründung:

Gemäß § 4b Spielregeln benötigt die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle für ihre Arbeit eine Geschäftsordnung. Zu deren Errichtung und Veröffentlichung benötigt die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle geeignete Seiten. Darüberhinaus wäre es zur Entlastung der allgemeinen Antragsseite hilfreich, wenn die innerorganische Diskussion auf eigenen Seiten der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle stattfände. Zudem würden die beantragten Unterseiten einen geeigneten Platz für die Veröffentlichung von Beschlüssen u.ä. darstellen.

Unterschrift, Datum: Für die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle Doppelnull (MdAGVS) (MdZdP) 20:58, 24. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: -

 ERLEDIGT

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Antrag ist in klarer Sprache vortrefflich aufgebaut und geschrieben geschrieben und auch für Laien gut verständlich. Er macht einen sehr soliden Eindruck; inhaltlich ein überaus gelungener Antrag. Stilistisch sicher kein Brockhaustext, deckt sich aber voll und ganz mit meinem subjektiven Empfinden, welche Befugnisse die Verwaltungsstelle bezüglich eigener Seiten haben sollte.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:16, 24. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: Die Genehmigung erstreckt sich auch auf das Anbringen von Grafiken und Bildern auf den entsprechen angelegten Seiten, sofern diese keinen ernstverherrlichenden oder pornographiebeleidigenden Inhalt haben.


Vielen Dank, dass Sie bei uns einen Antrag gestellt haben. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung Sie glücklich gemacht hat und in Ihrem Sinne war, denn Kundenzufriedenheit ist eines unserer obersten Ziele! Sollten Sie entgegen unserer Erwartungen trotz unserer strengen Qualitätskontrollen einmal mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sein, so werden Sie bitte beim für den fraglichen Vorgang zuständigen Sachbearbeiter vorstellig. Dieser wird dann alles weitere veranlassen.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 26 vom 29. August 2006: Antrag auf Klärung von Regeln[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 2006-Di-34-Pteppic-10-15-j
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!

Dies ist ein Antrag auf Klärung von §5a der aktuellen Regeln:

Sind beliebig große Gremien "vollständig besetzt", wenn sie

  1. handlungsfähig sind, oder
  2. wenn sich unendlich viele Kamele in sie hereingewählt haben?


Begründung:

Da es Gremien gibt, die nicht vollständig besetzt sein können (z. B. die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle), kann nach aktuellen Regeln das Ereignis "Alle Abgeordneten sind ernannt worden" in Bezug auf die Rundensiegerernennungskonferenz meiner unwürdigen Meinung nach (i. e. Variante 2) nicht eintreten. Daher wüsste ich gerne, ob es doch eintreten kann (i. e. Variante 1 gilt), oder ob erst die Regeln geändert weden müssen (i. e. Variante 2 gilt).

Unterschrift, Datum: Pteppic 15:58, 29. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Kopie der entsprechenden Paragraphen:

§5a (a) liest sich: "Sobald alle von den Spielregeln vorgegebenen Gremien und Posten vollzählig besetzt sind, wählt jedes Gremium einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz.

§5a (b) enthält: "Sind alle Abgeordneten ernannt worden, so tritt die Rundensiegerernennungskonferenz zusammen und berät, wer der Sieger der laufenden Runde sein soll."