News:2011-03-11 – Kein Glück für Hartzies
News vom 11.03.2011
BRDigung: So langsam geht es los und in Münster wurde es entschieden. Sportwetten ist nichts für Hartz IV-Empfänger. Nix Oddset für „Upset Camels“. Jenen die eh nix in der Tasche haben, denen darf man für diesen Zweck kein Geld abnehmen, dass entschied nun ein Gericht in Münster. Damit werden die Mittellosen nunmehr automatisch und vorerst per einstweiliger Verfügung vor dem Spiel mit dem Glück geschützt. Welch ein Fortschritt und starker Ausdruck unserer sozialen Gesellschaft die die Schutzbedürfnisse der Randexistenzen ernst nimmt. Wenn man den Artikel an dieser Stelle im Spiegel-ohne-Leine betrachtet, dann wird er noch heiterer, denn was zunächst nur die Sportwetten betrifft könnte demnächst auch für die Lottoscheine zutreffen. Schließlich sind ja Risiken und Gewinnchancen hinlänglich bekannt und nachdem nicht mehr nur der Staat alleine gewinnt … nach Aufhebung des Glücksspielmonopols … kann die Chance auf Ausbeutung dieser Klientel nicht mehr hingenommen werden. In staatlicher Hand wäre es ja nur linke Tasche, rechte Tasche gewesen.
Einzig ein Problem konnte das Gericht noch nicht lösen und zwar wie man die Hartz IV Bezieher von den normalen Menschen unterscheiden soll. Zuerst war im Gespräch, dass man seine Einkommenssteuererklärungen den Tippscheinen beifügen solle. Dies wurde aber wegen der erwarteten Papierflut erstmal verworfen. Immer mehr wird daher die Kennzeichnungspflicht für Hartzies gefordert, die wären dann in der Gesellschaft noch viel mehr auch vor ganz anderen Dingen geschützt. Die rechts gezeigte Kennzeichnung steht derzeit am Höchsten im Kurs. Weitere völlig chic anzusehende und altersgerechte Kennzeichnungen sind hier unter Hartz zu finden.