Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Vorgänge
§0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
Dies ist die zentrale Vorgangsseite. Siehe auch: § 2.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Nr. 01 vom 01.10.2012 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter
- 2 Nr. 2 vom 1.10.2012 – Anfechtung des Starts der Runde
- 3 Nr. 3 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung
- 4 Nr. 4 vom 1.10.2012 – Antrag auf Spielseiten
- 5 Nr. 5 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung
- 6 Nr. 6 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung
- 7 Nr. 7 vom 01.10.2012 - Antrag auf Antragsberechtigung
- 8 Nr. 08 vom 01.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung
- 9 Nr. 9 vom ersten Gilbhart im Jahr des Herrn MMXII - Antrag auf Antragsberechtigung
- 10 Nr. 10 vom 01.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung
- 11 Nr. 01 vom 01.10.2012 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter
- 12 Nr. 12 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Spielleiter
- 13 Nr. 13 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Aufsichtsrat
- 14 Nr. 14 vom 1.10.2012 – Amtswechsel
- 15 Nr. 15 vom 01.10.2012 – Antrag auf Verwarnung von JANNiS
- 16 Nr. 16 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung
- 17 Nr. 17 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Aufsichtsrat, falls dieser keine Mitglieder besitzt
- 18 Nr. 18 vom 1.10.2012 – Fehlende Kenntlichmachung des Bearbeitungsstandes
- 19 Nr. 19 vom 1.10.2012 – Antrag auf Spielseiten für den Aufsichtsrat
- 20 Nr. 20 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung
- 21 Nr. 21 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Aufsichtsrat
- 22 Nr. 22 vom 1.10.2012 – Antrag auf Zulassung von Sockenpuppen
- 23 Nr. 23 vom 1.10.2012 – Antrag auf Regeländerung
- 24 Nr. „die letzte“ + 1 – Änderung § 10 (b)
- 25 Nr. Zackbummausdiemaus vom 01.10.2012
- 26 Nr. 26 vom 1.10.2012 – Antrag auf Spielseiten für den Spielleiter
- 27 Nr. 27 vom 01.10.2012 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter
- 28 Nr. 28 vom 1.10.2012 – Antrag auf Regeländerung
- 29 Nr. 29 vom 1.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln
- 30 Nr. 30 vom 1.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln
- 31 Nr. 31 vom 2.10.2012 – Beschluss einer Geschäftsordnung des Spielleiters
- 32 Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL)
- 33 Nr. 1 vom 2.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln (neues Organ)
- 34 Nr. 33 vom 3.10.2012 - Antrag auf Antragsstellungsberechtigung
- 35 Nr. 34 vom 03.10.2012 – Regeländerung: Stiftung Behördentest
- 36 Nr. XXXV vom IVten VIIIber anno domini MMXII
- 37 Nr. 36 vom 4.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln
- 38 Nr. 37 vom 5.10.2012 - Antrag auf Antragsberechtigung
- 39 Nr. 38 vom 8.10.2012 – Anfrage an den Aufsichtsrat bezüglich der Antragsberechtigung
- 40 Nr. 39 vom 09.10.2012 - Eintritt in das Organ WOzU(stEmpeL)
- 41 Nr. 40 vom 09.10.2012 - Antrag auf Antragsberechtigung
- 42 Nr. 41 vom 09.10.2012 – Untätigkeit von JANNiS
- 43 Nr. 42 vom 9.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln
- 44 Nr. 43 vom 10.10.2012 - Antrag auf Regeländerung
- 45 Nr. 44 vom 10.10.2012 – Untätigkeit von J*
- 46 Stunde 0 vom 13. Oktober 2012 – Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter
- 47 Nr. 46 – Geschäftsordnung für den Zentralrat der Paragraphenreiter
- 47.1 1 Organ und Ämter
- 47.2 2 Vorgangsseiten
- 47.3 3 Akten- und Vorgangsnummerierung
- 47.4 4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung
- 47.5 5 Rechtsmittel
- 47.6 6 Geschäftsordnungsbestimmungen
- 47.7 Anhang
- 47.8 1 Organ und Ämter
- 47.9 2 Vorgangsseiten
- 47.10 3 Akten- und Vorgangsnummerierung
- 47.11 4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung
- 47.12 5 Rechtsmittel
- 47.13 6 Geschäftsordnungsbestimmungen
- 47.14 Anhang
- 48 Nr. 47 – Eintritt in die KAESE
- 49 Nr. 48 vom 20.10.2012 – Beschluss einer Geschäftsordnung des Spielleiters
- 50 Leitlinien, Bestimmungen und Richtlinien der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung (LeBeR-KAESE)
- 50.1 Artikel 1: Allgemeines
- 50.2 Artikel 2: Vorsitzender
- 50.3 Artikel 3: Haupttätigkeit der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung
- 50.4 Artikel 4: Nebentätigkeiten der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung
- 50.5 Artikel 5: Entscheidungsfindung
- 50.6 Artikel 6: Tätigkeit
- 50.7 Artikel 7: Aktenordnung
- 50.8 Artikel 8: Rechtsmittel
- 50.9 Artikel 9: Übergangs- und Schlussbestimmungen
- 51 Nr. 49 vom 30.10.2012 – Untätigkeit von TM?!
- 52 Nr. 50 vom 03.06.2013: Verschiedene miteinander in Zusammenhang stehende Feststellungen
- 53 Nr. 51 vom 01.08.2013 – Beschluss zum Rundenabbruch
Nr. 01 vom 01.10.2012 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 01-01
Adressat: Alle am Spiel teilnehmenden und nicht teilnehmenden Kamele, sowie alle anderen Kamele auch
Mitteilungsinhalt: Der Unterzeichner tritt hiermit gemäß § 1 (e) in den Zentralrat der Paragraphenreiter ein.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 02:00, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 19b
Adressat: Kamelokronf
Beschwerdegrund: Uneindeutige Aktennummer
Genauere Angaben: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
die von Ihnen verwendete Aktennummer ist uneindeutig und verstößt damit gegen § 0.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 16:26, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 01-03
Abgelehnter Vorgang: 19b (in dieser Akte)
Ablehnungstext: Die Beschwerde wird wegen Formfehlern abgelehnt.
Begründung: Die Vorgangsnummer ist nicht eindeutig und verstößt damit gegen § 0.
Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 16:37, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 01-04
Zurückgezogener Vorgang: 19b (in dieser Akte)
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 16:43, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Seltsame DingeVorgangsnummer: 01-05
Adressat: Kamelokronf
Beschwerdegrund: Uneindeutige Aktennummer
Genauere Angaben: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
die von Ihnen verwendete Aktennummer ist uneindeutig und verstößt damit gegen § 0.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 16:26, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 01-06
Bezug auf Vorgang: 01-05
Information: Dieser Vorgang wurde zur Kenntnis genommen und wird nun mit angemessener Priorität weiterbearbeitet.
Bemerkung: Na und?
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 16:49, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 2 vom 1.10.2012 – Anfechtung des Starts der Runde[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 2-1
Angefochtener Vorgang: Start der 12. Runde
Anfechtungsinhalt: Der Start der 12. Runde widerspricht der Rahmenregel 13, gemäß der im Regelfall nur eine Runde des Bürokratenspiels gespielt werden soll. Zur Zeit sind die 10. und 11. Runde noch nicht vollständig beendet. Zwar sind die genannten Runden gemäß Rahmenregel 10 ab- und nach Rahmenregel 11 ausgelaufen sowie gemäß Rahmenregel 12 abgebrochen, doch Rahmenregel 9 verlangt, dass jede Runde mit einem klar definierten zusammengefassten Spielergebnis enden muss, und ein solches wurde in den genannten Runden noch nicht bekannt gegeben, weshalb diese Runden nicht als endgültig beendet betrachtet werden können. Eine Begründung für einen Notfall, der es gestatten würde, dennoch eine weitere Runde zu beginnen, wurde ebenfalls nicht angegeben.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 02:18, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 2-2
Betreff: Feststellung Anfechtung Nummer 2-1 bezogen auf Start der 12. Runde
Feststellungstext: Es wurde noch kein klar definiertes Spielergebnis angekündigt, damit steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht fest, ob die Runden 10 sowie 11 vollständig beendet sind. Damit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar, ob gegen die Rahmenregeln verstossen wird oder nicht. Der Anfechtung kann damit nicht stattgegeben werden.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 15:37, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 2-3
Angefochtener Vorgang: 2-2
Anfechtungsinhalt: Wenn die Runden vollständig beendet wären, wäre das eindeutig, da das Spielergebnis ja klar definiert sein muss. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, können die Runden unmöglich vollständig beendet sein. Daher sehe ich mich leider gezwungen, die genannte offensichtlich inhaltlich unsinnige Feststellung anzufechten.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:48, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 3 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 3-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitglieder, Euer Ehren Aufsichtsratsvorsitzender, hiermit beantrage ich die Antragsberechtigung gemäß § 2 Buchstabe (d) Spielregeln.
Begründung: Da § 2 Buchstabe (d) Spielregeln vorschreibt, dass für das Stellen von Anträgen (mit Ausnahme des Antrags auf Antragsberechtigung) die Antragsberechtigung zwingend erforderlich ist, und ich beabsichtige, in Zukunft Anträge zu stellen, ist meinerseits die Beantragung der Antragsberechtigung unumgänglich.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 02:28, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: ar+3-1+1
Abgelehnter Vorgang: 3-1
Ablehnungstext: Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung: Da der Antragsteller sich nicht sicher zu sein scheint, ob er diesen Antrag an den Aufsichtsrat (gemäß Adressatenfeld) oder an die Vereinigung der Menge der Mittglieder desselben mit der Menge des Vorsitzenden desselben (gemäß Anrede) zu richten gedenkt, wird der Antrag zunächst abgelehnt, um dem Antragsteller die Möglichkeit zu geben, sich zu orientieren und herauszufinden, an wen er diesen Antrag eigentlich stellen möchte.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Bemerkung: Weder die Mitglieder, noch der Vorsitzende des Aufsichtsrates wären in dieser Angelegenheit gemäß der Spielregeln weisungsbefugt gewesen.
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 09:09, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: leck-mich-am-ar+3-1+1
Angefochtener Vorgang: ar+3-1+1
Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
die Ablehnung wird hiermit angefochten, da der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Ablehnung gemäß § 1 (e) nicht Mitglied des Aufsichtsrates war und demzufolge über keine entsprechenden Befugnisse verfügte.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 12:34, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 3-4
Angefochtener Vorgang: ar+3-1+1
Anfechtungsinhalt: Ich sehe mich genötigt, den genannten Vorgang ebenfalls anzufechten, da neben den in Anfechtung leck-mich-am-ar+3-1+1 erwähnten Gründen die Ablehnung unbegründet ist. Selbstverständlich war der Antrag ausschließlich an den Aufsichtsrat gerichtet, der auch als einziger im Adressatenfeld genannt wurde. Die Anrede muss nicht dem Adressaten entsprechen, ansonsten wäre das Adressatenfeld schließlich überflüssig. Insbesondere ist es üblich, in der Anrede die Mitglieder des Adressaten anzureden statt des Adressaten selbst, falls dieser aus mehreren Mitgliedern besteht. So ist es üblich, einen Brief an eine Behörde oder ein Unternehmen (sofern kein Ansprechpartner bekannt ist) mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu beginnen, obwohl man weder von den Damen noch von den Herren in ihrer Funktion als solche etwas möchte, sondern von der Behörde bzw. dem Unternehmen, für das sie tätig sind. Eine Anrede wie „Sehr geehrtes Bauaufsichtsamt“ ist hingegen höchst unüblich – selbst in Anschreiben an ein Hochbauamt. Daher erscheint es mir nicht nur zulässig, sondern auch empfehlenswert, in einem Antrag an den Aufsichtsrat dessen Mitglieder und dessen Vorsitzenden anzureden und somit die ihnen zukommende Ehrerbietung zu zeigen.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 14:18, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 3-8+11
Bezug: 3-1, leck-mich-am-ar+3-1+1, 3-4
Information:
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Bemerkung: Aktueller Bearbeitungsschritt: Mit Mama telefonieren …
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 20:47, 1. Okt. 2012 (NNZ)
62 % |
Vorgangsnummer:
Adressat: J* sowie Spielleiter
Betreff: Regelverstoss von J*
Feststellungstext: Werte Kollegen, mir scheint, als liege hier ein Regelverstoss von J* betreffend § 0 vor. Die Bearbeitung 3-8+11 trägt einen Forstschrittsbalken mit dem Wert 62 %, der jedoch komplett ausgefüllt ist. Dies impliziert einen Fortschritt von 100 %, was daher nicht § 0 entsprechen kann.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 11:22, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 3-7
Adressat: Privatkamel JANNiS
Betreff: Fortschrittsbalken
Feststellungstext: Eine genaue Messung seitens der Spielleiters hat ergeben, dass in etwa 63,120567375886524822695035460993 % des Fortschrittsbalkens gefüllt sind, was innerhalb einer vom Spielleiter für Fortschrittsbalken als sinnvoll erachteten Toleranz von 1,7857142857142857142857142857143 % liegt, weswegen der gegenständliche Fortschrittsbalken nicht zu beanstanden ist.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:24, 2. Okt. 2012 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 3-8
Adressat: Spielleiter sowie Privatkamel JANNiS
Beschwerdegrund: Vorgang ohne Vorgangsnummer
Genauere Angaben: Die von Privatkamel JANNiS vorgebrachte Feststellung besitzt keine Vorgangsnummer. Vorgänge ohne Vorgangsnummern verstoßen im höchsten Maße gegen § 0 Spielregeln. Der Spielleiter sollte daher verwarnend tätig werden. Sollte dieser wieder erwarten diese Beschwerte nicht zum Anlass dafür nehmen, behalte ich mir vor, selbst eine Verwarnung zu beantragen.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:24, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 4 vom 1.10.2012 – Antrag auf Spielseiten[bearbeiten]
Vorgangsnummer: spllt
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
der Aufsichtsrat beantragt hiermit gemäß § 8 folgende Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sprechzimmer 404
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Verhandlungsraum 403
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Kantine 200
Begründung: Für eine sinnvolle Arbeit des Aufsichtsrates sind die oben genannten Seiten unerlässlich.
Unterschrift, Datum: Aufsichtsrat, Sachbearbeiter J* (Diskussion) 08:59, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: spllt-2
Adressat: Spielleiter
Bezug auf Vorgang: spllt
Anmkerkungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter,
ich weise daraufhin, dass obiger Antrag eine plumpe Fälschung ist. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 1 (e) nicht Mitglied des Aufsichtsrates und besaß zudem keine Antragsberechtigung gemäß § 2 (d).
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 12:23, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: spllt-11
Zurückgezogener Vorgang: spllt
Rückzugstext: Um einer Ablehnung zuvorzukommen, wird der Antrag zurückgezogen.
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 20:23, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 5 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: ar-j*-0110
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat, leider muss ich in Kürze einige wichtige Anträge stellen und beantrage daher Antragsberechtigung gemäß § 2 (d).
Begründung:
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 08:59, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: weiter
Abgelehnter Vorgang: ar-j*-0110
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Gemäss § 4.2 (d) bin ich befugt, diesen Antrag unwiderruflich abzulehnen, da er womöglich den Auftrag von $ 4.2 (a) erschweren könnte.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 17:03, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 5-3
Angefochtener Vorgang: weiter
Anfechtungsinhalt: § 4.2 Spielregeln in momentan gültiger Fassung enthält keinen Buchstaben (d). Auch sonst ist mir keine einschlägige Vorschrift bekannt, die einen § 4.2 (d) enthielte. Und was ein $ 4.2 (a) sein soll, ist mir vollkommen unklar, ich kenne höchstens einen § 4.2 (a). Es ist schlimm genug, dass das Privatkamel JANNiS sich anscheinend herausnimmt, ohne jegliche Befugnis Anträge abzulehnen. Dass selbiges Privatkamel anscheinend willkürlich nicht vorhandene Regelungen als Beleg für selbige, in Realität gar nicht vorhandene Befugnis zu erfinden, könnte schon fast als Angriff auf die bürokratische Grundordnung gewertet werden und wird hoffentlich nicht ohne Konsequenzen bleiben. Dieses Vorgehen ist derartig ungeheuerlich, dass mir, obwohl ich durch die Ablehnung nicht selbst betroffen bin, nichts anderes übrig bleibt, als selbige zum Schutze dieser unserer Bürokratie anzufechten.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:08, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 5-6
Feststellungstext: Kamel JANNiS war zu dem Zeitpunkt der Ablehnung gemäss § 4.3 (d) berechtigt zum Ablehnen des Antrages. Es ist dort nicht vorgeschrieben, eine gültige oder sinnvolle Begründung mitzugeben.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 22:23, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 6 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: ntr
Adressat: alle Spielteilnehmer
Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich in den Aufsichtsrat ein.
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 09:13, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: ntr-anf
Angefochtener Vorgang: Vorgang ntr von Mitbürokrat J*
Anfechtungsinhalt: Aufgrund der dreisten formlosen Diskrepanz zwischen der Überschrift dieses Vorgangs und seinem Inhalt ist er als im Widerspruch zu §2(a) befindlich abzulehnen.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 14:25, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 7 vom 01.10.2012 - Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 7
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat, ich beantrage hiermit die Antragsberechtigung gemäß § 2 (d).
Begründung: Der Grund hierfür ist, dass ich sehr viele Verbesserungen am Spiel vorzunehmen hätte, die ohne Antragsberechtigung kaum machbar erscheinen.
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne (Diskussion) 11:26, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 7 bezug
Feststellungstext: Sockenpuppe von Wanderdüne ist kein Spielteilnehmer. Gemäss § 1 (b) sind Sockenpuppen zum Spiel nicht zugelassen.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 15:50, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 7 in Arbeit
Bezug: 7
Information: Der Aufsichtsrat prüft derzeit, ob es sich bei Sockenpuppe von Wanderdüne um eine Sockenpuppe handelt und bemüht sich um eine endgültige Klärung.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Bemerkung: Ein Windhund ist ein Hund. Eine Bisamratte ist jedoch keine Ratte, sondern zählt zu den Wühlern. Ein Nilpferd ist kein Pferd, ein Hauspferd hingegen schon. Sie werden sicher verstehen, dass sich der Aufsichtsrat in diesem Fall etwas schwer tut.
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 20:57, 1. Okt. 2012 (NNZ)
1 % |
Beachtung
Vorgangsnummer: 7 unter Anmerkung
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: 7 in Arbeit
Anmkerkungsinhalt: Ein Nilpferd eines bestimmten Eigentümer (informell: Nilpferd von X) oder ein von einem bestimmten Ort abstammendes Nilpferd (informel: Nilpferd von X) oder ein Nilpferd aus einer bestimmten Zeit (informel: Nilpferd von X) ist stets ein Nilpferd. Somit ist eine Sockenpuppe von X auch stets eine Sockenpuppe. Es steht nicht unter Diskussion, ob eine Sockenpuppe nun eine Puppe und/oder Socken sei, sondern ob eine Sockenpuppe eine Sockenpuppe ist, was damit von mir bejaht wird.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 21:06, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 7 Stellung zu nehmen
Bezugnahme auf Vorgang: 7 in Arbeit; 7 bezug; 7 unter Anmerkung
Stellungnahme: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird eindeutig und klar festgestellt, dass ich keine Sockenpuppe bin. Wie schon auf meiner Kamelseite dargelegt, ist auch Ernst von Weizsäcker durchaus nicht der Ernst von etwas oder jemandem namens Weizsäcker, und genausowenig bin ich als Sockenpuppe von dem Kamel Wanderdüne anzusehen, im Gegenteil, ebensowenig wie Ursula von der Leyen aus der Leyen stammt und Oskar Lafontaine ein Springbrunnen ist!
Bemerkung: Die Behauptung von Spielteilnehmer JANNis, „Sockenpuppe von Wanderdüne ist kein Spielteilnehmer. Gemäss § 1 (b) sind Sockenpuppen zum Spiel nicht zugelassen.“ ist natürlich unrichtig, da nach § 1 (c) auch nicht zum Spiel zugelassene Entitäten Spielteilnehmer sind, sofern sie als Spielteilnehmer eingetragen sind, was ich bin. Ob es zulässig ist, einem Spielteilnehmer die Antragsstellung zu verwehren, nur weil er oder sie nicht zum Spiel zugelassen ist, ist fraglich. Aber ich bin ja eh keine Sockenpuppe.
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne (Diskussion) 22:31, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 7 mit Teilung
Adressat: Alle interessierten Spielteilnehmer und alle nicht interessierten Spielteilnehmer
Bezug auf Vorgang: 7
Mitteilungsinhalt: Ich stelle fest, dass gemäß der Spielregeln, §2 (d), der obige Antrag auf Antragsstellungsberechtigung automatisch genehmigt ist, da er nicht binnen zwei Tagen bearbeitet wurde. (Ich weise darauf hin, dass bereits in einer der vergangenen Spielrunden die Diskussion erfolgte, was "binnen zwei Tagen" bedeuten soll, und dass schon damals ganz klar festgestellt wurde, dass damit gemeint ist, dass innerhalb einer Zeitspanne von zwei Tagen nicht nur die Bearbeitung des Vorgangs begonnen haben muss, sondern auch, dass sie abgeschlossen sein muss, was hier ganz und gar nicht der Fall ist.)
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne (Diskussion) 13:56, 7. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 7-7
Angefochtener Vorgang: 7 mit Teilung
Anfechtungsinhalt: § 2 Absatz (d) Satz 3 Spielregeln legt zwar fest, dass ein Antrag auf Antragsberechtigung automatisch als genehmigt gilt, falls er nicht binnen zwei Tagen bearbeitet wurde. Eine Bearbeitung des Antrags fand jedoch innerhalb der Frist von zwei Tagen ohne jeden Zweifel statt, wie Vorgang 7 in Arbeit belegt. Aus den Regeln geht nicht eindeutig hervor, dass die Bearbeitung innerhalb dieser Frist abgeschlossen werden muss. Entscheidungen aus früheren Spielrunden anzuführen, ist jedenfalsl höchstzweifelhaft, da diese keinerlei Wirkung auf die aktuelle Runde haben können. Das wäre ja auch noch schöner, da könnte schließlich jeder kommen! Falls Zweifel darüber bestehen sollten, ob § 2 Absatz (d) Satz 3 Spielregeln nicht eventuell doch vorschreibt, dass die Bearbeitung innerhalb der genannten Frist auch abgeschlossen werden muss, weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, beim Spielleiter eine Regelauslegung zu beantragen. (Natürlich könnte das, solange die Antragsberechtigung des Antragsstellers noch nichtr zweifelsfrei erwiesen wurde, nicht durch diesen erfolgen.)
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:02, 8. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 7-8
Adressat: Wer auch immer sich dafür interessiert
Bezug auf Vorgang: 7-7
Rechtshinweis: Dank des forschen Einschreitens meiner Wenigkeit konnte die in obiger Anfechtung aufgeworfene Unklarheit bezüglich der Spielregeln schnell beseitigt werden, eine verbindliche Regelauslegung des höchst fähigen Spielleiters, die sich in der Anlage verlinkt findet, klärt die Sache zugunsten der Abweisung obiger Anfechtung, womit der Spielteilnehmer Sockenpuppe von Wanderdüne eine gültige Antragsberechtigung besitzt.
Bemerkung: Ich tue dies nicht auf Sympathie zu der mir fremden Sockenpuppe von Wanderdüne, sondern nur zu Förderung und Beachtung der Bürokratie und Paragraph Nulles.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 23:43, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Genannte RegelauslegungNr. 08 vom 01.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 08-01
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit beantrage ich die Antragsberechtigung gemäß § 2 (d) der Spielregeln.
Begründung: Es haben in dieser Runde bereits mehrere Kamele gegen die Spielregeln verstoßen. Um denen eine reinwürgen zu können, ohne selber Spielleiter zu sein, ist eine Antragsberechtigung äußerst hilfreich.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 12:18, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 08-würg
Abgelehnter Vorgang: 08-01
Ablehnungstext: Der Antrag wird abgelehnt.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Bemerkung: Sollte dieser Vorgang mit einem beigefügten Haiku angefochten werden, so könnte der Aufsichtsrat seine Meinung nochmals überdenken.
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 20:43, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 08-zinggg
Angefochtener Vorgang: 08-würg
Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
das von Ihnen freundlicherweise beigelegte Haiku wurde ergriffen, um damit die Ablehnung anzufechten. En garde!
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:03, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 08-01gnmg
Genehmigter Vorgang: 08-01
Genehmigungstext: Na gut. Bei so einem hochwertigen Messer kann ich einfach nicht nein sagen.
Einschränkungen: Es gelten § 12 (c) und (d), auch für Haikus.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 22:14, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 9 vom ersten Gilbhart im Jahr des Herrn MMXII - Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 09-01
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Hochverehrter Aufsichtsrat,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Antragsberechtigung gemäß § 2(d) der Spielregeln.
Begründung: Dass ich es unterlasse, dem Ruf, meine bürokratischen Pflichten nicht zu vernachlässigen, zu folgen, kann nur auf diese Weise vermieden werden.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 14:25, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 09-02
Adressat: Kam-aeleon
Bezug auf Vorgang: 09-01
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Mitspieler Kam-aeleon,
zum vollständigen Verständnis und tieferen Eindringen in das Wesen Ihres bürokratischen Antrages würde ich sehr gerne erfahren, was der erste Gilbhart ist, was es genau damit auf sich hat und wie das alles zur Bürokratisierung beiträgt? Vermutlich ist es nur Unbildung meinerseits, dass mir der Gilbhart nicht geläufig ist, und ich würde Sie bitten, mir Aufklärung zu verschaffen.
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne (Diskussion) 14:39, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
„Scheitert die Bürokratie, scheitert Europa.“ - Angel M. Erkel
Vorgangsnummer: weiterweiter
Abgelehnter Vorgang: 09-01
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Gemäss § 0 ist eine Klärung der Anfrage mit Vorgangsnummer 09-02 unabdingbar.
Bemerkung: Der Antrag darf erneut gestellt werden, wenn eine Erleuterung in der Länge von 7 Zeilen zu je 10 Zeichen vorliegt.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 17:06, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 09-04
Adressat: Aufsichtsrat und Sockenpuppe von Wanderdüne
Bezug auf Vorgang: 09-02 und weiterweiter
Mitteilungsinhalt: Werter Aufsichtsrat,
Obwohl mir nicht bekannt ist, was eine Erleuterung ist, und ich gerne einer diesbezüglichen Erläuterung harre, will ich hier dennoch in der gewünschten Form Auskunft über die Datierung meines Antrags geben:
Gilbhart i
st ein alt
er deutsch
er Name fü
r den Wein
monat oder
Dachsmond!
Ich hoffe, dass dies die Anfrage 09-02 von Mitbürokrat Sockenpuppe von Wanderdüne sowie Ihre Einwände, werter Aufsichtsrat, klärt und möchte darauf hinweisen, dass der Gilbhart sowohl dem Wiktionary als auch dem Duden bekannt ist (s. Anlage), eine geheiligte Webseite und ein geheiligtes Buch, deren kumulierter bürokratischer Nimbus von kaum einem anderen Werk überstrahlt wird.
Insofern muss ich Ihnen leider Recht geben, dass es sich hierbei gänzlich um Unbildung und Ignoranz Ihrerseits handelt, werter Mitbürokrat Sockenpuppe von Wanderdüne. Ich alteriere mich sehr darob, dass Sie als Bürokrat nicht mehr Wert auf eine möglichst unverständliche, obschon korrekte und unmissverständliche Diktion legen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie darum, geehrter Aufsichtsrat, Ihre Ablehnung zurückzuziehen und dem obigen Antrag stattzugeben.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 23:10, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 09-05
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Hochverehrter Aufsichtsrat,
Hiermit stelle ich erneut einen Antrag auf Antragsberechtigung gemäß § 2(d) der Spielregeln.
Begründung: Ich glaube, in Mitteilung 09-04 die Fragen von Mitbürokrat Sockenpuppe von Wanderdüne und dem damaligen Aufsichtsrat JANNiS hinlänglich beantwortet zu haben, und bitte deswegen um Genehmigung dieses zweiten Antrags.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 22:53, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 09-06
Abgelehnter Vorgang: 09-05
Ablehnungstext: Der Antrag ist wegen Formfehler abzulehnen.
Begründung: Da dies ein Neuantrag ist, ist dieser auch erneut (und nicht in Anlehnung an einen bereits bearbeiteten Antrag) einzureichen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Atreju
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 15:16, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
§0 der SpielregelnNr. 10 vom 01.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: zehn
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit beantrage ich die Antragsberechtigung gemäß § 2 (d) der Spielregeln.
Begründung: Ich möchte am Ende gewinnen. Dazu muss ich zwingend Anträge stellen können, denn gemäss § 0 muss alles seine Ordnung haben.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 15:31, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: zehn-1
Genehmigter Vorgang: zehn
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 17:01, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 01 vom 01.10.2012 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 19
Adressat: Nur für Interessenten
Mitteilungsinhalt: Der Unterzeichner tritt hiermit gemäß § 1 (e) in den Zentralrat der Paragraphenreiter ein.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 15:43, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 19b
Adressat: JANNiS
Beschwerdegrund: Uneindeutige Aktennummer
Genauere Angaben: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
die von Ihnen verwendete Aktennummer ist uneindeutig und verstößt damit gegen § 0.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 16:18, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 19c
Zurückgezogener Vorgang: 19
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Es ist nicht möglich, diesen Fehler zu korrigieren und gleichzeitig die Einhaltung von § 0 zu wahren.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 16:43, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 12 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Spielleiter[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 12-1
Adressat: Alle Spielteilnehmer
Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich gemäß § 1 Buchstabe (e) Spielregeln in den Spielleiter ein.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 16:02, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 13 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Aufsichtsrat[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 13(0)
Adressat: Alle Spielteilnehmer
Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich, wie in § 1 (e) der Spielregeln unmissverständlich definiert, in den Aufsichtsrat ein.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 16:56, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 14 vom 1.10.2012 – Amtswechsel[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 14(0)
Adressat: Alle Spielteilnehmer
Mitteilungsinhalt: Ich trete hiermit aus dem Aufsichtsrat aus und in den Zentralrat der Paragraphenreiter ein.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 17:08, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 15 vom 01.10.2012 – Antrag auf Verwarnung von JANNiS[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 15-01
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
hiermit beantragt der Zentralrat der Paragraphenreiter die Verwarnung des Spielteilnehmers JANNiS gemäß § 4.1 (d) der Spielregeln.
Begründung: Der Spielteilnehmer hat mehrfach gegen § 2 (g) Satz 2 verstoßen, indem er Vorgänge zurückzog, ohne sie entsprechend abzustempeln.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 17:11, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 15-02
Betreff: Feststellung zum Antrag 15-02
Feststellungstext: Es liegt kein Verstoss gegen § 2 (g) Satz 2 vor, da § 2 (g) keine Frist zum Anbringen der Stempel vorlegt.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 17:18, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 15-03
Zurückgezogener Vorgang: 15-01
Rückzugstext: Obiger Vorgang wird hiermit zurückgezogen. Der Unterzeichner musste feststellen, dass er nicht allein in seinem Organ ist und der Antrag damit vermutlich nicht vom Zentralrat der Paragraphenreiter getragen wird.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 17:19, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 15-04
Adressat: Kamelokronf
Bezug auf Vorgang: 15-03
Anfrageinhalt: Bitte folgende Fragen klären: 1) Ist Kamelokronf befugt, Anträge, die im Namen des Zentralrats gestellt wurden, zurückzuziehen, ohne eine Genehmigung des Zentralrates zu haben? 2) Falls nein: Ist der Rückzug im Sinne des Zentralrates?
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 17:28, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 16 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: k-b-12-Phorgo-20121001151221
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Antrag auf Antragsberechtigung
Begründung: Weil Baum.
Unterschrift, Datum: Phorgo (Diskussion) 17:12, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: k-b-12-Phörgo-20121001151221
Abgelehnter Vorgang: k-b-12-Phorgo-20121001151221
Ablehnungstext: Nö.
Begründung: Weil ganze Sätze.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 21:00, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 17 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Aufsichtsrat, falls dieser keine Mitglieder besitzt[bearbeiten]
Vorgangsnummer: yaeita
Adressat: alle Spielteilnehmer
Mitteilungsinhalt: Sollte der Aufsichtsrat zum Vorgangszeitpunkt keine Mitglieder besitzen, so trete ich in jenes Organ hiermit ein.
Organ/Sachbearbeiter: J*
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 20:19, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: yululu
Angefochtener Vorgang: yaeita
Anfechtungsinhalt: Es besteht kein Organ „Vorgangszeitpunkt“. Es ist daher nicht möglich, in jenes Organ einzutreten.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 20:25, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: pudodül
Angefochtener Vorgang: yululu
Anfechtungsinhalt: Da nie jemand in ein Organ „Vorgangszeitpunkt“ eingetreten ist, ist obige Anfechtung völlig sinnlos.
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 21:03, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 18 vom 1.10.2012 – Fehlende Kenntlichmachung des Bearbeitungsstandes[bearbeiten]
Vorgangsnummer: be/st/ara
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren, ich beantrage hiermit eine Rüge an den Aufsichtsrat.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat mehrere Vorgänge bearbeitet, jedoch nicht mit dem Stempel „Erledigt“ oder mit einem anderen Stempel mit dem Bearbeitungsstand gekennzeichnet. Da diese Seite von diversen Organen sowie Personen genutzt wird, ist Ordnung äusserst wichtig. Daher besteht hier eine grobe Verletzung der Spielregel § 0.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 20:21, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Mitgliederliste des Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Antragsstellung:
- J*
Vorgangsnummer: be/st/ara/rat
Adressat: JANNiS
Bezug auf Vorgang: be/st/ara
Mitteilungsinhalt: Werter Mitbürokrat JANNiS,
auch wenn ich Ihnen nur ungern Ihren Auftritt bzw. Antrag vermasseln möchte, so muss ich jedoch darauf hinweisen, dass mit ntr-anf der Eintritt des Mitspielers J* in den Aufsichtsrat derzeit angefochten wird. Damit ist Ihr Antrag derzeit wohl kaum haltbar, da, vor einer eindeutigen Klärung der Rechtslage, ja noch nicht einmal die Ihrem Antrag beigefügte Mitgliederliste mit Sicherheit bestätigt werden kann.
Organ/Sachbearbeiter: J*
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* (Diskussion) 20:32, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: be/st/ara/rat/gte
Adressat: J* und sämtliche anderen Kamele
Thema: Gutachten zu der in Mitteilung be/st/ara/rat erwähnten Anfechtung yululu
Gutachtentext: Ein von mir persönlich durchgeführten Gutachten hat ergeben, dass lediglich die Mitteilung yaeita sowie eine Mitteilung ntr angefochten wird, nicht jedoch eine Änderung der Mitglieder eines Organs. Gemäss § 1 (e) geschieht der Eintritt durch einen selbstständigen Vorgang eines Teilnehmers, es ist jedoch zweifelhaft, ob der Vorgang mit dem Nummer ntr sowie der Vorgang mit der Nummer yaeita „selbstständig“ sind, daher ist der Eintritt wohl durch den Vorgang des Bearbeitens der Mitgliederliste, nicht jedoch durch die Mitteilung ntr oder die Mitteilung yaeita erfolgt. Daher ist die angehängte Mitgliederliste korrekt und der Antrag be/st/ara kann damit aufrecht erhalten werden.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 20:45, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
SandgemüseVorgangsnummer: be/st/ara/rat/gte/ma
Adressat: JANNiS, sowie alle anderen Spielteilnehmer
Thema: Gutachten zum Gutachten zu der in Mitteilung be/st/ara/rat erwähnten Anfechtung yululu
Gutachtentext: Ein von mir persönlich durchgeführtes Gutachten hat ergeben, dass die allermeisten Gutachten nicht im geringsten die Wahrheit darstellen sondern in der Regel nur den allergröbsten Unfug enthalten. Das gilt insbesondere, wenn von Rechtschreibung und Grammatik nur wenig Gebrauch gemacht wurde. Daher sollte obigem Gutachten keinen Glauben geschenkt und obiger Antrag abgewiesen oder zurückgezogen werden.
Organ/Sachbearbeiter: J*
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 21:12, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
SeelachsfiletVorgangsnummer: 18-5
Adressat: Privatkamel JANNiS
Bezug auf Vorgang: be/st/ara
Anfrageinhalt: Zur abschließenden Bearbeitung benötigt der Spielleiter eine vollständige Liste der betroffenen vom Aufsichtsrat bearbeiteten Vorgänge, da es keinesfalls seine Ausgabe ist, sich diese selbst rauszusuchen.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:27, 1. Okt. 2012 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: 18-19
Thema: Gutachten zu Anfrage 18-5
Gutachtentext: Gemäss § 4.1 (a) fällt dies in den Aufgabenbereich des Spielleiters, wenn er seinen Posten gemäss Regeln besonders gewissenhaft ausführen möchte.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 22:33, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: 18-42
Bezug auf Vorgang: be/st/ara/rat/gte/ma
Anmkerkungsinhalt: Es wird angemerkt, dass gerade jene Gutachten, welche sich über die Grammatik anderer Gutachten beschweren, elementare Regeln derselben oft sträflich missachten.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 10:54, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
„Daher sollte obigem Gutachten keinen Glauben geschenkt […] werden.“ (Zitat J*, Hervorhebung durch Unterzeichner)Nr. 19 vom 1.10.2012 – Antrag auf Spielseiten für den Aufsichtsrat[bearbeiten]
Vorgangsnummer: spllt-wrxngnlch
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
der Aufsichtsrat beantragt hiermit gemäß § 8 folgende Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sprechzimmer 404
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Verhandlungsraum 403
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Kantine 200
Begründung: Für eine sinnvolle Arbeit des Aufsichtsrates sind die oben genannten Seiten unerlässlich.
Unterschrift, Datum: Aufsichtsrat, Sachbearbeiter J* (Diskussion) 20:34, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 19-2
Genehmigter Vorgang: spllt-wrxngnlch
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: TM?! (Diskussion) 22:19, 1. Okt. 2012 (NNZ) für den Spielleiter
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:19, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 20 vom 1.10.2012 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: k-b-12-Phorgo-20121001190706
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Hiermit stelle ich einen Antrag auf Antragsberechtigung.
Begründung: Aufgrund der Notwendigkeit, Anträge stellen zu können, um effektiv bürokratisch tätig zu sein, beantrage ich eine Berechtigung, Anträge zu stellen.
Unterschrift, Datum: Phorgo (Diskussion) 21:07, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: k-b-12-Phorgo-2012101190706
Genehmigter Vorgang: k-b-12-Phorgo-20121001190706
Genehmigungstext: Von mir aus.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* (Diskussion) 21:15, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 21 vom 1.10.2012 – Eintritt in den Aufsichtsrat[bearbeiten]
Vorgangsnummer: k-b-Phorgo-20121001191948
Adressat: Alle Spielteilnehmer
Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich, wie in § 1 (e) der Spielregeln unmissverständlich definiert, in den Aufsichtsrat ein.
Unterschrift, Datum: Phorgo (Diskussion) 21:19, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 22 vom 1.10.2012 – Antrag auf Zulassung von Sockenpuppen[bearbeiten]
Vorgangsnummer: k-b-12-Phorgo-20121001194041
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Hiermit stelle ich einen Antrag auf Zulassung von Sockenpuppen zum Bürokratenspiel.
Begründung: Da wir derzeit mutmaßlich unter Personalknappheit leiden (so ist z. B. der Zentralrat der Paragraphenreiter nicht voll besetzt), könnte ein Sockenpuppentheater die Geschwindigkeit und somit die Effizienz unserer Organe steigern.
Unterschrift, Datum: Phorgo (Diskussion) 21:40, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: heidewitzka
Abgelehnter Vorgang: k-b-12-Phorgo-20121001194041
Ablehnungstext: Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Begründung: Sehr geehrter Antragsteller,
den Zentralrat der Paragraphenreiter befugt keine Spielregel dazu, bestimmte Gruppen von Individuen zum Spiel zuzulassen oder nicht zuzulassen.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf (Diskussion)
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 00:24, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 23 vom 1.10.2012 – Antrag auf Regeländerung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: rglä1
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die folgenden Regeländerungen, wobei <x> durch eine geeignete Paragraphennummer zu ersetzen ist:
§ <x> Verträge
- a) Organe oder Spielteilnehmer, welche Verträge mit anderen Organen oder Spielteilnehmern eingehen dürfen, heißen vertragsberechtigt. Spielteilnehmer sind grundsätzlich vertragsberechtigt. Organe sind vertragsberechtigt, sofern sie einen Vertragsbeauftragten gewählt haben.
- b) Verträge legen Bedingungen oder bestimmte Verhaltensweisen fest. Sie betreffen nur die Vertragsparteien. Verstöße gegen Verträge kann der Spielleiter mit Ordnungsmaßnahmen bestrafen.
- c) Verträge können aufgelöst werden, wenn die Auflösung des Vertrages bei jeder Vertragspartei beantragt und genehmigt wurde.
- d) Eine Auflösung eines Vertrags ist auch binnen 24 Stunden nach Neubesetzung einer der Vetragsparteien durch eine beliebige Vertragspartei möglich.
- e) Der Aufsichtsrat darf Verträge einstimmig auflösen, welche gegen die allgemeine Ordnung verstoßen.
Begründung: Die Fähigkeit, Verträge schließen zu können, hat durchaus das Potential zu einer bürokratischen Komplizierung der Sachlage.
Unterschrift, Datum: Aufsichtsrat, Sachbearbeiter J* (Diskussion) 22:09, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: pwglö7
Adressat: J*
Bezug auf Vorgang: rglä1
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Antragsteller,
Sie beantragen eine Regeländerung, bei der <x> durch eine, Zitat, „geeignete“ Paragraphennummer zu ersetzen sei. Sie unterlassen es aber in Ihrem Antrag, zu erklären, worin eine Eignung einer Paragraphennummer zum Ersetzen von <x> bestünde. Dabei wäre dies von größter Bedeutung, schließlich beantragen Sie eine Änderung des durch eben jene Nummer bezeichneten Paragraphen. Würde als Nummer beispielsweise die 7 gewählt, so lautete Ihr Antrag, § 7 der Spielregeln gemäß ihrer Vorschläge abzuändern. Vielleicht halten Sie gar die 0 für eine geeignete Nummer?
Werter Antragsteller, ich fürchte, ohne weitere Klarstellung diesbezüglich kann der Zentralrat der Paragraphenreiter den Antrag aus Gründen höchster Gefahr für die Bürokratie nicht genehmigen.
Unterschrift, Datum: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf (Diskussion) 00:15, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. „die letzte“ + 1 – Änderung § 10 (b)[bearbeiten]
Vorgangsnummer: あいうえお
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Ich beantrage hiermit die Änderung von § 10 (b) auf „Das Spielergebnis muss von einem hierzu explizit bevollmächtigten Organ festgelegt werden. Geschieht dies nicht, so lautet das Spielergebnis, dass JANNiS und Kamelokronf gewonnen haben.“
Begründung: Zu viele Runden haben bereits mit dem Ergebnis geendet, dass kein Kamel gewonnen hat. Wir sollten dies dringend für die aktuelle Runde bereits zu Beginn ändern, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erhalten.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 22:10, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: ⰁⰈⰑⰍⰔ
Thema: Regeländerung gemäß Antrag あいうえお
Gutachtentext: Werter Kollege,
ich bin der seltenen Meinung, dass es sich hierbei um einen höchst lobenswerten Vorschlag zur weiteren Bürokratisierung handelt. Ich bin beinahe sicher, dass uns bei Umsetzung dieser Regelung eine äußerst ordentliche Spielrunde bevorsteht.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Bemerkung: Lassen Sie uns zur Abstimmung schreiten.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:26, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: աԻՈտԻա
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag あいうえお
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Befürwortenswert. --Kamelokronf (Diskussion) 22:26, 1. Okt. 2012 (NNZ) |
Beinahe zwingende Änderung. --JANNiS (Diskussion) 22:36, 1. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: 100% Zustimmung.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 22:44, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: айбваешт
Genehmigter Vorgang: あいうえお
Genehmigungstext: Vorstehender Antrag ist durch Abstimmung աԻՈտԻա gemäß § 5 (a) der Spielregeln vom Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen worden.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:44, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 24-5
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: あいうえお
Mitteilungsinhalt: Der Spielleiter hat die beantragte Regeländerung gemäß § 5 Buchstabe (d) Satz 2 in die Regelseite übertragen und betrachtet diese Angelegenheit damit als erledigt.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 20:54, 5. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. Zackbummausdiemaus vom 01.10.2012[bearbeiten]
Vorgangsnummer: hausiewech-1
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Werter Kollege,
ich beantrage hiermit Schritte des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 4.2 (b).
Begründung: Dieser Sauhaufen wird mir zu aufmüpfig.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:53, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: hausiewech-2
Abstimmungsgegenstand: Antrag hausiewech-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
So gehts nicht weiter. --Kamelokronf (Diskussion) 22:53, 1. Okt. 2012 (NNZ) |
Jo. --JANNiS (Diskussion) 22:56, 1. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Mit 100 % der Stimmen angenommen.
Unterschrift des Auszählenden: JANNiS (Diskussion) 22:56, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: hausiewech-3
Maßnahme: Der Aufsichtsrat wird hiermit gemäß § 4.2 (b) aufgelöst.
Begründung: Dies geschieht gemäß Abstimmung hausiewech-2.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:00, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 26 vom 1.10.2012 – Antrag auf Spielseiten für den Spielleiter[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 26-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren, hiermit beantrage ich gemäß § 8 Spielregeln die im Anhang genannten Seiten.
Begründung: Nämliche Seiten sind unabdingbar für ein hinreichend bürokratisches Tätigwerden des Spielleiters.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:55, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter/Aktenplan
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/12. Runde/Organe/Spielleiter/Regelauslegungen
Vorgangsnummer: 26-2
Genehmigter Vorgang: 26-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:11, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 27 vom 01.10.2012 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Vorgangsnummer: k-b-12-Phorgo-20121001210156
Adressat: Alle
Mitteilungsinhalt: Der Unterzeichner tritt hiermit gemäß § 1 (e) in den Zentralrat der Paragraphenreiter ein und, sofern er nicht bereits aus dem Aufsichtsrat entfernt wurde, aus diesem aus.
Unterschrift, Datum: Phorgo (Diskussion) 23:01, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: k-b-12-blubberblubb
Adressat: Phorgo, Zentralrat der Paragraphenreiter
Anfrageinhalt: Phorgo ist nicht mehr auf der Mitgliederliste des Organs Zentralrat der Paragraphenreiter, ohne dass eine erneute Mitteilung des Austritts gemacht wurde. Ist Phorgo noch im Zentralrat der Paragraphenreiter?
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 13:31, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Bearbeitung der Organ-SeiteVorgangsnummer: k-b-12-babb
Adressat: JANNiS, Zentralrat der Paragraphenreiter, Interessenten
Betreff: Feststellung zur Anfrage k-b-12-blubberblubb
Feststellungstext: Phorgo ist offenbar gar kein Mitspieler mehr. Ich bedaure dies zutiefst und würde mich über eine Änderung sehr freuen.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 13:45, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
BegründungNr. 28 vom 1.10.2012 – Antrag auf Regeländerung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: k-b-12-Phorgo-20121001214632
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Hiermit stelle ich einen Antrag, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter sich beliebig viele Unterseiten ohne Genehmigung anlegen und diese nach Belieben nutzen darf.
Begründung: Der Zentralrat könnte so viele Seiten benötigen, dass der Spielleiter mit dem Akzeptieren bzw. Ablehnen nicht mehr hinterherkommt und dadurch aufgrund von Überarbeitung arbeitsunfähig wird. Dies würde die aktuelle Runde in inakzeptablem Maße verlangsamen.
Unterschrift, Datum: Phorgo (Diskussion) 23:46, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: tri tra trullala
Adressat: Phorgo
Bezugnahme auf Vorgang: k-b-12-Phorgo-20121001214632
Stellungnahme: Werter Kollege,
mir scheint ihr Antrag etwas unklar formuliert. Ihr Antragstext besagt, dass Sie beantragen, Zitat, „dass der Zentralrat der Paragraphenreiter sich beliebig viele Unterseiten ohne Genehmigung anlegen […] darf“. Dies klingt für den Unterzeichner nach einem Antrag auf Anlegen neuer Seiten gemäß § 8, wofür der Zentralrat der Paragraphenreiter nicht zuständig wäre.
In Betracht des von Ihnen gewählten Aktentitels aber kommt die alternative Interpretation infrage, es handele sich um einen Antrag auf Änderung der Spielregeln gemäß § 5 (a). Da der Unterzeichner mit der Verbindlichkeit von Aktentiteln in dieser Runde schon negative Erfahrungen gemacht hat, bleibt allerdings eine nicht unbeachtliche Restunsicherheit.
Sollten Sie, Herr Kollege, tatsächlich auf eine Regeländerung abzielen, rege ich daher an, den Antrag mit eindeutigem Antragstext sowie ausformuliertem beantragten Regeltext neu einzureichen.
Bemerkung: Für Kollege JANNiS kann ich selbstverständlich nicht sprechen, seine Meinung bliebe nur abzuwarten.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 00:01, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: k-b-12-Phorgo-20121001220649
Zurückgezogener Vorgang: k-b-12-Phorgo-20121001214632
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Neuformulierung
Unterschrift, Datum: Phorgo (Diskussion) 00:06, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 29 vom 1.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 29-1
Adressat: Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, hiermit beantrage ich, am Ende von § 4.1 Spielregeln den im Anhang aufgeführten Buchstaben (e) hinzuzufügen.
Begründung: Der Spielleiter erfüllt eine wichtige Funktion in unserer Bürokratie. Dennoch ist er im Gegensatz zu den anderen Hauptorganen bisher nur mit einem Mitglied besetzt. Um eine Überlastung zu vermeiden und sicherzustellen, dass er seinen Aufgaben jederzeit nachkommen kann, ist es sinnvoll, dass er seine Mitgliederzahl bei Bedarf erhöhen kann.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:48, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
(e) Der Spielleiter hat ein Mitglied, soweit er in seiner Geschäftsordnung keine andere Regelung trifft.Vorgangsnummer: 29-2
Bezug: 29-1
Information: Der Zentralrat beschäftigt sich intensiv mit Ihrem Antrag.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:08, 3. Okt. 2012 (NNZ)
100 % |
Vorgangsnummer: 29-3
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 29-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Wieso nicht. --Kamelokronf (Diskussion) 12:00, 6. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: 100% der derzeitigen Mitglieder haben für die Annahme gestimmt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 29-4
Genehmigter Vorgang: 29-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 29-5
Zurückgezogener Vorgang: 29-3 und 29-4
Rückzugstext: Dieser Vorgänge werden mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Aufgrund von Unsicherheit über die Korrektheit der Vorgänge.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:15, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 30 vom 1.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 30-1
Adressat: Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, hiermit beantrage ich, am Ende von § 4 Spielregeln den im Anhang aufgeführten Unter-§ 4.4 hinzuzufügen.
Begründung:
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:48, 1. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage § 4.4 Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung (KAESE)
- (a) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat, soweit sie in ihrer Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, maximal 3 Mitglieder.
- (b) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung darf als KAESE abgekürzt werden.
- (c) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass noch nicht ordnungsgemäß beendete Spielrunden beendet und vor allem gemäß Rahmenregel 9 ein klar definiertes zusammengefasstes Spielergebnis bekannt gegeben wird.
- (d) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist bei ihrer Tätigkeit selbstverständlich an die Rahmenregeln, insbesondere Rahmenregel 7, gebunden.
Vorgangsnummer: 30-2
Adressat: TM?!
Bezugnahme auf Vorgang: 30-1
Stellungnahme: Sehr geehrter Antragsteller,
der Unterzeichner hofft, Sie begründeterweise in dem Bewusstsein wähnen zu können, dass es sich bei Änderungen der Spielregeln um eine ernsthafte bürokratische Angelegenheit handelt. Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat Anträge mit diesem Anliegen dementsprechend besonders gewissenhaft zu prüfen. Elementar für die Nachvollziehbarkeit einer beantragten Regeländerung ist und bleibt die schlüssige Begründung.
Bemerkung: Ich kann so nicht arbeiten.
Unterschrift, Datum: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf (Diskussion) 23:36, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 30-3
Zurückgezogener Vorgang: 30-1
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Bemerkung: Ich könnte schwören, dass ich eine ausführliche und höchstbürokratische Begründung angegeben hatte, schließlich achtet der Spielleiter immer sorgfältig darauf, alle Regeln einzuhalten und der Bürokratie zu dienen.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:57, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 31 vom 2.10.2012 – Beschluss einer Geschäftsordnung des Spielleiters[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 31-1
Grundlage: § 3.3 Spielregeln
Beschlusstext: Der Spielleiter beschließt hiermit einstimmig, die im Anhang befindliche Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL) ans Geschäftsordnung anzunehmen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 00:24, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL)
Artikel 1: Allgemeines
§ 1: Der Spielleiter ist ein Hauptorgan gemäß Spielregeln.
§ 2: Der Spielleiter besteht aus einem Mitglied, das zugleich Vorsitzender des Spielleiters ist.
§ 3: Der Vorsitzende des Spielleiters darf ebenfalls als Spielleiter bezeichnet werden, soweit hieraus keine Gefahr einer Verwechselung von Organ und Amt hervorgeht.
Artikel 2: Haupttätigkeit des Spielleiters
§ 1: Haupttätigkeiten des Spielleiters sind diejenigen Tätigkeiten des Spielleiters, für die er gemäß der Spielregeln zuständig ist.
§ 2: Soweit nicht die Spielregeln für eine bestimmte Tätigkeit etwas anderes vorschreiben, kann der Spielleiter im Rahmen der Haupttätigkeiten sowohl auf Antrag, als auch von Amts wegen ohne vorherige Beantragung tätig werden.
Artikel 3: Nebentätigkeiten des Spielleiters
§ 1: Auf Antrag kann der Spielleiter auch andere Tätigkeiten übernehmen, soweit dies wieder gegen die Spielregeln noch gegen diese SpieGeL verstößt.
§ 2: Im Rahmen das § 1 darf der Spielleiter keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.
§ 3: Die Einschränkungen des § 2 gelten nicht, wenn das zuständige Organ der ausnahmsweisen Bearbeitung der Angelegenheit zugestimmt hat oder die Geschäftsordnung des Organs eine Bearbeitung durch den Spielleiter explizit gestattet.
§ 4: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter besteht nicht; Anträge gemäß § 1 können durch den Spielleiter ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Artikel 4: Aktenordnung
§ 1: Anträge an den Spielleiter sind ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Unterseite (Vorgangsseite) des Spielleiters einzureichen. Dies gilt auch für andere, direkt an den Spielleiter gerichtete Vorgänge. Sollte die Vorgangsseite des Spielleiters ausnahmsweise nicht zur Verfügung stehen, so dürfen an den Spielleiter gerichtete Anträge und andere Vorgänge ausnahmsweise auf der Allgemeinen Vorgangsseite eingereicht werden.
§ 2: Der Spielleiter ist berechtigt durch Beschluss einen Aktenplan anzulegen, sowie einen bestehenden Aktenplan abzuändern oder aufzuheben. Der zur Zeit gültige Aktenplan ist auf der dafür vorgesehenen Unterseite zu veröffentlichen.
§ 3: Für jedes auf der Vorgangsseite des Spielleiters eingereichte eigenständige Anliegen ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.
§ 4: Jede Akte hat ein einmaliges Aktenzeichen zu tragen, das sich wie folgt zusammensetzt:
- (a) Der das Aktenplankennzeichen für diejenige Kategorie des Aktenplans, in die der Inhalt der Akte (bzw. des Vorgangs, für den die Akte angelegt wird) am besten passt, gefolgt von einem Strich (-),
- (b) einer Zahl, die für die erste Akte des jeweiligen Jahres in der jeweiligen Kategorie des Aktenplans 1 ist und sich für jede weiter Akte der gleichen Kategorie des gleichen Jahres um 1 erhöht, gefolgt von einem Schrägstrich (/),
- (c) der (vierstelligen) Jahreszahl
§ 5: Ist zur Zeit kein gültiger Aktenplan vorhanden, so ist statt des Aktenplankennzeichens ein X zu verwenden.
§ 6: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktenzeichen so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.
§ 7: Der Spielleiter ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzuordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der Spielleiter berechtigt, sie anzulegen.
§ 8: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus dem Aktenzeichen der Akte gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.
§ 9: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 8 entsprechende Vorgangsnummern abzuändern, falls ein anderer Vorgang auf der Vorgangsseite des Spielleiters bereits die selbe Vorgangsnummer trägt oder die Gefahr besteht, dass bei Einhaltung der korrekten Vorgangsnummerierung dieselbe Vorgangsnummer zukünftig für einen weiteren Vorgang verwendet werden muss. Die Abänderung hat so zu erfolgen, dass der bisheriger Vorgangsnummer das Aktenzeichen, gefolgt von einem Bindestrich, einem oder mehreren Großbuchstaben und einem weiteren Bindestrich, vorangestellt wird. Alternativ kann eine fehlerhafte Vorgangsnummer, die die Bedingungen dieses § erfüllt, auch durch die Vorgangsnummer, die der jeweilige Vorgang regelmäßig zu tragen hätte, ersetzt werden.
§ 10: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.
§ 11: Unabhängig von §§ 6, 7 und 9 ist der Spielleiter berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.
§ 12: Änderungen gemäß §§ 6, 7 und 9 dürfen in Übereinstimmung mit § 2 Abs. (f) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des Spielleiters durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt. Der geänderte Vorgang ist dabei mit dem dafür vorgesehenen Stempel zu kennzeichnen.
§ 13: Der Spielleiter ist zudem befugt, mittels eines geeigneten, nicht-formlosen Vorgangs anzuordnen, dass ein Vorgang, der rechtmäßig oder unrechtmäßig eine nicht den Vorschriften dieses Artikels entsprechende Vorgangsnummer trägt, neben seiner tatsächlichen Vorgangsnummer auch mit der Vorgangsnummer, die er gemäß dieses Artikels tragen müsste, bezeichnet werden darf, ohne, dass der betreffende Vorgang dadurch geändert würde.
Artikel 5: Weitere Unterseiten
§ 1: Der Spielleiter ist berechtigt, seine Auslegungen der Spielregeln gemäß § 5 Abs. (e) Spielregeln auf einer dafür vorgesehenen Unterseite zu sammeln.
§ 2: Der Spielleiter ist berechtigt, die durch ihn gemäß § 8 Spielregeln genehmigten Seiten auf einer dafür vorgesehenen Unterseite zu sammeln.
Artikel 6: Rechtsmittel
§ 1: Gegen die Entscheidungen des Spielleiters sind die Rechtsmittel der Beschwerde und der Anfechtung zulässig.
§ 2: Im Rahmen der Beschwerde hat ein jeder Spielteilnehmer die Möglichkeit, den Spielleiter auf schwerwiegende oder unbürokratische Fehler in seinen Entscheidungen hinzuweisen. Dieser hat dann die Möglichkeit, fehlerhafte Entscheidungen und Vorgänge zurückzuziehen. Eine Beschwerde muss hinreichend begründet werden.
§ 3: Im Rahmen der Anfechtung, die sowohl nach einer Beschwerde als auch ohne vorhergehende Beschwerde angewendet werden kann, kann ein von einem Beschluss oder anderen Vorgang direkt oder indirekt betroffener Spielteilnehmer gegen den entsprechenden Vorgang vorgehen. Der Spielleiter überprüft daraufhin die gesamte Angelegenheit erneut und entscheidet abschließend darüber.
Artikel 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 1: Diese SpieGeL stellt die Geschäftsordung des Spielleiters gemäß § 3.3 Spielregeln da.
§ 2: Diese SpieGeL kann jederzeit durch Beschluss des Spielleiters geändert, ergänzt oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzt werden.
§ 3: Diese SpieGeL tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.Nr. 1 vom 2.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln (neues Organ)[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 2-10-1
Adressat: Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, hiermit beantrage ich (zwecks Schaffung eines neuen Organes), in § 4 den im Anhang aufgeführten Punkt § 4.x hinzuzufügen. x ist hierbei durch die nächste freie natürliche Zahl des § zu ersetzen, x ist grösser als 0.
Begründung: Es kommt viel zu oft vor, dass wichtige Stempel vergessen werden. Ohne Stempel werden Vorgangsseiten unübersichtlich, was § 0 in grobem Masse widerspricht. Es wird daher zwingend ein Organ benötigt, das über die wichtige Vergabe von Stempeln (sowie über die allgemeine Übersicht) wacht.
Organ/Sachbearbeiter: JANNiS (Diskussion) 16:39, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Unterschrift, Datum:
Anlage § 4.x Wichtiges Organ zur Übersicht (sowie teilweise Einforderung meilenwichtiger planlosvergessener erforderlicher Leitkennzeichen) [WOzU(stEmpeL)]
- (a) Das Ziel und wichtigstes Zweck von Wichtiges Organ zur Übersicht (sowie teilweise Einforderung meilenwichtiger planlosvergessener erforderlicher Leitkennzeichen) ist die Übersicht auf den verschiedenen Seiten des Bürokratenspiels im Sinne von § 0.
- (b) Statt „Wichtiges Organ zur Übersicht (sowie teilweise Einforderung meilenwichtiger planlosvergessener erforderlicher Leitkennzeichen)“ ist, ausgenommen in der Überschrift von § 4.x sowie im Text von § 4.x (a) und § 4.x (b), stets „WOzU(stEmpeL)“ zu schreiben.
- (c) WOzU(stEmpeL) hat mindestens ein und maximal einunddreissig Mitglieder, um seine Aufgaben gewissenhaft ausführen zu können. Genauere Einschränkungen der Mitgliederzahl darf WOzU(stEmpeL) im gegebenen Rahmen in der Geschäftsordnung festlegen.
- (d) WOzU(stEmpeL) hat eine Aufgabe oder Aufgaben, die in § 4.x (g) festgelegt sind. Sie dienen stets der Verbesserung der Übersicht.
- (e) Möchte ein Spielteilnehmer oder ein Organ WOzU(stEmpeL) zu einer weitere Aufgabe zur Verbesserung der Übersicht beauftragen, hat es einen entsprechenden Antrag an WOzU(stEmpeL) zu stellen. WOzU(stEmpeL) muss nach Annahme des Antrages einen Antrag zur Änderung von § 4.x (g) nach Vorgabe der geltenden Spielregeln stellen.
- (f) Soll eine Aufgabe in § 4.x (g) nicht mehr weiter verfolgt werden, so hat der Aufsichtsrat einen Antrag an den Spielleiter zu stellen, damit dieser sich um das weitere Vorgehen kümmert. Um den Aufsichtsrat zu diesem Vorgehen zu beauftragen, darf ein Organ oder ein Spielteilnehmer einen Antrag unter Berücksichtigung der geltenden Spielregeln und den Antrag betreffender Geschäftsordnungen an den Aufsichtsrat stellen.
- (g) Die Aufgaben von WOzU(stEmpeL) lauten:
- 1. Stempelnachvergabe: Stempel sind sehr wichtig zur Übersicht über Vorgänge. Hat ein Organ oder ein Spielteilnehmer einen Stempel vergessen, so soll WOzU(stEmpeL) einen „STEMPEL FEHLT“-Stempel auf dem Vorgang anzubringen, damit das Organ oder der Spielteilnehmer den fehlenden Stempel nachreichen kann. Falls dies nach 72 Stunden nicht geschehen ist, soll WOzU(stEmpeL) einen Antrag dazu an das Organ oder den Spielteilnehmer stellen. Fehlt nach weiteren 72 Stunden der Stempel noch immer, soll WOzU(stEmpeL) das Organ oder den Spielteilnehmer verwarnen oder im Wiederholungsfalle Rügen.
Vorgangsnummer: 2-10-2
Abstimmungsgegenstand: Antrag 2-10-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Dafür. Dieses Organ ist zur Wahrung von § 0 zwingend nötig. Ausserdem hilft die Formulierung der Regeln bei unserer Aufgabe (§ 4.2 (a)) und sollte daher von uns angenommen werden. --JANNiS (Diskussion) 16:44, 2. Okt. 2012 (NNZ) |
Eine natürliche Zahl ist übrigens immer größer als 0. --Kamelokronf (Diskussion) 23:39, 3. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: 2 von 2 Mitgliedern haben der Regeländerung zugestimmt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 23:39, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 2-10-3
Genehmigter Vorgang: 2-10-1
Genehmigungstext: Wie aus der Abstimmung 2-10-2 hervorgeht, nimmt der Zentralrat der Paragraphenreiter die beantragte Regeländerung gemäß § 5 (a) an.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:41, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: Alles muss seine Ordnung haben
Adressat: Kamelokronf, Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: 2-10-2, zweite Stimme
Anfrageinhalt: Gemäss gängiger Literatur besteht die Menge der natürlichen Zahlen aus allen nicht-negativen ganzen Zahlen, einschliesslich der 0. Zwar gibt es auch andere Definitionen, aber da der Spielleiter keine eindeutige Auslegung definiert hat, ist anzunehmen, dass die natürlichen Zahlen nicht immer grösser als 0 sind. Ich frage daher an, ob die zweite Stimme des Vorgangs 2-10-2 trotz der falschen Aussage noch immer gilt oder ob sich Zentralrat der Paragraphenreiter genötigt sieht, die Genehmigung zurückzuziehen.
Unterschrift, Datum: JANNiS (Diskussion) 01:00, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Gängige Literatur, unter anderem, jedoch nicht ausschliesslich, unserer zahlreichen Mathe-Dozenten.Vorgangsnummer: hastjarecht-37b
Adressat: Kamelokronf
Bezugnahme auf Vorgang: Alles muss seine Ordnung haben
Stellungnahme: Werter Kollege,
nach eingehender Überprüfung teilt der Unterzeicher Ihre Ansicht, dass die Menge der natürlichen Zahlen durchaus die Zahl 0 einschließen kann und ihre Einschränkung für die Wahl von x daher nicht zwangsläufig unbegründet ist. Der Unterzeichner ist sich allerdings im Unklaren darüber, inwieweit unrichtige Begründungen in Abstimmungen eine Wiederholung derselben nötig machen. Da keine direkte Spielregel zu dieser Problematik existiert, ist auch eine Regelauslegung durch den Spielleiter vermutlich eher schwierig zu erreichen.
Bemerkung: Keine Ahnung was wir jetzt machen sollen…
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 10:47, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 32-6
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: 2-10-1
Mitteilungsinhalt: Der Spielleiter hat die beantragte Regeländerung gemäß § 5 Buchstabe (d) Satz 2 in die Regelseite übertragen und betrachtet diese Angelegenheit damit als erledigt.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 17:41, 6. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 33 vom 3.10.2012 - Antrag auf Antragsstellungsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: A-AR-33
Adressat: Aufsichtsrat (oder dessen gültiger Vertreter nach §2(d) und §0 der Regeln)
Antragsgegenstand: Sehr geehrte zur Zeit nicht existierende AufsichtsratsmitgliederInnen, Euer Ehren AufsichtsratsvorsitzendeR, hiermit beantrage ich die Antragsberechtigung gemäß § 2(d) Spielregeln.
Begründung: Gemäß §0 muss alles seine Ordnung haben, somit habe ich als Kamel auch den §2(d) in Ehren zu halten. Um Anträge stellen zu können, ist daher eine Genehmigung zur Stellung selbiger unumgänglich.
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 20:09, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: A-AR-33-1
Genehmigter Vorgang: A-AR-33
Genehmigungstext: Dem Antragssteller wird das Recht eingeräumt, weitere Anträge gemäß den gültigen Regeln zu stellen.
Organ/Sachbearbeiter: für den Aufsichtsrat/Atreju
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 21:41, 3. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 34 vom 03.10.2012 – Regeländerung: Stiftung Behördentest[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 34-01
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Hochverehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
ich beantrage hiermit die Hinzufügung des beigefügten Regeltextes als Unterparagraph zu § 4 der Spielregeln.
Begründung: Derzeit gibt es zahlreiche Initiativen zur Gründung von Organen. Um sicherzustellen, dass die bürokratische Qualität trotz einer eventuellen Zunahme von Organen und Sachbearbeitern den hohen Standards des Bürokratenspiels weiterhin gerecht wird, sollte eine Instanz genau diese Qualität überwachen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 00:03, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Stiftung Behördentest
- (a) Die Stiftung Behördentest ist ein Organ mit bis zu zwei Mitgliedern.
- (b) Die Stiftung Behördentest soll die Qualität der Sachbearbeitung der existenten Organe testen. Dazu soll sie bei ihnen Vorbringungen einreichen und deren Bearbeitung überprüfen.
- (c) Die Stiftung Behördentest soll geeignete Testverfahren und Kriterien festlegen. Dabei sollen auch investigative Testmethoden wie das gezielte Einbauen von Formfehlern zum Einsatz kommen, um die Kompetenz der Sachbearbeiter zu überprüfen.
- (d) Nach einer abgeschlossenen Überprüfung soll die Stiftung Behördentest dem getesteten Organ ein Qualitätsurteil auf Grundlage einer zuvor durch sie festgelegten Bewertungsskala oder -matrix ausstellen.
- (e) Kommt die Stiftung Behördentest zu einem Testergebnis, welches dem Organ erhebliche Mängel bei der Sachbearbeitung bescheinigt, so hat sie den Spielleiter zu informieren und gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen zu beantragen.
- (f) Die Stiftung Behördentest kann den Test eines Organs nach einem selbst festgelegten Turnus von mindestens sechs Tagen wiederholen.
Vorgangsnummer: 34-02
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 34-01
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ein sehr nützliches Organ. --Kamelokronf (Diskussion) 11:45, 12. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: 100% der derzeitigen Mitglieder haben für die Annahme gestimmt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 34-03
Genehmigter Vorgang: 34-01
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 34-04
Zurückgezogener Vorgang: 34-02 und 34-03
Rückzugstext: Diese Vorgänge werden mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Aufgrund von Unsicherheit über die Korrektheit der Vorgänge.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:18, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 34-05
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 34-01
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Das Organ erscheint auch mir tatsächlich sehr nützlich, doch kann der Antrag in seiner derzeitigen Form keineswegs genehmigt werden. Das absichtliche Einbauen von Formfehlern gemäß Abschnitt (c) widerläuft §0 in solchem Maße, dass ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren könnte, so etwas in den Spielregeln wiederzufinden. Investigative Methoden sind ja gut, aber so etwas geht zu weit. Wanderdüne (Diskussion) 15:19, 15. Okt. 2012 (NNZ) |
Aber verehrter Kollege, zur vollständigen Überprüfung der Arbeit eines Organs gehört natürlich auch die Kontrolle des Umgangs mit Formfehlern. Sehen Sie es doch mal so, diese Formfehler dienen einem höheren bürokratischen Ziel! Und außerdem, ist ein intern geplanter und besprochener Formfehler wirklich ein Formfehler? Genügt er nicht viel mehr einer höheren, einer Meta-Form? --Kamelokronf (Diskussion) 15:56, 15. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Der Antrag hat die notwendige Mehrheit verfehlt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 15:56, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 34-06
Abgelehnter Vorgang: 34-01
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 15:56, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. XXXV vom IVten VIIIber anno domini MMXII[bearbeiten]
Vorgangsnummer: XXXV-I
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Hochverehrter Aufsichtsrat,
Hiermit stelle ich einen erneuten Antrag auf Antragsberechtigung gemäß § 2(d) der Spielregeln.
Begründung: Siehe Vorgang Nr. 9. Ausserdem möchte ich einen Antrag auf eine Regeländerung hinsichtlich des bürokratischen Standardzahlsystems stellen: Dabei sollte die Verwendung von Systemen mit kurzen Zahlen wie das römische Zahlsystem (hier schreite ich erhobenen Hauptes voran) oder das Unärsystem bzw. Systemen mit wenig Ziffern wie das Sexagesimal- oder das Nongentesimalsystem (letzteres verfügt über lediglich 900 verschiedene Ziffern) gefördert werden. Ich bin sicher, eine solche Regeländerung wäre auch im Sinne des Aufsichtsrates und der freiheitlich-bürokratischen Grundordnung.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 18:35, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: A-AR-Atreju-A1-U1
Abgelehnter Vorgang: XXXV-I
Ablehnungstext: Werter Antragssteller. Leider muss ihr Antrag erneut wegen Formfehler abgelehnt werden.
Begründung:
1. "Siehe Vorgang Nr. 9." stellt keine Begründung dar. Da mehrere Organe bereits eigene Unterseiten und eigene Vorgänge führen, stellt "Vorgang Nr. 9" keine eindeutige Zuordnung zu einem einzelnen Vorgang dar. Wenn Sie ihrem Antrag Anlagen beifügen möchten, so benutzen Sie bitte das entsprechende Feld im Antragsformular selbst.
2. Im Feld "Begründung" wird ein weiterer Antrag an den Aufsichtsrat gestellt (Zitat: "Ausserdem möchte ich einen Antrag auf eine Regeländerung hinsichtlich des bürokratischen Standardzahlsystems stellen:" Zitatende). Dies ist im Sinne von §0 und §2(a) unzulässig, da hier der Ordnung wegen pro Antrag ein Antragsformular zu verwenden ist. Des Weiteren bleibt festzustellen, das der Aufsichtsrat gemäß §5(a) nicht Empfänger eines solchen Antrages sein kann. Wegen dieser sachlichen Mängel kann der Aufsichtsrat dem Antrag des Antragstellers nicht stattgeben und muss ihn wegen Formfehler ablehnen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Atreju
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 21:21, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
§5(a), §0 und §2(a) der Regeln in der derzeit gültigen Fassung.Nr. 36 vom 4.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 36-1
Adressat: Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, hiermit beantrage ich, am Ende von § 4 Spielregeln den im Anhang aufgeführten Unter-§ 4.4 hinzuzufügen. Sollte die Unter-§-Nummer 4.4 bereits vergeben sein oder aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen, so soll sie durch die kleinste freie geeignete Unter-§-Nummer ersetzt werden.
Begründung: Da die gegenwärtige Spielrunde eventuell gegen Rahmenregel 13 verstößt (siehe hierzu auch Akte Nr. 2 auf dieser zentralen Vorgangsseite), hält es der Spielleiter für dringend erforderlich, zwecks Wiederherstellung der nötigen bürokratischen Rechtssicherheit diejenigen der vorherigen Spielrunden, die bisher noch nicht ordnungsgemäß beendet sind, ordnungsgemäß zu beenden. Um dies auf hinreichend bürokratische Art und Weise zu erreichen, ist die Einrichtung eines geeigneten Organs unvermeidlich.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:33, 4. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage § 4.4 Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung (KAESE)
- (a) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat, soweit sie in ihrer Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, maximal 3 Mitglieder.
- (b) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung darf als KAESE abgekürzt werden.
- (c) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass noch nicht ordnungsgemäß beendete Spielrunden beendet und vor allem gemäß Rahmenregel 9 ein klar definiertes zusammengefasstes Spielergebnis bekannt gegeben wird.
- (d) Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist bei ihrer Tätigkeit selbstverständlich an die Rahmenregeln, insbesondere Rahmenregel 7, gebunden.
Vorgangsnummer: 36-2
Angefochtener Vorgang: 36-1
Anfechtungsinhalt: Obwohl eine "Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung (KAESE)" als sinnvoll erachtet wird, geht aus dem in der Anlage von 36-1 genannte Regeländererungstextvorschlag nicht eindeutig hervor, das sich dieses neue Organ ausschließlich mit abgelaufenen Spielrunden beschäftigt. Hier besteht die Gefahr, das aufgrund einer reinen Geschäftsordnung von KAESE auch die aktuelle Spielrunde hier abgewickelt werden kann (diese erfült ja ebenso die Bedingungen wie unter §4.4(c) angegeben).
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 09:27, 6. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 36-3
Abgelehnter Vorgang: 36-2
Ablehnungstext: Die Anfechtung wird hiermit abgewiesen.
Begründung: Der Unterzeichner kann keine Berechtigung des Spielteilnehmers Atreju erkennen, den vorliegenden Antrag an den Zentralrat der Paragraphenreiter anzufechten. Der Antragsteller besitzt eine gültige Antragsberechtigung und hat den Antrag aufgrund einer eindeutigen Regelgrundlage, § 5 (a) der Spielregeln, eingereicht.
Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet unabhängig über Anträge auf Regeländerung, überprüft werden diese Entscheidungen vom Aufsichtsrat. Falls ein Spielteilnehmer inhaltliche Probleme in einer vorgeschlagenen Regeländerung oder in deren Begründung zu erkennen glaubt, so sei ihm geraten, sich mit seinen Erkenntnissen an eines dieser beiden Organe zu wenden und um entsprechende Bearbeitung des Antrages zu bitten.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 19:15, 6. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 36-4
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 36-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ich bin ja mal gespannt, wie das Organ arbeiten will, ohne die eigenen Regeln zu verletzen. Das sollten wir uns unbedingt anschauen und den Sachbearbeitern ordentlich eine reinwürgen. --Kamelokronf (Diskussion) 18:53, 11. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: 100% der derzeitigen Mitglieder haben für die Annahme gestimmt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 36-5
Genehmigter Vorgang: 36-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 36-6
Zurückgezogener Vorgang: 36-4 und 36-5
Rückzugstext: Diese Vorgänge werden mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Aufgrund von Unsicherheit über die Korrektheit der Vorgänge.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:21, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 36-7
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 36-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ich möchte das sehen, deswegen stimme ich dem KAESE zu. --Wanderdüne (Diskussion) 15:22, 15. Okt. 2012 (NNZ) |
Ich bin ja mal gespannt, wie das Organ arbeiten will, ohne die eigenen Regeln zu verletzen. Das sollten wir uns unbedingt anschauen und den Sachbearbeitern ordentlich eine reinwürgen. --Kamelokronf (Diskussion) 15:27, 15. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: 2 von 2 Paragraphenreitern, ergo 100%, haben dem Antrag zugestimmt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 15:27, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 36-8
Genehmigter Vorgang: 36-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 15:27, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 36-9
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: 36-1
Mitteilungsinhalt: Der Spielleiter hat die beantragte Regeländerung gemäß § 5 Buchstabe (d) Satz 2 in die Regelseite übertragen und betrachtet diese Angelegenheit damit als erledigt.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:37, 20. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 37 vom 5.10.2012 - Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 37-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat, Euer Ehren Aufsichtsratsvorsitzender,
Hiermit beantrage ich erneut erneut erneut die Antragsberechtigung gemäß § 2(d) Spielregeln.
Begründung: Alles andere wäre unordentlich und im Widerspruch zu §0.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 15:37, 5. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 37-2
Genehmigter Vorgang: 37-1
Genehmigungstext: Dem Antrag des Antragsstellers auf Erteilung einer Antragsstellungsberechtigung wird hiermit entsprochen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter Atreju
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 09:16, 6. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 38 vom 8.10.2012 – Anfrage an den Aufsichtsrat bezüglich der Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 38-1
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: Vorgang 3-1 in Akte Nr. 3 auf der zentralen Vorgansseite
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Aufsichtsrat, da die 2-Tages-Frist gemäß § 2 Absatz (d) Satz 3 Spielregeln schon längst abgelaufen, die Bearbeitung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, ist mir unklar, ob ich mittlerweile antragsberechtigt bin. Ich bitte daher um Auskunft, ob ich zur Zeit antragsberechtigt bin. (Falls der Aufsichtsrat sich bezüglich dieser Frage selbst unsicher ist, würde ich ihm empfehlen, einen Antrag auf Regelauslegung beim Spielleiter zu stellen.)
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:59, 8. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 38-2
Adressat: TM?!
Bezugnahme auf Vorgang: 38-1
Stellungnahme: Der Vorgang 3-1 wurde von einem Aufsichtsrat bearbeitet, der danach aufgeloest wurde. Da ein aufgeloester Aufsichtsrat keine Bearbeitung eines Antrages vornehmrn kann und dem neu besetzten Aufsichtsrat gemaess bestehender Regeln oder per Beschluss des Spielleiters kein Mandat zur Bearbeitung oder Revision von noch nicht abschliessend bearbeiteten Antraegen erteilt wurde, empfehle ich dem Antragssteller die Verfahrensweise gemaess §2(d) Satz 3 der Regeln.
Unterschrift, Datum: Im Namen des Aufsichtsrates / Sachbearbeiter: Atreju (Diskussion) 10:39, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 38-3
Adressat: TM?!
Betreff: Antragsstellungsberechtigung von TM?!
Feststellungstext: Gemaess Antrag 3-1 in Zusammenhang mit §2(d) Satz 3 der Regeln wird hiermit festgestellt, dass TM?! ueber eine gueltige Berechtigung zum Stellen von Antraegen besitzt.
Unterschrift, Datum: Im Namen des Aufsichtsrates ? Sachbearbeiter: Atreju (Diskussion) 10:39, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Diese Feststellung wurde getroffen gemaess § 4.3(d) der RegelnNr. 39 vom 09.10.2012 - Eintritt in das Organ WOzU(stEmpeL)[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 39-1
Adressat: Alle am Spiel teilnehmenden und/oder nicht teilnehmenden Kamele und/oder Nicht-Kamele
Mitteilungsinhalt: Hiermit gebe ich meinen Eintritt in das Organ WOzU(stEmpeL) gemäss §1(e) der Spielregeln bekannt.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon (Diskussion) 07:58, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 40 vom 09.10.2012 - Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: Vierzig-Eins
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitglieder, sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit beantrage ich die Antragsberechtigung gemäß §2(d) der Spielregeln.
Begründung: Ich als schon in den vergangenen Spielrunden als verdienter Bürokrat gepriesenes Kamel möchte auch in der zwölften (in Zahlen: 12.) Runde der Bürokratenspieles meinen Beitrag leisten, was durch eine Antragsberechtigung erheblich erleichtert wird.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 10:37, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 40-2
Genehmigter Vorgang: Vierzig-Eins
Genehmigungstext: Dem Sachbearbeiter sind keine Gründe bekannt, die der Genehmigung des Antrages des Antragsstellers entgegenstehen würde.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter Atreju
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 11:40, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 41 vom 09.10.2012 – Untätigkeit von JANNiS[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 41-1
Betreff: Untätigkeit von JANNiS
Feststellungstext: Hiermit stelle ich gemäß § 6 (b) der Spielregeln fest, dass Spielteilnehmer JANNiS gemäß § 6 (a) und gültiger Regelauslegung durch den Spielleiter in seiner Funktion als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter untätig ist.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:30, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 41-2
Thema: Untätigkeit von JANNiS
Gutachtentext: Der genannte Spielteilnehmer ist tatsächlich untätig gemäß § 6 Absatz (a) Spielregeln.
Bemerkung: Dieses Gutachten gilt als Bestätigung der in VOrgang 41-1 vorgenommenen Feststellung der Untätigkeit gemäß § 6 Absatz (b) Spielregeln.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 00:10, 10. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 41-3
Maßnahme: Hiermit wird JANNiS gemäß § 6 (c) der Spielregeln seines Postens als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter enthoben und durch Wanderdüne ersetzt, falls dieser zustimmt. Andernfalls wird er durch Sockenpuppe von Wanderdüne ersetzt, falls dieser zustimmt.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 21:56, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 41-4
Adressat: Wer immer sich angesprochen fühlen möge
Bezug auf Vorgang: 41-3
Mitteilungsinhalt: Ich, Spielteilnehmer Wanderdüne, nehme die Ersetzung von JANNis durch mich gemäß §6 (c) der Spielregeln an. Eigentlich habe ich nur begrenzte Böcke, aber die Arbeit muss ja irgendjemand machen, nichtwahr.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 16:39, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 42 vom 9.10.2012 – Antrag auf Änderung der Spielregeln[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 42-1
Adressat: Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, hiermit beantrage ich, § 2 Absatz (d) Satz 3 Spielregeln den in der Anlage aufgeführten Wortlaut zu geben.
Begründung: Da der Spielleiter mit der ungenauen Formulierung des genannten Satzes alles andere als zufrieden ist (siehe Vorgang C6-3/2012-3 auf der Vorgangsseite des Spielleiters), sieht er sich genötigt, eine Regeländerung zu beantragen, um diese gegen eine genauere Formulierung zu ersetzen.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 23:48, 9. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Wird die Bearbeitung eines Antrag auf Antragsberechtigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Tagen begonnen oder wird die Bearbeitung für länger als 2 Tage unterbrochen, so gilt er automatisch als genehmigt.
Vorgangsnummer: 42-2
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 42-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Der Unterzeichner ist nicht der Ansicht, dass diese Änderung irgendetwas klarer machen würde. Es bleibt völlig unklar, was genau unter Bearbeitung zu verstehen und woran das Unterbrechen einer Bearbeitung zu erkennen ist. --Kamelokronf (Diskussion) 18:57, 11. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Die nötige Stimmenmehrheit wurde nicht erreicht.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42-3
Abgelehnter Vorgang: 42-1
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:11, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42-4
Zurückgezogener Vorgang: 42-2 und 42-3
Rückzugstext: Diese Vorgänge werden mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Aufgrund von Unsicherheit über die Korrektheit der Vorgänge.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:22, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42-5
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 42-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Der Unterzeichner ist nicht der Meinung, dass diese Änderung irgendetwas klarer machen würde. Es bleibt unklar, was genau unter einer Bearbeitung zu verstehen und woran das Unterbrechen einer Bearbeitung zu erkennen ist. Wanderdüne (Diskussion) 15:23, 15. Okt. 2012 (NNZ) |
Mein Kollege hat hier eine derart umfassende und sinnvolle Begründung abgegeben, wie ich sie ihm gar nicht zugetraut hätte. Ich kann sie nur unterschreiben. --Kamelokronf (Diskussion) 15:29, 15. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Der Antrag wird abgelehnt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 15:29, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42-6
Abgelehnter Vorgang: 42-1
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 15:29, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 43 vom 10.10.2012 - Antrag auf Regeländerung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 42+1
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich, den sich in der Anlage dieses Antrags befindlichen §4.5 zu den Spielregeln hinzuzufügen.
Begründung: Wie sich schon in mehreren Vorgängen zeigte, fehlt es den Regeln und auch den Geschäftsordnungen in unserem bürokratischen System manchmal an der nötigen Klarheit. Ein Organ, welches sich hauptsächlich dem Zwecke widmen soll, dies zu bekämpfen, und das weitere Spielteilnehmer beschäftigen kann, sinnvoll an dem Fortschreiten der Bürokratie mitzuarbeiten, kann da nur nützlich erscheinen.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 00:21, 10. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
§ 4.5 Politisch-Linguistisches Aufklärungs- und Trennlinienziehungs-Organ (PLATO)
- (a) Das Politisch-Linguistische Aufklärungs- und Trennlinienziehungs-Organ (PLATO) ist ein eigenständiges Organ mit dem Ziel, die Spielregeln des Bürokratenspieles und die Geschäftsordnungen von Hauptorganen möglichst widerspruchsfrei, klar und verständlich zu halten.
- (b) Statt „Politisch-Linguistisches Aufklärungs- und Trennlinienziehungs-Organ (PLATO)“ ist, ausgenommen im Regeltext von §4.5.(a) und §4.5.(b) sowie in der Überschrift von §4.5., stets „PLATO“ zu schreiben. Der sächliche Artikel („das PLATO“) darf weggelassen werden.
- (c) PLATO hat bis zu vier Mitglieder. Wenn bereits ein Kamel durch Selbsteinwahl in das Organ eingetreten ist, muss jeder weitere Spielteilnehmer, der Organmitglied werden möchte, einen Antrag an PLATO stellen und seine Eignung, Leistung und Befähigung darlegen. Nur wenn dieser Antrag angenommen wird, darf der Spielteilnehmer PLATO beitreten.
- (d) Zur Verfolgung seines Zieles soll PLATO die Spielregeln sowie die Geschäftsordnungen von Hauptorganen nach unklaren Formulierungen, Begriffen und Zusammenhängen durchsuchen und die Unklarheiten zu verringern versuchen. Zu diesem Zweck sollen Anträge auf Regeländerungen und Regelauslegungen gestellt werden, Geschäftsordnungsänderungsvorschläge vorgebracht werden und es soll ein Dossier erstellt werden, das möglicherweise unklare Begriffe in Spielregeln oder Geschäftsordnungen von Hauptorganen klärt.
Vorgangsnummer: 42+2
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 42+1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Grundsätzlich handelt es sich um einen sehr begrüßenswerten Vorschlag. Allerdings bleibt unklar, ob die Erklärungen im erwähnten Dossier verbindlich sein sollen. Dies schiene nach Sicht des Unterzeichners nicht haltbar, da auf diese Weise Spielregeln und Geschäftsordnungen völlig umgedeutet werden könnten. --Kamelokronf (Diskussion) 19:03, 11. Okt. 2012 (NNZ) |
Vorgangsnummer: 42+3
Zurückgezogener Vorgang: 42+1
Rückzugstext: Rückzugstext (bei Nichteingabe Vordruck)
Begründung: Die vom fähigen Kollegen Kamelokronf erwähnten Schwächen des obigen Antrages werden in einer sofortigen Neustellung behoben werden.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 10:54, 12. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42+4
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich, den sich in der Anlage dieses Antrags befindlichen §4.5 zu den Spielregeln hinzuzufügen.
Begründung: Wie sich schon in mehreren Vorgängen zeigte, fehlt es den Regeln und auch den Geschäftsordnungen in unserem bürokratischen System manchmal an der nötigen Klarheit. Ein Organ, welches sich hauptsächlich dem Zwecke widmen soll, dies zu bekämpfen, und das weitere Spielteilnehmer beschäftigen kann, sinnvoll an dem Fortschreiten der Bürokratie mitzuarbeiten, kann da nur nützlich erscheinen.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 10:54, 12. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
§ 4.5 Politisch-Linguistisches Aufklärungs- und Trennlinienziehungs-Organ (PLATO)
- (a) Das Politisch-Linguistische Aufklärungs- und Trennlinienziehungs-Organ (PLATO) ist ein eigenständiges Organ mit dem Ziel, die Spielregeln des Bürokratenspieles und die Geschäftsordnungen von Hauptorganen möglichst widerspruchsfrei, klar und verständlich zu halten.
- (b) Statt „Politisch-Linguistisches Aufklärungs- und Trennlinienziehungs-Organ (PLATO)“ ist, ausgenommen im Regeltext von §4.5.(a) und §4.5.(b) sowie in der Überschrift von §4.5., stets „PLATO“ zu schreiben. Der sächliche Artikel („das PLATO“) darf weggelassen werden.
- (c) PLATO hat bis zu vier Mitglieder. Wenn bereits ein Kamel durch Selbsteinwahl in das Organ eingetreten ist, muss jeder weitere Spielteilnehmer, der Organmitglied werden möchte, einen Antrag an PLATO stellen und seine Eignung, Leistung und Befähigung darlegen. Nur wenn dieser Antrag angenommen wird, darf der Spielteilnehmer PLATO beitreten.
- (d) Zur Verfolgung seines Zieles soll PLATO die Spielregeln sowie die Geschäftsordnungen von Hauptorganen nach unklaren Formulierungen, Begriffen und Zusammenhängen durchsuchen und die Unklarheiten zu verringern versuchen. Zu diesem Zweck sollen Anträge auf Regeländerungen und Regelauslegungen gestellt werden, Geschäftsordnungsänderungsvorschläge vorgebracht werden und es soll ein Dossier erstellt werden, das möglicherweise unklare Begriffe in Spielregeln oder Geschäftsordnungen von Hauptorganen klärt.
- (e) PLATO ist es nicht gestattet, eigenmächtig unklare Formulierungen in den Spielregeln auszulegen, da dies ein Vorrecht des Spielleiters bleiben muss. Gegen alle Einträge im Dossier von PLATO können die Organe, deren Geschäftsordnung jeweils betroffen ist, sowie stets der Spielleiter, eine Beschwerde bei PLATO einlegen, woraufhin der Eintrag zu entfernen ist.
Vorgangsnummer: 42+5
Abstimmungsgegenstand: Regeländerung gemäß Antrag 42+4
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Nach der Verbesserung durch den klugen Spielteilnehmer Wanderdüne ist dieser Vorschlag perfekt und sehr zu unterstützen. Wanderdüne (Diskussion) 17:56, 14. Okt. 2012 (NNZ) |
Fjedn Alter! Äh, ich meine, nach der Überarbeitung ein sehr begrüßenswerter Vorschlag. --Kamelokronf (Diskussion) 23:21, 16. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Vollste Zustimmung.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 23:21, 16. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42+6
Genehmigter Vorgang: 42+4
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:21, 16. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 43-7
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: 42+4
Mitteilungsinhalt: Der Spielleiter hat die beantragte Regeländerung gemäß § 5 Buchstabe (d) Satz 2 in die Regelseite übertragen und betrachtet diese Angelegenheit damit als erledigt.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:39, 20. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 44 vom 10.10.2012 – Untätigkeit von J*[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 44-1
Betreff: Untätigkeit von J*
Feststellungstext: Hiermit stelle ich gemäß § 6 (b) der Spielregeln fest, dass Spielteilnehmer J* gemäß § 6 (a) seit seiner Ernennung durch den Spielleiter in Vorgang C3-1/2012 − Neubesetzung des Aufsichtsrates in seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates untätig ist.
Unterschrift, Datum: --Atreju (Diskussion) 21:10, 10. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 44-2
Bezugnahme auf Vorgang: 44-1
Stellungnahme: Hiermit bestätige ich, dass J* in der genannten Funktion untätig ist.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 21:22, 10. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 44-3
Grundlage: 44-1 und 44-2
Betreff: Untätigkeit von J*
Beschlusstext: Gemäß §6 (c) der Spielregeln wird hiermit J* aus dem Aufsichtsrat ausgeschlssen und die Stelle als Vakant ausgeschrieben.
Begründung: J* hat die in §6 (b) der Spielregeln eingeräumte Frist verstreichen lassen.
Organ/Sachbearbeiter: Für den Aufsichtsrat/Sachbearbeiter: Atreju
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 21:34, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Stunde 0 vom 13. Oktober 2012 – Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Vorgangsnummer: Stnd0-0
Grundlage: § 3.3 (b) Spielregeln
Beschlusstext: Hiermit beschließt der Zentralrat der Paragraphenreiter einstimmig die beigefügte ROTZ als seine Geschäftsordnung gemäß § 3.3 der Spielregeln.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, sämtliche Mitglieder: Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:05, 13. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates (ROTZ)
1 Organ und Ämter
- (a) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter dürfen als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
- (b) Der Vorsitzende wird durch die einfache Mehrheit der Paragraphenreiter gewählt.
2 Vorgangsseiten
- (a) Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung beendet der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Arbeit auf der allgemeinen Vorgangsseite. Ausnahmen siehe Absatz (g).
- (b) Zur Weiterführung einer Akte der allgemeinen Vorgangsseite, im Folgenden Ursprungsakte, ist eine neue Akte, im Folgenden Weiterführungsakte, gemäß dieser Geschäftsordnung zu erstellen. Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an dieser Stelle bekanntgibt. Für den Ort und die Nummerierung der Weiterführungsakte ist der erste Vorgang der Ursprungsakte maßgeblich.
- (c) Anträge auf Regeländerungen gemäß § 5 (a) der Spielregeln sind im Professor-Bienlein-Zimmer einzureichen. Dazu ist eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung erforderlich.
- (d) Anträge auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung sowie alle sonstigen Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind im Dölerich-Hirnfidler-Raum zu stellen.
- (e) Abstimmungen des Zentralrates der Paragraphenreiter finden im Dr.-Wutzofant-Saal unter Ausschluss unbefugter Öffentlichkeit statt.
- (f) Öffentliche Bekanntgaben des Zentralrates Paragraphenreiter, beispielsweise zur Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 4.2 (b) oder zur Neubesetzung des Spielleiters gemäß § 4.2 (c), werden in der Victor-Hugenay-Halle verlesen.
- (g) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2, Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 sowie Maßnahmen nach § 6 (e) Satz 2 der Spielregeln gibt der Zentralrat generell in den entsprechenden Akten auf auswärtigen Vorgangsseiten bekannt.
3 Akten- und Vorgangsnummerierung
- (a) Auf den Vorgangsseiten des Zentralrates der Paragraphenreiter hat jede Akte eine gültige Aktennummer gemäß Absatz (b) und (c) und jeder Vorgang eine gültige Vorgangsnummer gemäß Absatz (d) bis (g) zu tragen.
- (b) Die Aktennummer ergibt sich einerseits aus dem ersten Buchstaben des Raumes, in dem die Akte erstellt wird. Dabei werden die Namenszusätze "Dr." und "Professor" übersprungen.
- (c) Der zweite Bestandteil ist eine innerhalb des Raumes fortlaufende ganzzahlige Nummer, beginnend bei 1.
- (d) Zur Bestimmung der Vorgangsnummer sind zunächst alle Stellen des Tagesdatums der Einreichung im Format TT.MM.JJJJ zu addieren.
- (e) Vom Ergebnis ist die Anzahl der Zeichen des Kamelnamens des Einreichenden abzuziehen. Dabei zählen die Sonderzeichen ? und * an Wochentagen ohne M bzw. m im Namen doppelt, sonst einfach. Die Sonderzeichen ! und - zählen montags, mittwochs und donnerstags von 14:23 bis 20:47 doppelt, sonst einfach. Leerzeichen zählen grundsätzlich nicht, außer sonntags zwischen 3:39 und 19:15. Großbuchstaben zählen freitags zwischen 17:17 und 21:21 doppelt. Der Kleinbuchstabe j zählt dienstags und samstags 5:06 bis 12:56 nicht.
- (f) Sollte sich als Ergebnis eine negative Zahl ergeben, so ist die Anzahl der Kalendertage des laufenden Monats hinzuzuzählen.
- (g) Der Vorgangsnummer ist stets die Aktennummer voranzustellen, außer an ganzzahlig durch 5 teilbaren Kalendertagen. Zur Abtrennung ist ein Punkt (.) zu verwenden, in ungeraden Wochen dagegen eine Tilde (~).
4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung
- (a) Zur Einreichung eines Antrags auf Änderung der Spielregeln benötigt der Antragsteller eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Antrag unter eigenem Namen, für ein Organ oder im Rahmen einer Delegation eingereicht wird.
- (b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter erteilt die Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung auf Antrag.
- (c) Der Antrag auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung ist samt einem korrekt und vollständig ausgefüllten Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
5 Rechtsmittel
- (a) Als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates können Anfechtungen und Beschwerden eingereicht werden.
- (b) Zu jeder Anfechtung oder Beschwerde ist ein korrekt und vollständig ausgefüllter Rechtsmitteleinlegungsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
- (c) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2 sowie Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 können nicht inhaltlich angefochten werden.
6 Geschäftsordnungsbestimmungen
- (a) Im Friedemann-von-Klönen-Foyer hängt die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter aus.
- (b) Diese Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
- (c) Der Anhang der Geschäftsordnung kann durch jeden Paragraphenreiter durch einfache Bearbeitung geändert werden.
- (d) Treten bei der Änderung des Anhangs gemäß Absatz (c) Uneinigkeiten zwischen den Paragraphenreitern auf, so ist ein Mehrheitsbeschluss zu fällen, dem 4 Tage lang nicht durch Änderung gemäß Absatz (c) zuwidergehandelt werden darf, soweit nicht anders beschlossen.
Vorgangsnummer: Stnd0-1
Angefochtener Vorgang: Stnd0-0
Anfechtungsinhalt: Hiermit wird angefochten, dass obiger Beschluss regelgemäß zu Stande gekommen ist. Spielteilnehmer Kamelokronf war zu keinem Zeitpunkt einziges Mitglied der Zentralrates der Paragraphenreiter und konnte somit nicht alleine eine Geschäftsordnung beschließen. Laut Maßnahme 41-3 von Kollege Kamelokronf auf dieser Vorgangsseite wurde „JANNiS gemäß § 6 (c) der Spielregeln seines Postens als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter enthoben und durch Wanderdüne ersetzt, falls dieser zustimmt.“ Die Enthebung von JANNis wurde also erst durch Wanderdünes Zustimmung engültig rechtskräftig, vorher war sie nur vorbehaltlich der Zustimmung angekündigt worden. Nach Wanderdünes Zustimmung aber war dieser Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter und somit konnte Kamelokronf zu keinem Zeitpunkt sich als alleiniges Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter bezeichnen. Dass auch die Bearbeitung der Organseite durch Kamelokronf fehlerhaft und unzulässig war, als er den Namen von Spielteilnehmer JANNis durch die Bemerkung „freier Posten“ ersetzte, zeigt sich bereits darin, dass das Konzept einer Ersetzung vorsieht, dass ein Organmitglied durch ein anderes ersetzt wird und nicht, dass zuerst ein Organmitglied seines Amtes enthoben wird und diese freie Stelle erst nach einiger Zeit mit einem anderen Spielteilnehmer besetzt wird. Hätte es wirklich zu irgendeinem Zeitpunkt eine (neben der weiterhin freien Stelle) zweite freie Stelle im Zentralrat der Paragraphenreiter gegeben, so hätte nach Spielregel §1(e) jederzeit ein beliebiger Spielteilnehmer in das Organ eintreten und den freien Posten übernehmen können, die sogenannte Ersetzung wäre dann Unsinn gewesen. Da sie das natürlich nicht ist oder war, wurde JANNis' Ausschied aus dem Organ Zentralrat der Paragraphenreiter erst durch Wanderdünes Zustimmung zu Maßnahme 41-3 rechtskräftig.
Wir werden im übrigen, solange diese Anfechtung läuft und die Vorwürfe nicht geklärt sind, die Geschäftsordnung als bestritten und somit noch nicht rechtskräftig ansehen, sonst könnte ja jeder kommen und irgendwelche Geschäftsordnungen nicht regelgemäß beschließen!
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 17:51, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: Stnd0-2
Adressat: Wanderdüne
Bezugnahme auf Vorgang: Stnd0-1
Stellungnahme: Werter Kollege,
ich fürchte, ich muss Ihnen recht geben. Man könnte hier zwar durchaus in Wortklaubereien ausbrechen, doch um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, ist ein zweifelsrei regelgerechter Neuanfang für den Zentralrat der Paragraphenreiter wohl der bessere Weg. Ich werde die von mir allein im Namen des gesamten Zentralrates der Paragraphenreiter ausgeführten Vorgänge zurückziehen und für das Stattgeben Ihrer Anfechtung stimmen.
Bemerkung: Willkommen übrigens, Herr Kollege!
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:05, 14. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: Stnd0-3
Abstimmungsgegenstand: Anfechtung Stnd0-1
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Siehe Stellungnahme Stnd0-2. --Kamelokronf (Diskussion) 23:05, 14. Okt. 2012 (NNZ) |
Hiermit stimme ich ebenfalls zu, den obigen Beschluss zurückzuziehen. Die Anfechtung stammt von mir, ist also zweifellos richtig. Wanderdüne (Diskussion) 15:10, 15. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Der Anfechtung wird stattgegeben.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 15:39, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: Stnd0-4
Genehmigter Vorgang: Stnd0-1
Genehmigungstext: Der Anfechtung wird hiermit stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf (Diskussion) 15:39, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 15:39, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: Stnd0-5
Ungültiger Vorgang: Stnd0-0
Ungültigkeitserklärungstext: Der Beschluss wird hiermit für ungültig erklärt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf (Diskussion) 15:39, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 15:39, 15. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 46 – Geschäftsordnung für den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 46-😸
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Werte Kollegen,
ich beantrage die Inkraftsetzung der beigefügten ROTZ als Geschäftsordnung unseres Organs.
Begründung: Schließlich wollen unsere Antragsteller etwas geboten haben.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 22:35, 16. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates (ROTZ)
1 Organ und Ämter
- (a) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter dürfen als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
- (b) Der Vorsitzende wird durch die einfache Mehrheit der Paragraphenreiter gewählt.
2 Vorgangsseiten
- (a) Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung beendet der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Arbeit auf der allgemeinen Vorgangsseite. Ausnahmen siehe Absatz (g).
- (b) Zur Weiterführung einer Akte der allgemeinen Vorgangsseite, im Folgenden Ursprungsakte, ist eine neue Akte, im Folgenden Weiterführungsakte, gemäß dieser Geschäftsordnung zu erstellen. Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an dieser Stelle bekanntgibt. Für den Ort und die Nummerierung der Weiterführungsakte ist der erste Vorgang der Ursprungsakte maßgeblich.
- (c) Anträge auf Regeländerungen gemäß § 5 (a) der Spielregeln sind im Professor-Bienlein-Zimmer einzureichen. Dazu ist eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung erforderlich.
- (d) Anträge auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung sowie alle sonstigen Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind im Dölerich-Hirnfidler-Raum zu stellen.
- (e) Interne Besprechungen, Änderungen der Geschäftsordnung sowie sämtliche Abstimmungen des Zentralrates der Paragraphenreiter finden im Dr.-Wutzofant-Saal unter Ausschluss unbefugter Öffentlichkeit statt.
- (f) Öffentliche Bekanntgaben des Zentralrates Paragraphenreiter, beispielsweise zur Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 4.2 (b) oder zur Neubesetzung des Spielleiters gemäß § 4.2 (c), werden in der Victor-Hugenay-Halle verlesen.
- (g) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2, Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 sowie Maßnahmen nach § 6 (e) Satz 2 der Spielregeln gibt der Zentralrat generell in den entsprechenden Akten auf auswärtigen Vorgangsseiten bekannt.
3 Akten- und Vorgangsnummerierung
- (a) Auf den Vorgangsseiten des Zentralrates der Paragraphenreiter hat jede Akte eine gültige Aktennummer gemäß Absatz (b) und (c) und jeder Vorgang eine gültige Vorgangsnummer gemäß Absatz (d) bis (h) zu tragen.
- (b) Die Aktennummer ergibt sich einerseits aus dem ersten Buchstaben des Raumes, in dem die Akte erstellt wird. Dabei werden die Namenszusätze "Dr." und "Professor" übersprungen.
- (c) Der zweite Bestandteil ist eine innerhalb des Raumes fortlaufende ganzzahlige Nummer, beginnend bei 1.
- (d) Zur Bestimmung der Vorgangsnummer sind zunächst alle Stellen des Tagesdatums der Einreichung im Format TT.MM.JJJJ zu addieren.
- (e) Vom Ergebnis ist die Anzahl der Zeichen des Kamelnamens des Einreichenden abzuziehen. Dabei zählen die Sonderzeichen ? und * an Wochentagen ohne M bzw. m im Namen doppelt, sonst einfach. Die Sonderzeichen ! und - zählen montags, mittwochs und donnerstags von 14:23 bis 20:47 doppelt, sonst einfach. Leerzeichen zählen grundsätzlich nicht, außer sonntags zwischen 3:39 und 19:15. Großbuchstaben zählen freitags zwischen 17:17 und 21:21 doppelt. Der Kleinbuchstabe j zählt dienstags und samstags 5:06 bis 12:56 nicht.
- (f) Sollte sich als Ergebnis eine negative Zahl ergeben, so ist die Anzahl der Kalendertage des laufenden Monats hinzuzuzählen.
- (g) Sollte die ergebende Zahl keine eindeutige Vorgangsnummer ergeben, so ist ein beliebiger kyrillischer Kleinbuchstabe anzufügen. An ganzzahlig durch 3 teilbaren Kalendertagen ist stattdessen ein griechischer Großbuchstabe zu verwenden. Bei Mangel an entsprechenden Buchstaben können auch mehrere verwendet werden.
- (h) Der Vorgangsnummer ist stets die Aktennummer voranzustellen, außer an ganzzahlig durch 5 teilbaren Kalendertagen. Zur Abtrennung ist ein Punkt (.) zu verwenden, in ungeraden Wochen dagegen eine Tilde (~).
4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung
- (a) Zur Einreichung eines Antrags auf Änderung der Spielregeln benötigt der Antragsteller eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Antrag unter eigenem Namen, für ein Organ oder im Rahmen einer Delegation eingereicht wird.
- (b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter erteilt die Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung auf Antrag.
- (c) Der Antrag auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung ist samt einem korrekt und vollständig ausgefüllten Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
5 Rechtsmittel
- (a) Als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates können Anfechtungen eingereicht werden.
- (b) Zu jeder Anfechtung ist ein korrekt und vollständig ausgefüllter Rechtsmitteleinlegungsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
- (c) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2 sowie Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 können nicht inhaltlich angefochten werden.
- (d) Jeder Paragraphenreiter kann Anfechtungen selbstständig bearbeiten.
- (e) Ist der Anfechtende mit der Bearbeitung einer Anfechtung nicht einverstanden, so kann er eine Beschwerde einlegen. Über Beschwerden wird durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Paragraphenreiter entschieden.
6 Geschäftsordnungsbestimmungen
- (a) Im Friedemann-von-Klönen-Foyer hängt die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter aus.
- (b) Diese Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
- (c) Der Anhang der Geschäftsordnung kann durch jeden Paragraphenreiter durch einfache Bearbeitung geändert werden. Dies gilt analog auch für die im Anhang bereitgestellten Vorlagen des Zentralrates der Paragraphenreiter.
- (d) Treten bei der Änderung des Anhangs gemäß Absatz (c) Uneinigkeiten zwischen den Paragraphenreitern auf, so ist ein Mehrheitsbeschluss zu fällen, dem 4 Tage lang nicht durch Änderung gemäß Absatz (c) zuwidergehandelt werden darf, soweit nicht anders beschlossen.
Anhang
Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen
Wissen und
Gewissen
Vorgangsnummer:
Adressat:
Fragen:
- Wie haben Sie vom Zentralrat der Paragraphenreiter erfahren? Klage von Bekannten oder Verwandten Lesen der Spielregeln Schicksal
- Wo waren sie am 27.08.1979 zwischen 11 und 23 Uhr?
- Haben Sie regelmäßigen Schriftverkehr? nicht wirklich müsste mal wieder… mehr als fünfmal täglich
- Was würden Sie mit vierhundertmillionenmilliarden Lewonzen machen?
- Sind Sie schwanger? ja vielleicht unter Umständen
- Wenn 2 Ochsen in 2 Tagen 2 Liter Milch geben. Wieviel Milch geben dann 10 Ochsen in 10 Tagen?
- Sind Sie an einer Verschwörung gegen den Zentralrat der Paragraphenreiter beteiligt oder haben Sie das in Zukunft vor? ja nein
- Wie alt ist der Busfahrer?
Unterschrift, Datum:
Einbindung:
{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen |1a= |1b= |1c= |2= |3a= |3b= |3c= |4= |5a= |5b= |5c= |6= |7a= |7b= |8= }}
Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.
Rechtsmitteleinlegungsfragebogen
Wissen und
Gewissen
Vorgangsnummer:
Adressat:
Fragen:
- An wie vielen Verschwörungen waren Sie bereits beteiligt? 9–11 drölf mehr als 23
- Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Antragsmenge verloren und bis zur Regelübertretung Vorgänge ausgeführt? ja
- Als der Sachbearbeiter auf den Flur trat, sah er sieben Antragsteller mit jeweils sieben Familienmitgliedern. Jedes Familienmitglied hatte sieben bereits vollständig ausgefüllte Kreuzworträtselhefte dabei. Wie viele Personen und Hefte befanden sich auf den Stühlen des Flures?
- Nennen Sie fünf Ihrer Schwächen.
Unterschrift, Datum:
Einbindung:
{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Rechtsmitteleinlegungsfragebogen |1a= |1b= |1c= |2a= |3= |4= }}Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.
Vorgangsnummer: 46-?!
Adressat: Kollege Kamelokronf
Betreff: Geschäftsordnungsentwurf
Inhalt: Sehr geehrter Kollege,
Beinahe möchte ich Ihrem Entwurf zustimmen, doch einige Schwächen fallen mir noch auf. Für einen ersten Entwurf kann man das fast so stehen lassen, ich würde meine Zustimmung ausdrücken, falls die Änderungen gemacht werden, die Sie in der Anlage finden.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne (Diskussion) 23:11, 16. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
- Änderungsvorschläge zur ROTZ
- Artikel 2 (b): Ersetzung von „Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an dieser Stelle bekanntgibt.“ durch „Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an der Stelle der Weiterführungsakte bekannt gibt.“
- Artikel 2 (d): Nach „(d) Anträge auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung sowie alle sonstigen Vorbringungen“ füge ein: „außer die in Absatz (c) genannten“
- Artikel 3 (h) wird ersetzt durch: „Der Vorgangsnummer ist stets die Aktennummer voranzustellen. Zur Abtrennung ist ein Punkt (.) zu verwenden, an Tagen, an denen mehr als zwei noch lebende Nobelpreisträger Geburtstag haben, dagegen eine Tilde (~). “
- Artikel 4 (b): Füge folgenden Satz hinzu: „Paragraphenreiter besitzen automatisch eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung.“
- Artikel 5 (a): Füge hinzu: „Jede Entscheidung kann höchstens einmal angefochten werden.“
- Artikel 5(e) wird ersatzlos gestrichen.
Vorgangsnummer: 46-😇
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Werter Kollege,
ich beantrage die Inkraftsetzung der beigefügten ROTZ als Geschäftsordnung unseres Organs.
Begründung: Ihre Änderungsvorschläge erscheinen mir durchweg sinnvoll, sodass ich sie vollständig umgesetzt habe.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 11:29, 17. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates (ROTZ)
1 Organ und Ämter
- (a) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter dürfen als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
- (b) Der Vorsitzende wird durch die einfache Mehrheit der Paragraphenreiter gewählt.
2 Vorgangsseiten
- (a) Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung beendet der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Arbeit auf der allgemeinen Vorgangsseite. Ausnahmen siehe Absatz (g).
- (b) Zur Weiterführung einer Akte der allgemeinen Vorgangsseite, im Folgenden Ursprungsakte, ist eine neue Akte, im Folgenden Weiterführungsakte, gemäß dieser Geschäftsordnung zu erstellen. Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an der Stelle der Weiterführungsakte bekannt gibt. Für den Ort und die Nummerierung der Weiterführungsakte ist der erste Vorgang der Ursprungsakte maßgeblich.
- (c) Anträge auf Regeländerungen gemäß § 5 (a) der Spielregeln sind im Professor-Bienlein-Zimmer einzureichen. Dazu ist eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung erforderlich.
- (d) Anträge auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung sowie alle sonstigen Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter außer die in Absatz (c) genannten sind im Dölerich-Hirnfidler-Raum zu stellen.
- (e) Interne Besprechungen, Änderungen der Geschäftsordnung sowie sämtliche Abstimmungen des Zentralrates der Paragraphenreiter finden im Dr.-Wutzofant-Saal unter Ausschluss unbefugter Öffentlichkeit statt.
- (f) Öffentliche Bekanntgaben des Zentralrates Paragraphenreiter, beispielsweise zur Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 4.2 (b) oder zur Neubesetzung des Spielleiters gemäß § 4.2 (c), werden in der Victor-Hugenay-Halle verlesen.
- (g) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2, Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 sowie Maßnahmen nach § 6 (e) Satz 2 der Spielregeln gibt der Zentralrat generell in den entsprechenden Akten auf auswärtigen Vorgangsseiten bekannt.
3 Akten- und Vorgangsnummerierung
- (a) Auf den Vorgangsseiten des Zentralrates der Paragraphenreiter hat jede Akte eine gültige Aktennummer gemäß Absatz (b) und (c) und jeder Vorgang eine gültige Vorgangsnummer gemäß Absatz (d) bis (h) zu tragen.
- (b) Die Aktennummer ergibt sich einerseits aus dem ersten Buchstaben des Raumes, in dem die Akte erstellt wird. Dabei werden die Namenszusätze "Dr." und "Professor" übersprungen.
- (c) Der zweite Bestandteil ist eine innerhalb des Raumes fortlaufende ganzzahlige Nummer, beginnend bei 1.
- (d) Zur Bestimmung der Vorgangsnummer sind zunächst alle Stellen des Tagesdatums der Einreichung im Format TT.MM.JJJJ zu addieren.
- (e) Vom Ergebnis ist die Anzahl der Zeichen des Kamelnamens des Einreichenden abzuziehen. Dabei zählen die Sonderzeichen ? und * an Wochentagen ohne M bzw. m im Namen doppelt, sonst einfach. Die Sonderzeichen ! und - zählen montags, mittwochs und donnerstags von 14:23 bis 20:47 doppelt, sonst einfach. Leerzeichen zählen grundsätzlich nicht, außer sonntags zwischen 3:39 und 19:15. Großbuchstaben zählen freitags zwischen 17:17 und 21:21 doppelt. Der Kleinbuchstabe j zählt dienstags und samstags 5:06 bis 12:56 nicht.
- (f) Sollte sich als Ergebnis eine negative Zahl ergeben, so ist die Anzahl der Kalendertage des laufenden Monats hinzuzuzählen.
- (g) Sollte die ergebende Zahl keine eindeutige Vorgangsnummer ergeben, so ist ein beliebiger kyrillischer Kleinbuchstabe anzufügen. An ganzzahlig durch 3 teilbaren Kalendertagen ist stattdessen ein griechischer Großbuchstabe zu verwenden. Bei Mangel an entsprechenden Buchstaben können auch mehrere verwendet werden.
- (h) Der Vorgangsnummer ist stets die Aktennummer voranzustellen. Zur Abtrennung ist ein Punkt (.) zu verwenden, an Tagen, an denen mehr als zwei noch lebende Nobelpreisträger Geburtstag haben, dagegen eine Tilde (~).
4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung
- (a) Zur Einreichung eines Antrags auf Änderung der Spielregeln benötigt der Antragsteller eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Antrag unter eigenem Namen, für ein Organ oder im Rahmen einer Delegation eingereicht wird.
- (b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter erteilt die Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung auf Antrag.
- (c) Paragraphenreiter besitzen automatisch eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung.
- (d) Der Antrag auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung ist samt einem korrekt und vollständig ausgefüllten Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
5 Rechtsmittel
- (a) Als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates können Anfechtungen eingereicht werden. Jede Entscheidung kann höchstens einmal angefochten werden.
- (b) Zu jeder Anfechtung ist ein korrekt und vollständig ausgefüllter Rechtsmitteleinlegungsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
- (c) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2 sowie Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 können nicht inhaltlich angefochten werden.
- (d) Jeder Paragraphenreiter kann Anfechtungen selbstständig bearbeiten.
6 Geschäftsordnungsbestimmungen
- (a) Im Friedemann-von-Klönen-Foyer hängt die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter aus.
- (b) Diese Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
- (c) Der Anhang der Geschäftsordnung kann durch jeden Paragraphenreiter durch einfache Bearbeitung geändert werden. Dies gilt analog auch für die im Anhang bereitgestellten Vorlagen des Zentralrates der Paragraphenreiter.
- (d) Treten bei der Änderung des Anhangs gemäß Absatz (c) Uneinigkeiten zwischen den Paragraphenreitern auf, so ist ein Mehrheitsbeschluss zu fällen, dem 4 Tage lang nicht durch Änderung gemäß Absatz (c) zuwidergehandelt werden darf, soweit nicht anders beschlossen.
Anhang
Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen
Wissen und
Gewissen
Vorgangsnummer:
Adressat:
Fragen:
- Wie haben Sie vom Zentralrat der Paragraphenreiter erfahren? Klage von Bekannten oder Verwandten Lesen der Spielregeln Schicksal
- Wo waren sie am 27.08.1979 zwischen 11 und 23 Uhr?
- Haben Sie regelmäßigen Schriftverkehr? nicht wirklich müsste mal wieder… mehr als fünfmal täglich
- Was würden Sie mit vierhundertmillionenmilliarden Lewonzen machen?
- Sind Sie schwanger? ja vielleicht unter Umständen
- Wenn 2 Ochsen in 2 Tagen 2 Liter Milch geben. Wieviel Milch geben dann 10 Ochsen in 10 Tagen?
- Sind Sie an einer Verschwörung gegen den Zentralrat der Paragraphenreiter beteiligt oder haben Sie das in Zukunft vor? ja nein
- Wie alt ist der Busfahrer?
Unterschrift, Datum:
Einbindung:
{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen |1a= |1b= |1c= |2= |3a= |3b= |3c= |4= |5a= |5b= |5c= |6= |7a= |7b= |8= }}
Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.
Rechtsmitteleinlegungsfragebogen
Wissen und
Gewissen
Vorgangsnummer:
Adressat:
Fragen:
- An wie vielen Verschwörungen waren Sie bereits beteiligt? 9–11 drölf mehr als 23
- Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Antragsmenge verloren und bis zur Regelübertretung Vorgänge ausgeführt? ja
- Als der Sachbearbeiter auf den Flur trat, sah er sieben Antragsteller mit jeweils sieben Familienmitgliedern. Jedes Familienmitglied hatte sieben bereits vollständig ausgefüllte Kreuzworträtselhefte dabei. Wie viele Personen und Hefte befanden sich auf den Stühlen des Flures?
- Nennen Sie fünf Ihrer Schwächen.
Unterschrift, Datum:
Einbindung:
{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Rechtsmitteleinlegungsfragebogen |1a= |1b= |1c= |2a= |3= |4= }}Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.
Vorgangsnummer: 46-löl
Abstimmungsgegenstand: Geschäftsordnung ROTZ nach Vorgang 46-😇
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Natürlich! Wirklich perfekt, die ROTZ! Wanderdüne (Diskussion) 18:35, 17. Okt. 2012 (NNZ) |
Es lebe der Nasalfrikativ! --Kamelokronf (Diskussion) 19:34, 17. Okt. 2012 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Der Antrag wird angenommen.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf (Diskussion) 19:34, 17. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 46-tada
Grundlage: § 3.3 (a) Spielregeln
Beschlusstext: Der Zentralrat der Paragraphenreiter beschließt gemäß Abstimmung 46-löl die ROTZ gemäß Antrag 46-😇 als seine Geschäftsordnung.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 19:34, 17. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 47 – Eintritt in die KAESE[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 47-1
Adressat: Alle Spielteilnehmer
Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich gemäß § 1 Buchstabe (e) Spielregeln in die KAESE ein.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 21:44, 20. Okt. 2012 (NNZ)
Nr. 48 vom 20.10.2012 – Beschluss einer Geschäftsordnung des Spielleiters[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 48-1
Grundlage: § 3.3 Spielregeln
Beschlusstext: Die KAESE beschließt hiermit einstimmig, die im Anhang befindlichen Leitlinien, Bestimmungen und Richtlinien der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung (LeBeR-KAESE) ans Geschäftsordnung anzunehmen.
Organ/Sachbearbeiter: KAESE/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 22:41, 20. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
Leitlinien, Bestimmungen und Richtlinien der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung (LeBeR-KAESE)
Artikel 1: Allgemeines
§ 1: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist ein Organ gemäß Spielregeln.
§ 2: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung darf abgekürzt als KAESE bezeichnet werden, soweit hierdurch weder Missverständnisse noch Zweifel daran entstehen, dass die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gemeint ist.
§ 3: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung besteht aus bis zu drei Mitgliedern, von denen eines zugleich Vorsitzender der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist.
§ 4: Jedes Mitglied kann jederzeit freiwillig durch eine nicht-formlose Erklärung aus der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung austreten.
Artikel 2: Vorsitzender
§ 1: Ist kein Vorsitzender im Amte, so wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen neuen Vorsitzenden.
§ 2: Die Dauer einer solchen Wahl beträgt 24 Stunden.
§ 3: Endet eine Wahl mit einem Gleichstand mehrerer Mitglieder, so wählt der Spielleiter aus den Kandidaten mit den meisten Stimmen den Vorsitzenden aus.
§ 4: Falls der Spielleiter nicht besetzt, nicht beschlussfähig oder untätig ist, er sich weigert, eine Entscheidung gemäß § 3 vorzunehmen oder er 24 Stunden nach Ende der Wahl noch keine Entscheidung getroffen hat, so wird das Mitglied mit dem kürzesten Namen Vorsitzender.
§ 5: Abweichend hiervon wird, falls die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung nur mit einem einzigen Mitglied besetzt ist, dieses automatisch zum Vorsitzenden.
§ 6: Der Vorsitzende bleibt so lange im Amt, bis er aus der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ausscheidet oder mittels einer nicht-formlosen Erklärung zurücktritt.
Artikel 3: Haupttätigkeit der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung
§ 1: Haupttätigkeiten der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung sind diejenigen Tätigkeiten der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung, für die sie gemäß der Spielregeln zuständig ist.
§ 2: Soweit nicht die Spielregeln für eine bestimmte Tätigkeit etwas anderes vorschreiben, kann die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung im Rahmen der Haupttätigkeiten sowohl auf Antrag, als auch von Amts wegen ohne vorherige Beantragung tätig werden.
Artikel 4: Nebentätigkeiten der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung
§ 1: Auf Antrag kann die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung auch andere Tätigkeiten übernehmen, soweit dies wieder gegen die Spielregeln noch gegen diese LeBeR-KAESE verstößt.
§ 2: Im Rahmen das § 1 darf die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.
§ 3: Die Einschränkungen des § 2 gelten nicht, wenn das zuständige Organ der ausnahmsweisen Bearbeitung der Angelegenheit zugestimmt hat oder die Geschäftsordnung des Organs eine Bearbeitung durch die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung explizit gestattet.
§ 4: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung besteht nicht; Anträge gemäß § 1 können durch die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Artikel 5: Entscheidungsfindung
§ 1: Falls im Einzelfall nicht anders geregelt, entscheidet die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung durch eine Abstimmung ihrer Mitglieder.
§ 2: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist berechtigt, mögliche Vorgänge der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung zur Wahl zu stellen.
§ 3: Falls im Einzelfall nicht anders geregelt, dauert eine solche Abstimmung 24 Stunden.
§ 4: Führt eine solche Abstimmung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so entscheidet der Vorsitzende.
§ 5: Ist die Wahl erfolgreich, so ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Vorgänge im Namen der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung durchzuführen.
§ 6: Falls die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung mit nur einem einzigen Mitglied besetzt ist, so entscheidet in Abweichung von den vorherigen §§ der Vorsitzende ohne Wahl über die Vorgänge der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung, indem er diese selbst im Namen der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung durchführt.
Artikel 6: Tätigkeit
§ 1: In Übereinstimmung mit Rahmenregel 6 ist es der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung auch im Rahmen ihrer Haupttätigkeiten nicht gestattet, direkt in anderen Spielrunden tätig zu werden.
§ 2: Vielmehr wird die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ihre Mitglieder dazu anhalten, auch Mitspieler in den abzuwickelnden Spielrunden zu werden und dort im Rahmen der in der jeweiligen Runde gültigen Spielegeln ebenfalls eine Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung einzurichten, welche von dieser Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung unabhängig ist und die Aufgabe hat, unter Beachtung der Bürokratie die Spielrunde abzuwickeln und abschließend durch Bekanntgabe eines Spielergebnisses gemäß Rahmenregel 9 zu beenden.
Artikel 7: Aktenordnung
§ 1: Anträge an die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung sind ausschließlich auf der eigenen Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung einzureichen. Dies gilt auch für andere, direkt an die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gerichtete Vorgänge. Sollte die Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ausnahmsweise nicht zur Verfügung stehen, so dürfen an die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gerichtete Anträge und andere Vorgänge ausnahmsweise auf der Allgemeinen Vorgangsseite eingereicht werden.
§ 2: Abweichend von § 1 sind KAESE-interne Vorgänge im Besprechungsraum vorzunehmen. Anträge und sonstige Vorgänge, die regelkonform auch von Nichtmitgliedern und/oder anderen Organen eingereicht werden können, gehören jedoch selbst dann nicht in den Besprechungsraum, wenn sie von einem Mitglied der KAESE oder der KAESE selbst eingereicht werden.
§ 3: Nichtmitgliedern und anderen Organen ist es unteragt, im Besprechungsraum Vorgänge durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind Vorgänge, die sich direkt auf einen bereits dort vorhandenen Vorgang beziehen und daher in eine dort bererits vorhandene Akte gehören, sofern diese Vorgänge weder den Spielregeln noch dieser KAESE widersprechen
§ 4: Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist berechtigt, durch Beschluss einen Aktenplan anzulegen, sowie einen bestehenden Aktenplan abzuändern oder aufzuheben. Der zur Zeit gültige Aktenplan ist zu veröffentlichen.
§ 5: Für jedes auf der Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung eingereichte eigenständige Anliegen ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.
§ 6: Jede Akte hat ein einmaliges Aktenzeichen zu tragen, das sich wie folgt zusammensetzt:
- (a) Der das Aktenplankennzeichen für diejenige Kategorie des Aktenplans, in die der Inhalt der Akte (bzw. des Vorgangs, für den die Akte angelegt wird) am besten passt, gefolgt von einem Bindestrich (-),
- (b) eine Zahl, die für die erste Akte des jeweiligen Jahres in der jeweiligen Kategorie des Aktenplans 1 ist und sich für jede weiter Akte der gleichen Kategorie des gleichen Jahres um 1 erhöht, gefolgt von einem Schrägstrich (/),
- (c) der (vierstelligen) Jahreszahl.
§ 7: Ist zur Zeit kein gültiger Aktenplan vorhanden, so ist statt des Aktenplankennzeichens ein X zu verwenden.
§ 8: Jede Akte hat eine Überschrift zu tragen, die sich wie folgt zusammensetzt:
- (a) Das Aktenzeichen gemäß § 6,
- (b) ein Leerzeichen, gefolgt von eimen Gedankenstrich (–) und einem weiteren Leerzeichen
- (c) einer kurzen Beschreibung des Akteninhaltes, die nicht identisch mit der Inhaltsbeschreibung einer bereits vorhandenen Akte sein darf.
§ 9: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktenzeichen so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.
§ 10: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzuordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung berechtigt, sie anzulegen.
§ 11: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus dem Aktenzeichen der Akte gefolgt von einem Leerzeichen und einer Zahl in eckigen Klammern, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.
§ 12: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 8 entsprechende Vorgangsnummern abzuändern, falls ein anderer Vorgang auf der Vorgangsseite der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung bereits die selbe Vorgangsnummer trägt oder die Gefahr besteht, dass bei Einhaltung der korrekten Vorgangsnummerierung dieselbe Vorgangsnummer zukünftig für einen weiteren Vorgang verwendet werden muss. Die Abänderung hat so zu erfolgen, dass der bisheriger Vorgangsnummer das Aktenzeichen, gefolgt von einem Bindestrich, einem oder mehreren Großbuchstaben und einem weiteren Bindestrich, vorangestellt wird. Alternativ kann eine fehlerhafte Vorgangsnummer, die die Bedingungen dieses § erfüllt, auch durch die Vorgangsnummer, die der jeweilige Vorgang regelmäßig zu tragen hätte, ersetzt werden.
§ 13: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.
§ 14: Unabhängig von §§ 6, 7 und 9 ist die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.
§ 15: Änderungen gemäß §§ 6, 7 und 9 dürfen in Übereinstimmung mit § 2 Abs. (f) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt. Der geänderte Vorgang ist dabei mit dem dafür vorgesehenen Stempel zu kennzeichnen.
§ 16: Jedes Mitglied der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung ist zudem befugt, mittels eines geeigneten, nicht-formlosen Vorgangs anzuordnen, dass ein Vorgang, der rechtmäßig oder unrechtmäßig eine nicht den Vorschriften dieses Artikels entsprechende Vorgangsnummer trägt, neben seiner tatsächlichen Vorgangsnummer auch mit der Vorgangsnummer, die er gemäß dieses Artikels tragen müsste, bezeichnet werden darf, ohne, dass der betreffende Vorgang dadurch geändert würde.
Artikel 8: Rechtsmittel
§ 1: Gegen die Entscheidungen der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung sind die Rechtsmittel der Beschwerde und der Anfechtung zulässig.
§ 2: Im Rahmen der Beschwerde hat ein jeder Spielteilnehmer die Möglichkeit, die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung auf schwerwiegende oder unbürokratische Fehler in ihren Entscheidungen hinzuweisen. Sie hat dann die Möglichkeit, fehlerhafte Entscheidungen und Vorgänge zurückzuziehen. Eine Beschwerde muss hinreichend begründet werden.
§ 3: Im Rahmen der Anfechtung, die sowohl nach einer Beschwerde als auch ohne vorhergehende Beschwerde angewendet werden kann, kann ein von einem Beschluss oder anderen Vorgang direkt oder indirekt betroffener Spielteilnehmer gegen den entsprechenden Vorgang vorgehen. Die Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung überprüft daraufhin die gesamte Angelegenheit erneut und entscheidet abschließend darüber.
Artikel 9: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 1: Diese LeBeR-KAESE stellen die Geschäftsordung des Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung gemäß § 3.3 Spielregeln da.
§ 2: Diese LeBeR-KAESE können jederzeit durch nicht-formlosen Beschluss der Kommission zur Abwicklung Eingeschlafener Spielrunden und Ergebnisermittlung geändert, ergänzt oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzt werden.
§ 3: Diese LeBeR-KAESE treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.Nr. 49 vom 30.10.2012 – Untätigkeit von TM?![bearbeiten]
Vorgangsnummer: 49/1
Adressat: Alle interessierten Spielteilnehmer
Betreff: Untätigkeit von TM?!
Feststellungstext: Hiermit wird gemäß §6(a) der Spielregeln die Untätigkeit von TM?! in seiner Eigenschaft als Spielteilnehmer und Spielleiter festgestellt. Der Antrag C4-4/2012 (Antrag auf Rügung des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist seit dem 22. Oktober 2012 vom Spielleiter nicht bearbeitet worden.
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 20:52, 30. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 49/2
Bezugnahme auf Vorgang: 49/1
Stellungnahme: Hiermit bestätige ich, dass TM?! als Spielleiter untätig ist.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf (Diskussion) 23:13, 30. Okt. 2012 (NNZ)
Vorgangsnummer: 49/3
Angewiesener: TM?!
Grundlage: 49/1 und 49/2
Anweisungstext: Gemäß §6(b) der Spielregeln wird hiermit TM?! angewiesen, seine Tätigkeit als Spielteilnehmer und Spielleiter wieder aufzunehmen.
Begründung: Gemäß §6(a) wurde hiermit die Untätigkeit von TM?! festgestellt.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/Sachbearbeiter Atreju
Unterschrift, Datum: Atreju (Diskussion) 23:33, 30. Okt. 2012 (NNZ)
Anlage
§6(b) der SpielregelnBeachtung
Vorgangsnummer: 49/4
Bezug auf Vorgang: 49/3
Anmkerkungsinhalt: Ich bin nicht untätig; der Mangel an an den Spielleiter adressierten Vorgängen veranlasste mich jedoch dazu, meine Tätigkeiten ohne jede unbürokratische Eile durchzuführen.
Unterschrift, Datum: TM?! (Diskussion) 09:03, 31. Okt. 2012 (NNZ) (in seiner Eigenschaft als Mitglied des Spielleiters)
Nr. 50 vom 03.06.2013: Verschiedene miteinander in Zusammenhang stehende Feststellungen[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 50/1
Adressat: Alle interessierten Spielteilnehmer
Betreff: Benennung eines Raumes des Zentralrates der Paragraphenreiter
Feststellungstext: Hiermit stelle ich erstens fest, dass ich mich sehr geehrt fühle, dass ich zweitens sehr gerne mitspielen möchte, dass ich drittens leider kaum Zeit habe, dass das viertens den Mitspielern anscheinend ebenso geht, und dass dies fünftens kein Antrag ist, so dass ich nicht gemäß §2 Absatz antragsberechtigt sein muss.
Unterschrift, Datum: Wutzofant (Diskussion) 23:52, 3. Jun. 2013 (NNZ)
Nr. 51 vom 01.08.2013 – Beschluss zum Rundenabbruch[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 51-1
Betreff: Rundenabbruch
Beschlusstext: Hiermit wird diese Runde gemäß §11 f. der unveränderlichen Rahmenregeln als abgebrochen erklärt.
Organ/Sachbearbeiter: Meine Wenigkeit
Unterschrift, Datum: Kamelokrat (Diskussion) 02:43, 1. Aug. 2013 (NNZ)
Anlage
§11 f. der unveränderlichen Rahmenregeln