Habilitierung

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Unter Habilitierung versteht man

  1. Die staatlich-juristische Billigung eines Habitus.
  2. Das Entfernen von überschüssigem Speichel und Kleinteilen/Hilfsstoffen (dem sog. Habilitat oder Habil) aus dem Rachenraum des Kamels bei der jährlichen zahnmedizinischen Untersuchung. Das Habilitat wird meist von einer 15-jährigen Praktikantin mittels eines Saugrüssels aus dem Maul entfernt. Damit sich der Zahnarzt auf das Wesentliche, die Zähne, konzentrieren kann. Sollten die Beißerchen in Ordnung sein, steht, nach der ausführlichen Endkontrolle mit Probelauf, dem Abstempeln des Zahnfeldes im Scheckheft nichts mehr im Wege. Wichtig ist in dem Zusamenhang evtl. noch, dass man dem Kamel immmer nur Fluorid-freie Zahnbürsten kaufen sollte, die halten nämlich länger, sind umweltschonenender und dienen der Reinhaltung der Säfte. Dr. Seltsam warnt: "SIE wollen nur unsere Säfte!!!"