Plattenvertrag
Einen Plattenvertrag muss man untermeißeln, wenn das Papier ausgegangen ist. Das war bei Moses und seinen 10 Geboten zum Bleistift so.
Ein Plattenvertrag wäre ebenfalls von Vorteil, wenn man auf einer Velotour bei strömendem Regen und mitten im Wald ein Nagelbrett entdeckt hat. Denn ohne einen solchen Vertrag kriegt man in dieser Situation einfach kein Feuer hin.
Eine andere Bedeutung des Plattenvertrags ist die, dass man sich vertraglich dazu verpflichtet hat, seinen Unterhalt und damit auch Unterstand nur noch mit dem Vertrieb von Platten jeder Art zu finanzieren. Speziell Hartz-V-Empfänger sind solche Leute, die nicht ganz erfolgreich Sperrholzplatten an der Haustüre verkaufen wollen. Schallplatten will auch keiner mehr haben, weil sie viel zu groß für den CD-Player sind. Der Vertieb von alten Festplatten aus am Wertsstoffhof abgegebenen PCs in Online-Flohmärkten ist schon eher lukrativ. Allerdings sind Weichplatten schon etwas aus der Mode gekommen. Styropor®-Platten dienen auch gut zur Isolierung der Eigenbude, setzt aber die monatliche Abnahme von 2000 Stück voraus.
Einen weiteren weit verbreiteten Plattenvertrag haben Fahrradfahrer mit dem Vulkanisateur ihres Vertrauens. Dessen Löwenanteil bei der Materialbeschaffung machen Reißzwecken aus, die dezent in zufälliger Nähe des Geschäftes auf den Fahradwegen disloziiert werden.
Letztlich kann man sagen, dass alle Plattenverträge einen Haken haben.
Siehe auch: Platte, Plattenboss, Plattenindustrie, Vertrag, Plattenspieler, Plattland, moderner Plattenspieler