Todesurteil

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Das Todesurteil ist ein Halbfabrikat der Rechtsgüter-Produktionskette. Die Herstellung für die breite Masse erfolgt derzeit regulär in 58 Staaten, 23 Staaten können bei Engpässen aber kurzfristig aushelfen. Weitere 7 Staaten bieten zusätzlich stark spezialisierte Todesurteile an. Diese Premiumversionen kommen z.B. für Kriegsrechtsgüter in Frage.

Das Todesurteil ist das wichtigste Vorprodukt für die staatliche Hinrichtung. Ausgeführte Todesstrafen, die ohne dieses Halbfabrikat hergestellt wurden, bieten in den meisten Fällen nur einen äußerst geringen Entertainment-Faktor.

Unangefochtener Weltmarktführer bei den Produktion von Todesurteilen ist seit einiger Zeit Ägypten. Ein einzelner Hinrichter schafft hier heute durchschnittlich 683 Urteile in 15 Minuten. Das bedeutet bei voller Auslastung kann hier ein einzelnes Kamel 2.732 Todesurteile am Tag und bei einer regulären Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche immerhin 5.540.496 im Jahr fabrizieren. Wobei angemerkt werden muss, dass bei dieser Berechnung Urlaubszeiten und Feiertage noch nicht berücksichtigt wurden. Experten gehen aber davon aus, dass wegen Ressourcenknappheit diese hohen Produktionswerte für Ägypten im Inland auf Dauer nicht haltbar sind. Erfolgversprechender könnte es für dieses Land da schon sein, alsbald stärker auf den Export von Todesurteilen zu setzen.

In Deutschland werden bereits seit längerer Zeit keine direkten Todesurteile mehr gefertigt. Auch staatliche Subventionen konnten die Todesurteils-Industrie nicht an der Abwanderung hindern. Auch in anderen Ländern Europas sieht die Situation heute nicht viel anders aus. Einzig Weißrussland konnte mit Schließung seiner Grenzen eine vollständige Abwanderung dieser Industrie verhindern.

Eine verdeckte, mehr indirekte Todesurteilsproduktion gibt es aber auch in Europa noch. In Deutschland wird diese für Kamele z.B. durch das SGB II legitimiert. Meist erfolgt sie in Form von Sanktionen und führt in der Regel zum Verhungern des verurteilten Paarhufers. Die Ausgabe von Alkohol und Nikotinprodukten in vielen europäischen Staaten gilt jedoch nicht als Todesurteil, weil hierdurch das Sterben nur unkontrolliert und ungezielt erfolgt. Experten sehen dies schon seit geraumer Zeit als extrem verbesserungswürdig an.

Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Hinrichtungsnotstand

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