AGB-Stern
Die AGB-Sterne sind eine Klasse von Sternen, die den Allgemeinen Galaxis Bedigungen entsprechen.
Inhaltsverzeichnis
Farbe[bearbeiten]
Die Farbe von AGB-Sternen ist auf rot genormt. Gelb ist der irdischen Sonne vorbehalten. Die Sonnenfarben blau und braun wurden markenrechtlich geschützt. Nicht in rot leuchtenden Sternen wird somit von Anfang an die Baugenehmigung untersagt.
Größe[bearbeiten]
AGB-Sterne müssen stets mehr als halb so schwer wie unsere Sonne sein. Gleichzeitig dürfen sie aber niemals mehr als das zehnfache unserer Sonne wiegen. Werden die Massevorschriften unterschritten, darf der Stern nicht als Roter Riese bezeichnet werden. In diesem Fall muss schnellstens ein Massezuwachs erfolgen, wenn nicht der Abriss des gesamten Sternensystems drohen soll. Einen Massezuwachs erreicht man z.B. durch starke Aufschüttungen auf der Sonnenoberfläche. Hierzu eignet sich z.B. Wüstensand oder auch recycelter Bauschutt. Zu empfehlen wäre aber Lösung 1, wenn man sich für die Zukunft nicht alle Tourismuschancen verbauen möchte. Sterne mit zu großer Masse müssen abgespeckt werden. Eine einfache Diät bringt in der Regel nichts und eine Magenverkleinerung meist auch nichts. Hier heißt es, schnellstens eine Sonnenwende herbeizuführen, damit der Stern in Zukunft deutlich mehr Masse abgibt, als er aufnimmt. Wenn dieser Schritt nicht zu lange dauert, kann der Abriss durch Sondergenehmigung verschoben werden.
Heizvorschriften[bearbeiten]
Das Beheizen von AGB-Sternen mit Energieträgern wie Gas, Kohle oder Öl ist nicht gestattet. Lediglich Wasserstoff und Helium dürfen im Kern so eines Sterns zur Wärmeerzeugung verbrannt werden. Das dient natürlich sowohl dem Erhalt wertvoller Rohstoffe als auch dem Umweltraumschutz. Die Idee, Sonnen auch mit nachwachsenden Rohstoffen wie Pellets (Nüsse der Pellet-Palme), Rapsöle (Speichel von Sprechsängern), Biomethan (eingefangene Kuhpupse) oder Holzkohle (alte, unbrauchbare und stark verholzte Geldscheine) wurde verworfen, nachdem klar war, dass diese zu viel Feinstaub in die Korona blasen würden.
Leuchtkraft[bearbeiten]
Hinsichtlich der Leuchtkraft verhält sich ein AGB-Stern anders als eine gewöhnliche LED. Er leuchtet nicht gleichmäßig, sondern variiert und gleicht damit dem Verhalten einer Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampe. Anfangs glimmt sie somit eher weniger stark, nimmt dann kontinuierlich an Leuchtstärke zu, bis sie schließlich mit einem lauten Knall verpufft. Die Verpuffung am Ende lässt im übrigen alle Feinstaubwerte auf ein Maximum steigen, was zu einem sofortigen Fahrverbot führt.
Post-AGB[bearbeiten]
Nach der Verpuffung hat der Stern üblicherweise seine sämtlichen Energieträger verbraucht, leuchtet auch nicht mehr aus eigener Kraft und kühlt daher mehr und mehr ab. Wie die meisten Kamele im Alter hat er nun auch rapide an Größe verloren. Von ihm ist dann nur noch ein Weißer Zwerg übrig, das heißt, er ist sozusagen wie auch Kamele in der letzten Phase ihres Lebens komplett ergraut. In dieser Endphase wartet er eigentlich nur noch (wie vielleicht manchmal Kamele auch) auf sein immer näher heranrückendes Ende in einem Schwarzen Loch. Eine feierliche Grabrede wird für einen AGB-Stern grundsätzlich nicht gehalten, was diese Ereignis noch trauriger erscheinen lässt.
Siehe auch: Erde, Venus, Mars, Makrokosmos, Merkur, Planetensystem, Uranus, Neptun, Jupiter, Saturn, Planet 9