Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer

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Superrevisionsinstanz - Vorgänge - Verhandlungssaal - Beschlüsse - Geschäftsordnung - (Beratungszimmer)Schloss.png

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 3 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.



Vorgangsübersicht[bearbeiten]

Verfahren[bearbeiten]

Verf.Nr. Antrag auf ... Verhandl.ende Abst.ergebnis Bemerkung
SuRI-R1-0131 Rückverweisung s. Bemerkung Gültigkeit der Änderung der SuRIGO auf dieses Verfahren nicht abschliessend geklärt;
Ausschluss von Revisor(en)
SuRI-R2-0201 Rüge 4.2. 15:02 angenommen
SuRI-R3-0216 Rüge ausgesetzt Regelauslegung abwarten

Interne Vorgänge[bearbeiten]

VK Gegenstand Status Status geändert von... am... Bemerkung
GO3 Änderung SuRIGO; Kennzeichnungsordnung Diskussion; Kooperationsausarbeitung Doppelnull 13:53, 23. Feb 2007 (CET) Kooperationsabstimmung läuft
S2 Mitteilung gem. § 3 SuRIGO abgegeben Doppelnull 15:20, 23. Feb 2007 (CET)

Sonstige Vorgänge[bearbeiten]

Verf.Nr. Gegenstand Status Status geändert von... am... Bemerkung
SuRI-S1-0223 Benennung Ersatzabgeordneten durch Zentralrat Aufgefordert Doppelnull 13:53, 23. Feb 2007 (CET) Frist bis 25.2. 4:15 Uhr

Interne Vorgänge[bearbeiten]

Erledigte Vorgänge sind im Archiv.


Änderung der SuRIGO[bearbeiten]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anm1-DoN-0131

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SuRIGO

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos hier statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:58, 31. Jan 2007 (CET)

Siehe auch: -


Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-1-0202
Antragsgegenstand:

Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage die Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz wie folgt zu ändern:
§ 8 I Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden. Die Kennzeichnungsordnung (Anhang) ist zu beachten. Gleiches gilt für sonstige Vorgänge entsprechend.

Begründung:

Im Rahmen eines geordneten Ablaufs ist es unerlässlich, dass Vorgänge eine eindeutig zuordbare Vorgangsnummer haben.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Anlagen: GO3-A-2-0202


Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-2-0202
Antragsgegenstand:

Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage den Beschluß einer Kennzeichnungsordnung, die im Anhang an die Geschäftsordnung abgebildet werden soll:

Kennzeichnungsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIKO)

I. Teil - Kennzeichnungspflicht
§ 1 Vorgangsnummernkennzeichnungspflicht
Anträge und sonstige Vorgänge, welche an die Superrevisionsinstanz gerichtet werden, müssen durch eine Vorgangsnummer entsprechend dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Vorgänge, welche von einem Superrevisor in Ausübung seines Amtes vorgenommen werden, soweit am Ort der Vornahme keine anderweitige Regelung besteht.

II. - Teil - Verfahrensanträge
§ 2 Kennzeichnung von Verfahrensanträgen
Vorgangsnummern von Verfahrensanträgen bestehen aus der Verfahrensnummer, dem Seitenkürzel und einer Nummer ohne führende Nullen. Die Nummer ist innerhalb der selben Verfahrensnummer fortlaufend zu führen. Die Angaben sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.

§ 3 Kennzeichnung von Feststellungen der Revision
Für Feststellungen der Revision gilt § 2 entsprechend.

§ 4 Verfahrensnummer
Die Verfahrensnummer besteht aus dem Kürzel des beantragenden Organs oder Kamels, dem nummerierten Verfahrenskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

§ 5 Verfahrenskürzel
(1) Das Verfahrenskürzel ist ohne führende Nullen zu nummerieren. Die Nummer folgt auf das Verfahrenskürzel. Sie ist innerhalb der selben Verfahrensart fortlaufend und innerhalb der selben Verfahrensnummer gleichbleibend zu führen. Die Angaben sind nicht voneinander zu trennen.

(2) Nachfolgend sind die Verfahrenskürzel der einzelnen Verfahren aufgeführt:

  • Antrag auf Entscheidung - AE
  • Antrag auf Überprüfung - AÜ
  • Revision - R
  • Sonstige - S
  • Geschäftsordnung - GO
  • Wahl - W

§ 7 Seitenkürzel
(1) Es ist das Seitenkürzel der Seite anzugeben, auf der das Formular erstellt wird.

(2) Nachfolgend sind die Seitenkürzel der einzelnen Seiten aufgeführt:

  • Vorgangsseite - V
  • Verhandlungssaal - VS
  • Beschlüsse - B
  • Auskunft - A
  • Beratungszimmer - BZ

III. Teil - Bearbeitungsschritte
§ 8 Vorgangsnummerannex
(1) Ab dem ersten Bearbeitungsschritt, d.h. wenn die Vorgangsnummer auf eine 2 oder größer endet, ist der Vorgangsnummer die Vorgangsnummerannex anzuhängen. Vorgangsnummer und Vorgangsnummerannex sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen.

(2) Die Vorgangsnummerannex besteht aus dem Kürzel des Bearbeiters, dem Vorgangskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

§ 9 Vorgangskürzel
Nachfolgend sind die Vorgangskürzel der einzelnen Vorgänge aufgeführt:

  • Antrag - A
  • Anmerkung - Anm
  • Mitteilung - Mi
  • Anfrage - Anf
  • Feststellung - Fst
  • Gutachten - GA
  • Beschluß - B
  • Genehmigung - G
  • Ablehnung - Abl
  • Ordnungsmaßnahme - OM
  • Rechtsbehelf - RB

§ 10 Organ
Sollte ein Organ einen Vorgang vornehmen, welcher nach § 8 I dieser Verordnung einer Vorgangsnummerannex bedarf oder nimmt ein Kamel im Namen eines Organs einen solchen Vorgang vor, so ist dem Kürzel bzw. den Initialien des Bearbeiters nach § 8 II das Kürzel oder die Initialien des Organs voranzustellen. Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

IV. Teil - Interne Vorgänge
§ 11 Interne Vorgänge
(1) Interne Vorgänge der Superrevisionsinstanz werden mit einem I eingeleitet.

(2) Darauf folgt die Angabe des Verfahrenskürzels gem. § 5, des Vorgangskürzels gem. § 7, einer Nummer ohne führende Nullen, der Datumsangabe gem. § 4, dem Seitenkürzel gem. § 7 und dem Kürzel des Bearbeiters. Die Nummer ist innerhalb des selben Verfahrenskürzels mit gleichbleibender Nummerierung fortlaufend zu führen. Die Angaben sind voneinander mit einem Bindestrich zu trennen.

(3) Die Angaben des Absatzes 1 und des Absatzes 2 sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.

V. Teil - Verwaltung
§ 12 Bearbeitungskürzel
Das von einem Kamel oder Organ einmalig verwendeten Kürzel werden in einer Liste geführt. Abweichende Kürzel sind nicht zulässig. Ein Antrag auf Änderung des Kürzels ist nur bei wichtigem Grund möglich.

Begründung:

Eine Kennzeichnungsordnung ist für die Umsetzung des Antrages I/GO3-A-1-0202 erforderlich.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Anlagen: Anmerkung


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-3-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-A-2-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Nur für den internen Dienstgebrauch!

Werte Superrevisorenkollegen,
zur Überprüfung der Korrektheit der beantragten Regelung der Kennzeichnungsordnung und als Arbeitshilfe für die Praxis sind nachfolgend Beispiele für Vorgangsnummern aufgeführt:

Verfahrensanträge:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.

1. Antrag auf Entscheidung  : DoN-AE1-0202/V/1
2. Antrag auf Entscheidung  : DoN-AE2-0202/V/1
1. Antrag auf Überprüfung  : DoN-AÜ1-0202/V/1
1. Feststellung der Revision: SuRI-R1-0202/V/1

Verfahrensnummer: Kürzel-Verfahrenskürzel-Datum(MMTT)

weitere Bearbeitungsschritte:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr./Vorgangsnummerannex

1. Bearbeitungsschritt auf Vorgangsseite  : DoN-AE1-0202/V/2/SuRI-DoN-Anm-0203
2. Bearbeitungsschritt im Verhandlungssaal: DoN-AE1-0202/VS/3/SuRI-DoN-A-0204

Vorgangsnummerannex: [Organkürzel-]Bearbeiterkürzel-Vorgangskürzel-Datum(MMTT)

Interne Vorgänge:
I/Verfahrenskürzel-Vorgangskürzel-Nr.-Datum(MMTT)-Bearbeiterkürzel

I/GO3-A-1-0202-DoN
I/GO3-Anm-2-0202-DoN
I/GO4-A-1-0202-DoN

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: siehe auch

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-4-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anträge

Hiermit wird folgendes angemerkt:

EE,
der Vorschlag für die Kennzeichnungsordnung ist klasse!
Man könnte noch überlegen, ob man für die Organkürzel die Organkürzel des Aufsichtsrates verwendet (vgl. AOA Anlage 1). Dann müssen wir hier nicht noch eine Liste pflegen, und die Organe hätten noch etwas mehr Anlass, sich endlich mal um ihre Zulassung nach § 2c AOA zu bemühen.
Ergänzend könnte man auch für die Kamelkürzel die Zulassungsnummer des Aufsichtsrates nehmen, muss man aber nicht (Vorteil: auch hier keine eigene Liste zu pflegen, nur nach §3b zugelassene Kamele tauchen in der Liste auf).
Alternativ könnte man die Kamele dazu verdonnern, ihre Kamelkürzel bei der Abkürzungsaufsicht registrieren zu lassen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 22:42, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: AOA (sorry keine direkten Links, tippe vom Laptop von unterwegs)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-5-0203

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-4-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege,
es freut mich, dass die KO gefallen findet. Ich hoffe ich habe auch keine Fehler eingebaut. Am Ende war dann doch alles etwas verschwommen.
Die Idee mit der Nutzung der Organkürzelliste des Aufsichtsrates ist nicht schlecht. Man müsste natürlich zuerst mit diesem in Verhandlungen treten. Falls es vom Aufsichtsrat eine grundsätzlich positive Aussicht gibt, würde ich Vorschlagen für diesen Zweck einen Unterhändler zu wählen.
Da die Liste beim Aufsichtsrat mit drei Zeichen geführt wird, müssten wir allerdings auf das SuRI verzichten.
Die Zulassungsnummer würde ich für die Kürzel nicht unbedingt nehmen. Die Registrierung bei der Abkürzungsaufsicht könnte aber gut funktionieren. Auch hier müsste man Gespräche mit der Aufsicht führen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 18:38, 3. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-6-0218

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-5-0203

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:22, 18. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Sollen mit dem Aufsichtsrat und der Abkürzungsaufsicht Kooperationsabkommen entsprechend der vorangegangenen Diskussion ausgehandelt werden? 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ja. Das Verhandlungsergebnis sollte dann nochmal von allen Superrevisoren ratifiziert werden. Mambres 21:18, 18. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Dafür! Klar, eine Ratifizierung ist natürlich erforderlich. Doppelnull 12:41, 23. Feb 2007 (CET)




Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-7-0223

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-A-2-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
§ 7 II SuRIKO sollte noch folgende Seite angefügt werden:

  • Sonstige - S

für Seiten ausserhalb der Superrevisionsinstanz.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 12:41, 23. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Mitteilung gem. § 3 SuRIGO[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/S2-Mi-1-0223

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: § 3 SuRIGO

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Werte Revisorenkollegen!
Gem. § 3 S. 3 SuRIGO teilt der Unterzeichner mit, dass er ab sofort bis 25. Februar 2007 23.59 Uhr den Spielleiter vertritt. Aufgrund § 3 S. 1 SuRIGO ruht in dieser Zeit die Mitgliedschaft in der Superrevisionsinstanz.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 15:18, 23. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Verfügung 23-Feb-07-Mthk-Vrfg-14

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: I/S2-Mi-1-0223-F

Bearbeitendes Organ: Superrevisor Mambres

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der zitierte § 3 SuRIGO verlangt für den oben aufgeführten Fall eine Amtsniederlegung. Die Stelle des Präsidenten der Superrevisionsinstanz ist daher nach § 9 f SR neu zu besetzen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:56, 23. Feb 2007 (CET)


Anlagen: § 3 SuRIGO

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: I/S2-Mi-1-0223-F2

Bearbeitendes Organ: Superrevisionsinstanz

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Liebe Kollegen,
nach dem Votum des Spielleiters ist die mit der Amtsniederlegung von Doppelnull freigewordene Stelle nach internen Verfahren der Superrevisionsinstanz neu zu besetzen. Dies bedeutet, dass wir das bislang als Nachrückkandidat gekennzeichnete Kamel micro in unseren Reihen begrüßen dürfen. Ein Vorsitzender bzw. Präsident ist nach den Regeln der SuRIGO neu zu wählen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 19:47, 25. Feb 2007 (CET)

Neuwahl des Vorsitzenden[bearbeiten]

Abstimmung
Abstimmung über: Wahl von Sushifresse zum Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. Mambres 19:52, 25. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Dafür i. A. des Aufsichtsrates. Mambres 19:52, 25. Feb 2007 (CET)
3. Stimme Jaja.gif Im Auftrag des ZdPR dafür Sushifresse 18:26, 27. Feb 2007 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Unabhängig von der eventuellen Stimmabgabe durch den 4. Revisor hat Sushifresse eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und ist damit gemäß § 6 Abs. 2 SuRIGO zum Präsidenten gewählt.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 22:07, 27. Feb 2007 (CET)

Arbeitshilfen[bearbeiten]

Antragsprüfung[bearbeiten]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/S1-Anm-1-0205-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Verfahren allgemein

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
ich habe ein Prüfungsschema zur Orientierung zusammengestellt. Punkte die klar gegeben sind, brauchen aber evtl. gar nicht aufgeführt werden (das Gutachten zu R2 könnte demnach auch etwas kürzer sein). Die Zulässigkeitsprüfung von AE /AÜ erfolgt mE bereits auf der Vorgangsseite und braucht dann im Verhandlungssaal nicht noch einmal vorgenommen werden.


Dem Antrag ... ist stattzugeben, wenn die Revision über den angegebenen Vorgang sowie der Antrag selbst zulässig und begründet sind.
I. Die Zulässigkeit richtet sich nach der formellen Rechtmäßigkeit des Antrags auf Entscheidung / auf Überprüfung / der Feststellung der Revision sowie des Antrags auf die Ordnungsmaßnahme.

1. Der Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung / die Feststellung der Revision müsste regelgerecht erfolgt sein.
a) Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz
  • Ein Verhalten des Spielleiters wird beanstandet
b) Antragsbefugnis, § 9 SuRIGO / Feststellungsbefugnis, § 7 I SuRIGO (je nach Antrag)
c) Form des § 8 I-III SuRIGO (analog)
d) Frist des § 10 SuRIGO (u. U. analog ?)
[e) Annahme zur Entscheidung (nur bei Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung)]
f) Ergebnis
2. Der Antrag auf Ordnungsmaßnahme müsste zulässig sein.
a) Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) Spielregeln
b) Form des § 8 I-III SuRIGO
c) Ordnungsmaßnahme nicht offensichtlich unbegründet
d) Ergebnis

II. Die Revision sowie der Antrag auf die Ordnungsmaßnahme sind begründet, wenn ein fragwürdiges oder regelwidriges Verhalten des Spielleiters vorliegt und die beantragte Ordnungsmaßnahme angemessen ist.

1. fragwürdiges Verhalten des Spielleiters
2. Verhalten des Spielleiters nicht mit den Regeln des Bürokratenspiels vereinbar
3. Ordnungsmaßnahme ist dem Verhalten und der Regelübertretung angemessen
4. Milderungsgründe
5. Ergebnis

III. Ergebnis


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 13:31, 5. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -