Familienbande

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Familienbande, die … ist wie der Begriff bereits zweifelsfrei erahnen lässt, ein kriminelle Vereinigung wie viele andere auch. Der Unterschied zu einer gewöhnlich, gewerblichen Bande ist schnell ausgemacht. In diesen Banden sind nur Verwandte zugelassen, die via Geburtsurkunde nachweisen können, eben dieser Bande anzugehören. Eine Familienbande wird daher überwiegend monarchistisch geführt, also im Wege der Erbfolge. Die oftmals mangelnde Qualifikation der Führung wird durch pech- und schwefelartigen Zusammenhalt kompensiert.

Während eine gewöhnliche Bande häufiger von Amtswegen zerschlagen wird, ist man eingedenk des Konstruktes hier behutsamer und zerschneidet oder zerrüttet solche sehr sorgsam. Das hat den Vorteil, dass diese wieder gekittet werden können. Bei nur wenigen, behutsamen Schnitten lässt sich sowas oftmals auch durch Straffung derselben wieder richten. Insoweit genießt eine Familienbande, auch aus öffentlich rechtlicher Sicht stets ein höheres Ansehen als die Gewöhnliche. Wie bei allen Banden, gibt es natürlich auch hier einen Ehrenkodex. Sind beispielsweise die zugehörigen Bande der Familienehre angeschlagen oder anderweitig in Misskredit gekommen, kann durch spektakuläre und kunstvoll ausgeführte Ehrenmorde eine Heilung versucht werden. Wird eine solche Straffung übertrieben und es platzt zuvielen Teilnehmern einer solchen Aktion der Kragen, dann streicht man einvernehmlich das „St” vor der Raffung und lässt den Dingen seinen GewehrLauf.

Folgt man allerdings der tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklung, dann stellen wir fest, dass auch hier eine fortschreitende, aber eher lautlose Zerrüttung von Familienbanden zu verzeichnen ist. Schließlich hat sich in der Politik die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine nicht verbandelte Menge einfacher zu kontrollieren und zu gängeln ist.