News:2015-11-12 – Vermummen in Bayern untersagt!
News vom 12.11.2015
Im Freistaat Bayern wurde nun wieder entschieden, dass auf einer Demonstration immer das Gesicht gezeigt werden muss. Es ist nämlich geplant, Hawk-Drohnen mit Irisscannern zu versehen und so automatisch jeden Demonstranten zu registrieren. Dies ist besonders wichtig, damit der Verfassungsschutz weiß, wen er besonders zu überwachen hat und ggf. sogar aus dem Verkehr ziehen muss. Gleichzeitig kann man so diese Querulanten von öffentlichen Ämtern fernhalten und ihnen die Parteiarbeit relativ leicht erschweren.
Besonders am Beispiel Russland hat sich gezeigt, wie effektiv es für die Staatsführung ist, wenn sie rechtzeitig politische Gegenströmung erkennen und ausschalten kann. Bayern möchte diesem Trend natürlich frühzeitig folgen. Möglicherweise erreichen die Regierungsparteien durch die Umsetzung des Putin-Modells hier auch mal Prozentwerte von 90 und höher.Der normale Bürger ist von der neuen Regelung allerdings nicht betroffen, gesichtslos zu sein ist und bleibt nach wie vor straffrei. Ferner muss die Politik in ganz Deutschland keine Angst haben, denn neben dem Vermummungsverbot ist natürlich ein Verdummungsverbot ausdrücklich nicht geplant. Bislang gilt das Vermummungsverbot aber noch nicht fürs Internet. Auch mit anonymer IP darf man sich in einigen wichtigen Medienportalen wie der Kamelopedia noch über schlechte Politik lustig machen. Noch! Staatsgeheimnisse sollten dabei aber nicht verraten, denn sonst zeigt sich Papa Staat abermals verschnupft. Also wer zum Beispiel die Länge des besten Stücks von König Horst kennt, der sollte sie unbedingt für sich behalten. Das Vermummungsverbot gilt ansonsten unabhängig von dem Schönheitsgrad einer Person für jeden. Lediglich die Polizisten dürfen sich hinter ihren Helmen verstecken.Da sich Regierungsvertreter auf Demonstrationen in der Regel ohnehin nicht sehen lassen, stellt sich die Frage, ob dieses Verbot auch für SIE gilt nicht.
Bekannt an dieser Stelle ist nicht, ob bei Winterdemonstrationen noch ein Mütze getragen werden darf und ob Demonstranten sich vor der Demo rasieren müssen und zu jeder Zeit ein biometrisches Gesicht zu machen haben. Ob statt dem Gesicht der Allerwerteste gezeigt werden darf, kann man hier momentan ebenfalls nicht sagen.
Nicht zu verwechseln mit: Vermummunsverbot