Namensrecht für Arbeitslose geändert
News vom 01.11.2010
Die aktuellsten Erregnisse:
Bundesarbeitsdienst beim Scheiße
schaufeln. "Ich bin am Ort das
grösste Schwein, ich lass´
mich mit `nem Hartzi ein."
Nürnberg-Ergesetze. Seit heute müssen Arbeitslose als auch Zeitarbeitnehmer sowie deren Ehegatten und Kinder einen gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Vornamen tragen. Männliche Personen müssen "Müll" und weibliche "Abfall" ihrem Vornamen hinzufügen. Sollte auf einem Antrag oder Formular nicht der vollständige Name verwendet werden, so hat dieses den Verlust des Leistungsanspruches zur Folge. Personalausweise sind auch nur mit der Namensergänzung gültig, d. h. es muss ein neuer ausgestellt werden, das beschert der Bundesdruckerei enorme Umsatzsteigerung. Eine einfache Änderung ist bei einem derart niederträchtigen Verbrechen wie
Sozialschmarrnrotzertum nicht zu dulden - es besteht Verdunkelungsgefahr indem die Ergänzung auf einem lediglich geänderten Personalausweis unkenntlich gemacht wird. Als effektive Auflage besteht noch die Pflicht des Leistungsbeziehers, den neuen Zusatz direkt dem Nachnamen voranzustellen und auch überall, insbösondere bei Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgesprächen mit zu nennen, damit ein potentieller Arbeitgeber sofort Bescheid weiss und den Lohn, falls es zum Vertragsabschluss kommen sollte, nochmal um ein paar Teuros drücken kann. Hier nochmal zur Verdeutlichung ein korrekt wiedergegebener
Hartzi-Name: a) Hans
Müll Mustermann und b) Gabriele
Abfall Mustermann. Der Rufname ist zu unterstreichen. Abschliessend sei nochmal darauf hingewiesen, dass Ehen zwischen arbeitendem Blut und nichtarbeitendem Blut ungültig sind. Die Ehen zwischen Nichtarbeitendem Blut und Nichtarbeitendem Blut bedürfen der Genehmigung durch den Reichsführer der Reichsagentur für Arbeitslosigkeit Nürnberg. Verstösse gegen diesen Ehestands-Paragraphen werden mit sofortiger Einziehung zum Bundesarbeitsdienst geahndet.