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Elfriede hat's schon ausprobiert und ist begeistert.



Mööepp. Unter Zuhilfenahme modernster Technik gibt's die Kamelopedia jetzt auch in 3D. Benötigt wird nur eine 3D-Brille. Falls Sie eine solche nicht zur Hand haben, können Sie sich hier kostenlos eine ausdrucken:
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Bürokratie der Woche
Die Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle (BLUBB) bezeichnet eine von einem Amt ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Der Antragsteller einer Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle hat nachzuweisen, dass die Ruheenergie des blauen Balls (sein Eigengewicht) sich im Rahmen „allgemein gültiger zur Lagerung geeigneter Gegenstände“ befindet. Es ist auszuschließen, dass der blaue Ball durch Herumrollen oder Herunterfallen Personen- und/oder Sachschäden verursachen kann. Von einer Lagerung sehr großer und schwerer blauer Bälle (z.B. Planeten) ist abzusehen; eine Berechtigung wird in solchen Fällen nicht erteilt. (mehr...)

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Die Texte der Kamelopedia unterliegen der CC-BY-SA 3.0 Unported und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Sie sind frei und werden es für immer bleiben.

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„Die wissen nicht einmal, dass im Ball Luft ist. Die glauben doch, der springt, weil ein Frosch drin ist.“ – Max Merkel

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 Siehe auch:  Augenkrebs | Komplementärfarbe
 Nicht zu verwechseln mit:  8-D

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