Fürsorgerischer Lebensentzug: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dufo (Diskussion | Beiträge)
K interwiki
Ttogun (Diskussion | Beiträge)
K HA
Zeile 1: Zeile 1:
{{Humorantrag}}
s. Diskussion. [[Kamel:Ungott|ungott]] 11:51, 27. Sep. 2009 (NNZ)
'''Fürsorgerischer Lebensentzug''' (abgekürzt ''FLE'') ist ein ''rechter Begriff'' aus der [[Schweiz]]. Im Wege dieser Form des Lebensentzuges kann eine [[Person]] gegen ihren Willen in einer [[Sarg|„geeigneten Kiste“]] untergebracht werden. Der Ausdruck stammt aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Art. 397a ff. Gründe für eine solche Unterbringung sind nach dem [[Gesetz]] Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Suchterkrankungen und schwere Verwahrlosung. Andere Gründe gleicher Bedeutung sind zugelassen, wenn es zum Wohl der Zielperson ist. Angeordnet und aufgehoben wird der FLE im Regelfall von der Vormundschaftsbehörde am Wohn- oder Aufenthaltsort der Zielperson, gerne allerdings auch von Leuten die (aus welchen Gründen auch immer) es auf die Zielperson abgesehen haben.
'''Fürsorgerischer Lebensentzug''' (abgekürzt ''FLE'') ist ein ''rechter Begriff'' aus der [[Schweiz]]. Im Wege dieser Form des Lebensentzuges kann eine [[Person]] gegen ihren Willen in einer [[Sarg|„geeigneten Kiste“]] untergebracht werden. Der Ausdruck stammt aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Art. 397a ff. Gründe für eine solche Unterbringung sind nach dem [[Gesetz]] Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Suchterkrankungen und schwere Verwahrlosung. Andere Gründe gleicher Bedeutung sind zugelassen, wenn es zum Wohl der Zielperson ist. Angeordnet und aufgehoben wird der FLE im Regelfall von der Vormundschaftsbehörde am Wohn- oder Aufenthaltsort der Zielperson, gerne allerdings auch von Leuten die (aus welchen Gründen auch immer) es auf die Zielperson abgesehen haben.



Version vom 27. September 2009, 10:51 Uhr

Dieser Beitrag wurde zur Humorisierung vorgeschlagen. In einer Enzyklopädie des Deutschen Humors müssen strenge Relevanzkriterien angelegt werden, um der langen Tradition des institutionalisierten Humors gerecht zu werden.

Wenn Du meinst, dass dieser Beitrag bereits witzig genug ist, dann schau Dir mal besser diesen hier an. Wenn Dir das immer noch nicht genug ist, dann folge diesem Link und begib Dich in die Humorhölle. Über die Humorisierung wird nach etwa einem Monat entschieden, nach Ablauf dieser Frist kommt der Autor aber auf jeden Fall unter die Guillotine.
Falls du der Autor bist, lies dir bitte vorher Kamelopedia:Was bedeutet ein Humorantrag durch. Und schreib schon mal dein Testament (aber mit etwas mehr Witz bitte...)! Alternativ dazu könntest du dir eine Portion Humor mit diesem Antrag bestellen. In der Zwischenzeit helfe dir Gott.


Artikel-Rettungsdienst:  Liste aller humorlosen Beiträge


s. Diskussion. ungott 11:51, 27. Sep. 2009 (NNZ)

Fürsorgerischer Lebensentzug (abgekürzt FLE) ist ein rechter Begriff aus der Schweiz. Im Wege dieser Form des Lebensentzuges kann eine Person gegen ihren Willen in einer „geeigneten Kiste“ untergebracht werden. Der Ausdruck stammt aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Art. 397a ff. Gründe für eine solche Unterbringung sind nach dem Gesetz Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Suchterkrankungen und schwere Verwahrlosung. Andere Gründe gleicher Bedeutung sind zugelassen, wenn es zum Wohl der Zielperson ist. Angeordnet und aufgehoben wird der FLE im Regelfall von der Vormundschaftsbehörde am Wohn- oder Aufenthaltsort der Zielperson, gerne allerdings auch von Leuten die (aus welchen Gründen auch immer) es auf die Zielperson abgesehen haben.

In der Praxis informiert oftmals die Polizei den oder die Vorsitzende der Vormundschaftsbehörde, da diese bei Amokläufen, misslungenen Suizidversuchen oder Anfällen geistiger Verwirrung als erste zur Stelle ist. Die Behörde zieht auch einen Arzt bei, nach Möglichkeit den Hausarzt der betroffenen Person. In Fällen von Verwahrlosung werden die Behörden oftmals über den Blockwart oder nicht bezahlte Rechnungen auf die Patienten aufmerksam.

Die Einweisung – meist in eine archiklinische Anstalt – erfolgt häufig in einer Mischung aus Druck und Freiwilligkeit. Es wird nach Ende der akuten Gefahr versucht, den Eingewiesenen wenn notwendig zu einem freiwilligen Entzug oder einer Therapie zu bewegen.

Da ein Lebensentzug in allen Rechtsstaaten grundsätzlich eigentlich nur im Zusammenhang mit Straftaten zulässig ist, ist der FLE klar reglementiert und eine mustergültige Vorbereitung auf ein „Sozialverträgliches Frühableben“. Allerdungs können die Regeln kantonal leicht unterschiedlich sein. Einer Europäisierung dieser „Schweizer Spezialität” werden gerade durch diverse Gesetzgebungen die Wege geebnet. Mancherorts muss die Existenz der Fremd- oder Selbstgefährdung durch einen Psychiater diagnostiziert werden, anderenorts genügt ein Notfallarzt oder die Bezeugung eines staatskonformen Mitbürgers. Es muss aber immer jemand sein, der nicht mit der Institution zusammenhängt, in die der Kranke eingewiesen wird, weil dies für einen unzulässigen Wettbewerb sprechen würde. Der FLE muss aufgehoben werden, sobald es der Zustand des Eingelieferten erlaubt oder dieser abgelebt ist. Diese bzw. deren Angehörige haben das Recht, beim zuständigen Gericht Beschwerde einzulegen.

Trotzdem bleibt ein FLE eine massive Einschränkung der persönlichen Rechte und kann auch eine spätere Therapie des Kranken nachhaltig beeinträchtigen.

Der FLE entspricht in Deutschland dem Umbringungsgesetz.

 Siehe vielleicht:  Lebensberechtigungsschein | Rentnerschwemme | Selbstmord leicht und schöne gemacht

Basiert auf „Fürsorgerischer_Freiheitsentzug“ aus der Wikipedia; Lizenz: CC-by-SA; Autorenliste.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!