Gehrecht

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Gehrecht regelt alle juristischen Aspekte des aufrechten Ganges der Zweibeiner und des Passganges der Kamele, des Aufgehens von Hefeteig, des täglichen Auf- und Untergehens von Sonne, Mond, und Sternen, und des Untergehens von Schiffen, der Welt und der Zivilisation.

Was geht und was nicht geht steht natürlich in dem Gehsetzestext. Hier die beliebtesten Regelungen:

  1. Gehen in Sandalen ist nur ohne Socken gehstattet. Ausnahmegehnemigungen können nur die Gehmeinden ausstellen.
  2. Sind die Bürgersteige hochgeklappt, ist es nicht gehstattet, stattdessen auf der Straße zu gehen.
  3. Ausgehverbote sind wenn, dann zuerst für Gehtränke zu erlassen.
  4. Bei Schmuddelwetter dürfen Kamele nur in Gummistiefeln raus gehen.