Alternative lärmreduzierte Baustellengewerke
Baulärm erzeugt Stress und Stress erzeugt oftmals Leid und Opfer. Wer kennt es nicht, wenn eine geräuschanimierte Mamsell aus der Nachbarwohnung in die Baustelle platzt, mit Hackmesser und Schnitzelklopfer wirr um sich haut, bis alle Baustellenkollegen verletzt oder tot am Boden liegen. So etwas bringt nicht nur unnötigen Schreibkram mit sich, auch ist die Frisur der Mamsell durch den Baustellenstaub ruiniert und der ganze Tag zieht sich unnötig und mißgelaunt in die Länge. So etwas muss nicht sein.
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Faktor Baulärm[bearbeiten]
Althergebrachte Baugeräte produzieren im Betrieb Lärm. Bohren, schleifen, hämmern, fräsen, klopfen und meißeln erzeugen Schallwellen, die auf die Dauern jeden normalen Menschen tierisch auf die Nerven gehen. Anhand der Formel "Lärm x Zeit = Stress²" wird erklärt dass mit Zunahme der Dauer sich der Stress potenziert, bis dieser sich durch unmenschliche Ausbrüche manifestiert in Form erwähnter nachbarschaftlicher Lockenwickler-Massaker.
Wie beschrieben erzeugen Baugeräte Lärm und zwar nur Lärm. Dieser Schall wird mit Hilfe, z.B.: einer Ansatzspitze bei einem Bohrer oder einer Zielscheibe bei einer Betonsäge an das zu zerkleinernde Gut gebracht, bei einer Mauer die ein Loch benötigt, oder einer Strasse die geschlitzt werden sollte. Mit dem erzeugten Hyperschall der Geräte werden die Atome der Mauer gespalten, durch diese Spaltung erfolgt eine Kettenreaktion die weiteren Lärm verursacht und weitere Atome spaltet, solange der Lärm der Maschine vorhanden ist. Das so erzeugete Loch oder Trennschlitz bei einer Säge, entfaltet sich solange wie der Schall auf das zu trennende Gut einwirkt. Das bedeutet: Lärm erzeugt Lärm, erzeugt Lärm, erzeugt Lärm, ... bis das gewerkschaftliche Tagwerk vollbracht ist.
Lärmlose Baustelle[bearbeiten]
Normale Baustellen sind ab der Mittagszeit lärmlos, weil die Handwerksburschen ihre Arbeitszeit bis Feierabend im nahen Biergarten verbringen, ein halber Kompromiss der Bevölkerung und den Handwerkern. Allerdings gibt es seit kurzem Maßnahmen zur ganztägigen Lärmvermeidung auf Baustellen. Die nennt man "Alternatve, lärmreduzierte Baustellengewerke" und diese funktionieren folgendermaßen: Anstatt den verdichteten Schall mit Maschinen zu produzieren, komprimiert man den benötigten Lärm zu kleinen Kügelchen und Pasten und steckt diese in moderne Behältnisse, wie Dosen oder Sprühflaschen. So kann man den Schall, gefangen in Pasten oder Kügelchen auf das zu bearbeitende Gut, eine Mauer, Strasse oder Decke aufbringen, aufstreichen oder aufheften; der Lärm entfaltet sich ohne Schallemissionen und trägt das Mauerwerk, Strassenbelag oder Dübellöcher, je nach Auftragsstärke der Paste oder Kügelchengröße ab.
Alternative Anbringunsmethoden[bearbeiten]
Zur Zeit werden folgende Methoden zur Bearbeitung auf Baustellen angeboten:
- Steckdosenunterputzlöcher aus der Sprühdose - Portionierte Steckdosenlöcher werden aus einer Sprühdose an das Mauerwerk aufgetragen. Nach kurzer Einwirkdauer hat man eine Unterputzmöglichkeit für Steckdosen.
- Mauerschlitze als Paste aufgetragen - Mit Hilfe einer Spachtel trägte man für Wasserrohre oder Elektroleitungen an Mauern eine Paste auf. Je nach Auftragsstärke hat man mehr oder weniger grosse Schlitze für Unterputz-Installationen. Das gleiche Verfahren kann man bei Strassenarbeiten verwenden.
- Dübellöcher setzen mit Hilfe von Globuli-Kügelchen - Aus einem Behältnis werden kleine Globulikügelchen auf das Mauerwerk aufgetragen. Es gibt für die unterschiedlichen Dübelstärken unterschiedliche Globuligrößen.
- Mauerdurchbrüche mit Hilfe mehrerer Globuli-Kügelchen nacheinander - Bei Mauerdurchbrüchen muss man, je nach Wandstärke, mehr Kügelchen setzen und etwas warten und ggfl. noch ein weiteres Kügelchen setzen, bis der Durchbruch fertig ist.
Fazit[bearbeiten]
Seit Erfindung der lärmlosen Trennmethode für Mauerwerk dürfen Frauen Baustellen wieder fast ohne Ausnahme betreten. Damit der Lärmschutz auch gänzlich eingehalten wird, verlangt neuerdings das Arbeitsschutzgesetz das unterbinden von Lärm auf Baustellen komplett. Das führte dazu dass die Handwerkskammer Frauen das betreten von Baustellen nicht verbieten darf, solange diese sich an die Lärmschutzvorschriften halten. Siehe Bild: (Hier wird der interessierte Leser wegen fehlender Bild-Lizenzen genötigt, einen Aussen-Link zu betätigen.)