Wahnblinklicht
Als Wahnblinklicht bezeichnet man eine lichttechnische Einrichtung eines Kraftfahrzeugs, welche Anzeigt, dass der Führer eben dieses Kraftfahrzeugs dem Wahnsinn verfallen ist.
Geschichte und Technik[bearbeiten]
Die Entwicklung des Wahnblinklichts begann damit, dass vor einigen Jahrzehnten aufgrund einer besorgniserregenen Überproduktion der Glühbirnenindustrie die Automobilhersteller dazu übergingen, an allen vier Ecken der produzierten Fahrzeuge eine zusätzliche Leuchte anzubringen. Einen echten Nutzen hatten diese eigentlich nicht, neben der unstylischen gelben Farbe schloss auch die Tatsache, dass aufgrund der mangelhaften Verarbeitung oft schon von Beginn an ein Wacklekontakt auftrit, der dazu führt, dass Funzeln nicht mehr funzen sondern nur noch vor sich hin blinken, jegliche sinnvolle Anwendung aus; doch da die Regierung üblicherweise an unsinnigen Dingen sehr interessiert ist, wurde ihr Einbau von staatlicher Seite zunächst gefördert und bald auch gefordert.
Um diese Sinnlosigkeit zu vertuschen entstand schon bald das (wahrscheinlich von offizieller Seite gestreute oder zumindest geförderte) Gerücht, dass ein Auto nur dann in der Lage ist, richtig um die Ecke zu biegen, wenn man vorher einige Sekunden lang die in der jeweiligen Abbiegerichtung liegenden Blinklichter anschaltet. (Erst in neuerer Zeit kommen immer mehr Autofahrer dahinter, dass es sich hierbei nur um eine Verschwörung zugunsten der Glühbirnenindustrie handelt und alle handelsüblichen Kraftfahrzeuge auch ohne Augenkrebs erzeugendes geblinke abbigenen können; die Rgeierung versucht mitlerweile jedoch, wenn auch bislang vergeblich, die Vorreiter dieser Anti-Blinklicht-Bewegung mittels Androhung hoher Strafgelder zum schweigen (bzw. zum blinken) zu bringen.)
Schon bald nach der Einführung der Vor-dem-Abbigen-blink-Regelung fielen die ersten wahnsinnig gewordenen Autofahrer dadurch auf, dass sie versuchten, in alle Richtungen gleichzeitig abzubiegen und deshalb alle Blinklichter gelichzeitig betätigten. Diese Beleuchtung wurde daher bald als Wahnblinklicht bekannt und berüchtigt als Kennzeichen für alljene motorisierten Zeitgenossen, die mehr Sprünge in der Schüssel als Tassen im Schrank haben.
moderne Verwendung[bearbeiten]
Da die Insassen eines Fahrzeugs mit Wahnblinklicht vor Gericht als nicht zurechnungsfähig gelten, kann es dazu genutzt werden, Dinge zu tun, die normalerweise eher verboten sind, so zum Beispiel in einer Feuerwehrzufahrt innerhalb eines absoluten Parkverbots in dritter Reihe zu parken. Selbstverständlich beschränkt sich diese Verwendung auf wichtige Notfälle beschränkt, so zum Beispiel wenn man noch mal eben ganz dringend einkaufen muss und daher gar keine Zeit oder Lust hat, 5 Meter Umweg zu einem legalen Parkplatz zu machen.
Ähnliche Überlegungen bringen häufig auch LKW-Fahrer dazu, das Wahnblinklicht bei der Zurschaustellung ihrer grandiosen Rangierkünste innerhalb dichtbebauter Innenstädte zu aktivieren. (So ist es durchaus möglich, einen 10 m langen LKW auf einer 5 m langen Straße zu wenden. Dafür ist es lediglich notwendig, exat 3,58 Millionen Mal vor und zurück zu rangieren. Das anwesende Publikum wird sicherlich Verstädnis dafür aufbringen, dass es während der Durchführung dieses Manövers seine eigenen Pläne, ebendiese Straße zu nutzen, leider nicht in die Tat umsetzen kann.)
Die Nutzung des Wahnblinklichts in dem Falle, dass ein Fahrzeug seine Fahrt aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht fortsetzen kann (und damit gewisserweise zum Stehzeug wird) gilt hingegen als Zweckentfremdung, auch wenn eine solche Situation durchaus geeeignet ist, den zwangsweise zum Steher gewordenen Fahrer in den Wahnsinn zu treiben. Vermutlich ist es der Legost…, äh, Legast…, äh Rechtschreibschwäche gewisser Medien zu verdanken, dass dem Wahnblinklicht oftmals fäschlicherweise eine Warnfunktion zugeschrieben wird.
Siehe besser nicht: Wahnschild