Erbfeindschaft
Die Erbfeindschaft [ideologisch] ist eine schwere Erbkrankheit, die auf einem Defekt auf Chromosom 666 beruht. Diese Krankheit zeichnet sich durch einen unbändigen Hass auf die Träger bestimmter Merkmale aus. Die auslösenden Faktoren werden durch die Details des Defekts bestimmt, sind aber meist nationaler Natur. Die beliebteste Erbfeindschaft über viele Jahrhunderte war die deutsch-französische. Es lassen sich aber zahllose weitere Symptome dieser Art weltweit feststellen. Es ist bekannt, dass die Bürger von Nationen immer wieder dazu neigen sich im Rahmen von Erbfeindschaften gegenseitig umzubringen, wenngleich sie dazu gedungen werden da sie von Haus aus dazu kaum eine Neigung verspüren. Mit ein wenig Geschick und ausreichender Propaganda (oder auch Volksverhetzung) können so die jeweiligen Führer der Nationen ihre Bevölkerungsdezimierungsprogramme durchsetzen, um eine überbordende Population zu unterbinden und das Wohlstandsgefälle ein wenig zu nivellieren.
Derzeit ist man aus Gründen der Effektivität bemüht die Erbfeindschaften zu globalisieren, weil die Bewohner der jeweiligen Nachbarstaaten immer träger werden wenn es darum geht sich gegenseitig zu dezimieren. So sollte sich niemand wundern, wenn zukünftig Kamele gegen Pinguine oder Bären algerisch werden, weil diese weit genug weg sind und man deshalb den Kamelen viel leichter einen Bären aufbinden kann. Um also diese Form der Erbfeindschaft zu beseitigen, gilt als einzig anerkanntes Mittel die Herrschaft in die Wüste zu jagen und hernach mit den Bären gemeinsam deren Fell zu versaufen, danach dürfte die Erbfeindschaft dieser Art für immer erledigt sein.
Außerdem kann Erbfeindschaft [materiell] auch bedeuten, dass man sich im Erbfall mit anderen Erben nicht versteht. Hier kann die Krankheit spontan auftreten wenn sich ein Erbfall andeutet oder eintritt. Manchmal entwickelt sie sich auch über einen längeren Zeitraum, maximal allerdings nur über eine Generation bis diese selbst zum Erreger und Träger einer Erbfeindschaft werden kann und diese abermals durch ihr Ableben freisetzt. In diesem besonderen Fall ist die Heilung relativ einfach. Entfernt man etwaiges Erbgut umfangreich, dann kann es logischerweise keine entsprechende Feindschaft mehr auslösen. Zu bestimmten Anlässen sorgt hier der Staat im Wege der Enteignung für die Unterbindung von Erbfeindschaftsepidemien.
Hat gar nichts zu tun mit: Erbswurstsünde
Siehe besser: Erblasser
Siehe auch: Erzeind