Urheberrechtsverstoß
Eine Kopie eines Werkes ist nur im Rahmen der urheberrechtlichen Lizenzen erlaubt. Alle anderen Reproduktionen nennt man unerlaubte Kopien mit Urheberrechtsverstoß.
Hat ein Wagen bei einem Zusammenstoss einen Erstschaden, so wird der Ursacher dieses Unfalles bei den Versicherungsprozeduren als Urheber des Schadens eingetragen. Folgen weitere Unfälle mit anderen Verursachern, ist das eine urheberrechtliche Streitsache, denn der Erstverursacher eines Schadens an einem Fahrzeug hat laut Gesetz vollen Schutz seines Werkes und solche unangenehmen Fälle landen meist vor Gericht.
Hat der Autor eines Textes/Buches seinen Text vergessen und/oder sind gar die leeren Blätter eine neue Kunstform, so ist dieses Werk urheberrechltlich geschützt und darf nicht kopiert werden, ohne die erforderlichen Lizenzen zu beachten. Da im Handel sehr viel unbeschriftete Werke zu kaufen sind (Notiz-, Zeichen- und Malbücher) stellt sich die Frage wer denn genau der rechtliche Urheber dieses ursprünglichen Werkes ist.
Daher ist es nicht zu empfehlen, eine leere Seite aus einem Papierstapel zu nehmen und eine Kopie davon anzufertigen. Denn das kann ein gerichtliches Nachspiel mit empfindlichen Abmahnzahlungen nach sich ziehen.
Alternative Fakten: Urheberrechtsverletzung | Urheber
Siehe besser nicht: Betriebsstättengewinnaufteilungverordnungsmusterfallauslegungnebenrechnungsbeispiel