Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Gremien und Einzelposten ▪ Anträge (allgemein)
Alte Anträge werden ins Archiv verschoben.
Bitte beachten Sie: Einige Gremien und Posten verwenden eigene Antragsseiten. Derzeit sind dies:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Nr. 19 vom 13. Juli 2006
- 2 Nr. 21 vom 13. Juli 2006
- 3 Nr. 28 vom 16. Juli 2006: Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv
- 4 Nr. 32 vom 19. Juli 2006
- 5 Antrag Nr. 34 vom 24. Juli 2006
- 6 Antrag Nr. 36 vom 25. Juli 2006
- 7 Antrag Nr. 38 vom 25. Juli 2006
- 8 Antrag Nr. 39 vom 25. Juli 2006
- 9 Antrag Nr. 40 vom 25. Juli 2006
- 10 Antrag Nr. 41 vom 26. Juli 2006 Unterschrift Nr. 1 vom 26. Juli 2006
- 11 Nr. 44 vom 5. August 2006: Einrichtung eines Innenrevisionsdienstes
- 12 Antrag Nr. 45 vom 5. August 2006: Änderung von §1 Absatz (d)
- 13 Nr. 46 vom 9. August 2006: Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz durch den Zentralrat
- 14 Nr. 47 vom 9. August 2006: Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz durch Innenrevisionsdienst
- 15 Nr. 48 vom 11. August 2006: Ohne Belang
- 16 Nr. 49 vom 13. August 2006: Einrichtung eines Un-Sicherheitsrats
- 17 Nr. 50 vom 8. August 2006: Antrag auf Mitspiel
- 18 Nr. 51 vom 20. August 2006: Antrag auf Nachweisbarkeitszwang eines Antrags
- 19 Nr. 52 vom 20. August 2006: Antrag Gottes auf Aufnahme in das laufende Spiel
- 20 Bekanntmachung Nr. 1 vom 20. August 2006
- 21 Antrag Nr. 53 vom 23. August 2006: Regeländerung
- 22 Antrag Nr. 54 vom 23. August 2006: Regeländerung
- 23 Antrag Nr. 55 vom 23. August 2006: Regeländerung
- 24 Antrag Nr. 56 vom 23. August 2006: Regeländerung
- 25 Antrag Nr. 57 vom 26. August 2006: Neues Gremium
- 26 Nr. 58 vom 26. August 2006: Regeländerung zur Einführung der Beschwerde
- 27 Nr. 59 vom 28. August 2006: Geschäftsordnung für den Zentralrat (ZdPGO)
- 28 Antrag Nr. 60 vom 31. August 2006: Regeländerung
- 29 Nr. 61 vom 31. August 2006: Wahlaufruf!
Nr. 19 vom 13. Juli 2006[bearbeiten]
EILT!
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Einrichten eines Antragsseitenarchivierungsgremiums
Begründung:
Euer Ehren! Da die Antragsseite wächst und immer unübersichtlicher wird, möchte ich euch - gestützt auf §9 Absatz b) - den Vorschlag zur Schaffung eines neuen Gremiums unterbreiten. Ich bitte darüber hinwegzusehen, dass der Aufsichtsrat noch nicht vollbesetzt ist. Es wäre deshalb zweckmässiger gewesen, Prof. Dr. Ing jur. h.c. dent. sen. Don Kamillo in den Aufsichtsrat aufzunehmen, anstatt für ihn ein neues Gremium zu schaffen.
Ich bitte um eine möglichst schnelle Behandlung meines Anliegens.
Anlagen: Regelungen für das zu schaffende Gremium
ERLEDIGT
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 19-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 19
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ein entsprechender Vorschlag zur Schaffung eines Antragsseitenarchivierungsgremiums wurde dem Aufsichtsrat durch den Zentralrat vorgelegt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 20:40, 26. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: Antrag Nr. 31 an den Aufsichtsrat
Regeltext[bearbeiten]
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ZdP-Mthk-2.718281828459.19a-BemAVWSt
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 16 und dessen Anmerkungen sowie Antrag Nr. 19
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Es wird folgender Regeltext vorgeschlagen:
§x: Antragsseitenarchivierungsgremium
(a) Zweck: Die Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern des Antragsseitenarchivierungsgremiums (im folgenden Archivierungsgremium) laufend archiviert. Diese Archivierung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:
- Das Archivierungsgremium trägt Sorge für Übersichtlichkeit und klare Ordnung der ihm anvertrauten Seite, indem es alte Anträge archiviert.
- Das Archivierungsgremium regelt interne Abläufe in einer internen Geschäftsordnung für das Archivieren von Anträgen und deren Diskussion, die es selbstständig erarbeitet und ausführt.
(b) Autonomie: Das Archivierungsgremium ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.
(c) Handlungsfähigkeit: Das Archivierungsgremium ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Das Archivierungsgremium kann bis zu zwei Kamele beschäftigen. Die Geschäftsordnung (Absatz a)) darf eine andere Maximalzahl festlegen.
(d) Archivierung: Genehmigte oder abgelehnte Anträge werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren Genehmigung oder Ablehnung an das Archiv zur Verwahrung überstellt, aber nur dann, wenn weder ein Gremium, Untergremium oder Posten noch ein einzelnes Kamel ein Veto gegen den Entscheid mehr einlegen kann. Ein Antrag auf Überstellung in das Archiv ist nicht erforderlich, die Überführung wird von den Mitgliedern des Archivierungsgremiums automatisch vorgenommen.
(e) Rearchivierung: Möchte ein Kamel einen archivierten Antrag rearchivieren, so kann es einen Rearchivierungsantrag an das Archivierungsgremium stellen. Wird dieser mit einfacher Mehrheit angenommen, so kann die gewünschte Rearchivierung erfolgen.
(f) Unterarchive: Dem Archivierungsgremium ist es gestattet, Unterarchive anzulegen, sobald dies als nötig erachtet wird. Dazu wird pro Woche, ev. pro Tag, eine separate Seite angelegt. Diese werden fortlaufend nummeriert, also Archiv/Woche1, bzw. Archiv/Woche1/Tag4. Das genaue Vorgehen beim Verschieben von Anträgen vom Archiv ins Unterarchiv regelt die Geschäftsordnung.
(g) Mitglieder:
- Solange das Archivierungsgremium mit weniger als zwei Kamelen besetzt ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.
- Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so entscheidet der Spielleiter. Ein entsprechender Antrag ist an diesen zu richten.
(h) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über vom Archivierungsgremium einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit seiner aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.
(i) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 25% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im Archivierungsgremium aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von drei Tagen mit einfacher Mehrheit ablehnen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 11:59, 13. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Antrag Nr. 16
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ZdP-Mthk-2.718281828459.19b-BemAVWSt
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: In Ergänzung zu Anmerkung ZdP-Mthk-2.718281828459.19a-BemAVWSt
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich möchte die folgenden Änderungen am Regeltext anbringen:
Ergänzt: (e) Rearchivierung: ... Die interne Geschäftsleitung bestimmt, wann ein rearchivierter Antrag erneut archiviert wird.
Neu (j) Regelausdehnung: Alle Regeln, die für die Antragsseite gelten, haben auch für das Archiv und die Unterarchive Gültigkeit - mit der Ausnahme, dass neue Anträge nur auf der Antragsseite gestellt werden dürfen, nicht aber im Archiv. Eine die Antragsseite betreffende Regel darf die Ausdehnung ihrer Gültigkeit auf das Archiv unterbinden oder einschränken.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 16:26, 13. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Antrag Nr. 16
--Kindchen Atreju 16:31, 13. Jul 2006 (CEST) Der Aufsichtsrat ist gemaess Paragraph 3 nicht zustaendig fuer die Genehmigung von Regelaenderungen. Es wird daher gebeten, den Antrag an den dafuer zustaendigen Zentralrat der Paragraphenreiter zu richten.
Nr. 21 vom 13. Juli 2006[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Weiterleitung von Antrag Nr. 19 inkl. dessen Anmerkungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter.
Begründung:
Weil Kamel:Atreju seine Aufgaben gem. §9 Absatz b) nicht ausführen will, wende ich mich vertrauensvoll an den Zentralrat der Paragraphenreiter und bitte um dessen Zustimmung.
Anlagen: -
ERLEDIGT
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 21-3-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 21
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ein entsprechender Vorschlag zur Schaffung eines Antragsseitenarchivierungsgremiums wurde dem Aufsichtsrat durch den Zentralrat vorgelegt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 20:44, 26. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: Antrag Nr. 31 an den Aufsichtsrat
Dem stimme ich absolut zu! - Mathekamel 17:55, 13. Jul 2006 (CEST)
Ich folge der Meinung von Mathekamel, her mit dem Gremium - - Dufo 09:25, 16. Jul 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AufSR-130706-Atr-VG01/01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 21 und Nr. 19 nebst Anmerkungen
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Im Rahmen der Nichtzustaendigkeit des Aufsichtsrates zu Antrag Nr. 19 ist anzumerken, das die Voraussetzungen des angegebenen §9(b) derzeit noch nicht erfuellt sind:
§9(b) Möglichst bald nach vollzähliger Besetzung von Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter soll der Zentralrat der Paragraphenreiter dem Aufsichtsrat Vorschläge für mindestens drei weitere Gremien oder Posten sowie deren Aufgaben, Befugnisse und personelle Zusammensetzung innerhalb des Spiels machen.
In §9(b) wird eindeutig erlautert, das erst NACH der VOLLZAEHLIGEN Besetzung ALLER genannten Gremien dem Aufsichtsrat Vorschlaege fuer neue Gremien unterbreitet werden sollen (und koennen). Da der Aufsichtsrat zum gegenwaertigen Zeitpunkt noch nicht voll besetzt ist, ist aus Sicht des Aufsichtsrat der §3 als gegebene Rahmenregel hoeher zu bewerten und somit massgebend. Gemaess §3 ist jedoch der Zentralrat der Paragraphenreiter und nicht der Aufsichtsrat fuer die Genehmigung von Regelaenderungen zustaendig. Somit ergibt sich eindeutig eine Nichtzustaendigkeit in Sachen Antrag Nr. 19.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Kindchen Atreju 20:20, 13. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: §9(b) und §3
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060713-22c-Anm*Voll
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AufSR-130706-Atr-VG01/01 als Anmerkung zu Antrag Nr. 21 und Nr. 19 nebst Anmerkungen
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Das Verhalten von Kamel:Atreju war völlig korrekt und aufgrund der Regeln das einzig mögliche Verhalten.
Mit dem Eintritt von Neu-Kamel:Wolfgang in den Aufsichtsrat sind jedoch mittlerweile die Voraussetzungen gegeben, um gemäß §9 Absatz (b) weiter zu verfahren. Insofern ergäbe sich sogar die Möglichkeit einer Rückverweisung an den Aufsichtsrat. Der Spielleiter empfiehlt daher den beteiligten Gremien, hierzu interne Abstimmungen bezüglich des weiteren Vorgehens durchzuführen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 22:53, 13. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: §9(b), Antrag Nr. 21 vom 13. Juli 2006, Antrag Nr. 19 vom 13. Juli 2006, Entscheidung des Aufsichtsrates vom 13. Juli 2006 bzgl. Antrag Nr. 19
Nr. 28 vom 16. Juli 2006: Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv[bearbeiten]
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv
Der Aufsichtsrat möge beschließen:
Eine öffentliche Ausschreibung einer neu zu schaffenden und zu besetzenden Planstelle für das Aufsichtsratsarchiv hat nach Verabschiedung der Geschäftsordnung stattzufinden.
Begründung:
Im Rahmen der zu verabschiedenden Geschäftsordnung ist die Schaffung eines Antragsarchivs für den Aufsichtsrat abzusehen. Um den Aufsichtsrat vor einer drohenden Überlastung zu schützen, wäre die Schaffung und Ausschreibung einer Planstelle hierfür sinnvoll.
Anlagen: keine
Vorbehaltlich der Verabschiedung der Geschaeftsordnung des Aufsichtsrates. --Kindchen Atreju 16:40, 16. Jul 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 28 vom 16. Juli 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 28 vom 16. Juli 2006 auf Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! In der Sache ist dem Antrag beizupflichten. Der Aufsichtsrat ist von Routinetätigkeiten zu entlasten, um genug Zeit für seine wichtige Inhaltsarbeit zu haben. Formal dürfte jedoch für die Einrichtung eines neuen Postens das Verfahren nach § 9 der Regeln einzuschlagen sein. Da der Zentralrat der Paragraphenreiter soweit ersichtlich mit der Vorlage von Vorschlägen für neue Gremien und Posten gemäß § 9 Buchst. b der Regeln bereits in Verzug ist, rege ich an, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats beim Zentralrat die Vorlage der entsprechenden Vorschläge anmahnt und dabei eine Berücksichtigung von Antrag Nr. 28 anregt. Diesseits würde es für sinnvoll gehalten, wenn der entsprechende Posten auch für die Verwaltung der Entscheidungssammlung des Aufsichtsrats zuständig wäre. Antrag Nr. 28 könnte anschließend formal zurückgezogen werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 17:07, 16. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: § 9 der Regeln
Nr. 32 vom 19. Juli 2006[bearbeiten]
EILT!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 32 vom 19. Juli 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang von 22:40, 19. Jul 2006 (CEST)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Vorbezeichnete Unterlage übersende ich mit der Anheimgabe weiterer Veranlassung.
Ich rege an, die nachgeordneten Stellen des dortigen Geschäftsbereichs entsprechend zu unterrichten.
Über das Veranlasste bitte ich zu berichten.
Fehlanzeige ist erforderlich.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 22:40, 19. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: AR-Schreiben vom 27. Mai 1963 (ARBl. S. 895)
EILT!
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060720.13a-VfggEBemEWfg32
Hiermit wird folgendes verfügt:
Der Vorgang ist entsprechend der gültigen Regeln und Geschäftsordnungen von der verantwortlichen Stelle aufgrund der Dringlichkeit
- unverzüglich
zu bearbeiten. Weniger dringende Arbeiten sind gegebenenfalls hintanzustellen.
Diese Verfügung erfolgt durch Schnellentscheid des Spielleiters (im Vorgriff auf Einwürfe nach §6 Absatz (a)) gemäß §11 Absatz (c) sowie §11a.
.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 13:04, 20. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag Nr. 34 vom 24. Juli 2006[bearbeiten]
EILT!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Wahrung der UNO-Richtlinien, manifestiert in der Charta der unveräußerlichen Menschenrechte
Begründung:
Unter Berufung auf eine Anweisung von ganz ganz oben (siehe Bibel, Genesis 2;3: Und Gott segnete den siebenten Tag und heiligte ihn, weil er an ihm ruhte von allen seinen Werken, die Gott geschaffen und gemacht hatte.) fordere ich die Verankerung eines Ruhetages auf legislativer Basis.
Hinzuzufügen ist der §x:
- Am Montag wird _nicht_ gearbeitet.
- a.) Anträge, die an einem Montag eingereicht wurden, dürfen weder bearbeitet, noch zur Kenntnis genommen werden.
- b.) Beschlüsse, Vetos, Einprüche, Genehmigungen, Rügen (etc.), die an einem Montag erfasst wurden, entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage und dürfen ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen werden.
Eine Ablehnung dieses Antrages widerspricht der Encharta der Menschenrechte und wird vom internationalen Völkerbund nicht akzeptiert. Änderungen in Farbe und Design, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
Nach 4 Stunden ohne Bearbeitung gilt dieser Antrag aufgrund seiner Dringlichkeit automatisch als ratifiziert. Genaueres dazu ist geregelt in meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche den allgemeinen Paragraphen in keinem Punkt widersprechen und somit gültig sind. Laut meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen können letztere jederzeit nachgereicht werden.
Eine Kopie wurde versandt an den Spielleiter.
Anlagen: Alle Anlagen sind offiziell ausliegend.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Stattgegeben
Ausführendes Organ: Rat für Menschenrechte, aufgrund Ablauf der Frist
Unterschrift des Ausführenden, Datum: YHWH
Bemerkungen: Einprüche werden automatisch als Antisemetisch eingestuft
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Ein solches Verbot wäre unnütz, möglicherweise diskriminierend: Anträge können online auf der ganzen Welt gestellt werden und wenn in Deutschland gerade zufälligerweise Montag ist, so ist vielleicht in Amerika noch Sonntag und ein von dort gestellter Antrag würde unrechtmässig abgelehnt.
Zudem gehorchen Kamele keiner Bibel; sie gehorchen allein dem Kamelgott oder huldigen vielleicht dem Spielleiter. --Mathekamel 15:57, 26. Jul 2006 (CEST)2. Stimme Wirklich überflüssige Regelung. Erst gar nicht einführen. - Dufo 18:04, 28. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Dufo ist nicht mehr Mitglied des Zentralrats. Seine Stimme wurde annulliert.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060724.23a-AnmAntC3POMntgFeirtg
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 34 nebst dessen irregulärer Genehmigung
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Spielleiter empfiehlt dem Zentralrat eine Ablehnung aus formalen Gründen, da Kamel:C 80.133 PO 19.204 zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht antragsstellungsberechtigt war; eine entsprechende Genehmigung wurde durch Kamel:Wolfgang als Vertreter des Aufsichtsrates erst einige Stunden später erteilt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 23:43, 25. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Sllt-Wzft-20060724.23b-VfggAntC3POMntgFeirtg
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060724.23b-VfggAntC3POMntgFeirtg
Hiermit wird folgendes verfügt:
Die durch ein nicht autorisiertes Gremium erfolgte Genehmigung des Antrags Nr. 34 ist nichtig.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß der momentan gültigen Regellage.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 23:43, 25. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Diese Verfügung stellt keinen Einspruch, sondern einen bindenden Erlass dar.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Aktenzeichen: Sllt-Wzft-20060724.23c-VwgC3POwgAntMntgFeirtg
Verwarnt wird hiermit: C 80.133 PO 19.204
Gegenstand der Verwarnung:
Sie haben durch den Versuch einer Genehmigung des Antrags Nr. 34 einen Regelverstoß begangen, da sie weder Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter noch durch ihn legitimiert waren. Darüberhinaus haben Sie das Unterschriftenfeld im Genehmigungsstempel falsch ausgefüllt.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss vom 25.7.2005 –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 23:43, 25. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Sllt-Wzft-20060724.23a-AnmAntC3POMntgFeirtg, Sllt-Wzft-20060724.23a-AnmAntC3POMntgFeirtg
Antrag Nr. 36 vom 25. Juli 2006[bearbeiten]
ERLEDIGT
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Änderung des § 2 Absatz (a) Spielregeln
Begründung:
Ich beantrage die Änderung der oben genannten Regel insoweit, dass die aufzählenden Paragraphenzeichen entfernt werden und die Regelungen mit 1., 2. usw. aufgezählt werden. Grund hierfür ist die einheitliche Gestaltung der Spielregeln gemäß § 3 Absatz (a) §§ 5 Spielregeln (analog).
Anlagen: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 36 zur Änderung von §2 der Spielregeln
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Auch ich bin der Meinung, das §2 einer Änderung bedarf. Zudem sind §§1, §§5, §§6, §§8 eher nutzlos, da sich sich lediglich auf das Stellen von Anträgen auf Stellen von Anträgen beim Aufsichtsrat beziehen. Für alle anderen Anträge haben sie keine Gültigkeit. Deshalb schlage ich die folgende Neuformulierung vor:
§2 Anträge
(a) Für das Stellen von Anträgen jedwelcher Art sind die vorhandenen Formulare zu benutzen. Dies gilt auch für Anmerkungen, Anweisungen, Verfügungen und andere Verwaltungsakte.
(b) Wird ein Formular nicht ordnungsgemäss ausgefüllt, so kann das Begehren des Antragsstellers aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden. Der Antragssteller hat dann das Recht auf einen Neuantrag.
(c) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.
(d) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.
§§6 wird ausgegliedert und an §3 (a) angefügt:
§3 Regeländerungen
(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge müssen mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden. Pro Antrag auf Regeländerung darf nur eine Neuformulierung enthalten sein.
§§ 8 wird ausgegliedert:
§3 Regeländerungen
(c) Mitglieder der Gremien Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat dürfen die Regelseite mit selbstgestalteten Bildern ausstatten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 01:20, 2. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A36-Anm2-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner bedankt sich sehr für die Unterstützung seines Antrages, schlägt jedoch vor, bei der Neufassung des § 2 für die Absätze (a) und (b) die Formulierung der §§ 1 bzw. 5 beizubehalten und die Anwendbarkeit des zukünftigen § 2 für anderweitige Vorgänge in einem § 2b zu regeln.
Es ergibt sich dann folgende Formulierung:
§2 Anträge
(a) Das Stellen von Anträgen hat in nicht formloser Form zu erfolgen.
(b) Alles muss seine Ordnung haben.
(c) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.
(d) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.
§2b Sonstige Vorgänge
Für Entscheidungen, Anmerkungen, Anweisungen, Verfügungen, andere Verwaltungsakte sowie sonstige Mitteilungen und Hinweise gelten die §§ 2 Absatz (a) und (b) entsprechend.
Der Neufassung des § 3 Spielregeln würde ich zustimmen.
Die Möglichkeit der Zurückweisung und ein Neuantragsrecht bei verstoß gegen §2 Absatz (b) ergibt sich nach Auffassung des Unterzeichners von selbst. Insbesondere auf die Formulierung des bisherigen §§5 würde der Unterzeichner insbesondere im Rahmen einer analogen Anwendung nur ungerne Verzichten.
Da bei einer geplanten Verwirklichung allerdings mehr als eine Neuformulierung erforderlich ist, schlage ich eine erneute Antragsstellung vor (gem. § 2 §§ 6 Spielregeln).
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 22:09, 2. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Vornehme Enthaltung, da Antrag selbst gestellt--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Abstimmende Kamel:Doppelnull ist nicht mehr Mitglied des Zentralrates
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 00:33, 5. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Sehr sinnvoll. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 00:33, 5. Aug 2006 (CEST)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Abstimmende Kamel:Die Sockenpuppe vom Wutzofant ist nicht mehr Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 13:44, 5. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Eine neue Abstimmung ist erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 36-3-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 36 zur Änderung von §2 der Spielregeln sowie dessen Anmerkungen
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich schlage die folgende Formulierung vor:
§2 Anträge
(a) Das Stellen von Anträgen hat in nicht formloser Form zu erfolgen.
(b) Alles muss seine Ordnung haben.
(c) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.
(d) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.
(e) Die Absätze (a) bis (d) (a), (b) und (d) gelten auch für Entscheidungen, Anmerkungen, Anweisungen, Verfügungen, andere Verwaltungsakte sowie sonstige Mitteilungen und Hinweise entsprechend.
§§6 wird ausgegliedert und an §3 (a) angefügt. §§ 8 wird ausgegliedert.
Eine genauere Regelung zwischen der Annahme einer Regeländerung und dem In-Kraft-Treten derselben erscheint mir zweckmässig. Das Vetorecht des Aufsichtsrats würde so klarer geregelt.
Somit lautet §3 neu wie folgt:
§3 Regeländerungen
(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge müssen mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden. Pro Antrag auf Regeländerung darf nur eine Neuformulierung enthalten sein.
(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen. Nach Ablauf der Frist tritt die Regeländerung in Kraft.
(c) Mitglieder der Gremien Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat dürfen die Regelseite mit selbstgestalteten Bildern ausstatten.
Ein Neuantrag zur Einführung dieser Regeln wegen des jetzigen §2 §§6 ist in meinen Augen nicht nötig, da Anmerkung Nr. 36-3-Mthk eine Anmerkung und kein Antrag ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Mööeppen: Mathekamel 13:44, 5. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Da stimme ich zu! --Mathekamel 13:44, 5. Aug 2006 (CEST) 2. Stimme Ich jetzt auch. --Doppelnull (MdZdP) 02:50, 19. Aug 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A36-Anm3-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 36-3-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner regt an, den § 2 Absatz e des Vorschlags dahingehend zu ändern, dass die Absätze a, b und d entsprechend gelten, da eine entsprechende Anwendung des Absatzes c iVm der nach Absatz e entsprechenden Anwendung des Absatzes d zum Ergebnis hätte, dass auch die in Absatz e genannten Vorgänge jeweils einer zu beantragenden eigenen Berechtigung bedürfen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) - 23:47, 16. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Beschluss Nr. 16 des Aufsichtsrats vom 19. August 2006 über ein Veto gegen die Änderung von § 2 der Regeln
- Gemäß § 3 Buchst. b der Regeln legt der Aufsichtsrat hiermit einstimmig sein Veto gegen die mit der am 19. August 2006 abgeschlossenen Abstimmung über die Neufassung der Spielregeln gemäß Anmerkung Nr. 36-3-Mthk in der Fassung dieser Anmerkung erfolgte Annahme des Antrags Nr. 36 (allg) vom 25. Juli 2006 auf Änderung des § 2 Absatz (a) Spielregeln durch den Zentralrat der Paragraphenreiter ein.
Der Beschluss ist gemäß Art. A.3 Abs. 3 UAbs. 3 Satz 5 GeschO-AR wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Le Ferienausschuss, c'est moi!
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Vorsitzender und einziges Mitglied des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 10:54, 19. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen:
Väter und Beigeordnete!
Zur Begründung meiner Interzession erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass mit dem vom Zentralrat neu beschlossenen § 2 Buchst. e der Regeln neuen Spielteilnehmern formell die Möglichkeit genommen wird, vor der Erteilung einer Antragsberechtigung durch Anmerkungen, Anregungen und ähnliche formlose Akte auf das Spiel Einfluss zu nehmen. Abgesehen davon, dass dies nach Auffassung des Aufsichtsrats der Anwerbung neuer Spielteilnehmer eher abträglich sein dürfte, weil es einen schnellen und unkomplizierten „Schnuppereinstieg“ in das Spiel verhindert, stellt sich auch die Frage der Durchsetzung, da es insoweit nicht um förmliche Anträge geht, die auf Grund fehlender formeller Voraussetzungen zurückgewiesen werden könnten.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: A36-Anm4-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschluss Nr. 16 des Aufsichtsrats vom 19. August 2006 über ein Veto gegen die Änderung von § 2 der Regeln
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Hochverehrter Aufsichtsratsferienausschussvorsitzender!
Würde der Aufsichtsrat sein Veto zurückziehen, wenn der § 2 Absatz e nur auf die Absätze a und b Bezug nehmen würde?
Höflichst
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 17:45, 19. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 36 (allg) vom 25. Juli 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage vom 19. August 2006 (A36-Anm4-DoN)
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Väter und Beigeordnete!
Gegen einen neuen Beschluss des Zentralrats zur Regeländerung mit dem in der vorbezeichneten Anfrage skizzierten Inhalt bestünden seitens des derzeitigen Ferienausschusses keine durchgreifenden Bedenken.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 12:20, 20. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Mission Statement
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Aller Guten Dinge sind drei. --Doppelnull (MdZdP) 23:59, 21. Aug 2006 (CEST) 2. Stimme Welche drei? --Mathekamel 11:09, 23. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag Nr. 36 wurde gemäß § 3 Absatz a Satz 2 Spielregeln in der Fassung der Anmerkung Nr. 36-3-Mthk und unter Berücksichtigung der Anfrage A36-Anm4-DoN angenommen.
Bemerkungen: Die Regeländerung ist in den Spielregeln vorzunehmen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Doppelnull (MdZdP) 23:01, 24. Aug 2006 (CEST)
Antrag Nr. 38 vom 25. Juli 2006[bearbeiten]
ERLEDIGT
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Änderung des § 2 Absatz (a) §§ 6 und § 3 Spielregeln
Begründung:
Ich beantrage die Änderung der oben genannten Regeln insoweit, dass die Regelung über die Neuformulierung des § 2 Absatz (a) §§ 6 an dieser Stelle entfällt und statt dessen an den § 3 als Absatz (c) angefügt wird. Grund hierfür ist eine inhaltlich übersichtliche Gliederung der Spielregeln.
Anlagen: keine
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Vornehme Enthaltung, da Antrag selbst gestellt--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Der Abstimmende ist nicht mehr Mitglied des Zentralrates
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:16, 5. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Sehr sinnvoll. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:16, 5. Aug 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A38-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 36
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die hier beantragte Regeländerung wurde im Rahmen der Umsetzung des positiv beschiedenen Antrages Nr. 36 verwirklicht. Der Antrag Nr. 38 hat sich damit erledigt
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 22:22, 27. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Antrag Nr. 39 vom 25. Juli 2006[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Ich ersuche den Zentralrat um das zeitnahe Durchlesen von §9 Absatz (b).
Begründung:
Eine Anwendung von §9 Absatz (b) erscheint dem Unterzeichner im Hinblick auf eine mittlerweile mögliche Ausübung von §9 Absatz (a) angeraten.
Anlagen: keine
ERLEDIGT
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Stimme dafür diesen Paragraphen mal durchzulesen--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP) 2. Stimme Euer Ehren, ich habe den §9 Absatz (b) durchgelesen und bitte die anderen Mitglieder des Zentralrats, diesen Paragraphen ebenfalls zu lesen. --Mathekamel 16:49, 2. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit zwei Stimmen.
Bemerkungen: Dem Aufsichtsrat wurden bereits die drei Gremien "Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle", "Innenrevisionsdienst" und "Antragsseitenarchivierungsgremium" vorgeschlagen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 16:32, 28. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Antr-39-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 39 vom 25. Juli 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Nach meiner Auffassung ist es nicht zwingend nötig, dass der Zentralrat neue Gremien vorschlägt, befor neue Kamele in das Spiel aufgenommen werden können. An den Aufsichtsrat gestellte Anträge werden weitergeleitet und genehmigt, sofern sie als sinnvoll befunden werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 16:49, 2. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Antrag Nr. 40 vom 25. Juli 2006[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
§11 ist zu erweitern um folgenden Punkt:
(e) Es ist untersagt, während des Ausfüllens von Formularen auf einem Bein durch die Gegend zu hüpfen.
Begründung:
Der Spielleiter stellt im Eigenversuch fest, dass das Hüpfen auf einem Bein (hier: dem rechten) während des Ausfüllens eines Formulars
- der Konzentration sowie der Schreibgeschwindigkeit abträglich ist, und
- eine dem Spielernst gänzlich unangemessene Albernheit erkennen lässt.
Aufgrund dieser Erfahrungen plädiert der Unterzeichner dafür, entsprechendes Verhalten zukünftig zu untersagen.
Anlagen: keine
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Versuch wiederholt; übereinstimmendes Ergebnis --Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP) 2. Stimme Weil gemäss der Kamelrechte jedes Kamel das Recht auf Freiheit hat, bleibt es jedem Kamel selbst überlassen, ob es während dem Ausfüllen von Formularen auf einem Bein durch die Gegend hüpft. Daraus resultierende Schreibfehler hat es ebenfalls selbst zu verantworten, weil das Herumhüpfen durch kein Organ kontrolliert und somit nicht geahndet werden kann. --Mathekamel 16:34, 2. Aug 2006 (CEST)
Antrag Nr. 41 vom 26. Juli 2006 Unterschrift Nr. 1 vom 26. Juli 2006[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Ausschlussparagraph für C 80.133 PO 19.204
Begründung:
Ich möchte nicht mehr am Bürokratenspiel teilnehmen. Außerdem habe ich durch das Einstellen einer Blanko-Unterschrift auf der Antragsseite grob fahrlässig gehandelt, da hierdurch potenziellem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wurde. Daher beantrage ich die Aufnahme einer weiteren Spielregel:
§abc Ausschlüsse
Folgende Kamele sind von der weiteren Teilnahme an der aktuellen Runde des Bürokratenspiels ausgeschlossen:
Diese Unterschrift wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Antrag gültig. --C 80.133 PO 19.204 14:56, 26. Jul 2006 (CEST)
Anlagen: Stereo
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 41-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 41
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da C 80.133 PO 19.204 derzeit Mitglied des Zentralrats ist, würde die Annahme des vorbezeichneten Antrages die Nadelöhr-Problematik erneut verschärfen. Ich bin daher der Meinung, dass der Antrag abzulehnen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 16:28, 22. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Siehe auch: -
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Zentralreiter Mathekamel 12:50, 11. Aug 2006 (CEST)
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsrist beträgt mindestens 40 Tage und 40 Nächte.
Datum, Unterschrift: Mathekamel 12:50, 11. Aug 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Nr. 44 vom 5. August 2006: Einrichtung eines Innenrevisionsdienstes[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Nr. 44 (allg) vom 5. August 2006
Antragsgegenstand:
Einrichtung eines Innenrevisionsdienstes
Es wird beantragt:
- Die Spielregeln werden wie folgt geaendert:
- Zwischen § 4 und § 5 wird folgender § 4a eingefuegt:
- §4a Innenrevisionsdienst
- (a) Der Innenrevisionsdienst ist ein mit bis zu zwei Kamelen besetztes Gremium. Seine Geschaeftsordnung kann eine andere Mitgliederzahl von hoechstens fuenf Kamelen vorsehen, sofern sie deren Wahl regelt. Die beiden ersten Mitglieder des Gremiums werden je eines vom Spielleiter und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt.
- (b) Der Innenrevisionsdienst ist von allen anderen Gremien und Einzelposten (Organen) unabhaengig und keinen Weisungen unterworfen. Seine Mitglieder duerfen fuer ihre Taetigkeit im Innenrevisionsdienst Weisungen von anderen Stellen weder anfordern noch entgegen nehmen. §6 Absatz (a) bleibt hiervon jedoch unberuehrt. Die Mitglieder duerfen, unbeschadt §1 Absatz (d), auch anderen Organen angehoeren.
- (c) Der Innenrevisionsdienst ist berechtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte ueber deren Taetigkeit anzufordern. Die Berichte sind, soweit nicht eine laengere Frist nachgelassen ist, unverzueglich zu erstatten. Neben der Anforderung von Berichten im Einzelfall kann der Innenrevisionsdienst auch allgemeine Berichtspflichten an den Dienst anordnen. Berichtspflichten der Berichtspflichtigen gegenueber anderen Stellen bleiben unberuehrt.
- (d) Der Innenrevisionsdienst leitet nach seinem pflichtgemaessen Ermessen seine Erkenntnisse in zusammengefasster Form und, wenn er dies fuer angemessen erachtet, seine Empfehlungen an den Aufsichtsrat weiter. Dieser schaltet in geeigneten Faellen den Spielleiter ein.
Begründung:
Eine staerkere Ueberwachung der immer mehr aus dem Ruder laufenden Buerokratie ist dringend geboten. Der Aufsichtsrat allein ist nicht in der Lage, die erforderliche Aufsichtsarbeit zu leisten. Eine starke, unabhaengige Institution erscheint insoweit dringend vonnoeten.
Anlagen: –
ERLEDIGT
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Sehr sinnvoll, die Bürokratie nimmt langsam wirklich überhand. Wutzofant (✉✍) 02:23, 5. Aug 2006 (CEST) 2. Stimme Ich muss mich der Meinung meines geschätzten Kollegen anschließen. Allerdings sollten in der endgültigen Fassung Umlaute verwendet werden.--Die Sockenpuppe vom Wutzofant 02:33, 5. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 02:33, 5. Aug 2006 (CEST)
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Übernahme von Nr. 44 (allg) vom 5. August 2006 für §4a „Innenrevisionsdienst“
Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 02:36, 5. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Auf das Vetorecht des Aufsichtsrats gemaess § 3 Buchst. b der Regeln wird hiermit verzichtet. Die Aenderung kann somit nach hiesiger Auffassung sofort in die Regeln eingearbeitet und umgesetzt werden. Gegen die Verwendung von Umlauten bestehen keine Bedenken.
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 44-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 44
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Ich möchte zu Bedenken geben, dass Regeländerungen jeglicher Art vom Zentralrat gem. §3 der Spielregeln möglich sind. Jedoch sollte wohl zur Schaffung eines neuen Gremiums wie des Innenrevisionsdienstes wie in §9 (b) beschrieben vorgegangen werden. Ich bitte deshalb darum, dies nachzuholen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 14:13, 5. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 44 (allg) vom 5. August 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 44-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Wen?
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications des Aufsichtsrats, Wolfgang 14:28, 5. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: § 9 Buchst. b der Regeln, den man nicht oft genug lesen kann
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 44-3-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications des Aufsichtsrats, Wolfgang
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Wen? Die Rädelsführer der Revolution natürlich! Aber ich sehe schon, es bleibt wieder an mir hängen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 20:52, 6. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 44-4-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 44-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ein entsprechender Antrag wurde an den Aufsichtsrat weitergeleitet.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 10:22, 29. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: Antrag Nr. 27 an den Aufsichtsrat
Antrag Nr. 45 vom 5. August 2006: Änderung von §1 Absatz (d)[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Nr. 45 (allg) vom 5. August 2006
Antragsgegenstand:
Lockerung von §1 Absatz (d)
Es wird beantragt:
- Die Spielregeln werden wie folgt geändert:
- §1 Absatz (d) wird ersetzt durch folgende Formulierung:
- (d) (i) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied des Aufsichtsrates sein. (ii) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter sein.
Begründung:
Zunächst ist festzustellen: Eine personelle Trennung der drei zentralen Spielorgane Zentralrat, Aufsichtsrat und Spielleiter ist unbedingt erforderlich, um eine allzu große Ansammlung an Macht zu vermeiden.
Allerdings leidet das Spiel zur Zeit bzw. immer noch an personellen Engpässen. Indem das Kamel, welche die (zur Zeit vakante) Position des Spielleiters innehat, die Möglichkeit erhält, auch Mitglied anderer Gremien wie z.B. eines Gremieneffizienzüberprüfungsgremiums, eines Antragsseitenarchivierungsgremiums oder einer Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle zu sein, könnten kurzfristige personelle Engpässe bei diesen mutmaßlich neu zu bildenden Gremien ausgeglichen werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Spielleiter gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrates und den Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter benachteiligt wird, da für diese §1 keine solche strikte Regelung wie der jetzige §1 Absatz (d) vorsieht.
Anlagen: keine, Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung 45-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 45
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Ich stimme der Bemerkung des Spielleiters zu, dass dieser im Vergleich zum Zentralrat der Paragraphenreiter und zum Aufsichtsrat benachteiligt ist. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass falls der Spielleiter Mitglied in einem anderen Gremium werden sollte, die Objektivität seiner Entscheidungen als Spielleiter nicht mehr voll gewährleistet werden kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit ausserordentlicher Hochachtung: Mathekamel 12:59, 5. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A45-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 45; Anmerkung 45-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich schließe mich der Ansicht meines Ratskollegen Mathekamel an. Insbesondere § 6 Absatz b Satz 1 Spielregeln sehe ich diesbezüglich als problematisch. Andererseits ist eine generelle Benachteiligung des Spielleiters gegenüber der beiden Räte nicht wünschenswert. Daher wäre eine Kompromisslösung angebracht. Denkbar wäre demnach die Ergänzung "ausgenommen ein Gremium ist ausdrücklich für den Spielleiter geöffnet" (oder so ähnlich). Die Regelung der betreffenden Gremien muss dann dafür Sorge tragen, dass die Objektivität des Spielleiters bestmöglichst gewährleistet bleibt und, dass § 6 Absatz b für dieses Gremium größerer Hürden bedarf. Die Rundensiegerernennungskonferenz sollte mE dem Spielleiter jedenfalls offenstehen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 01:23, 18. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung 45-3-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A45-Anm1-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich schlage vor, §5a Absatz a der Spielregeln wie folgt zu ergänzen:
(a) Sobald alle von den Spielregeln vorgegebenen Gremien und Posten vollzählig besetzt sind, wählt jedes Gremium einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz. §1 Absatz (d) findet auf die Rundensiegerernennungskonferenz keine Anwendung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 10:34, 29. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Siehe auch: -
Nr. 46 vom 9. August 2006: Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz durch den Zentralrat[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006
Antragsgegenstand:
Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Abgeordneten des Zentralrats der Paragraphenreiter für die Rundensiegerernennungskonferenz.
Begründung:
Gemäß § 5a Buchst. a der Regeln ist die Wahl durchzuführen, sobald alle von den Regeln vorgesehenen Gremien vollständig besetzt sind, was mittlerweile der Fall ist. Solange nicht ein Abgeordneter für jedes Gremium gewählt ist, kann die Konferenz meines Erachtens ihre Arbeit nicht aufnehmen. Neben der Erledigung des Anfechtungsverfahrens gegen die Wahl des Abgeordneten des Spielleiters durch diesen ist daher auch die Durchführung der Wahlen durch den Zentralrat der Paragraphenreiter und den Innenrevisionsdienst von vordringlicher Bedeutung.
Anlagen: Antrag Nr. 47 (allg) vom 9. August 2006
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anm1-A46-08-10-06-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrtes Kamel Wolfgang! In der Tat steht im Zentralrat der Paragraphenreiter die Wahl zum Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz an. Dies ergibt sich jedoch aus § 5a Absatz a Spielregeln. Mit Gunst und Verlaub, aber eine drängende Aufforderung hierzu seitens des Aufsichtsrats verwundert mich doch sehr. Denn würde der (dritte) Zentralrat der Paragraphenreiter die diesbezüglichen zeitlichen Maßstäbe des Aufsichtsrates an den Tag legen, hätte dieser noch bis zum Ersten des kommenden Monats Zeit. Die diesbezüglichen Versäumnisse des ersten und zweiten Zentralrats der Paragraphenreiter können dem jetzigen Zentralrat aber nicht angelastet werden.
Diesem Beispiel wird der Zentralrat aber nicht folgen. Es liegen jedoch Gründe vor, die einen Aufschub der Wahl rechtfertigen. Denn um der Wahl eine rechtlich fundierte Grundlage zu geben, stehen die Beratungen des Zentralrats der Paragraphenreiter über eine Geschäftsordnung an erster Stelle. Eine fortgesetzte Verschleppung des Arbeitsbeginns der Rundensiegerernennungskonferenz aufgrund der noch ausstehenden Wahl des Abgeordneten des Zentralrats der Paragraphenreiter ist jedenfalls derzeit nicht ersichtlich. Zum einen steht das Anfechtungsverfahren bezüglich der Wahl des Kamels Wutzofant noch aus und zum anderen scheint der Innenrevisionsdienst derzeit gänzlich abwesend zu sein. Vielmehr drängt sich die Frage auf, ob die Innenrevisionsbediensteten ihre Ernennung bereits vernommen haben.
Ich werde jedoch dem Zentralrat der Paragraphenreiter vorschlagen, dass die in dieser Anmerkung ausgeführten Ansichten in einem sandförmchenhaften Beschluss bekanntgegeben werden.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 01:30, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP
Siehe auch: Antrag Nr. 2 -nicht zugänglich-
Beschluss Nr. 1 des Zentralrats der Paragraphenreiter vom 10. August 2006 über die Zurückstellung der Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz
- Die Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln wird nach Maßgabe der Begründung des Beschlussantrags vorläufig zurückgestellt. Das Recht jedes Kamels, gemäß § 6 Absatz a Spielregeln auf die Entscheidung des Spielleiters anzutragen, bleibt unberührt.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Antrag Nr. 2 -nicht öffentlich-
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Für den Zentralrat der Paragraphenreiter Doppelnull 16:04, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP
Bemerkungen: -
Rechtsbehelfsbelehrung: Der Beschluss ist nur durch Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter anfechtbar.
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Doppelnull MdZdP
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 200 Stunden.
Bemerkungen: Siehe Anmerkung Anm1-A46-08-10-06-DoN
Datum, Unterschrift: Doppelnull 02:15, 10. Aug 2006 (CEST)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Zentralreiters Doppelnull vom 10. August 2006 (Anm1-A46-08-10-06-DoN)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Väter und Beigeordnete!
Mit großem Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass die Begründung meines Antrags vom 9. August 2006 so aufgefasst wird, als ob ihre Zielrichtung die Kritik daran wäre, dass eine wirksame Wahl der weiteren Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz noch nicht zustande gekommen ist. Soweit meine Worte in diesem Sinn verstanden werden sollten, bedauere ich, mich missverständlich ausgedrückt zu haben, und versichere, dass mit den in diesem Zusammenhang gestellten Anträgen zu keinem Zeitpunkt ein Tadel irgendeines Kamels oder Gremiums, insbesondere nicht des erst kürzlich ins Amt gekommenen dritten Zentralrats der Paragraphenreiter, beabsichtigt war. Mein Anliegen war allein die Sache. Ich möchte mich für meine offenbar missglückte Wortwahl hiermit ausdrücklich und in aller Form bei allen Kamelen entschuldigen, die sich davon betroffen fühlen, und hoffe und vertraue auf eine fachlich wie kamelisch angenehme Zusammenarbeit in der künftigen Rundensiegerernennungskonferenz.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang 15:23, 12. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Wolfgang
Genauere Angaben:
Kamel:Wolfgang hat in o.g. Sache zu keinem Zeitpunkt gegen eine Spielregel verstoßen.
Weitere Bemerkungen: Kamel:Wolfgang hat sich darüberhinaus entschuldigt.
Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:27, 12. Aug 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anm2-A46-08-12-06-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang (Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006); keine Rüge vom 12.08.2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Kamel Wutzofant! Sehr geehrter Abgeordneter und Ferienausschussvorsitzender Wolfgang!
Soweit ich den Antrag vom 9. August 2006 missverstanden habe und hieraus resultierend die anmerkende Anmerkung Anm1-A46-08-10-06-DoN vom 10. August 2006 über der Maßen hart ausviel, möchte auch ich mich in aller Form entschuldigen. Zur Vermeidung derartiger Mißverständnisse für die Zukunft wäre die Einrichtung einer Gremienkrisenkonferenz in Betracht zu ziehen. Ausdrücklich begrüße ich die Entscheidung des Spielleiters Wutzofant Kamel Wolfgang - zu Recht - keine Rüge zu erteilen. Abschließend versichere ich, dass eine fachlich wie kamelisch angenehme Zusammenarbeit sowohl in der künftigen Rundensiegerernennungskonferenz, als auch in der zwischengremlichen Zusammenarbeit, zumindest aus meiner Sicht - sicherlich aber auch aus Sicht meiner Zentralratskollegen - zu keiner Zeit gefährdet war.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 17:46, 12. Aug 2006 (CEST) MdZdP
Siehe auch: -
Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Doppelnull
Genauere Angaben:
Kamel:Doppelnull hat in o.g. Sache zu keinem Zeitpunkt gegen eine Spielregel verstoßen.
Weitere Bemerkungen: Kamel:Doppelnull hat sich darüberhinaus entschuldigt.
Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:44, 13. Aug 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060824.16b-AnmAnt46Grmnkrsnknfrnz
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang (Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006); keine Rüge vom 12.08.2006; diesbzgl. Anmerkung des Kamel:Doppelnull vom 12.08.2006; keine Rüge vom 13.08.2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner unterstützt die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums. Denkbar wäre auch die Einrichtung eines generellen Vermittlungsausschusses oder einer Deeskalationsstelle. Zwar könnte dies auch als Untergremium des Un-Sicherheitsrates (dessen Einrichtung der Spielleiter ebenfalls ausdrücklich befürworten würde!) oder evtl. per Delegation im Rahmen des hierbei Möglichen evtl. als externes Untergremius des Spielleiters eingerichtet werden; jedoch scheint die Bildung als eigenständiges Gremium am vielversprechendsten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:44, 13. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 47 vom 9. August 2006: Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz durch Innenrevisionsdienst[bearbeiten]
Adressat: An den Innenrevisionsdienst
Antragsnummer: Nr. 47 (allg) vom 9. August 2006
Antragsgegenstand:
Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Abgeordneten des Innenrevisionsdienstes für die Rundensiegerernennungskonferenz.
Begründung:
Gemäß § 5a Buchst. a der Regeln ist die Wahl durchzuführen, sobald alle von den Regeln vorgesehenen Gremien vollständig besetzt sind, was mittlerweile der Fall ist. Solange nicht ein Abgeordneter für jedes Gremium gewählt ist, kann die Konferenz meines Erachtens ihre Arbeit nicht aufnehmen. Neben der Erledigung des Anfechtungsverfahrens gegen die Wahl des Abgeordneten des Spielleiters durch diesen ist daher auch die Durchführung der Wahlen durch den Zentralrat der Paragraphenreiter und den Innenrevisionsdienst von vordringlicher Bedeutung.
Anlagen: Antrag Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006
Nr. 48 vom 11. August 2006: Ohne Belang[bearbeiten]
ERLEDIGT
Wo hab ich ihn nur, wo kann er denn sein. Ach ja, da isser, der Humorantrag: Stelle Antrag auf Humor.--KKK 17:09, 11. Aug 2006 (CEST)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antragsteller verfügt nicht über die Antragsberechtigung gemäß § 2 Buchst. a der Regeln. Da der Antrag an kein bestimmtes Organ gerichtet ist, sieht sich der Aufsichtsrat als für die Erteilung von Antragsberechtigungen zuständiges Gremium als zuständig jedenfalls insoweit an, als eine Antragsablehnung aus formalen Gründen inmitten steht.
Ausführendes Organ: Ferienausschuss des Aufsichtsrats
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses Wolfgang 13:23, 13. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Auf Art. A.3 Abs. 3 UAbs. 3 Satz 5 GeschO-AR wird hingewiesen. Der Unterfertigte ist derzeit das einzige Mitglied des Ferienausschusses des Aufsichtsrats.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 49 vom 13. August 2006: Einrichtung eines Un-Sicherheitsrats[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Nr. 49 (allg) vom 13. August 2006
Antragsgegenstand:
Väter und Beigeordnete!
Hiermit beantrage ich, im Rahmen der derzeit laufenden Ausarbeitung von Vorschlägen für neue Gremien gemäß § 9 Buchst. b der Regeln, dem Aufsichtsrat die Einrichtung eines Un-Sicherheitsrats als neues Gremium vorzuschlagen.
Das Gremium sollte sich aus dem Spielleiter sowie den Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Zentralrat der Paragraphenreiter als den drei ständigen Mitgliedern, ferner zunächst ein bis zwei weiteren nicht-ständigen Mitgliedern zusammensetzen. Entscheidungen sollten einer Mehrheit von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder bedürfen, wobei jedoch den ständigen Mitgliedern ein Vetorecht zustehen sollte. Abweichend davon sollte für Verfahrensfragen die absolute Mehrheit ausreichend und kein Vetorecht vorgesehen sein, wobei unbedingt davon abgesehen werden sollte, eine handhabbare Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Sachentscheidungen zu definieren.
Aufgabe des Gremiums soll die Hauptverantwortung für die Wahrung des Bürokratismus und einer möglichst geringen Rechtssicherheit sein. Zu diesem Zweck soll ihm die Befugnis übertragen werden, in allen Fragen ungeachtet einer etwaigen Zuständigkeit anderer Organe unverbindliche Empfehlungen an beliebige Organe zu richten oder verbindliche Entscheidungen jedweden Inhalts zu treffen, auch wenn diese mit anderen Bestimmungen der veränderbaren Spielregeln in Widerspruch stehen.
Begründung:
Mit Anmerkung vom 12. August 2006 (Anm2-A46-08-12-06-DoN) hat Zentralreiter Doppelnull die Einrichtung einer Gremienkrisenkonferenz angeregt. Dieser sehr wertvolle Ansatz verdient es weiter verfolgt zu werden, jedoch sollte meines Erachtens eine umfassendere und nachhaltige Lösung angestrebt werden. Die vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung, die vom Zentralrat bei Bedarf noch verändert und vom Spielleiter dann in detaillierte Regeln umgesetzt werden kann, sieht eine möglichst weitgehende Kompetenz des neuen Gremiums vor, um auf Krisen, die den Bürokratismus bedrohen, beispielsweise ein plötzliches Ansteigen von Rechtssicherheit in einzelnen Spielregionen oder die drohende Arbeitsfähigkeit wichtiger Organe, schnell, angemessen, und mit aller nötigen Härte reagieren zu können. So wäre es dadurch auch möglich, kurzfristig sachgerechte Lösungen zu finden, für die das Instrumetarium des Regelwerks keine oder nur unzureichende oder zu langwierige Möglichkeiten vorsieht. Zu Denken wäre hier etwa an die zeitweise Einsetzung eines Diktators oder dergleichen (wobei sich hier die Frage stellen würde, ob eine vorübergehende Diktatur hinreichende bürokratische Möglichkeiten offen ließe). Als Ausgleich für die weitgehenden und praktisch nur durch die Rahmenregeln begrenzten Befugnisse ist das Vetorecht der ständigen Mitglieder vorgesehen.
Anlagen: , nukleare
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060813.16a-AnmWlfrlNuke
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 49 (allg) vom 13. August 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner konnte keinen tieferen Sinn im Zusatz „, nukleare“ erkennen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:07, 13. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 49-2-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 49 (allg) vom 13. August 2006 und dessen Anmerkung Sllt-Wzft-20060813.16a-AnmWlfrlNuke
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ein Un-Sicherheitsrat wäre möglicherweise erstrebenswert, sofern er die Demokratur nicht gefährdet. Sollte ein solches Gremium tatsächlich eingerichtet werden, wäre ein nukleares Komma für dessen Verteidigung und/oder die Durchsetzung der Interessen des Gremiums nicht sinnlos, sondern möglicherweise unumgänglich.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Zentralrats: Mathekamel 10:00, 15. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Nr. 50 vom 8. August 2006: Antrag auf Mitspiel[bearbeiten]
ERLEDIGT
Adressat: an die daür zuständige Stelle
Antragsgegenstand:
Ich beantrage hiermit die Aufnahme ins Bürokratenspiel
Begründung:
damit es mir ermöglicht ist, hier mitzuspielen
Anlagen: keine Anlagen
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 50 (allg) vom 8. (wohl richtig: 19.) August 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag von Kamel:Purator Linguae Latinae vom 19. August 2006 auf Mitspiel
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrtes Neukamel! Anträge auf Stellen von Anträgen sind gemäß § 2 der Regeln beim Aufsichtsrat zu stellen. Anträge an den Aufsichtsrat können nach Art. B Abs. 2 von dessen Geschäftsordnung nur auf der Antragsseite des Aufsichtsrats gestellt werden. Es wird gebeten, sich ggf. dorthin zu wenden. Den hiesigen Vorgang darf ich damit als erledigt betrachten. MfG
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 11:13, 19. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde#Extremkurzanleitung für Anfänger, die mitspielen möchten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A50-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Nr. 50 (allg) vom 8. (wohl richtig: 19.) August 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats!
Bei dem Antrag Nr. 50 des Kamels Purator Linguae Latinae könnte es sich um einen Antrag nach § 9 Absatz a Spielregeln handeln. Als solcher wäre er nicht erledigt, sondern mE lediglich bis zur Antragsberechtigung aufgeschoben.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 17:55, 19. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Nr. 51 vom 20. August 2006: Antrag auf Nachweisbarkeitszwang eines Antrags[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Nachweisbarkeitszwang eines Antrags (Regeländerung gemäß § 3, betr. § 2 (a))
Begründung:
Hiermit beantrage ich, dass bei der Stellung eines Antrags keine Antragsrelevanten Paragraphen ungenannt bleiben dürfen. Für den Fall, dass dies doch der Fall ist, wird der muss der Antrag wg. Formfehlern in Form von fehlender Formeller Nachweisbarkeit abgelehnt werden. Dieser Nachweisbarkeistszwang unterliegt folgenden Regeln:
- Die entsprechenden Paragraphen müssen im Formblatt genannt werden
- Nennung der Pargraphen in den Unterpunkten Adressat und Unterschrift des Ausführenden, Datum sind unzulässig
Anlagen: keine
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Doppelnull
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt elfundneunzig Stunden.
Datum, Unterschrift: Doppelnull (MdZdP) 21:50, 20. Aug 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A51.Anm1-DoN-8-20
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 51 vom 20. August 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner hält eine diesbezügliche Regeländerung für nicht erforderlich, da die geforderten Formalien bereits durch § 2 Absatz a §§ 1 und 5 Spielregeln gefordert sind.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 21:50, 20. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Nr. 52 vom 20. August 2006: Antrag Gottes auf Aufnahme in das laufende Spiel[bearbeiten]
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 29 (AR) vom 20. August 2006
Hiermit wird folgendes verfügt:
Der vorbezeichnete, nachstehend wiedergegebene Antrag von Kamel:GOTT wird ungeprüft an den Zentralrat der Paragraphenreiter weitergeleitet.
Diese Verfügung erfolgt durch Wolfgang, Mitglied des Aufsichtsrats, gemäß § 9 Buchst. a der Regeln in Verbindung mit Art. D Abs. 6 GeschO-AR.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 20:22, 20. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Abgabenachricht wird von hier aus erteilt. Vorschläge zur gewünschten Art und Weise der Erweiterung des Spiels hat der Antragsteller trotz entsprechender Anregung des Aufsichtsrats bislang nicht unterbreitet.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Einbindung meiner Person in das laufende Spiel gemäß § 9
Begründung:
Hiermit beantrage ich die Aufnahme meiner Person in das laufende Spiel, wie in § 9 definiert. Dieser Antrag basiert auf das mir nach § 2 zugesicherte Recht, Anträge zu stellen (siehe Antrag 28 / 20. 08. 2006, genhemnigt am 20. 08. 2006, 14:10 Uhr)
Anlagen: keine
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A52-M1-DoN-8-20
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 52; Verfügung Antrag Nr. 29 (AR) vom 20. August 2006
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Unterzeichner zeigt im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter die Übernahme des per Verfügung des Aufsichtsrats weitergeleiteten Antrages an.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 22:02, 20. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Doppelnull
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 2 Tage 11 Stunden und 53 Minuten.
Datum, Unterschrift: Doppelnull (MdZdP) 22:02, 20. Aug 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 52-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 52
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da mittlerweile das neue Gremium 'Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle' geschaffen wurde, bietet sich für das Kamel:GOTT die Möglichkeit, Mitglied in diesem Gremium zu werden. Ausserdem könnten auch die Stellenausschreibungen des Spielleiters in Betracht gezogen werden.
Den Zentralrat bitte ich darüber nachzudenken, ob für GOTT vielleicht ein Unterposten geschaffen werden könnte, der den Zentralrat unterstützt, indem er bspw. Anträge auf Regeländerung vorbearbeitet oder sich um neue Gremienvorschläge kümmert.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 11:01, 23. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Siehe auch: -
Bekanntmachung Nr. 1 vom 20. August 2006[bearbeiten]
Vorgangsnummer/Zeichen: ÖB1-DoN-BASVd-8-06-21
Der Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ bittet die Kamelherde um Mithilfe bei der Suche nach folgenden vermissten Buchstaben:
Die Buchstaben gehören zu Buchstabengruppen der Seite der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Aufgrund derzeit noch nicht rekonstruierbarer Probleme kamen die Buchstaben jeweils bei ihrer Umsiedelung auf die vorgenannte Seite abhanden. Es ist anzunehmen, dass sie zur Zeit alleine auf den Seiten des Bürokratenspiels umherirren.
Sachdienliche Hinweise nimmt der Beauftragte des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ oder die Rechtsantragsstelle des Aufsichtsrats entgegen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Doppelnull (MdZdP) unterwegs im Auftrag des Rats, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ 01:00, 21. Aug 2006 (CEST)
Anlagen: -keine-
???
Vorgangsnummer/Zeichen: ÖB1-DoN-BASVd-8-06-21
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Bekanntmachung Nr. 1 vom 20. August 2006
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Beauftragter Doppelnull!
Versteckt sich das gesuchte „r“ möglicherweise im zweiten Wort der vierten Zeile der vorbezeichneten Bekanntmachung?
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Wolfgang 21:28, 21. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge#Nr. 6 vom 28. Juli 2006
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ÖB1-Anm1-08-21-06
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage ÖB1-DoN-BASVd-8-06-21
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrter Mitkamelianer Wolfgang!
Ich danke im Namen der Suche für das aufmerksame Studium der obigen Bekanntmachung. Bei dem genannten vermeintlichen „r“ handelt es sich tatsächlich um ein etwas beschädigtes „n“, welches zudem noch an den falschen Platz gesprungen ist. Das lag wohl an der Uhrzeit. Aufgrund des Hinweises habe ich es aber gleich repariert und an den richtigen Platz gesetzt. Vielen Dank!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) unterwegs im Auftrag des Rats, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ 22:23, 21. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Mitteilung Nr. 1-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ÖB1-DoN-BASVd-8-06-21
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Geschätzter Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“!
Sachdienliche Hinweise über den Verbleib des verschwundenen „d“s kann möglicherweise dieses Kamel erteilen: Augenzeuge Nr. 1. Sollte auch noch ein „k“ fehlen, sollte wohl dieses Kamel um Rat gefragt werden: Augenzeuge Nr. 2.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mathekamel 16:18, 22. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Buchstabenbeisser
Antrag Nr. 53 vom 23. August 2006: Regeländerung[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 53
Antragsgegenstand:
Höchstverehrter Zentralrat der Paragraphenreiter!
Gemäß § 3 Absatz a Satz 1 Spielregeln beantrage ich § 9 Absatz b Satz 3 Spielregeln zu streichen.
Begründung:
§ 9 Absatz b Spielregeln soll die Erweiterung des jeweils aktuellen Spiels gewährleisten. Bei dem hier geregelten Vorgang handelt es sich prinzipiell jedoch um eine Regeländerung gemäß § 3 Spielregeln. Es ist grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb der Regeländerungsvorgang in diesem Fall von § 3 Spielregeln abweichen soll. Die Begründungspflicht des Aufsichtsrats gem. § 9 Absatz b Satz 2 Spielregeln, welche gegenüber dem Vetorecht des § 3 Absatz b Satz 1 Spielregeln ein Erschwernis darstellt, ist durch den Grundgedanken des § 9 Absatz b Spielregeln (s. oben) gerechtfertigt. Die Beteiligung des Spielleiters in der Form des § 9 Absatz b Satz 3 Spielregeln ist dies jedoch nicht. Entgegen des grundsätzlichen Regeländerungsvorganges gemäß § 3 Spielregeln hat der Spielleiter hier die Möglichkeit die Gremienregelungen nach eigenen Vorstellungen zu Verändern (s.a. Anlagen). Eine Gremienneuschaffung im Rahmen des § 9 Absatz b Spielregeln kann nicht von einer späteren (nach Erfüllung des von dieser Regelung Geforderten) abweichen. Soweit eine Beteiligung des Spielleiters an Gremienneuschaffungen für erforderlich erachtet wird, müssten solche regelmäßig über § 9 Absatz b Spielregeln beschlossen werden und der Spielleiter mE bereits vor dem Aufsichtsrat an der Ausarbeitung der Regelungen beteiligt werden.
Anlagen: Durch Zentralrat und Aufsichtsrat beschlossene Gremiumsregelung, Durch den Spielleiter in den Spielregeln verankerte Gremiumsregelung
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 53-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 53
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Geschätzter Kollege Doppelnull!
Die aktuelle Formulierung von §9 (b) stellt keinerlei Probleme dar, da der Zentralrat mit dem vom Spielleiter bereitgestellten Regeltext gem. §3 (a) verfahren und etwaige grobe Fehler wieder ausbügeln kann. Sollte sich zeigen, dass der Spielleiter Machtmissbrauch betreibt und Gremientexte nach eigenem Ermessen mit enormen Abweichungen von dem von uns vorgeschlagenen Regeltext oder sonstigen Unpässlichkeiten in den Spielregeln verankert, kann auch der Weg nach §7 eingeschlagen werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 17:29, 23. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060823.17a-AnmGn
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 53, Anmerkung Nr. 53-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Genau!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 17:32, 23. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A53-Anm1-Don-08-06-23
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 53-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Ratskollege!
In der Tat bieten die Spielregeln Möglichkeiten evtl. unerwünschten Änderungen, Fehlern und sogar Machtmissbrauch seitens des Spielleiters im Rahmen des § 9 Absatz b Spielregeln entgegenzuwirken. Dies erklärt jedoch nicht, weshalb ein Vorgang nach § 9 Absatz b in der aufgezeigten Art von dem Vorgang des § 3 abweichen muss. Ein einheitliches Vorgehen bei Satzungsänderungen halte ich immer noch für wünschenswert!
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 20:09, 23. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 53-4-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A53-Anm1-Don-08-06-23
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Eene meene mei, flieg los Kartoffelblei, Einheitsbrei, Leipziger Allerlei, wie dem auch sei, §9 Buchst. b soll bleiben wie er ist, tandaradei.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit hochachtungsvollem Mööeppen: Mathekamel 16:54, 24. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A53-Anm2-Don-08-06-24
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 53-4-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Geschätzter Ratskollege!
Ich kann mich über eine derart unbürokratische Anmerkung nur sehr wundern! Hierbei komme ich nicht umher anzumerken, dass meine Ansicht in den Startregeln Niederschlag gefunden hat.
Mööepp
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 22:49, 24. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060825.00a-AnmDplnllStrtrglnFlschIntrprtrt
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A53-Anm2-Don-08-06-24
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner vermutet eine Fehlinterpretation der geänderten Startregeln seitens des Kamel:Doppelnull und empfiehlt dort ein genaues Studium von §9 Absatz (c), hier insbesondere die Formulierung „orientiert sich“.
Bezüglich der Ausdrucksweise des Mathekamels könnte der Spielleiter, wenn gewünscht, keine Rüge erteilen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen, Wutzofant (✉✍) 00:17, 25. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A53-Anm3-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Sllt-Wzft-20060825.00a-AnmDplnllStrtrglnFlschIntrprtrt
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner vermutet eine Fehlinterpretation der geänderten Startregeln seitens des Kamel:Wutzofant und empfiehlt dort ein genaues Studium von §9 Absatz (c), hier insbesondere die Formulierung „orientiert sich“ und dessen Bezug.
Bezüglich der Ausdrucksweise des Mathekamels wird die Erteilung keiner Rüge nicht gewünscht. Ein ernstes *kopfschüttel* seitens des Unterzeichners wird als ausreichend betrachtet.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen, Doppelnull (MdZdP) 13:41, 25. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 104
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A53-Anm3-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Allein'ger Zweck von diesem hier,
Anmerkung Nummer hundertvier,
Ist anzumerken, in der Tat,
Dass nicht ein kleines bisschen hat,
Noch haben will,
Für Poesie
Ein kleines Fünkchen Sinn
Der Doppelnull - mit Phantasie,
Da wäre alles drin!
Verstehen wird er es ja nie,
So sage ich und schweige still.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 19:07, 26. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: *dumdidum*
Antrag Nr. 54 vom 23. August 2006: Regeländerung[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 54
Antragsgegenstand:
Höchstverehrter Zentralrat der Paragraphenreiter!
Gemäß § 3 Absatz a Satz 1 Spielregeln beantrage ich § 5 Spielregeln um folgende Regelung zu ergänzen:
- Vor dem Ende einer Spielrunde müssen alle Anträge und Rechtsbehelfe bearbeitet sein.
Begründung:
Den Organen darf nicht die Möglichkeit gegeben werden, unliebsamen Entscheidungen durch Abwarten des Spielrundenendes auszuweichen.
Ob diese Regelung als Satz 2 an Absatz a, als Absatz e oder an einen anderen Platz angefügt wird, soll nach reiflicher Erörterung entschieden werden.
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 54-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 54
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Zentralratskollege Doppelnull!
Dass Organe Entscheidungen nicht aufschieben können, sollte zwar verhindert werden. Dafür sollte jedoch für jede einzelne Entscheidung in den Spielregeln eine Frist festgelegt werden. Denn wenn die Runde erst dann beendet werden könnte, wenn alle Anträge und Rechtsbehelfe bearbeitet sind, besteht die Gefahr, dass die Runde niemals enden kann, da ja immer wieder neue Anträge gestellt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 09:24, 25. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A54-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 54-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Ratskollege!
Die Regelung könnte derart ausgestalltet werden, dass die Bearbeitung nicht Voraussetzung für das Rundenende ist, sondern, dass das Rundenende eine absolute Bearbeitungsfrist setzt. Evtl. müsste hierzu das Rundenende vom Spielleiter mit einer gewissen Frist angekündigt werden.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 13:37, 25. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Antrag Nr. 55 vom 23. August 2006: Regeländerung[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 55
Antragsgegenstand:
Höchstverehrter Zentralrat der Paragraphenreiter!
Gemäß § 3 Absatz a Satz 1 Spielregeln beantrage ich die Spielregeln um folgende Regelung zu ergänzen:
- Die Auflistung der Zusammensetzung von Gremien und Einzelposten ist ständig aktuell zu halten. Hierbei ist der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen.
- Zuständig für die organeigenen Seiten sind die jeweiligen Organe. Die Gremienseite führt der Spielleiter. Änderungen sind diesem unmittelbar mitzuteilen.
Begründung:
Ordnung muss sein!
Als Regelungsort kommt § 8 Spielregeln oder ein neuer Paragraph in Betracht.
Anlagen: -
ERLEDIGT
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag wurde in der Fassung Anmerkung Nr. 55-1-Mthk mit zwei Stimmen angenommen. Der Aufsichtsrat hat auf ein Veto verzichtet; die Regeländerung wird somit wirksam.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 11:50, 31. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Bemerkungen: Die Regelseite wird entsprechend geändert.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid liegen nach Ablauf der Frist von zwei Tagen keine Rechtsbehelfe mehr vor. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §6 Absatz (a) der Spielregeln.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 55-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 55
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Kollege Doppelnull!
Die vorgeschlagene Änderung erscheint mir sehr sinnvoll. Ordnung muss wirklich sein. Jedoch halte ich es für ungünstig, wenn der Spielleiter die Gremienseite aktuell halten muss. Dies führt möglicherweise zu einer erheblichen Erhöhung des Schriftenverkehrs und könnte den Spielleiter überlasten. Folglich halte ich es für besser, wenn jeder Vorsitzende die Auflistung seines Organs auf der Gremienseite aktuell hält.
Da es sich hierbei um Gremienregelungen handelt, bietet sich in der Tat §8 an.
Es wird der folgende Regeltext vorgeschlagen:
- §8 Untergremien, Gremienregeln
(d) Die Auflistung der Mitglieder von Gremien und Einzelposten ist ständig aktuell zu halten. Hierbei sind der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen.
(e) Zuständig für die organeigenen Seiten sind die jeweiligen Organe. Die Auflistungen auf der Gremienseite hat der jeweilige Vorsitzende des Organs aktuell zu halten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 09:50, 25. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Ja! --Doppelnull (MdZdP) 22:01, 27. Aug 2006 (CEST) 2. Stimme Stimme zu! --Mathekamel 10:47, 29. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit zwei Stimmen gem. §3 Absatz (a) Satz 2 der Spielregeln.
Bemerkungen: Gem. §3 Absatz (b) wird die Änderung nach Ablauf von zwei Tagen wirksam, sofern der Aufsichtsrat kein Veto einlegt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 10:47, 29. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Antrag Nr. 56 vom 23. August 2006: Regeländerung[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 56
Antragsgegenstand:
Höchstverehrter Zentralrat der Paragraphenreiter!
Gemäß § 3 Absatz a Satz 1 Spielregeln beantrage ich die Spielregeln um folgende Regelung zu ergänzen:
- Eine Beschluss, welcher die Auflösung eines Organs zur Folge hat, bedarf der Anwesenheit aller Gremienmitglieder. In dringenden Fällen kann das berechtigte Organ zusammen mit dem Spielleiter, dem Zentralrat der Paragraphenreiter oder dem Aufsichtsrat gemeinsam entscheiden.
Begründung:
Hiermit soll vermieden werden, dass ein personell wesentlich geringer besetzter Ferienausschuss eines Gremiums alleine derart wichtige Beschlüsse fassen kann.
Anlagen: -
ERLEDIGT
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 56-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 56
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Kollege Doppelnull!
Ich gebe zu Bedenken, dass diese Regelung die frühzeitige Auflösung eines Ferienausschusses, welcher ja selbst ein Organ ist, verunmöglichen würde. Daher lehne ich eine solche Regelung ab.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 09:57, 25. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A56-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 56; Anmerkung Nr. 56-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Dem Regeländerungsantrag ist folgender Absatz anzufügen:
- (b) Absatz a findet auf Unterorgane keine Anwendung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 13:31, 25. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 56-3-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 56, insbesondere Anmerkung Nr. A56-Anm1-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Zusatz aus der Anmerkung von Zentralratskollege Doppelnull hätte zur Folge, dass sämtliche Unterorgane ausgeschlossen werden. Somit kann ein Ferienausschuss problemlos beliebige Organe auflösen, was eigentlich durch die Regel verhindert werden soll. Es wird lediglich verhindert, dass ein Gremium sich selbst auflöst, was wohl kaum geschehen wird.
Sollte die Einführung der neuen Regel dennoch gewünscht werden, schlage ich folgenden Wortlaut vor:
- §xy Auflösung
(a) Ein Beschluss, welcher die Auflösung eines Organs zur Folge hat, bedarf der Anwesenheit aller Mitglieder des beschliessenden Organs. Die Anwesenheit wird vermutet. Sie kann von jedem Kamel, das ein Interesse daran hat, angezweifelt werden.
(b) In dringenden Fällen kann das berechtigte Organ zusammen mit dem Spielleiter, dem Zentralrat der Paragraphenreiter oder dem Aufsichtsrat gemeinsam entscheiden.
(c) Die Absätze a und b finden auf Ferienausschüsse und andere nicht-ständige Unterorgane keine Anwendung, vorausgesetzt dass sie sich selbst auflösen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 19:51, 26. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Gut! --Doppelnull (MdZdP) 21:58, 27. Aug 2006 (CEST) 2. Stimme Zustimmung! --Mathekamel 10:53, 29. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit zwei Stimmen gem. §3 Absatz (a) Satz 2 der Spielregeln.
Bemerkungen: Gem. §3 Absatz (b) wird die Änderung nach Ablauf von zwei Tagen wirksam, sofern der Aufsichtsrat kein Veto einlegt.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 10:53, 29. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Der Vorgang Beschluss des Zentralrats der Paragraphenreiter zu Antrag Nr. 56 in der Fassung der Anmerkung Nr. 56-3-Mthk wird hiermit angefochten!
Begründung: Väter und Beigeordnete!
Die vorgelegte Regeländerung überzeugt weder formal noch inhaltlich. Zunächst fallen einige Regelungslücken ins Auge:
- Zu Buchst. a:
- Was ist unter Anwesenheit zu verstehen? Ist eine Stimmabgabe aller Mitglieder des beschließenden Organs erforderlich, genügt die Möglichkeit einer Stimmabgabe oder genügt es gar, wenn ein Mitglied nicht seine Verhinderung angezeigt hat?
- Was ist unter dem beschließenden Organ zu verstehen? Soweit hiermit, wie sich der Antragsbegründung entnehmen lässt, eine Beschlussfassung durch einen Ferienausschuss oder andere nicht-ständige Unterorgane verhindert werden soll, kommt dies im Regelungstext nur unzureichend zum Ausdruck: Bei Anwesenheit aller Mitglieder des beschließenden Ferienausschusses sind die Voraussetzungen des Buchst. a an sich erfüllt. Eine bessere Regelungstechnik bestünde wohl darin, die Auflösung von Organen von den Möglichkeiten der Befugnisübertragung nach § 8 Buchst. b und der Delegation nach § 14 der Regeln auszuschließen.
- Kann die Beschlussfähigkeit nur vor der Abstimmung oder auch im Anschluss daran bezweifelt werden? Dies kommt im Text nicht zum Ausdruck. Soweit nur ein vorheriges Bezweifeln zulässig sein soll, hilft dies gegen die Auflösung eines Organs durch Entscheidung eines aus einer Person bestehenden Ferienausschusses wenig. Soweit ein nachträgliches Anzweifeln möglich sein soll, ist keine Frist vorgesehen, was zu einer unerträglichen Unsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit von Organauflösungen führen würde.
- Zu Buchst. b:
- Beurteilt sich das Vorliegen eines dringenden Falls allein nach der Einschätzung des beschließenden Organs, oder hat auch das weitere beteiligte Organ diese Voraussetzung zu prüfen?
- Welches weitere Organ ist im konkreten Fall heranzuziehen? Liegt die Auswahl beim beschließenden Organ?
- Zu Buchst. c:
- Soll die Regelung auch die Auflösung eines Unterorgans durch ein anderes Unterorgan des gleichen Organs verhindern, wie es der Wortlaut der Regelung vermuten lässt? Dies würde etwa die Abschaffung des Postens des Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications durch den Ferienausschuss des Aufsichtsrats unmöglich machen. Ist eine derart weitgehende Einschränkung der Arbeit der – immerhin in souveräner Entscheidung der jeweiligen Organ eingerichteten – nicht-ständigen Unterorgane gewollt?
Unabhängig von regelungstechnischen Defiziten stellt sich allerdings die Frage, ob das vorgeschlagene System zur Beschränkung der Auflösung von Organen überhaupt sinnvoll ist, oder ob nicht ein weiter reichender Ansatz gewählt werden sollte. So könnte etwa eine neue Regelung jedenfalls für die Auflösung bzw. Absetzung eines der drei in den Startregeln genannten Organe das Zusammenwirken der beiden anderen Organe, beispielsweise den Beschluss eines Organs mit einer bestimmten Mehrheit auf Antrag eines anderen Organs, verlangen. Die Abhängigkeit von nur einem anderen Organ erscheint allgemein, nicht nur im Fall einer Unterbesetzung, nicht angemessen.
Als Mitglied des Aufsichtsrats lege ich daher gemäß § 3 Buchst. b der Regeln mein Veto gegen die vorbezeichnete Regeländerung ein.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 19:49, 29. Aug 2006 (CEST)
Anmerkung: Auf Art. D Abs. 1 GeschO-AR wird hingewiesen. Das Mitglied des Aufsichtsrats Atreju wird von hier aus von dem laufenden Veto-Verfahren unterrichtet werden.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Beschluss des Zentralrats der Paragraphenreiter zu Antrag Nr. 56 in der Fassung der Anmerkung Nr. 56-3-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf das Veto des Aufsichtsrates
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hohe Herren unt Mit(st)reiter!
In Bezug auf die Anfechtung bzw. das Veto des Abstimmungsergebnisses zu Antrag Nr. 56 moechte ich anmerken, das ich die ausfuehrten Ansichten des werten Aufsichtsratsmitgliedes Wolfgang in allen Punkten teile und hiermit ebenso mein Veto bekraeftige.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kindchen Atreju 15:12, 30. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Art. D Abs. 1 GeschO-AR bezueglich Unterrichtung des Veto-Verfahrens.
Vorgangsnummer/Zeichen: Feststellung Nr. 56-1-Mthk
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Veto des Aufsichtsrats ist wirksam zustande gekommen. Aufsichtsratmitglied Wolfgang zeigt einige Mängel an der vom Zentralrat der Paragraphenreiter vorgeschlagenen Änderung auf. Somit bitte ich den Antragssteller Doppelnull, sein Anliegen neu zu überdenken und einen neuen Antrag mit verbessertem Regeltext zu stellen, sollte der Wunsch bestehen, eine entsprechende Änderung dennoch einführen zu wollen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 11:33, 31. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Antrag Nr. 57 vom 26. August 2006: Neues Gremium[bearbeiten]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Einsetzung des Gremiums "Kommission zur Überprüfung der bürokratisierenden Wirkung eines Antrags"
Begründung:
Die z. Zt.gültige Regelung der Antragsbearbeitung ist zu unbürokratisch. Die Anträge werden direkt an den Zentralrat der Paragraphenreiter übermittelt, ohne dass sie auf ihre Bürokratisierende Wirkung von einem eigenen Gremium überprüft werden. Dies könnte eventuell unter bestimmten Unständen und im Falle einer Überbelastung des Zentralrats der Paragraphenreiter und der Verkettung ünglücklicher Zufälle dazu führen, dass ein Entbürokratisierender Antrag abgesegnet wird. Um diese Eventualität zu eliminieren, Arbeitsplätze zu schaffen, den Vorgang zu bürokratisieren und die Bearbeitungsdauer zu verlängern ist diese Kommission absolut notwendig. Folgende Regelungen sind vorgesehen:
- Anträge werden nicht mehr direkt an den Zentralrat der Paragraphenreiter übermittelt, sondern vorher an die Kommission zur Überprüfung der bürokratisierenden Wirkung eines Antrags geschickt, die den Antrag überprüft und entweder wegen "zu geringer Bürokratisierung" oder gar wegen "Entbürokratisierung" direkt ablehnt.
- Die o.g. Regelung bezieht sich nur auf Anträge auf Regeländerungen, Einsetzung neuer Gremien sowie Anderung der Personenzahl in den Gremien. Alle anderen Anträge werden weiterhin an das bis dato zuständige Gremium (Zentralrat der Paragraphenreiter, im Falle eines Antrages gem. § 2 Aufsichtsrat) gerichtet. Dies zieht eine weitere Bürokratisierung wegen eventueller formfehler nach sich.
- Für die unter 1. genannten Ablehnungsgründe werden Vorlagen erstellt.
- Das Gremium besteht aus 3 Beamten.
- Anträge müssen mit einer Mehrheit von 2/3 der gültigen Stimmen angenommen werden.
Anlagen: keine
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Antrag Nr. 57 wird wegen zu geringer Bürokratisierung abgelehnt; er enthält zu viele orthographische und grammatikalische Fehler. Ausserdem kann der Unterzeichnete nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass mit der Schaffung eines solchen Gremiums dem Zentralrat jegliche Selbstbestimmung genommen wird, da das vorgeschlagene Gremium in Selbstjustiz alle Anträge ablehnen könnte, womit gegebenenfalls §5 Absatz (c) der Spielregeln aktiv würde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 20:20, 26. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Bemerkungen: Es wird vermerkt, dass das Kamel:GOTT mit dem Stellen seines Antrags beim Unterzeichneten einen Bearbeitungs-Konflikt in Anmerkung Nr. 56-3-Mthk verursacht hat. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass Anträge prinzipiell nicht mit einem ---- abzuschliessen sind.
Siehe auch: Schlechtschreibung
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid sind in den aktuellen Spielregeln keine Rechtsbehelfe vorgesehen. Unklarheiten regelt der Spielleiter gemäss §6.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060827.14a-AnmBrkrtsrgrmm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 57 vom 26. August 2006; Ablehnung aufgrund Formfehlers
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner regt trotz der Zurückweisung des vorgenannten Antrages an, die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums auf breiterer Basis zu erwägen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb lediglich Anträge an den Zentralrat einer solchen Prüfung unterzogen werden sollten; auch andere Gremien sollten von einer solchen Einrichtung profitieren können.
Andererseits würde eine Zwangsüberprüfung eines jeden Antrags das Spiel zum Erlahmen bringen, da diese eine Kommission alleinverantwortlich für den flüssigen Ablauf des gesamten Spiels wäre und zudem durch ihr implizites Vetorecht eine bedenklich große Machtfülle aufwiese. Daher wären Lösungen vorzuziehen, nach denen die Kommission (a) in Eigeninitiative Anträge prüft, welche ihr wichtig erscheinen, und/oder (b) andere Spielorgane Anträge nach eigenem Ermessen und vor der eigentlichen Bearbeitung an diese Behörde übertragen. Im Fall (b) sollte genau abgewägt... abgewogen? egal... werden, ob der Kommission in jedem Fall nur eine beratende Funktion zukommen soll, oder ob sie freiwillig an sie überstellte Anträge eigenverantwortlich ablehnen kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 14:43, 27. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 58 vom 26. August 2006: Regeländerung zur Einführung der Beschwerde[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Nr. 58 (allg) vom 26. August 2006
Antragsgegenstand:
Regeländerung zur Einführung des ordentlichen Rechtsbehelfs der Beschwerde
Väter und Beigeordnete!
Ich beantrage, in den Regeln nach §6 folgenden neuen §6a einzufügen:
- §6a Beschwerde
- (a) Zulässigkeit: Gegen jede Entscheidung eines Organs kann jedes von ihr betroffene antragsberechtigte Kamel und jedes andere Organ innerhalb einer Frist von 48 Stunden Beschwerde einlegen. Gegen Beschwerdeentscheidungen ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Spielleiter der Ansicht ist, dass die Beschwerdeentscheidung nicht in einem regelkonformen Verfahren zustande gekommen ist, und deshalb die weitere Beschwerde des ursprünglichen Beschwerdeführers oder Beschwerdegegners innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einlegung für zulässig erklärt.
- (b) Beschwerdeantrag: Mit der Beschwerde wird die Aufhebung der angegriffenen Entscheidung beantragt. Beschränkt sich die Beschwerde hierauf, so kann die Erklärung, mit welcher der Rechtsbehelf eingelegt wird, nach Wahl des Beschwerdeführers auch als Anfechtung bezeichnet werden. Ist durch die angegriffene Entscheidung ein Antrag des Beschwerdeführers abgelehnt worden, so kann mit der Beschwerde der ursprüngliche Antrag verbunden werden.
- (c) Beschwerdeentscheidung: Die angegriffene Entscheidung ist aufzuheben, wenn sie nicht regelkonform ist. Soweit mit der Beschwerde ein abgelehnter ursprünglicher Antrag weiterverfolgt wird, darf diesem im Beschwerdeverfahren nur insoweit entsprochen werden, als dies zwingend vorgeschrieben ist. Im Übrigen ist das Organ, das den ursprünglichen Antrag abgelehnt hat, in der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zu verpflichten, den Antragsteller unter Beachtung der Regelauslegung der Beschwerdeinstanz neu zu verbescheiden. Die Beschwerdeentscheidung ist mit Gründen zu versehen.
- (d) Einstweilige Anordnungen: Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerdeinstanz kann jedoch auf einen in der Beschwerde enthaltenen oder gesondert gestellten Antrag die aufschiebende Wirkung anordnen und soweit erforderlich vorläufige Regelungen treffen. Einstweilige Anordnungen können jederzeit auf Antrag oder von Amts wegen geändert oder aufgehoben werden.
- (e) Beschwerdeinstanz: Über jede Beschwerde entscheidet ein Richter, der jeweils wie folgt ausgewählt wird:
- Die Kandidatenliste enthält zunächst alle bei Einlegung der Beschwerde antragsberechtigten Kamele.
- Aus der Kandidatenliste werden die gemäß §4a Absatz (a) Satz 3 bestimmten Mitglieder des Innenrevisionsdienstes entfernt.
- Aus der Kandidatenliste wird sodann der Beschwerdeführer entfernt.
- Aus der Kandidatenliste werden sodann alle Kamele entfernt, die Mitglieder des Organs sind, das die angegriffene Entscheidung erlassen hat. Dies gilt nicht, wenn durch die Entfernung dieser Kamele eine verbleibende Liste mit weniger als zwei Kamelen entstünde.
- Aus der Kandidatenliste werden sodann alle Kamele entfernt, die Mitglieder des Organs sind, das die Entscheidung erlassen hat, über welche die angegriffene Entscheidung zu entscheiden hatte, sofern ein solcher Fall vorliegt. Dies gilt nicht, wenn durch die Entfernung dieser Kamele eine verbleibende Liste mit weniger als zwei Kamelen entstünde.
- Aus der Kandidatenliste werden sodann alle Kamele entfernt, die nicht am wenigsten oft zum Richter bestimmt wurden, unabhängig davon, ob sie das Amt angenommen haben. (Die Anzahl der Berufungen zum Richter verzeichnet der Aufsichtsrat für alle antragsberechtigten Kamele in einer bei ihm geführten Übersicht.)
- Als Richter ist das Kamel aus der verbliebenen Kandidatenliste ausgewählt, dessen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §2 vor denen der anderen verbliebenen Kandidaten genehmigt wurde.
- Nimmt der ausgewählte Richter nicht innerhalb von 36 Stunden nach Einlegung der Beschwerde durch eine Nachricht, die seine Befassung mit der Sache erkennen lässt, das Amt an, oder veröffentlicht er nicht innerhalb von 72 Stunden nach Annahme des Amtes eine Beschwerdeentscheidung, so gilt das Amt als abgelehnt. Lehnt der ausgewählte Richter das Amt ab, so wird ein neuer Richter nach dem vorgenannten Verfahren ausgewählt, mit der zusätzlichen Anfangsbedingung, dass aus der Kandidatenliste alle Kamele entfernt werden, die in dem anhängigen Beschwerdeverfahren das Amt abgelehnt haben.
- (f) Benennung des Richters: Mit der Beschwerde und nach jeder Ablehnung des Richteramts soll der Beschwerdeführer den zuständigen Richter benennen. Allein die Benennung durch den Beschwerdeführer begründet keine Zuständigkeit. Hat der Beschwerdeführer nicht den nach Absatz (e) zuständigen Richter benannt, so soll der zuständige Richter oder der Spielleiter ohne vermeidbare Verzögerung die Zuständigkeit klarstellen. Beschwerden gleichen Gegenstands hat der erstbefasste Richter durch eine Zwischenverfügung bei sich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden, wenn ein anderer Richter benannt ist. Die Verfügung unterliegt der Beschwerde.
- (g) Timeo danone et donuts ferenghi: Vor einer Beschwerdeentscheidung ist dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wofür bei Annahme des Amtes oder später eine angemessene Frist gesetzt werden kann.
- (h) Verhältnis zum Regelauslegungsverfahren: Entscheidungen des Spielleiters nach §6 Absatz (a) unterliegen nicht der Beschwerde. Unklarheiten bezüglich der Spielregeln, die in einem Beschwerdeverfahren erörtert werden, können abweichend von §6 Absatz (a) Satz 1 vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht dem Spielleiter vorgebracht werden und müssen es auch anschließend nicht. Beschwerdeentscheidungen sind als solche nur für die Beteiligten des Beschwerdeverfahrens (Beschwerdeführer und Beschwerdegegner) bindend. Der Spielleiter kann abweichend von §6 Absatz (a) Satz 1 eine Beschwerdeentscheidung zum Anlass nehmen, von Amts wegen gemäß §6 Absatz (a) Satz 2 verbindlich mit Wirkung für und gegen alle Spielteilnehmer über die zukünftige genaue Auslegung der fraglichen Regeln zu entscheiden. Die getroffene Beschwerdeentscheidung wird hiervon nicht berührt. Der Spielleiter begründet eine Regelauslegung ausführlich, wenn sie von der in einer vorhergehenden Beschwerdeentscheidung abweicht.
Begründung:
Das derzeit auch als Rechtsbehelf herangezogene Regelauslegungsverfahren gemäß §6 Absatz (a) der Regeln wird den Anforderungen an ein bürokratisches Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung bereits getroffener Entscheidungen nicht hinreichend gerecht. Mit der vorgeschlagenen Regeländerung soll eine Abgrenzung zwischen einem judikativ ausgestalteten Anfechtungsverfahren (Beschwerde) und der als gutachterlich einzuordnenden Regelauslegung durch den Spielleiter geschaffen werden (vgl. §6a Absatz (h) des Vorschlags). Eine übermäßige Entwertung des Regelauslegungsverfahrens findet dadurch nicht statt; vielmehr ist der Richter bei seiner Beschwerdeentscheidung neben den Regeln auch an die bisherigen Regelauslegungen des Spielleiters gebunden (§6 Absatz (a) Satz 2 der Regeln).
Anlagen: Inspiration: VwGO und http://carott.com/nomic/ewiki/index.php?id=Judging
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Mathekamel, MdZdP
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt einige Tage.
Bemerkungen: Der sehr umfangreiche Vorschlag von Wolfgang erscheint zweckmässig, jedoch bedarf es, obwohl der Regeltext wohl gründlich ausgearbeitet ist, einer genaueren Überprüfung.
Datum, Unterschrift: Mathekamel 11:00, 29. Aug 2006 (CEST)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060827.14b-AnmBschwrdgrmm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 58 vom 26. August 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrtes Bürokratenspiel, lieber Wolfgang!
Der Unterzeichner in seiner Funktion als Angehöriger eines durch die Verabschiedung einer solchen Regelung indirekt von Einflussverlust betroffenen Organs (Spielleiter) befürwortet eine entsprechende Regelung ausdrücklich. Jedoch ist zu prüfen, inwiefern die Sonderbehandlung von Entscheidungen des Spielleiters vermieden oder abgemildert werden könnte. Denkbar wäre hier beispielsweise ein für den Fall von Beschwerden gegen Spielleiterentscheidungen abweichendes Richterbenennungsverfahren.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 15:28, 27. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 59 vom 28. August 2006: Geschäftsordnung für den Zentralrat (ZdPGO)[bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Mitteilung 59-ZdPGO
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschluss Nr. 2 des Zentralrats vom 24. August 2006 über eine Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat sich durch einen internen Beschluss gem. §8 Buchst. a und Buchst. b der Spielregeln eine Geschäftsordnung auferlegt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 15:59, 28. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Siehe auch:
Beschluss Nr. 2 -nicht zugänglich-
Geschäftsordnung des Zentralrats (ZdPGO)
Antrag Nr. 60 vom 31. August 2006: Regeländerung[bearbeiten]
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 60
Antragsgegenstand:
Höchstverehrter Zentralrat der Paragraphenreiter!
Gemäß § 3 Absatz a Satz 1 Spielregeln beantrage ich die Spielregeln um folgende Regelung zu ergänzen:
- Eine Abstimmung bezüglich eines Beschlusses, welcher die Auflösung eines Organs oder eine Amtsenthebung zur Folge hat oder welche einen solchen Vorgang unmittelbar oder kausal nach sich zieht, hat die abgegebenen gültigen Stimmen in Verhältnis zu der Anzahl der für die Handlungs- und Beschlussfähigkeit des zu dem Vorgang gemäß den Spielregeln berechtigten Organs zu setzen.
Begründung:
Hiermit soll vermieden werden, dass ein personell wesentlich geringer besetzter Ferienausschuss eines Gremiums alleine derart wichtige Beschlüsse fassen kann.
Anlagen: -
Nr. 61 vom 31. August 2006: Wahlaufruf![bearbeiten]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 61 (allg) vom 31. August 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Projekt Diskussion:Bürokratenspiel/aktuelle Runde#Verlängerung?
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Derzeit wird auf der vorbezeichneten Diskussionsseite über eine Verlängerung dieser Spielrunde abgestimmt. Die erforderliche Wahlbeteiligung von 7 Kamelen ist noch nicht erreicht. Ich möchte daher alle Kamele dringend aufrufen, an der Abstimmung teilzunehmen, die nur noch bis Sonntag, 3. September 2006 läuft.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wolfgang 22:04, 31. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Nr. 10 der unveränderlichen Rahmenregeln