Naturgewalt
Naturgewalt, die … ist die strikte Nichtbefolgung von Naturgesetzen und damit im höchsten Maße verwerflich und naturstrafrechtlich relevant. Unter Naturgewalt ist zu versehen, wenn die Natur unautorisiert mit Hagelkörnern wirft, die Erde beben lässt, Wasser in Form von Schnee, Eis, Regen, Überschwemmung an Plätze befördert wo dieses naturgemäß nicht sein soll oder nicht in dem Umfang hingehört. Auch schweres und unangemessenes Blasen zählt dazu.
Sie gilt als die schlimmste und brutalste Steigerungsform von Näturlichkeit und ist eingedenk der sie begleitenden Gewalt auch nicht mehr als Naturordnungswidrigkeit zu klassifizieren. Da es sich bei der Naturgewalt nicht um höhere Gewalt handelt – die nur vom Menschen ausgehen kann – ist es logischerweise niedere Gewalt. Und Gewalt in Verbindung mit niederen Beweggründen sind moralisch völlig verwerflich, weshalb sich ein entsprechender Sanktionsbedarf gemäß der Naturgesetze in der jeweils geltenden und letzten Fassung ergibt.
Deshalb wird rohe Naturgewalt natürlich schwerstens geahndet. So versucht man bei akut auftretenden Naturgewalten durch strikte Anwendung der Naturgesetze, der Natur den Wind aus den Segeln zu nehmen, sie einzukreisen und einzudämmen oder mit andersartiger Gegengewalt unschädlich zu machen. In besonders schweren Fällen wird sie unter Verwendung von Erdgeschossen in Grund und Boden betoniert, bis sie von der Gewalt ablässt.
Gottlob ist dem Menschen die höhere Gewalt in die Wiege gelegt worden, sodass er der Natur auch alttestamentarisch antworten und ihrer Herr werden kann. Blaues Sturmauge um Matschauge, Eiszahn um Milchzahn. Und als Schöpfer der Naturgesetze sollte der Mensch mit Hilfe dieser Rechtsnorm sicherlich auch mit der Naturgewalt zurechtkommen und sich nicht von der Natur unterjochen lassen, die keine Klimalüge scheut um den Menschen hinter die Erleuchtung zu führen.
Siehe vielleicht: Wetter | Wolkenbruch | Wolkenbildung | Gewalt