Ausländischer Agent
Ein Ausländischer Agent ist ein Vertreter, welcher Versicherungen verkauft und trotzdem kein Staatsangehöriger ist. Dies ist grundsätzlich nicht strafbar, jedoch muss der Vertreter stets auf seine Herkunft hinweisen. Ferner kann er nicht darauf zählen, nach dem Geschäftsabschluss bei Schwierigkeiten auf Rechtsmittel zurückgreifen zu können. Somit ist es für nicht Staatsangehörige praktisch unmöglich, Versicherungen zu verkaufen. Die Gesetze gehen in einigen Ländern sogar so weit, dass Agenten mit ausländischem Pass Versicherungsleistungen für Versicherungen, die sie gar nicht abgeschlossen haben, erbringen müssen. Einige mussten z.B. wertvolle Kerzen oder Zigarren ersetzen, für die sie keine Feuerversicherung angeboten hatten. Sehr beliebt sind analog hierzu auch Wasserschäden an Flussbetten, Diebstähle von Wandersteinen, Sterbegeldversicherungen von Mumien oder Vollkaskoversicherungen für Stockcar-Teilnehmer. Es gibt auch Ausnahmen, ist der Ausländische Agent bei ausländischen Agentur beschäftigt und zum Zwecke des Exportes von militärischem Know-How im Lande, dann darf er annähernd ungestört wirken. Siehe auch: Agent