Dienstvorschrift Weihnachtsbaum
Vorgangsnummer: 21796
Adressat: Alle Dienststellen
Bezug auf Vorgang: DwBm
Mitteilungsinhalt: Dienstvorschrift DwBm
Organ/Sachbearbeiter: B.Doof
Unterschrift, Datum: 25.12.12 doof
Geschäftsbereich Wissensverbreitung Kamelopedia
Geschäftsleitung
Fachbereich Vorschriften
- ArbOrgRichtl DwBm -
An alle Mitarbeiter der Kamelopedia
- zur Beachtung -
Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden.
Dienstweihnachtsbäume[bearbeiten]
Dienstweihnachtsbäume (DwBm) sind Weihnachtsbäume natürlichem Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachempfundene Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.
Aufstellen von DwBm[bearbeiten]
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass
- der DwBm mit seinem unteren, der Spitze entgegen Ende, in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
- der Dienstweihnachtsbaum alle Bestandteile aufweist, z.B. mit einer ausreichenden Zahl an Ästen und Zweigen ausgestattet ist. Diese sollten nach Möglichkeit dicht mit grünen Nadeln bewachsen sein. Die Nadeln sollten sich nicht von alleine von den Ästen lösen.
- der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt und gesichert wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein Kamel hinzuzuziehen, welches die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie "mehr links", "mehr rechts", "mehr vorne", "mehr hinten" usw. korrigiert.
- im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion beeinträchtigte Anlagen und Gegenstände vorhanden sind.
- der Dwb ist nicht vor Notausgängen aufgestellt wird. Der Sicherheitsbeauftragte hat einen Bericht auszufertigen, in dem er bestätigt, dass durch den Dwb keine Gefahr ausgeht. Eine Kopie des Berichtes ist an die DwBm Abteilung der jeweiligen Direktion zu leiten und 17 Jahre aufzubewahren.
Behang und Beleuchtug[bearbeiten]
Die Dienstweihnachtsbäume sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Zu viel Behang kann kitschig aussehen und die Standfestigkeit des DwBm beeinträchtigen. Weihnachtsbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen, usw.) dürfen nur Verwendung finden, wenn
- die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterichtet worden sind
- während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher und Feuerpatsche bereit steht.
Falls eine elektrische Lichterkette verwendet wird, und diese über nichtfunktionsfähige Glühbirnchen verfügt, sind diese durch einen elektrotechnisch unterwiesenen Mitarbeiter unverzüglich auszutauschen.
Pflege[bearbeiten]
Damit der gute Eindruck der Dienststelle nicht leidet, muss der Baum von Zeit zu Zeit mäßig gewässert werden. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass umliegende Anlagen und Gegenstände nicht durch Feuchtigkeit in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Brauchtum: Singen von Weihnachtsliedern, Krippenspiel[bearbeiten]
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Beamten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgrad geordnet (IP, Kamel, Oberkamel, Serverkamel) um den DwBm auf. Evtl. bei der Dienststelle vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt des Weihnachtskamels verabfolgt werden.
Falls ein Krippenspiel aufgeführt werden soll, so ist dafür geeignetes Personal für die einzelnen Rollen auszuwählen:
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung
vorzusehende Personen notwendig:
- Maria: möglichst weibliche Mitarbeiterin oder ähnliche Person
- Josef: älterer Mitarbeiter mit Bart
- Kind: kleinwüchsiger Mitarbeiter, Praktikant oder Trainee
- Esel, Rind und Schafe: geeignete Mitarbeiter aus den unteren Tarifgruppen
- Heilige Drei Könige: Dienststellenleitung, Stellvertreter und Sekretär
Kairo, den 25.12.2012,
i.A. Kamel:Doof
Fachbereichsleiter Vorschriften
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