Hundehänger

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Hundehänger, der…

  1. …ist die umgangssprachlich fälschlich gebrauchte Bezeichnung für eine mobile Beförderungsmöglichkeit eines kleinen bis mittelgroßen Haustieres, unabhängig davon, ob es zur Hundegattung zählt oder nicht. Häufiges Vorkommen ist in Gegenden mit erhöhtem Aufkommen von entweder bequemen Haustierhaltern oder in die Jahre gekommenen Haustieren festzustellen. Oft zu sehen mit davor gebauten und manuell und meist per pedes zu bedienenden Zugvorrichtungen, auch Fahrräder genannt.
  1. Die wahre Bedeutung des Begriffes „Hundehänger“ erschließt sich dem geschulten Kameliofaunisten erst mit der Hinterfragung und Auslegung des Wortsinnes dieses zusammengesetzten Hauptwortes. Der Hund als Synonym für ein aus Vorzeiten übernommenes, meist äußerlich einmal vorhandenes, männliches Organ und der Hänger als Ausdruck eines nichterwarteten, hoffentlich nur einmaligen und also vorrübergehendem Problems der Konsistenz des vorgenannten Organs. Das Pendant (nicht zu verwechseln mit dem lateinischen pendere, „hängen“) zum Hundehänger ist der Hundesteher, bezeichnenderweise in der deutschen Umgangssprache nicht vorhanden.
  2. Eine weitere verbale Entgleisung in dieser Reihe (Hundehänger/Hundeanhänger) wäre hier zu nennen: Hundeanhänger, der… wobei die wichtigste Erklärung durch eine einfache logische Frage beantwortet werden kann: Ist der Hänger für den Hund oder der Hund für den Hänger da?
    1. Wird der erste Teil der Frage mit Ja beantwortet, sind wir bei der unter 1. genannten Erklärung.
    2. Wird allerdings über den zweiten Teil der Frage nachgedacht, ergibt sich auf alle Fälle der Bezug zur Hundearbeit (Vergleichbar mit Kinderarbeit). Der Hund, respektive Arbeitnehmer muss/darf/will einen wie auch immer gearteten Hänger durch seine eigene Leistung von A nach B verbringen um damit in den Genuss einer, meist der Leistung nicht entsprechenden, Belohnung in Form von Worten und manchmal auch Naturalien zu kommen.
  3. In manchen Gegenden des Terrakamelobus wird die Bezeichnung Hundeanhänger auch für die behördliche, meist blecherne Bestätigung der pekuniären Verpflichtungen der, aus welchen Gründen auch immer, „Halter“ der Haustiere genannten Personen (auch hier wieder die Frage: wer hält wen, und wenn ja, wie) verwendet. Der Bezug zum Hundeanhänger ergibt sich einfach aus dem öffentlichen Ort der Befestigung der Blechmarke, nämlich als Anhänger an den zur Führung dienenden und meist bewegungseinschränkenden Leitinstrumentalien. Die eventuell entstehenden gedanklichen Verbindungen zum Begriff Steuermarke erklären ich in einem nächsten Exkurs.