Urheber eines Verbrechens
Urheber eines Verbrechens im Rechtssinne[bearbeiten]
Urheber eines Verbrechens, der (Cameluctor delicti) ...
Das deutsche Urheberrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Viele Kamele meinen, es gehe dabei es nur um das Heben von Uhr-Werken oder das Bemalen von Bildschirmen mit Autorennamen, aber das ist in Wahrheit nur ein kleiner des Urheberrechts. Dies schützt nämlich alle Werke, nicht nur die von BMW in München und Kamelcedes in Stuttgart, selbst Banken werden geschützt, wenn sie als Werkbanken eingetragen sind oder Tage, wenn es Werktage sind.
Nach einem kürzlich verabschiedeten Grundsatzurteil können auch Verbrecher ihre Taten schützen lassen, wenn sie ein nicht unerhebliches Maß an Genialität oder ein besonderes Maß an Abgebrühtheit beinhalten. Muss jedoch eine Schöpfungshöhe negiert werden, kann ein solches Recht nicht hergeleitet werden. Die Erfahrung musste auch schon ein fülliger Ex-Kanzler machen, als er für das Spendensammeln auf Ehrenwortbasis Tantiemen verlangen wollte. Gleiches Kamel war auch schon zuvor mit dem Versuch gescheitert, den Urheber eines Versprechens in das deutsche Recht mit aufzunehmen.
Urheber eines Verbrechens aus der Laien-Perspektive[bearbeiten]
Aus der Perspektive eines Laien ist Urheber eines Verbrechens nicht der Täter, sondern immer der Richter, das Gericht, die Zeugenschaft oder ein anderes unter dem Titel Die da oben firmierendes Rechtssubjekt.
Aufgrund der Klausel "Im Zweifel für den Angeklagten" wird das Tun des Täters erst dadurch zum Verbrechen, dass ein Gericht ihm nachweisen kann, dass es schon immer eins war.
Der Volksmund hat dieses Paradoxon in den Rechtsgrundsatz "Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen" gegossen.
Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich dabei lediglich um eine de facto-Aussage handelt. Der Widerspruch zur Urteilsbegründung aus der Rechts-Perspektive kann jedoch - fristgerecht eingereicht - durch einen de jure-Bescheid aufgehoben werden.
Siehe vielleicht: Gesetz, Urheber, Verbrechen