Wertschätzung
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Unter Wertschätzung versteht man den prüfenden Blick eines Wertschätzers bei der Schätzung des möglichen erzielbaren Verkaufserlöses einer Sache, z.B. bei einer Antiquitäten-Auktion oder einer Pfändung.
Wertschätzende Haltung[bearbeiten]
Die wertschätzende Haltung des Gerichtsvollziehers bzw. des Auktionators äußert sich in einem krummen Buckel mit nach vorne und zur Seite geneigtem Kopf und zusammengekniffenen Augen bei der Prüfung des wertzuschätzenden Gegenstandes bei gleichzeitig agitierter und herablassender Sprache gegenüber dem Eigentümer.
In sozialen Berufen wird eine wertschätzende Haltung gegenüber dem Klientel erwartet. Ein Mensch wird hierbei pauschal mit 1000 Euro beziffert, ein Kind hingegen mit 300 Euro.