Erbe

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Eine erblasste Erbleiche

Falls ein Erblasser erblasst und/oder für immer erbleicht, und er erbringt eine Erblast, so handelt es sich um ein Erbe. Wenn sich Erben entschliessen, dieses zu erwerben und nach der Bestattung des Erbleichten erbitten sie sich das Erbgut.

Aus dem Tagebuch eines Rüttelscheim-Psychopathen[bearbeiten]

Der Erblasser erblickte erbittert zum Erbschleicher und erbrachte erbost: "Erbarm! Erbarm! Bevor ich erblinde und erbleiche, erbringe ich dir keine Erbauung. Denn du erbeutest kein Erbrecht, du kannst erbärmlich erbrechen! Statt deiner erbaut sich die Erbsünderin: Erbgut!" Diese erblasste und erbat: "Ich also wie er bin? Also bin ich Erbin!"

Siehe auch.png Alternative Fakten:  Steuer | Alt
Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Unterhose | Schnitzel